Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG sowie der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 317 ff. HGB (entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des HGB) einschließlich Lagebericht, Prüfung nach § 53 HGrG und Prüfung nach § 16 MaBV sowie Prüfung der Ordnungsgemäßheit und Sicherheit der angewandten IT-Verfahren nach IDW PS 330
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG sowie der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 317 ff. HGB (entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des HGB) einschließlich Lagebericht, Prüfung nach § 53 HGrG und Prüfung nach § 16 MaBV. Darüber hinaus soll die Ordnungsgemäßheit und Sicherheit der angewandten IT-Verfahren nach IDW PS 330 geprüft und im Bezügebericht die bestehenden D & O-Versicherungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Komplementärin ausgewiesen werden. Die Anlage 7.1 zu Ziff. VII des Berliner Corporate Government Codexes (BCGK) ist vollständig auszufüllen und dem Lagebericht beizufügen. Nähere Einzelheiten sind einem Exposé des Auftraggebers zu entnehmen, das bei Bekundung eines Teilnahmeinteresses auf Anforderung übersandt werden wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Die Prüfungs- und Testierleistungen werden für ein Geschäftsjahr (2013) vergeben; der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Leistungen für 2 weitere Jahre (2014 - 2015) zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Warschauer Straße 41/42
Postleitzahl: 10243
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.liegenschaftsfonds.de🌏
E-Mail: lydia.dabelstein@liegenschaftsfonds.de📧
Telefon: +49 3022336892📞
Fax: +49 302336788 📠
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG sowie der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 317 ff. HGB (entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des HGB) einschließlich Lagebericht, Prüfung nach § 53 HGrG und Prüfung nach § 16 MaBV. Darüber hinaus soll die Ordnungsgemäßheit und Sicherheit der angewandten IT-Verfahren nach IDW PS 330 geprüft und im Bezügebericht die bestehenden D & O-Versicherungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Komplementärin ausgewiesen werden. Die Anlage 7.1 zu Ziff. VII des Berliner Corporate Government Codexes (BCGK) ist vollständig auszufüllen und dem Lagebericht beizufügen.
Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse der Liegenschaftsfonds Verwaltungsgesellschaft mbH, der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG sowie der Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbH & Co. KG gem. § 317 ff. HGB (entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des HGB) einschließlich Lagebericht, Prüfung nach § 53 HGrG und Prüfung nach § 16 MaBV. Darüber hinaus soll die Ordnungsgemäßheit und Sicherheit der angewandten IT-Verfahren nach IDW PS 330 geprüft und im Bezügebericht die bestehenden D & O-Versicherungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Komplementärin ausgewiesen werden. Die Anlage 7.1 zu Ziff. VII des Berliner Corporate Government Codexes (BCGK) ist vollständig auszufüllen und dem Lagebericht beizufügen.
Nähere Einzelheiten sind einem Exposé des Auftraggebers zu entnehmen, das bei Bekundung eines Teilnahmeinteresses auf Anforderung übersandt werden wird.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die unter II. 1.1) beschriebenen Leistungen für zwei weitere Jahre zu vergeben.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Sitz des Auftraggebers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die fristgerecht und in Schriftform eingereichten Teilnahmeanträge sowie - für den Fall von Nachforderungen - innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereichte Nachweise und Erläuterungen berücksichtigt und anhand der in dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise bewertet.
Für die Auswahl der Bewerber werden ausschließlich die fristgerecht und in Schriftform eingereichten Teilnahmeanträge sowie - für den Fall von Nachforderungen - innerhalb der gesetzten Nachfrist eingereichte Nachweise und Erläuterungen berücksichtigt und anhand der in dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise bewertet.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind 2-fach ungebunden bzw. in abheftfähiger Form einzureichen.
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind 2-fach ungebunden bzw. in abheftfähiger Form einzureichen.
Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; der Auftraggeber kann - soweit er dies für erforderlich hält - zur näheren Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Mehrfachbewerbungen einzelner Unternehmen sind nicht zugelassen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Folgende Nachweise und Erklärungen sind abzugeben:
A1 Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister bzw. sonstiger Nachweis über die Bestellung und Eintragung als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Auszüge zum Schlusstermin für die Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate;
A2 Haftungs- und Eigentumsverhältnisse sowie gewerberechtliche Voraussetzungen des Bewerbers, z.B. durch einen Auszug aus dem Handelsregister des Herkunftslandes, zum Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate;
A3 Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, aus dem zu entnehmen ist, dass nicht eine natürliche Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist oder der Bewerber selbst rechtskräftig wegen einer oder mehrerer der unter § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF aufgeführten Delikte verurteilt worden ist, sowie Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass er sich nicht in Liquidation befindet, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (z. B. der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe, seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und dass er sich gesetzestreu verhält.
A3 Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, aus dem zu entnehmen ist, dass nicht eine natürliche Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist oder der Bewerber selbst rechtskräftig wegen einer oder mehrerer der unter § 4 Abs. 6 a) bis g) VOF aufgeführten Delikte verurteilt worden ist, sowie Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, dass er sich nicht in Liquidation befindet, dass er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (z. B. der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Ausschlussgründe, seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat und dass er sich gesetzestreu verhält.
A4 Benennung etwa vorgesehener Nachunternehmer für die ausgelobten Prüfungsleistungen, diese haben ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung zu erklären. Diese Erklärung ist beizufügen.
A5 Angabe des jährlichen Mittels der Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011).
A6 Erklärung über die Anerkennung der Vorschriften des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes durch Ausfüllung einer vom Auftraggeber erhaltenen Erklärung (Gegenstand der Teilnahmeunterlagen).
A7 Erklärung darüber, dass keine Ausschlussgründe für die Beauftragung nach den §§ 319 und 319a HGB vorliegen, näheres ist hierzu aus dem beim Auftraggeber abzufordernden Exposé zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
B1 Umsätze des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011) insgesamt sowie mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, belegt durch Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber ansässig ist gesetzlich vorgeschrieben ist; kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage jedes anderen vom Auftraggeber für geeignet gehaltenen Belegs erbringen (z.B. eidesstattliche Erklärung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B1 Umsätze des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009, 2010, 2011) insgesamt sowie mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, belegt durch Bilanzen oder Bilanzauszüge, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber ansässig ist gesetzlich vorgeschrieben ist; kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage jedes anderen vom Auftraggeber für geeignet gehaltenen Belegs erbringen (z.B. eidesstattliche Erklärung).
B2 Referenzen des Bewerbers für Projekte mit vergleichbarem Leistungsumfang (kurze Angabe zum Leistungsgegenstand, Auftragsumfang, Auftragswert, Leistungszeitraum); Referenzzeitraum maximal 3 Kalenderjahre (somit für den Zeitraum 2009, 2010 und 2011); ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber ist mit Telefonnummer, Adresse und vollständigem Namen zu benennen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B2 Referenzen des Bewerbers für Projekte mit vergleichbarem Leistungsumfang (kurze Angabe zum Leistungsgegenstand, Auftragsumfang, Auftragswert, Leistungszeitraum); Referenzzeitraum maximal 3 Kalenderjahre (somit für den Zeitraum 2009, 2010 und 2011); ein Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber ist mit Telefonnummer, Adresse und vollständigem Namen zu benennen;
B3 Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden) mit der Mindestdeckungssumme nach § 323 Abs. 2 S. 1 HGB, § 54 Abs. 1 WPO; die Haftpflichtversicherung ist durch eine Erklärung des Versicherers nachzuweisen, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate ist und aus der zu entnehmen ist, dass die Versicherung über die gesamte Laufzeit des ausgelobten Auftragsverhältnisses besteht; der Nachweis einer unbefristeten Haftpflichtversicherung genügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B3 Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden) mit der Mindestdeckungssumme nach § 323 Abs. 2 S. 1 HGB, § 54 Abs. 1 WPO; die Haftpflichtversicherung ist durch eine Erklärung des Versicherers nachzuweisen, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate ist und aus der zu entnehmen ist, dass die Versicherung über die gesamte Laufzeit des ausgelobten Auftragsverhältnisses besteht; der Nachweis einer unbefristeten Haftpflichtversicherung genügt.
