Projektträgerschaft für das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen "Umwelt" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der die zuständigen Fachreferate des BMBF als Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen Umwelt im Rahmen des europäischen Forschungsrahmenprogramms beginnend mit dem 1.10.2012 unterstützt. Das Netzwerk aller Nationalen Kontaktstellen ist ein Informations- und Beratungssystem zu den Entwicklungen und Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene. Deutschland hat sich, wie die anderen Mitgliedstaaten auch, verpflichtet, zur Umsetzung des europäischen Forschungsrahmenprogramms ein solches Informations- und Beratungssystem einzurichten. Das gesamte Netzwerk aller Nationalen Kontaktstellen wird vom EU-Büro des BMBF koordiniert (http://www.eubuero.de/eub.htm). Ziel der Nationalen Kontaktstellen ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des Forschungsrahmenprogramms, sicherzustellen sowie, das BMBF bei der Ausgestaltung und Durchführung des Forschungsrahmenprogramms zu unterstützen. Orientierung für die Einrichtung und Tätigkeit der Nationalen Kontaktstellen bieten die Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen "Guiding principles for setting up systems of National Contact Points (NCP systems) for the Seventh EU Framework Programme on Research and Technological Development (FP7)" (EU-Kommission, 23.8.2006, (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/fp7-ncp-guiding-principles.pdf). Darüber hinaus haben die Nationalen Kontaktstellen ihre Tätigkeit nach folgenden Leitlinien auszurichten:
Kompetenz und Effizienz in der Arbeitsweise sowie eine moderne und Service - orientierte Informations- und Beratungstätigkeit, Gewährleistung eines einheitlichen Außenauftritts, der insbesondere die Nutzung des Logos der Nationalen Kontaktstellen auf Präsentationsfolien, Internetauftritten und Schriften zum Rahmenprogramm umfasst, Sicherstellung eines adäquaten Informationsflusses innerhalb des Netzwerks zu allen relevanten Fragen sowie eine enge Abstimmung übergreifender Tätigkeiten. In den Jahren 2007-2013 vergibt die Europäische Kommission Zuschüsse für europäische Forschungsprojekte mit einem Budget von insgesamt 54 000 000 000 EUR. Das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP 7) bietet dazu Beteiligungsmöglichkeiten an den folgenden Spezifischen Programmen:
— Zusammenarbeit (Verbundprojekte),
— Menschen (Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftler/-innen),
— Ideen (European Research Council, Förderung von Grundlagenforschung),
— Kapazitäten (u.a. Forschungsinfrastrukturen, KMU-Maßnahmen, internationale Zusammenarbeit).
Im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" werden jährlich "Calls for Proposals" veröffentlicht. Für den Themenbereich Umwelt (einschließlich Klimaänderung) werden 1,9 Mrd. EUR über die Laufzeit des FP 7 verwendet. Das ab 2014 geltende 8. Forschungsrahmenprogramm befindet sich derzeit in der Vorbereitung, so dass noch keine Budgetzahlen vorliegen.
Vor dem Hintergrund der thematischen Gliederung des FP 7 ist das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen Umwelt derzeit in acht Kontaktstellen untergliedert. Darüber hinaus fallen Aufgaben im Bereich der Programm- und Netzwerkkoordination sowie der Öffentlichkeitsarbeit an. Allerdings behält der AG sich vor, die Aufgaben des Netzwerks der Nationalen Kontaktstellen Umwelt an die Vorgaben des FP 8 ab dem 1.1.2014 anzupassen.
