BMBF schreibt die Projektträgertätigkeit für den Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" aus. Im Folgenden werden der Förderbereich und der Charakter der Tätigkeit skizziert. Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung": Die Großgeräte der Wissenschaft wie Teleskope, Beschleuniger, Synchrotrons oder Forschungsreaktoren sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Forschungslandschaft. Sie bilden die Infrastruktur für zentrale Fragen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Im Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" fördert das BMBF sowohl den Bau als auch die Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte. Einen besonderen Schwerpunkt des BMBF im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung bildet die so genannte Verbundforschung. Deren inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei physikalischen Untersuchungen, bei denen der Einsatz von aufwändigen Großgeräten unentbehrlich ist. Sie ermöglicht exzellenten Forschungsgruppen, vor allem aus deutschen Hochschulen, den Zugang zu den herausragenden Experimentiereinrichtungen an nationalen und internationalen Forschungszentren. Diese Zusammenarbeit trägt zu einer optimalen wissenschaftlichen Nutzung und Weiterentwicklung der vom Bund finanzierten Großgeräte der Grundlagenforschung und damit zur Stärkung exzellenter Wissenschaft bei. Zielgruppe des Förderprogramms sind vorwiegend Arbeitsgruppen an deutschen Universitäten, die überwiegend an nationalen oder internationalen Großgeräten der Grundlagenforschung in universitäts- und länderübergreifenden Kollaborationen zusammenarbeiten. Die Aufgaben beziehen sich auf folgende Felder der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung: — Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung – national und international sowie, — Themen (jeweils an Großgeräten) der: —— Hochenergiephysik - Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen, —— Astro- und Astroteilchenphysik, —— Hadronen- und Kernphysik, —— Physik der kondensierten Materie, —— Beschleunigerphysik (Themen-übergreifend), —— Apparative Entwicklung (Themen-übergreifend). BMBF plant zu diesem Fachbereich 2012 ein Förderprogramm zu veröffentlichen. Eine Übersicht über diesen Förderbereich und die Verbundforschung präsentiert http://www.bmbf.de/ sowie die Broschüre "Stark im Verbund". Die Verbundforschungsförderung ist komplementär zu einer Vielzahl anderer Fördereinrichtungen und -instrumente, insbesondere zur Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG. Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung": Der Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Förderschwerpunktes fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), sowie bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte - insbesondere der Verbundforschung. Das Spezifische an der Betreuung von Vorhaben auf den genannten Gebieten ist der enge Zusammenhang mit den vom Bund getragenen Großgeräten der wissenschaftlichen Forschung. Dies macht eine langfristige Planung und eine kontinuierliche, kontextbezogene Betreuung notwendig. Dies erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen, den Großgerätebetreibern auf nationaler und europäischer Ebene und dem BMBF und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF. Bisher nehmen Projektträger DESY und Projektträger GSI diese Aufgaben wahr. Die Projektträger sind beliehen. Die Amtssprache und Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld ist die Arbeitssprache Englisch. Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das Referat 711 "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung". Es finden 14-tägig Jour Fixe (per Videokonferenz, ca. 2 h, ca. 5 PT-Mitarbeiter und Referat 711) statt. Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben werden von PT-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich rund 75 nationale Veranstaltungen (Workshops, Tagungen; Nutzertreffen) und 25 internationale Veranstaltungen besucht. Der PT führt zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt 20 Veranstaltungen (4 h – 3 d) mit 10-30 Personen (Gutachtersitzungen, Expertengespräche, Evaluationen, Strategiegespräche, Lenkungsausschüsse) und 45 Veranstaltungen mit bis zu 5 Teilnehmern (1-3 h) durch (Organisation, Vor- und Nachbereitung, Protokoll, Abrechnung der Reisekosten der Experten, Verpflegung der Teilnehmer) (ca. die Hälfte in den Räumen des PT, andere im BMBF und in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen Dritter, in Einzelfällen muss der PT Räume anmieten (ca. 3x im Jahr)). Es wurden 2010 rund 500 laufende Projekte betreut, 150 neu bewilligt, 144 Anträge bearbeitet und 520 Nachweise geprüft. 