B4 Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber haben in geeigneter Form nachzuweisen, dass sie bzw. ihre Unternehmen und die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in leitender Funktion folgende Anforderungen erfüllen:
C1 Erfahrung mit der Prüfung von Immobiliengesellschaften;
C2 Erfahrung in der Prüfung von Unternehmen nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG.
Zum Nachweis der fachlichen Leistungsfähigkeit müssen die Bewerber:
C3 detaillierte Lebensläufe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Leistungserbringung beteiligt werden sollen mit Angabe zu (a) Hochschul-/Berufsabschlüssen, (b) einschlägiger Berufserfahrung etc. vorlegen;
C4 Die Bewerber haben die Maßnahmen zu beschreiben, die sie zur Gewährleistung der Qualität ihrer Leistungen und zur Einhaltung der Termine für die unter III. 2.2) als Referenzen benannten Prüfungsleistungen und welche Maßnahmen sie für die Einhaltung der vereinbarten Honorare ergriffen haben.
C4 Die Bewerber haben die Maßnahmen zu beschreiben, die sie zur Gewährleistung der Qualität ihrer Leistungen und zur Einhaltung der Termine für die unter III. 2.2) als Referenzen benannten Prüfungsleistungen und welche Maßnahmen sie für die Einhaltung der vereinbarten Honorare ergriffen haben.
Der Auftragnehmer muss Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Sinne der Wirtschaftsprüferordnung sein bzw. eine gleichwertige Befähigung nach den Vorschriften anderer EG-Mitgliedsstaaten nachweisen können.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bewerber muss nach § 318 Abs. 1 HGB Wirtschaftsprüfer (§ 1 WPO) oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (§ 31 WPO) sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die unter III. 2) aufgeführten Teilnahmebedingungen mit der in dem abzufordernden Exposé erläuterten Gewichtung.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-12-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Lydia Dabelstein
Internetadresse: www.liegenschaftsfonds.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-10-15 📅
Datum des Endes: 2014-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Telefon: +49 309013-8316📞
Internetadresse: www.berlin.de🌏
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag - bzw. bei VOF-Verfahren Vertragsschluss - kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB. Vor der Antragstellung muss der Bewerber in der Regel den Vergabeverstoß unverzüglich (d.h. regelmäßig innerhalb einer Frist von max. 1 - 3 Tagen) gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d.h. ohne schuldhaftes Zögern und bei einem Vergabeverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, § 107 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag - bzw. bei VOF-Verfahren Vertragsschluss - kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB. Vor der Antragstellung muss der Bewerber in der Regel den Vergabeverstoß unverzüglich (d.h. regelmäßig innerhalb einer Frist von max. 1 - 3 Tagen) gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d.h. ohne schuldhaftes Zögern und bei einem Vergabeverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, § 107 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 187-308196 (2012-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-26 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Friedrichstraße 140
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: torsten.seidel@de.ey.com📧
Internetadresse: www.de.ey.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Kujawa
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: poststelle@senwtf.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag – bzw. bei VOF-Verfahren Vertragsschluss – kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB. Vor der Antragstellung muss der Bewerber in der Regel den Vergabeverstoß unverzüglich (d. h. regelmäßig innerhalb einer Frist von max. 1-3 Tagen) gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern und bei einem Vergabeverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, § 107 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag – bzw. bei VOF-Verfahren Vertragsschluss – kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a Abs. 1 S. 3 und 4 GWB. Vor der Antragstellung muss der Bewerber in der Regel den Vergabeverstoß unverzüglich (d. h. regelmäßig innerhalb einer Frist von max. 1-3 Tagen) gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Zögern und bei einem Vergabeverstoß, der aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, § 107 GWB.