Die Projektträgerschaft wird für die Dauer von 5 Jahren ausgeschrieben und enthält eine einmalige Verlängerungsoption für bis zu weitere 3 Jahre bis zum Ende des nächsten Forschungsrahmenprogramms im Jahr 2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-06 Auftragsbekanntmachung
2012-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de 📧
Telefon: +49 2289957-2227 📞
Fax: +49 22899578-3601 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-06 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 48-079096
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der die zuständigen Fachreferate des BMBF als Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen Umwelt im Rahmen des europäischen Forschungsrahmenprogramms beginnend mit dem 1.10.2012 unterstützt. Das Netzwerk aller Nationalen Kontaktstellen ist ein Informations- und Beratungssystem zu den Entwicklungen und Fördermöglichkeiten auf europäischer Ebene. Deutschland hat sich, wie die anderen Mitgliedstaaten auch, verpflichtet, zur Umsetzung des europäischen Forschungsrahmenprogramms ein solches Informations- und Beratungssystem einzurichten. Das gesamte Netzwerk aller Nationalen Kontaktstellen wird vom EU-Büro des BMBF koordiniert (http://www.eubuero.de/eub.htm). Ziel der Nationalen Kontaktstellen ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Einrichtungen an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insbesondere des Forschungsrahmenprogramms, sicherzustellen sowie, das BMBF bei der Ausgestaltung und Durchführung des Forschungsrahmenprogramms zu unterstützen. Orientierung für die Einrichtung und Tätigkeit der Nationalen Kontaktstellen bieten die Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen "Guiding principles for setting up systems of National Contact Points (NCP systems) for the Seventh EU Framework Programme on Research and Technological Development (FP7)" (EU-Kommission, 23.8.2006, (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/fp7-ncp-guiding-principles.pdf). Darüber hinaus haben die Nationalen Kontaktstellen ihre Tätigkeit nach folgenden Leitlinien auszurichten:
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Kompetenz und Effizienz in der Arbeitsweise sowie eine moderne und Service - orientierte Informations- und Beratungstätigkeit, Gewährleistung eines einheitlichen Außenauftritts, der insbesondere die Nutzung des Logos der Nationalen Kontaktstellen auf Präsentationsfolien, Internetauftritten und Schriften zum Rahmenprogramm umfasst, Sicherstellung eines adäquaten Informationsflusses innerhalb des Netzwerks zu allen relevanten Fragen sowie eine enge Abstimmung übergreifender Tätigkeiten. In den Jahren 2007-2013 vergibt die Europäische Kommission Zuschüsse für europäische Forschungsprojekte mit einem Budget von insgesamt 54 000 000 000 EUR. Das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP 7) bietet dazu Beteiligungsmöglichkeiten an den folgenden Spezifischen Programmen:
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— Zusammenarbeit (Verbundprojekte),
— Menschen (Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftler/-innen),
— Ideen (European Research Council, Förderung von Grundlagenforschung),
— Kapazitäten (u.a. Forschungsinfrastrukturen, KMU-Maßnahmen, internationale Zusammenarbeit).
Im spezifischen Programm "Zusammenarbeit" werden jährlich "Calls for Proposals" veröffentlicht. Für den Themenbereich Umwelt (einschließlich Klimaänderung) werden 1,9 Mrd. EUR über die Laufzeit des FP 7 verwendet. Das ab 2014 geltende 8. Forschungsrahmenprogramm befindet sich derzeit in der Vorbereitung, so dass noch keine Budgetzahlen vorliegen.
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Vor dem Hintergrund der thematischen Gliederung des FP 7 ist das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen Umwelt derzeit in acht Kontaktstellen untergliedert. Darüber hinaus fallen Aufgaben im Bereich der Programm- und Netzwerkkoordination sowie der Öffentlichkeitsarbeit an. Allerdings behält der AG sich vor, die Aufgaben des Netzwerks der Nationalen Kontaktstellen Umwelt an die Vorgaben des FP 8 ab dem 1.1.2014 anzupassen.
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Die Projektträgerschaft wird für die Dauer von 5 Jahren ausgeschrieben und enthält eine einmalige Verlängerungsoption für bis zu weitere 3 Jahre bis zum Ende des nächsten Forschungsrahmenprogramms im Jahr 2020.
Beschreibung der Optionen: Einmalige Verlängerungsoption für bis zu weitere 4 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 721-
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
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1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
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2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),
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5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
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6. Ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung international, abrufbar unter http://www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf,
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist (entsprechend Formular VII),
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8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen (entsprechend Formular VIII),
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden (entsprechend Formular IV).
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Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
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1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (entsprechend Formular V),
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2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden (entsprechend Formular V),
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist (entsprechend Formular VI),
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4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht) (entsprechend Formular IX),
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5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
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6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden (entsprechend Formular X).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
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(1) Berufliche/fachliche Befähigung des Personals.
