Projektträgerschaft für „Grundlegende FuE-Arbeiten in den Bereichen Energietechnologien und effiziente Energienutzung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der der grundlegenden Forschung in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Fusion unterstützt. Das BMBF fördert im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ grundlegende FuE-Arbeiten durch Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Hochschulen, Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Vorhaben i. R. des Spitzenclusterwettbewerbs und der Systemforschung. Vorbehaltlich der jährlichen parlamentarischen Entscheidung wird sich das Budget in 2012ff voraussichtlich auf ca. 30 000 000 - 40 000 000 EUR/a in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, 14 000 000 EUR p.a. im Bereich Fusion, ca. 10 000 000 EUR p.a. im Spitzencluster Solarvalley Mitteldeutschland belaufen. Zusätzlich werden Mittel im Sondervermögen der Bundesregierung Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt (in 2012 voraussichtlich 18 500 000 EUR und ab 2013 Erhöhung auf voraussichtlich 54 900 000 EUR). Derzeit sind ca. 300 laufende Vorhaben in Einzelanträgen und Verbünden (Die Aufgabenstellung von Projekten kann die Zusammenarbeit in einem Verbund erfordern. Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens 2 Verbundpartner – z. B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen - projektbezogen zusammenarbeiten.) zu bearbeiten. Es fallen im Durchschnitt 3 bis 5 Bekanntmachungen pro Jahr an. Pro Bekanntmachung (Gesamtfördervolumen: ca. 15 000 000 EUR) werden im durchschnittlich 8 bis 10 Verbünde bewilligt mit ca. je 5 bis 7 Einzelvorhaben (Projektvolumen ca. 600 000 EUR). Ungefähr ein Drittel der eingereichten Skizzen wird zur Förderung ausgewählt. Die Projektträger setzen die Projekte des Ministeriums fachlich und organisatorisch um. Sie sind ein unverzichtbarer Baustein im Projektfördersystem des BMBF. Qualifizierte Fachleute aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen und technischen Bereichen und kompetente Administratoren und Administratorinnen nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr: — Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Zuwendungsempfängern (Förderberatung) und, — administrative Bearbeitung und fachliche Begleitung von Projekten in allen Phasen - von der ersten Projektidee über die Prüfung der Anträge, der Begutachtung, Betreuung während der Laufzeit, der Verwendungsnachweisprüfung bis hin zur Verwertung der Projektergebnisse, — Dokumentation von Vorhaben des BMBF, — Unterstützung der strategische Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte in den Fördergebieten der Grundlagenforschung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, der Energiesystemforschung sowie Fusionsforschung. Folgende Themen sollen vor allem berücksichtigt werden: — CO2-neutral, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt sowie „Solares Bauen – energieeffiziente Stadt“, — einschließlich Organischer Photovoltaik, — Energiespeichertechnologien, — Bioenergie, — Photovoltaik Energiematerialien und neue Technologien, — Energiesystemforschung, — Netzausbau und, — Fusionsforschung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-2227📞
Fax: +49 22899578-3601 📠
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zu beleihen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Auftragnehmer die Voraussetzungen zur Beleihung im Sinne des § 44 BHO erfüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der der grundlegenden Forschung in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Fusion unterstützt. Das BMBF fördert im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ grundlegende FuE-Arbeiten durch Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Hochschulen, Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Vorhaben i. R. des Spitzenclusterwettbewerbs und der Systemforschung. Vorbehaltlich der jährlichen parlamentarischen Entscheidung wird sich das Budget in 2012ff voraussichtlich auf ca. 30 000 000 - 40 000 000 EUR/a in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, 14 000 000 EUR p.a. im Bereich Fusion, ca. 10 000 000 EUR p.a. im Spitzencluster Solarvalley Mitteldeutschland belaufen. Zusätzlich werden Mittel im Sondervermögen der Bundesregierung Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt (in 2012 voraussichtlich 18 500 000 EUR und ab 2013 Erhöhung auf voraussichtlich 54 900 000 EUR). Derzeit sind ca. 300 laufende Vorhaben in Einzelanträgen und Verbünden (Die Aufgabenstellung von Projekten kann die Zusammenarbeit in einem Verbund erfordern. Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens 2 Verbundpartner – z. B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen - projektbezogen zusammenarbeiten.) zu bearbeiten. Es fallen im Durchschnitt 3 bis 5 Bekanntmachungen pro Jahr an. Pro Bekanntmachung (Gesamtfördervolumen: ca. 15 000 000 EUR) werden im durchschnittlich 8 bis 10 Verbünde bewilligt mit ca. je 5 bis 7 Einzelvorhaben (Projektvolumen ca. 600 000 EUR). Ungefähr ein Drittel der eingereichten Skizzen wird zur Förderung ausgewählt. Die Projektträger setzen die Projekte des Ministeriums fachlich und organisatorisch um. Sie sind ein unverzichtbarer Baustein im Projektfördersystem des BMBF. Qualifizierte Fachleute aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen und technischen Bereichen und kompetente Administratoren und Administratorinnen nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der das zuständige Fachreferat des BMBF bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der der grundlegenden Forschung in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Fusion unterstützt. Das BMBF fördert im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms „Forschung für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ grundlegende FuE-Arbeiten durch Kooperationen zwischen Fachhochschulen, Hochschulen, Unternehmen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Vorhaben i. R. des Spitzenclusterwettbewerbs und der Systemforschung. Vorbehaltlich der jährlichen parlamentarischen Entscheidung wird sich das Budget in 2012ff voraussichtlich auf ca. 30 000 000 - 40 000 000 EUR/a in den Bereichen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, 14 000 000 EUR p.a. im Bereich Fusion, ca. 10 000 000 EUR p.a. im Spitzencluster Solarvalley Mitteldeutschland belaufen. Zusätzlich werden Mittel im Sondervermögen der Bundesregierung Energie- und Klimafonds (EKF) bereitgestellt (in 2012 voraussichtlich 18 500 000 EUR und ab 2013 Erhöhung auf voraussichtlich 54 900 000 EUR). Derzeit sind ca. 300 laufende Vorhaben in Einzelanträgen und Verbünden (Die Aufgabenstellung von Projekten kann die Zusammenarbeit in einem Verbund erfordern. Verbundprojekte entstehen, wenn mindestens 2 Verbundpartner – z. B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen - projektbezogen zusammenarbeiten.) zu bearbeiten. Es fallen im Durchschnitt 3 bis 5 Bekanntmachungen pro Jahr an. Pro Bekanntmachung (Gesamtfördervolumen: ca. 15 000 000 EUR) werden im durchschnittlich 8 bis 10 Verbünde bewilligt mit ca. je 5 bis 7 Einzelvorhaben (Projektvolumen ca. 600 000 EUR). Ungefähr ein Drittel der eingereichten Skizzen wird zur Förderung ausgewählt. Die Projektträger setzen die Projekte des Ministeriums fachlich und organisatorisch um. Sie sind ein unverzichtbarer Baustein im Projektfördersystem des BMBF. Qualifizierte Fachleute aus den unterschiedlichsten wissenschaftlichen und technischen Bereichen und kompetente Administratoren und Administratorinnen nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
— Beratung von Förderinteressenten, Antragstellern und Zuwendungsempfängern (Förderberatung) und,
— administrative Bearbeitung und fachliche Begleitung von Projekten in allen Phasen - von der ersten Projektidee über die Prüfung der Anträge, der Begutachtung, Betreuung während der Laufzeit, der Verwendungsnachweisprüfung bis hin zur Verwertung der Projektergebnisse,
— administrative Bearbeitung und fachliche Begleitung von Projekten in allen Phasen - von der ersten Projektidee über die Prüfung der Anträge, der Begutachtung, Betreuung während der Laufzeit, der Verwendungsnachweisprüfung bis hin zur Verwertung der Projektergebnisse,
— Dokumentation von Vorhaben des BMBF,
— Unterstützung der strategische Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte in den Fördergebieten der Grundlagenforschung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien, der Energiesystemforschung sowie Fusionsforschung.
Folgende Themen sollen vor allem berücksichtigt werden:
— CO2-neutral, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt sowie „Solares Bauen – energieeffiziente Stadt“,
— einschließlich Organischer Photovoltaik,
— Energiespeichertechnologien,
— Bioenergie,
— Photovoltaik Energiematerialien und neue Technologien,
— Energiesystemforschung,
— Netzausbau und,
— Fusionsforschung.
Beschreibung der Optionen: Option für die Vertragsverlängerung um bis zu 4 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Referenznummer: 722-
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III)
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur, auf max. 3 DIN-A4-Seiten (u.a. Größe, Standort, Firmenprofil, fachliche Ausrichtung). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb bereit gestellt (entsprechend Formular II). Die Unterauftragnehmer haben einen Verpflichtungsnachweis (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A) vorzulegen.