2010 stand der Verbundforschung ein Fördervolumen von rd. 70 000 000 EUR zur Verfügung. Gutachter stehen in der Regel gerne und unentgeltlich zur Verfügung und werden nach Zustimmung durch BMBF durch PT oder BMBF bestellt (abhängig von Bedeutung des Gremiums). Begleitend zu dieser Kernaufgabe der Projektförderung fallen in enger Wechselwirkung mit ihr weitere Aufgaben im Bereich des Großgerätebaus (u.a. Unterstützung bei der Prüfung und Begleitung der Projekte, Unterstützung bei Fragen der nationalen Roadmap) der internationalen Kooperation (u.a. kontinuierliche Beobachtung relevanter Entwicklungen im internationalen Umfeld, Beteilung an ERAnets, Vertretung des BMBF in internationalen Gremien, Sekretariat für die deutsch-schwedische und deutsch-russische Kooperation) und der Wissenschaftskommunikation (u.a. Redaktion "Welt der Physik", Beauftragung der "Highlight der Physik") an. Einzelne Mitarbeiter des PTs arbeiten wegen dieser Wechselwirkung anteilig häufig sowohl in der Projektförderung, als auch in den begleitenden Aufgaben. Ein Beispiel ist die Redaktion von "Welt der Physik". Sie profitiert im besonderen Maße von der breiten Fachkenntnis und wissenschaftlichen Vernetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projektförderung. Sie kann so zu vielen Fragen der aktuellen Forschungsberichterstattung sehr schnell eine kompetente fachliche Einordnung erhalten. Vielfach können die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakte zu den Forscherinnen und Forschern in Deutschland herstellen, die auf den jeweiligen Gebieten forschen, und durch ihre einzigartige Kenntnis "der Community" auch Interviews und Rechercheanfragen unterstützen. Durch das journalistische Gespür der Redaktion von "Welt der Physik" können besonders herausragende Projekte der Projektförderung leicht als besonders berichtenswert identifiziert werden. So können zielsicher Vorschläge für BMBF-Pressemitteilungen oder andere Formen der breiten Veröffentlichung von Forschungsergebnissen erstellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: michael.kaever@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-2227📞
Fax: +49 22899578-3601 📠
Der Auftraggeber behält sich vertraglich vor, den Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zu beleihen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der Auftragnehmer die Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit im Sinne des § 44 BHO erfüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
BMBF schreibt die Projektträgertätigkeit für den Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" aus. Im Folgenden werden der Förderbereich und der Charakter der Tätigkeit skizziert.
Die Großgeräte der Wissenschaft wie Teleskope, Beschleuniger, Synchrotrons oder Forschungsreaktoren sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Forschungslandschaft. Sie bilden die Infrastruktur für zentrale Fragen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Im Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" fördert das BMBF sowohl den Bau als auch die Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte.
Die Großgeräte der Wissenschaft wie Teleskope, Beschleuniger, Synchrotrons oder Forschungsreaktoren sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Forschungslandschaft. Sie bilden die Infrastruktur für zentrale Fragen der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Im Förderschwerpunkt "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" fördert das BMBF sowohl den Bau als auch die Weiterentwicklung ausgewählter Großgeräte.
Einen besonderen Schwerpunkt des BMBF im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung bildet die so genannte Verbundforschung. Deren inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei physikalischen Untersuchungen, bei denen der Einsatz von aufwändigen Großgeräten unentbehrlich ist. Sie ermöglicht exzellenten Forschungsgruppen, vor allem aus deutschen Hochschulen, den Zugang zu den herausragenden Experimentiereinrichtungen an nationalen und internationalen Forschungszentren. Diese Zusammenarbeit trägt zu einer optimalen wissenschaftlichen Nutzung und Weiterentwicklung der vom Bund finanzierten Großgeräte der Grundlagenforschung und damit zur Stärkung exzellenter Wissenschaft bei. Zielgruppe des Förderprogramms sind vorwiegend Arbeitsgruppen an deutschen Universitäten, die überwiegend an nationalen oder internationalen Großgeräten der Grundlagenforschung in universitäts- und länderübergreifenden Kollaborationen zusammenarbeiten.
