Prüfung von Geräten nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Prüfung von Geräten nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-07-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im technischen Bereich
Menge oder Umfang:
Bis zu 200 Überprüfungen von Gerätetypen (Funkanlagen und Geräte mit Fernsteuerung; mit bis zu 7 Einzelgeräten je Gerätetyp) während der Vertragslaufzeit von 24 Monaten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im technischen Bereich 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Postanschrift: Canisiusstraße 21
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesnetzagentur.de 🌏
E-Mail: bernd.heckert@bnetza.de 📧
Telefon: +49 6131184213 📞
Fax: +49 6131185606 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 137-229137
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können per E-Mail, Telekopie oder auf dem Postweg angefordert werden. Die Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt auf dem Postweg. Das Angebot muss, unter Beachtung der Formvorschriften (Details siehe Vergabeunterlagen) bis zum Ende der Angebotsfrist an der genannten Stelle der Bundesnetzagentur in Mainz vorliegen. Hinweis zur preislichen Wertung: Bei der preislichen Wertung werden auch die Versand- / Transportkosten der Geräte zum Auftragnehmer berücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung von Geräten nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG).
Referenznummer: Z 25-5 / § 3 FTEG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftragnehmers.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs.
4 VOL/A EG vorliegen.
6 VOL/A EG vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der dem Angebot beizufügenden Unterlagen:
— Unterlage über die Akkreditierung,
— Unterlage über die Unabhängigkeit des Bieters.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — keine-.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen -ausgenommen Bauleistungen- VOL/B.
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Bundesnetzagentur.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung, wenn eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die einzelnen Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen an das Prüflabor:
Bei dem Prüflabor muss es sich um ein akkreditiertes Prüflabor (auf Basis der DIN EN ISO 17025) handeln. Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen.
Das Prüflabor muss unabhängig sein und darf selbst keine Gerätesicherheitszertifikate (GS-Zeichen) für Geräte entsprechend der R&TTE-RL vergeben.
Der Bieter muss schriftlich versichern, dass er hinsichtlich seiner Prüftätigkeiten keinen fachlichen Weisungen unterliegt und er unabhängig von Interessen ist.
Der Bieter darf keine Gerätetypen prüfen, in dessen Konformitätsbewertungsverfahren er eingebunden war; der Bieter muss von sich aus bei entsprechenden Abrufen hierauf hinweisen. Für diese Prüfungen ist ein dann Partnerlabor zu benennnen. Das Partnerlabor muss sich den Vertagsbedingungen des Bieters unterwerfen.
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Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Verdingungsunterlagen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-20 📅
Öffnungsort: 55122 Mainz
Ort des Eröffnungstermins: 55122 Mainz
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Z 25-5, Bernd Heckert
Name: Bundesnetzagentur

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 📅
Datum des Endes: 2014-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z 25-5 / § 3 FTEG
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können per E-Mail, Telekopie oder auf dem Postweg angefordert werden. Die Zusendung der Vergabeunterlagen erfolgt auf dem Postweg. Das Angebot muss, unter Beachtung der Formvorschriften (Details siehe Vergabeunterlagen) bis zum Ende der Angebotsfrist an der genannten Stelle der Bundesnetzagentur in Mainz vorliegen.
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Hinweis zur preislichen Wertung: Bei der preislichen Wertung werden auch die Versand- / Transportkosten der Geräte zum Auftragnehmer berücksichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Postanschrift: Scharnhorststr. 34 - 37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf die Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Bundesnetzagentur. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Bundesnetzagentur zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber der Bundesnetzagentur geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Bundesnetzagentur dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb vo 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung eine Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Bundesnetzagentur geschlossenen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Bundesnetzagentur.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www. bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Wiederkehrender Auftrag
Juli 2014.
Quelle: OJS 2012/S 137-229137 (2012-07-17)