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb bereit gestellt (entsprechend Formular II). Die Unterauftragnehmer haben einen Verpflichtungsnachweis (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A) vorzulegen.
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII)
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII)
8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII)
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV)
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV)
Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V)
2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V)
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI)
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX)
5. Eigenerklärung über die Umsätze mit Projektsteuerungsleistungen mit Bezügen zum Bereich Wissenschaft/Forschung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular X)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung über die Umsätze mit Projektsteuerungsleistungen mit Bezügen zum Bereich Wissenschaft/Forschung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular X)
6. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus.
7. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular XI).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular XI).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Erfahrungen aus in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. seit mehreren Jahren laufenden Aufträgen, die mit der Projektträgerschaft vergleichbar sind, müssen durch Referenzen belegt werden (mindestens 3, maximal 5). Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. (entsprechend Formblatt XII). Insgesamt sollen die Referenzen folgende Erfahrungen belegen:
1. Erfahrungen aus in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. seit mehreren Jahren laufenden Aufträgen, die mit der Projektträgerschaft vergleichbar sind, müssen durch Referenzen belegt werden (mindestens 3, maximal 5). Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. (entsprechend Formblatt XII). Insgesamt sollen die Referenzen folgende Erfahrungen belegen:
a) auf dem Gebiet der Forschungsförderung in den Bereichen
a. Energieeffizienz,
b. erneuerbare Energien,
c. Energiesystemforschung und
d. Fusionsforschung
b) Projektmanagement von Forschungsprojekten.
2. Darstellung der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und der umfangreichen Erfahrungen im Verwaltungs- und Zuwendungsrecht auf max. 2 DIN-A 4- Seiten.
3. Berufliche / fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formblatt XIII): Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam Kenntnisse zu folgenden Bereichen abdecken:
3. Berufliche / fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formblatt XIII): Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam Kenntnisse zu folgenden Bereichen abdecken:
c. Energiesystemforschung,
d. Fusionsforschung und,
e. Forschungsförderung.
Darüber hinaus müssen Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nachgewiesen werden.
4. Angaben in Form einer Eigenerklärung, dass alle in der Projektträgerschaft eingesetzten Mitarbeiter/innen Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift beherrschen und dass alle mit den Fachinhalten der Projektbearbeitung befassten Mitarbeiter/innen Englisch als Arbeitssprache beherrschen.
4. Angaben in Form einer Eigenerklärung, dass alle in der Projektträgerschaft eingesetzten Mitarbeiter/innen Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift beherrschen und dass alle mit den Fachinhalten der Projektbearbeitung befassten Mitarbeiter/innen Englisch als Arbeitssprache beherrschen.
5. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG, Subventionsgesetz, Haushaltsgesetze des Bundes, Bundeshaushaltsordnung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Öffentliches Vergaberecht, Verordnung PR-Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen einschl. der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können.
5. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG, Subventionsgesetz, Haushaltsgesetze des Bundes, Bundeshaushaltsordnung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, Öffentliches Vergaberecht, Verordnung PR-Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen einschl. der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können.
6. Nachweis zur Treuhandbestellung; Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend Formular XIV)
6. Nachweis zur Treuhandbestellung; Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend Formular XIV)
7. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen.
8. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt III) mit folgendem Inhalt abzugeben:
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als 5 grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 („K1“): Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (40 %), - Auswahlkriterium 2 („K2“): Referenzen zu Erfahrungen in den genannten fachlichen Bereichen (Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Fusionsforschung, Energiesystemforschung) (30 %), - Auswahlkriterium 3 („K3“): Referenzen im Bereich PT-Leistungen bzw. vergleichbarer Leistungen (30 %). Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,4 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,3 * P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als fünf Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als 5 grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 („K1“): Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (40 %), - Auswahlkriterium 2 („K2“): Referenzen zu Erfahrungen in den genannten fachlichen Bereichen (Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Fusionsforschung, Energiesystemforschung) (30 %), - Auswahlkriterium 3 („K3“): Referenzen im Bereich PT-Leistungen bzw. vergleichbarer Leistungen (30 %). Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,4 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,3 * P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als fünf Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten:
— Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum,
— Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes,
— Anzahl der Referenzprojekte (maximal 5).
Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zudem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf den Gebieten der Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Fusion in die Bewertung mit ein. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zudem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf den Gebieten der Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Fusion in die Bewertung mit ein. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 722-
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 003-004819 (2012-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Kontakt
E-Mail: heike.sohr@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-2085📞