Einen besonderen Schwerpunkt des BMBF im Bereich der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung bildet die so genannte Verbundforschung. Deren inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei physikalischen Untersuchungen, bei denen der Einsatz von aufwändigen Großgeräten unentbehrlich ist. Sie ermöglicht exzellenten Forschungsgruppen, vor allem aus deutschen Hochschulen, den Zugang zu den herausragenden Experimentiereinrichtungen an nationalen und internationalen Forschungszentren. Diese Zusammenarbeit trägt zu einer optimalen wissenschaftlichen Nutzung und Weiterentwicklung der vom Bund finanzierten Großgeräte der Grundlagenforschung und damit zur Stärkung exzellenter Wissenschaft bei. Zielgruppe des Förderprogramms sind vorwiegend Arbeitsgruppen an deutschen Universitäten, die überwiegend an nationalen oder internationalen Großgeräten der Grundlagenforschung in universitäts- und länderübergreifenden Kollaborationen zusammenarbeiten.
Die Aufgaben beziehen sich auf folgende Felder der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung:
— Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung – national und international sowie,
— Themen (jeweils an Großgeräten) der:
—— Hochenergiephysik - Struktur und Wechselwirkung fundamentaler Teilchen,
—— Astro- und Astroteilchenphysik,
—— Hadronen- und Kernphysik,
—— Physik der kondensierten Materie,
—— Beschleunigerphysik (Themen-übergreifend),
—— Apparative Entwicklung (Themen-übergreifend).
BMBF plant zu diesem Fachbereich 2012 ein Förderprogramm zu veröffentlichen. Eine Übersicht über diesen Förderbereich und die Verbundforschung präsentiert http://www.bmbf.de/ sowie die Broschüre "Stark im Verbund". Die Verbundforschungsförderung ist komplementär zu einer Vielzahl anderer Fördereinrichtungen und -instrumente, insbesondere zur Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG.
BMBF plant zu diesem Fachbereich 2012 ein Förderprogramm zu veröffentlichen. Eine Übersicht über diesen Förderbereich und die Verbundforschung präsentiert http://www.bmbf.de/ sowie die Broschüre "Stark im Verbund". Die Verbundforschungsförderung ist komplementär zu einer Vielzahl anderer Fördereinrichtungen und -instrumente, insbesondere zur Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG.
Der Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Förderschwerpunktes fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), sowie bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte - insbesondere der Verbundforschung. Das Spezifische an der Betreuung von Vorhaben auf den genannten Gebieten ist der enge Zusammenhang mit den vom Bund getragenen Großgeräten der wissenschaftlichen Forschung. Dies macht eine langfristige Planung und eine kontinuierliche, kontextbezogene Betreuung notwendig. Dies erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen, den Großgerätebetreibern auf nationaler und europäischer Ebene und dem BMBF und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF.
Der Projektträger (PT) "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung" unterstützt das BMBF im Rahmen der Durchführung des entsprechenden Förderschwerpunktes fachlich und administrativ in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung), sowie bei der strategischen Weiterentwicklung der Förderschwerpunkte - insbesondere der Verbundforschung. Das Spezifische an der Betreuung von Vorhaben auf den genannten Gebieten ist der enge Zusammenhang mit den vom Bund getragenen Großgeräten der wissenschaftlichen Forschung. Dies macht eine langfristige Planung und eine kontinuierliche, kontextbezogene Betreuung notwendig. Dies erfordert vom PT fachwissenschaftliche, administrative, betriebswirtschaftliche und forschungspolitische Kompetenz; er bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen den Antragstellern bzw. Projektverantwortlichen, den Großgerätebetreibern auf nationaler und europäischer Ebene und dem BMBF und erfüllt eine Servicefunktion für das BMBF.
