Prüfung der Jahresrechnung der AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für die Jahre 2012, 2013, 2014 für die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse zu prüfen und einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer auch mit der Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2015 und 2016 zu beauftragen.
Die Jahresrechnung 2012 ist bis zum 10.5.2013, die Jahresrechnung 2013 ist bis zum 9.5.2014, die Jahresrechnung 2014 ist bis zum 12.5.2015, die Jahresrechnung 2015 ist bis zum 11.5.2016, die Jahresrechnung 2016 ist bis zum 12.5.2017 zu prüfen und der Prüfbericht ist bis zu diesem Datum vorzulegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-24 Auftragsbekanntmachung
2012-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 83-136376
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund,DEUTSCHLAND, 2. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildungdurch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. 3. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden, 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Abschluss des Verfahrens Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, die durch den gleichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrags war, freihändig gemäß § 3 Abs. 4 lit. g) VOL/A-EG zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 77 Abs. 1a SGB IV und den weiteren für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen der Kranken- und Pflegeversicherung und des Ausgleichs nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz für die Jahre 2012, 2013, 2014 für die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse zu prüfen und einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Darüber hinaus hat die Auftraggeberin die einseitige Option, den Auftragnehmer auch mit der Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2015 und 2016 zu beauftragen.
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Die Jahresrechnung 2012 ist bis zum 10.5.2013, die Jahresrechnung 2013 ist bis zum 9.5.2014, die Jahresrechnung 2014 ist bis zum 12.5.2015, die Jahresrechnung 2015 ist bis zum 11.5.2016, die Jahresrechnung 2016 ist bis zum 12.5.2017 zu prüfen und der Prüfbericht ist bis zu diesem Datum vorzulegen.
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Beschreibung der Optionen: Beauftragung der Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2015 und 2016.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit,
— Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist; Auszug nicht älter als 6 Monate ab Bekanntmachungsdatum.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise in Ziffer VI.3 de Bekanntmachung zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Umsatzes für Prüfungen des Bieters im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre. Dieser muss insgesamt bei mindestens 10 000 000 EUR liegen,
— Eigenerklärung bzw. Vorlage zum Bestehen einer aktuell Haftpflichtversicherung.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise in Ziffer VI.3 de Bekanntmachung zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Detaillierte Darstellung von drei Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre, welche die Prüfung der Jahresrechnung gesetzlicher Krankenkassen (im Sinne des SGB) mit mehr als 200 000 Versicherten zum Gegenstand haben. Es ist der Umfang der erbrachten Leistung darzustellen – dabei muss mindestens ersichtlich sein, dass Projekterfahrung im Sachgebiet Vermögensrechnung und Prüferfahrung bei fusionierten Kassen vorliegt. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner zu benennen,
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— Fachliche Qualifikation des eingesetzten Personals.
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden darf.
Es sind ein Projektleiter/in und vier für den Auftrag einzusetzende Mitarbeiter anzugeben. Die benannten Mitarbeiter haben in Form von Kurzlebensläufen / Eigenerklärungen den Berufsabschluss (z.B. BWL oder Rechtswissenschaften; Wirtschafts- oder Steuerberaterabschluss) nachzuweisen und mindestens ein Projekt zu benennen, aus dem hervorgeht, dass konkrete Prüfungserfahrungen bei gesetzlichen Krankenversicherungen vorliegen.
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Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise in Ziffer VI.3 de Bekanntmachung zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-06-08 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Nordwest - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund,DEUTSCHLAND,
2. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildungdurch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
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3. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden,
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4. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Abschluss des Verfahrens Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, die durch den gleichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrags war, freihändig gemäß § 3 Abs. 4 lit. g) VOL/A-EG zu vergeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Punkt I.1) der Bekanntmachungunverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2012/S 083-136376 (2012-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 136-226401
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 83-136376
ABl. S-Ausgabe: 136
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-11 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfergesellschaft
Postanschrift: Ganghofer Str. 29
Postort: München
Postleitzahl: 80338
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2012/S 136-226401 (2012-07-13)