Prüfung des Konzernabschlusses der KfW-Bankengruppe und der Einzelabschlüsse der Konzernmitglieder sowie prüferische Begleitung von Großprojekten der KfW
1. Der Auftragnehmer hat, beginnend ab dem 31.12.2013, den Konzernabschluss der KfW-Bankengruppe nach IAS/IFRS sowie die Einzelabschlüsse bestimmter dem Konzern angehörender Unternehmen nach HGB zu prüfen. Die Prüfung betrifft die Geschäftsjahre 2013 bis 2016.
2. Zusätzlich fallen als unterjährige Tätigkeiten die Erstellung von Comfort Letter und Consent, sowie die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse der KfW (Konzernmutter) an. Diese Leistungen werden benötigt ab 1.1.2013.
3. Prüferische Begleitung von Großprojekten
Die KfW plant, im Zuge der Modernisierung ihrer Finanzarchitektur mit SAP das bisherige Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 mittelfristig durch SAP ERP Financials zu ersetzen. Im Rahmen dieses Projektes sollen auch die Anforderungen aus dem neuen Rechungslegungsstandard IFRS 9 umgesetzt werden. Der Wirtschaftsprüfer für die Geschäftsjahre ab 2013 soll bereits ab Juli 2012 die im Rahmen des Projektes getroffenen Entscheidungen zur Bilanzierung und Bewertung sowie die erstellten Fachvorgaben der Auftraggeber projektbegleitend prüfen. Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung, ob die getroffenen Entscheidungen und erstellten Fachvorgaben die Ordnungsmäßigkeit des Konzern- und der Jahresabschlüsse beeinträchtigen.
Darüber hinaus wird ab dem 1.1.2013 der Umfang der Aufgaben des Abschlussprüfers um die relevanten Themen aus dem Projekt zur Anwendung von KWG-Normen in der KfW (kurz: „KAJAK“) ergänzt. Die KfW ist gemäß § 2 KWG weitgehend von den Anforderungen des KWG ausgenommen, wendet jedoch freiwillig dessen Kernbestandteile, insbesondere die MaRisk und SolvV, sinngemäß an. Zukünftig wird die KfW freiwillig die aufsichtsrechtlichen Normen des zweiten Abschnitts, (§§10-31) vollumfänglich anwenden, konkrete Ausnahmen hiervon werden in einer Evidenzliste dokumentiert. Die KfW Bankengruppe hat sich entschieden, die Prüfung des Projektes KAJAK sowie die Überprüfung der Anwendung der aufsichtsrechtlichen Normen bzw. der Ausnahmen dazu durch den Abschlussprüfer durchführen zu lassen.
Die prüferische Begleitung beinhaltet keine Beratung der Auftraggeber bei der Umsetzung des Projektes i.S.d. Aufzeigens von Alternativvorschlägen.
4. Des Weiteren benötigen die Auftraggeber ab 1.1.2013 Beratung zu bilanziellen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Prüfung von Unternehmensabschlüssen stehen (prüfungsnahe Beratung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-01-02
|
Auftragsbekanntmachung
|
2012-09-10
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|