Bisher nehmen Projektträger DESY und Projektträger GSI diese Aufgaben wahr. Die Projektträger sind beliehen. Die Amtssprache und Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld ist die Arbeitssprache Englisch. Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das Referat 711 "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung". Es finden 14-tägig Jour Fixe (per Videokonferenz, ca. 2 h, ca. 5 PT-Mitarbeiter und Referat 711) statt.
Bisher nehmen Projektträger DESY und Projektträger GSI diese Aufgaben wahr. Die Projektträger sind beliehen. Die Amtssprache und Arbeitssprache ist Deutsch, im internationalen Umfeld ist die Arbeitssprache Englisch. Der Ansprechpartner im BMBF ist grundsätzlich in allen Fragen das Referat 711 "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung". Es finden 14-tägig Jour Fixe (per Videokonferenz, ca. 2 h, ca. 5 PT-Mitarbeiter und Referat 711) statt.
Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben werden von PT-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich rund 75 nationale Veranstaltungen (Workshops, Tagungen; Nutzertreffen) und 25 internationale Veranstaltungen besucht. Der PT führt zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt 20 Veranstaltungen (4 h – 3 d) mit 10-30 Personen (Gutachtersitzungen, Expertengespräche, Evaluationen, Strategiegespräche, Lenkungsausschüsse) und 45 Veranstaltungen mit bis zu 5 Teilnehmern (1-3 h) durch (Organisation, Vor- und Nachbereitung, Protokoll, Abrechnung der Reisekosten der Experten, Verpflegung der Teilnehmer) (ca. die Hälfte in den Räumen des PT, andere im BMBF und in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen Dritter, in Einzelfällen muss der PT Räume anmieten (ca. 3x im Jahr)). Es wurden 2010 rund 500 laufende Projekte betreut, 150 neu bewilligt, 144 Anträge bearbeitet und 520 Nachweise geprüft. 2010 stand der Verbundforschung ein Fördervolumen von rd. 70 000 000 EUR zur Verfügung. Gutachter stehen in der Regel gerne und unentgeltlich zur Verfügung und werden nach Zustimmung durch BMBF durch PT oder BMBF bestellt (abhängig von Bedeutung des Gremiums).
Für die Erledigung der anfallenden Aufgaben werden von PT-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich rund 75 nationale Veranstaltungen (Workshops, Tagungen; Nutzertreffen) und 25 internationale Veranstaltungen besucht. Der PT führt zur Erfüllung seiner Aufgaben insgesamt 20 Veranstaltungen (4 h – 3 d) mit 10-30 Personen (Gutachtersitzungen, Expertengespräche, Evaluationen, Strategiegespräche, Lenkungsausschüsse) und 45 Veranstaltungen mit bis zu 5 Teilnehmern (1-3 h) durch (Organisation, Vor- und Nachbereitung, Protokoll, Abrechnung der Reisekosten der Experten, Verpflegung der Teilnehmer) (ca. die Hälfte in den Räumen des PT, andere im BMBF und in unentgeltlich zur Verfügung gestellten Räumen Dritter, in Einzelfällen muss der PT Räume anmieten (ca. 3x im Jahr)). Es wurden 2010 rund 500 laufende Projekte betreut, 150 neu bewilligt, 144 Anträge bearbeitet und 520 Nachweise geprüft. 2010 stand der Verbundforschung ein Fördervolumen von rd. 70 000 000 EUR zur Verfügung. Gutachter stehen in der Regel gerne und unentgeltlich zur Verfügung und werden nach Zustimmung durch BMBF durch PT oder BMBF bestellt (abhängig von Bedeutung des Gremiums).