Das Projektteam muss folgende Qualifikationen nachweisen:
(a) Fachlich tätige Mitarbeiter gem. Formular XII:
— natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildungshintergrund oder zumindest langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Diese Qualifikation muss für mindestens fünf Mitarbeiter nachgewiesen werden,
— geistes- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildungshintergrund oder zumindest langjährige Erfahrung in diesem Bereich. Diese Qualifikation muss für den/die Mitarbeiter/in der nationalen Kontaktstelle "Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften in der Umweltforschung" nachgewiesen werden,
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— Kenntnisse der Forschungslandschaft in Deutschland und Europa sowohl im universitären Bereich als auch der außeruniversitären Forschung an Instituten, Unternehmen und Anwendern. Diese Qualifikation muss für mindestens sechs Mitarbeiter nachgewiesen werden,
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— Kompetenzen im Bereich der verständlichen Aufbereitung von Ergebnissen und Aktivitäten der Förderung für die Fachöffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit. Diese Qualifikation muss für mindestens sechs Mitarbeiter nachgewiesen werden,
— ausreichende Verwaltungserfahrung; der Bewerber muss in der Lage sein, so zu handeln, wie es einer Behörde obliegt,
— Kenntnisse im Zuwendungsrecht und im allgemeinen Haushaltsrecht sind ebenso erforderlich wie Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Diese Qualifikation muss für mindestens zwei Mitarbeiter nachgewiesen werden,
— Kenntnisse der weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z.B. Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission, Subventionsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz). Diese Qualifikation muss für mindestens zwei Mitarbeiter nachgewiesen werden,
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— Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung. Diese Qualifikation muss für mindestens 6 Mitarbeiter nachgewiesen werden.
(b) Für den/die Programmkoordinator/in gilt neben den unter (a) und (b) genannten Kenntnissen Folgendes (gem. Formular XIII):
— einschlägige Koordinierungserfahrung,
— langjährige Erfahrungen im Bereich der europäischen Forschungsrahmenprogramme sowie,
— fundierte Kenntnisse über die forschungspolitische Landschaft und die agierenden Personen auf europäischer Ebene,
— Der/die Programmkoordinatorin ist weisungs- und entscheidungsbefugt und vorrangiger Ansprechpartner des Auftraggebers.
Der Bewerber muss ferner sicherstellen und in einer Eigenerklärung bestätigen, dass:
— neben der Leitung auch die in der Projektträgerschaft eingesetzten Mitarbeiter/innen Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift sowie fachspezifisches, verhandlungs- und präsentationssicheres Englisch beherrschen,
— die nationalen und europäischen Forschungsprogramme kennen,
— ein Konzept zur Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen besteht und auch umgesetzt wird,
— er über Erfahrung im Umgang mit schutzwürdigen Informationen verfügt.
(2) Darstellung von Referenzprojekten (gem. Formular XI):
Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 2, maximal 5), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. seit mehreren Jahren laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Beschreibung der Referenzaufträge sollen insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
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— langjährige Erfahrungen in der natur-, ingenieur- und sozialwissenschaftlichen Forschungslandschaft sowie,
— fundierte Kenntnisse über die forschungspolitische Landschaft und die agierenden Personen auf nationaler und europäischer Ebene,
— Erfahrungen im Informations- und Beratungswesen sowie größeren Projektmanagement,
— Fundierte Erfahrungen in der verständlichen Aufbereitung von Ergebnissen und Aktivitäten der Förderung für die Fachöffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit.
Hinweise:
— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf 5 beschränkt,
— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt.
(3) Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bewerber zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen,
(4) Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bewerbers zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag "Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben" (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt III) mit folgendem Inhalt abzugeben:
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium K1: Qualifikation, berufliche Erfahrungen und Fachkenntnisse der Mitarbeiter (Formular XII) [30 %], - Auswahlkriterium K2: Qualifikation und berufliche Erfahrungen der/des Programm Koordinators/-in (Formular XIII) [25 %], - Auswahlkriterium K3: Erfahrungen im Verwaltungshandeln, insbesondere Erfahrung mit den europäischen Programmen zur Forschungsförderung [20 %], Auswahlkriterium K4: Erfahrung im Informations- und Beratungswesen sowie größeren Projektmanagement (gem. Formular XI) [25 %]. Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,3 * P (K1) + 0,25 * P (K2) + 0,2 * P (K3) + 0,25 * P (K4). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (K4) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: — Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum mit dem vertragsgegenständlichen Auftrag sowie — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes. Die Bewertung der Qualifikationen und der fachbezogenen Erfahrungen des zum Einsatz gelangenden Programmkoordinators (K2) richtet sich danach, ob und inwieweit der vom Bewerber vorgesehene Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügt. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse in den unter 4.2 III (1) beschriebenen Bereichen. Anhand der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Kaever
E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 721-

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Internetadresse: http://www.bmbf.de 🌏
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 048-079096 (2012-03-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Kontakt
E-Mail: heike.sohr@bmbf.bund.de 📧
Telefon: +49 2289957-2085 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 233-382710
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 48-079096
ABl. S-Ausgabe: 233

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 721 – 63059-2/1(2011)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-28 📅
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift: Wilhem-Johnen-Straße
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heike Sohr

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
: http://www.bmbf.de/ 🌏
Fax: +49 22899578-3558 📠
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Quelle: OJS 2012/S 233-382710 (2012-11-29)