Prüfung von Geräten nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Prüfung von Geräten nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-17.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im technischen Bereich
Menge oder Umfang:
“Bis zu 200 Überprüfungen von Gerätetypen (Funkanlagen und Geräte mit Fernsteuerung; mit bis zu 7 Einzelgeräten je Gerätetyp) während der Vertragslaufzeit...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im technischen Bereich 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postanschrift: Canisiusstraße 21
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesnetzagentur.de 🌏
E-Mail: bernd.heckert@bnetza.de 📧
Telefon: +49 6131184213 📞
Fax: +49 6131185606 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 137-229137
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen

“Die Vergabeunterlagen können per E-Mail, Telekopie oder auf dem Postweg angefordert werden. Die Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt auf dem Postweg. Das...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 137-229137 (2012-07-17)