Begleitend zu dieser Kernaufgabe der Projektförderung fallen in enger Wechselwirkung mit ihr weitere Aufgaben im Bereich des Großgerätebaus (u.a. Unterstützung bei der Prüfung und Begleitung der Projekte, Unterstützung bei Fragen der nationalen Roadmap) der internationalen Kooperation (u.a. kontinuierliche Beobachtung relevanter Entwicklungen im internationalen Umfeld, Beteilung an ERAnets, Vertretung des BMBF in internationalen Gremien, Sekretariat für die deutsch-schwedische und deutsch-russische Kooperation) und der Wissenschaftskommunikation (u.a. Redaktion "Welt der Physik", Beauftragung der "Highlight der Physik") an. Einzelne Mitarbeiter des PTs arbeiten wegen dieser Wechselwirkung anteilig häufig sowohl in der Projektförderung, als auch in den begleitenden Aufgaben. Ein Beispiel ist die Redaktion von "Welt der Physik". Sie profitiert im besonderen Maße von der breiten Fachkenntnis und wissenschaftlichen Vernetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projektförderung. Sie kann so zu vielen Fragen der aktuellen Forschungsberichterstattung sehr schnell eine kompetente fachliche Einordnung erhalten. Vielfach können die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakte zu den Forscherinnen und Forschern in Deutschland herstellen, die auf den jeweiligen Gebieten forschen, und durch ihre einzigartige Kenntnis "der Community" auch Interviews und Rechercheanfragen unterstützen. Durch das journalistische Gespür der Redaktion von "Welt der Physik" können besonders herausragende Projekte der Projektförderung leicht als besonders berichtenswert identifiziert werden. So können zielsicher Vorschläge für BMBF-Pressemitteilungen oder andere Formen der breiten Veröffentlichung von Forschungsergebnissen erstellt werden.
Begleitend zu dieser Kernaufgabe der Projektförderung fallen in enger Wechselwirkung mit ihr weitere Aufgaben im Bereich des Großgerätebaus (u.a. Unterstützung bei der Prüfung und Begleitung der Projekte, Unterstützung bei Fragen der nationalen Roadmap) der internationalen Kooperation (u.a. kontinuierliche Beobachtung relevanter Entwicklungen im internationalen Umfeld, Beteilung an ERAnets, Vertretung des BMBF in internationalen Gremien, Sekretariat für die deutsch-schwedische und deutsch-russische Kooperation) und der Wissenschaftskommunikation (u.a. Redaktion "Welt der Physik", Beauftragung der "Highlight der Physik") an. Einzelne Mitarbeiter des PTs arbeiten wegen dieser Wechselwirkung anteilig häufig sowohl in der Projektförderung, als auch in den begleitenden Aufgaben. Ein Beispiel ist die Redaktion von "Welt der Physik". Sie profitiert im besonderen Maße von der breiten Fachkenntnis und wissenschaftlichen Vernetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projektförderung. Sie kann so zu vielen Fragen der aktuellen Forschungsberichterstattung sehr schnell eine kompetente fachliche Einordnung erhalten. Vielfach können die Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kontakte zu den Forscherinnen und Forschern in Deutschland herstellen, die auf den jeweiligen Gebieten forschen, und durch ihre einzigartige Kenntnis "der Community" auch Interviews und Rechercheanfragen unterstützen. Durch das journalistische Gespür der Redaktion von "Welt der Physik" können besonders herausragende Projekte der Projektförderung leicht als besonders berichtenswert identifiziert werden. So können zielsicher Vorschläge für BMBF-Pressemitteilungen oder andere Formen der breiten Veröffentlichung von Forschungsergebnissen erstellt werden.
Beschreibung der Optionen: Option zur einmaligen Verlängerung um bis zu 3 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 711-
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),
3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),
4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als 6 Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII),
7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII),
8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII),
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV).
9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV).
Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),
2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V),
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular IX),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als 3 Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als 3 Jahren besteht). (entsprechend Formular IX),
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3 Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
Zur Bewertung der Eignung wird von den Bewerbern die Vorlage folgender Erklärungen bzw. Dokumente erwartet. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Bewerbern der Bewerbergemeinschaft bzw. von allen benannten Unterauftragnehmern vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben:
1. Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI); Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 2, maximal 5), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. schon mehrere Jahre laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Zusätzlich müssen 2-5 Referenzschreiben ausgewiesener Persönlichkeiten aus dem Umfeld der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung vorgelegt werden. Durch die Beschreibung der Referenzaufträge sowie die Referenzschreiben sollen insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
1. Darstellung von Referenzaufträgen (entsprechend Formular XI); Ausführliche Darstellung von Referenzaufträgen (mindestens 2, maximal 5), die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, aus den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) abgeschlossenen Aufträgen bzw. schon mehrere Jahre laufenden Aufträgen. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Zusätzlich müssen 2-5 Referenzschreiben ausgewiesener Persönlichkeiten aus dem Umfeld der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung vorgelegt werden. Durch die Beschreibung der Referenzaufträge sowie die Referenzschreiben sollen insgesamt folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein:
— fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zur Landschaft der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung an Großgeräten in Deutschland, deren Rahmenbedingungen sowie deren Entwicklung, beteiligte Akteure und internationale Einbettung,
— fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und -verfahren der Forschungsförderung des Bundes, der Europäischen Union sowie der DFG,
— Kenntnisse und Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere in den Bereichen Internet, Newsletter, Pressebeiträge, Publikationen, Vortragstätigkeiten).
Hinweise:
— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf 5 beschränkt,
— Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zulässig und gewünscht, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Angebot vorzulegenden Referenzen auf fünf beschränkt.
2. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular XII); Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Die entsprechenden Darstellungen müssen auch eine Angabe über die vorgesehene Zusammensetzung des Mitarbeiterteams enthalten. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind:
2. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals (entsprechend Formular XII); Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter. Die entsprechenden Darstellungen müssen auch eine Angabe über die vorgesehene Zusammensetzung des Mitarbeiterteams enthalten. Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen, wobei für jede der im Folgenden genannten Voraussetzungen Referenzen vorzulegen sind:
— zu jedem der Förderbereiche (Elementarteilchenphysik, Hadronen und Kerne, Kondensierte Materie, Astro- und Astroteichenphysik sowie Beschleunigerphysik) muss für je eine(n) wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) Referenzen zu Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich vorliegen,
— zu jedem der Förderbereiche (Elementarteilchenphysik, Hadronen und Kerne, Kondensierte Materie, Astro- und Astroteichenphysik sowie Beschleunigerphysik) muss für je eine(n) wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) Referenzen zu Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich vorliegen,
— Referenzen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung belegen, müssen für mind. 4 der vorgesehenen Mitarbeiter vorliegen,
— Für den vorgesehenen Beauftragten für den Haushalt müssen Referenzen sowohl zu fachlichen Erfahrungen in mindestens einem der Förderbereiche als auch zu Erfahrungen mit Projektförderverfahren mit Bezügen zur Forschungsförderung vorgelegt werden,
— Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt werden können. Für alle vorgesehen Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 5 wissenschaftliche Mitarbeiter müssen zusätzliche über gute Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen.
— Es ist zu beachten, dass mit jedem der eingesetzten Mitarbeiter über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg eine reibungslose schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftragnehmer in deutscher Sprache möglich sein muss. Die Zusammenstellung des Mitarbeiterteams muss gewährleisten, dass die Beratungsgespräche in deutscher und in englischer Sprache geführt werden können. Für alle vorgesehen Mitarbeiter sind sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Voraussetzung. Mindestens 5 wissenschaftliche Mitarbeiter müssen zusätzliche über gute Sprachkenntnisse in Englisch in Wort und Schrift verfügen.
3. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können.Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können,
3. Nachweise zur Beleihungsfähigkeit; das Tätigwerden als PT im Rahmen dieses Auftrags setzt die Beleihungsfähigkeit des Bewerbers im Sinne von § 44 Abs. 3 BHO voraus. Der Bewerber muss fachlich und organisatorisch in der Lage sein, im Rahmen seiner Beleihung als Behörde handeln zu können.Beliehen werden können gemäß § 44 Abs. 3 BHO juristische Personen des privaten Rechts. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die hiernach nicht beliehen werden können, müssen in der Lage sein, die vertragsgegenständlichen Leistungen nach den Aufgabenbestimmungen zu erbringen. Insofern müssen sie die inhaltlichen Voraussetzungen der Beleihungsfähigkeit nach § 44 Abs. 3 BHO entsprechend erfüllen. In fachlicher Hinsicht ist deshalb hinreichend qualifiziertes Personal erforderlich, das auf dem Gebiet des deutschen Zuwendungsrechts, des deutschen Haushaltsrechts und des VwVfG über sehr gute Kenntnisse, zumindest über den Kenntnisstand eines abgeschlossenen Studiums zum Verwaltungsfachwirt (FH) oder inhaltlich gleichwertigen Abschlusses verfügt oder für das gleichwertige in der Praxis erworbene Fähigkeiten nachgewiesen werden können. Die Kenntnisse müssen das Personal in die Lage versetzen, von der Bewilligung einer Zuwendung bis hin zur Prüfung der Verwendungsnachweise alle Arbeitsschritte sachgerecht erfüllen zu können,
4. Nachweis zur Treuhandbestellung. Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend Formular XIII),
4. Nachweis zur Treuhandbestellung. Es ist ferner beabsichtigt, dem künftigen Auftragnehmer bzw. einem Leistungserbringer die Verwaltung von Bundesmitteln zu übertragen. Für diesen Fall benennt der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einen Beauftragten für den Haushalt beim Vollzug der Projektförderung (§ 9 BHO). Damit der Beauftragte für den Haushalt die in Nr. 2 bis Nr. 4 VV zu § 9 BHO näher beschriebenen Aufgaben sachgerecht ausgeführt werden kann, sind sehr gute Kenntnisse im deutschen Zuwendungsrecht, im deutschen allgemeinen Haushaltsrecht sowie im deutschen allgemeinen Verwaltungsrecht nachzuweisen. (entsprechend Formular XIII),
5. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen,
6. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag "Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projekt-trägeraufgaben" (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag "Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projekt-trägeraufgaben" (PT-Vertrag) und die darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: http://www.bmbf.de/de/1304.php.).
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt III.) mit folgendem Inhalt abzugeben:
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Kopplung an die Laufzeit eines geplanten Förderprogramms "Naturwissenschaftliche Grundlagenforschung".
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 ("K1"): Qualifikationen und die fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (50 %), - Auswahlkriterium 2 ("K2"): Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der einschlägigen Förderbereiche aufzeigen (30 %), - Auswahlkriterium 3 ("K3"): Referenzen, die Erfahrungen in der Projektförderung aufzeigen (20 %). Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,5 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,2 * P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: — Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum, — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes, — Anzahl der Referenzprojekte (maximal 5). Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Verantwortlichen/leitenden Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zu dem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der deutschen Hochschullandschaft (Aufbau und Struktur) sowie der deutschen und internationalen Großgeräteinfrastruktur in die Bewertung mit ein. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium 1 ("K1"): Qualifikationen und die fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (50 %), - Auswahlkriterium 2 ("K2"): Referenzen, die Erfahrungen auf dem Gebiet der einschlägigen Förderbereiche aufzeigen (30 %), - Auswahlkriterium 3 ("K3"): Referenzen, die Erfahrungen in der Projektförderung aufzeigen (20 %). Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,5 * P (K1) + 0,3 * P (K2) + 0,2 * P (K3). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (K2 und K3) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten: — Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum, — Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes, — Anzahl der Referenzprojekte (maximal 5). Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter (K1) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Verantwortlichen/leitenden Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse im Verwaltungs-, Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Zu dem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung sowie Erfahrungen auf dem Gebiet der deutschen Hochschullandschaft (Aufbau und Struktur) sowie der deutschen und internationalen Großgeräteinfrastruktur in die Bewertung mit ein. Hinsichtlich der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Michael Kaever
E-Mail: johann-josef.donau@bmbf.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 711-
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-3558📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 022-035748 (2012-01-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Kontakt
E-Mail: heike.sohr@bmbf.bund.de📧
Telefon: +49 2289957-2085📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Name: Vergabeprüfstelle beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2012/S 174-286977 (2012-09-06)