Die 172. Vergleichende Prüfung „Abfallentsorgung in Großstädten“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708). Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen. Der Auftragnehmer wird in der Prüfung zudem hauptsächlich die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen bearbeiten und darstellen: Technische Prüfungsinhalte. — Einhaltung gesetzlicher und technischer Standards der Abfallsammlung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung, u. a. mittels Erhebungen bei Fuhrparken, Abfallsammelstellen, Müllverbrennungsanlagen und gegebenenfalls bei anderen Betriebsstätten, — Einhaltung gesetzlicher und technischer Standards bei Deponien, insbesondere bei geschlossenen Deponien, und sonstigen Betriebsstätten, — Langfristige Konzepte zur Abfallsammlung, -verwertung und –beseitigung, — Erarbeitung von Alternativvorschlägen. Kaufmännische Prüfungsinhalte, Prüfung der Verwaltung. — Organisationsform der Abfallentsorgung der jeweiligen Stadt, — Qualifizierte Haushaltsanalyse der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Grundlage von § 3 ÜPKKG (mit Betrachtung des internen und externen Rechnungswesens), — Untersuchung der Arbeit der Organe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf die Wahrnehmung der Steuerungs-, Kontroll- und Qualitätssicherungsaufgaben, — Untersuchung der Aufbau- und Ablauforganisation auf Sparpotentiale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation, — Vorschläge zur Verbesserung des Betriebsergebnisses, — Maßnahmen zur Prävention doloser Handlungen, stichprobenhafte Nachprüfung von Beschaffungen und Vergaben. Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen und Rechtskenntnissen vertiefte abfallrechtliche und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse erforderlich. 5 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei einer Körperschaft und Vergleichende Prüfung bei 5 Körperschaften.352 941,18
Gesamtwert des Auftrags: 352 941,18 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Postanschrift: Eschollbrücker Straße 27
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de📧
Telefon: +49 6151381-252/259📞
Fax: +49 6151381-255 📠
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird,
— Angebote/Teilnahmeanträge sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 172. Vergleichende Prüfung „Abfallentsorgung in Großstädten“ zu versehen,
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2013,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben,
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2013 und 2014.
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n).
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de (kein Zugang für elektronische Dokumente).
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird,
— Angebote/Teilnahmeanträge sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 172. Vergleichende Prüfung „Abfallentsorgung in Großstädten“ zu versehen,
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2013,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben,
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2013 und 2014.
Die 172. Vergleichende Prüfung „Abfallentsorgung in Großstädten“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen.
Der Auftragnehmer wird Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und Jahresrechnungen prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und eine Nachschau früherer Prüfungen vornehmen.
Der Auftragnehmer wird in der Prüfung zudem hauptsächlich die folgenden Sachverhalte und Fragestellungen bearbeiten und darstellen:
Technische Prüfungsinhalte.
— Einhaltung gesetzlicher und technischer Standards…
… der Abfallsammlung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung, u. a. mittels Erhebungen bei Fuhrparken, Abfallsammelstellen, Müllverbrennungsanlagen und gegebenenfalls bei anderen Betriebsstätten,
… bei Deponien, insbesondere bei geschlossenen Deponien, und sonstigen Betriebsstätten,
— Langfristige Konzepte zur Abfallsammlung, -verwertung und –beseitigung,
— Erarbeitung von Alternativvorschlägen.
Kaufmännische Prüfungsinhalte, Prüfung der Verwaltung.
— Organisationsform der Abfallentsorgung der jeweiligen Stadt,
— Qualifizierte Haushaltsanalyse der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auf Grundlage von § 3 ÜPKKG (mit Betrachtung des internen und externen Rechnungswesens),
— Untersuchung der Arbeit der Organe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Hinblick auf die Wahrnehmung der Steuerungs-, Kontroll- und Qualitätssicherungsaufgaben,
— Untersuchung der Aufbau- und Ablauforganisation auf Sparpotentiale und Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, Aussagen zur Zukunftsfähigkeit der bestehenden Organisation,
— Vorschläge zur Verbesserung des Betriebsergebnisses,
— Maßnahmen zur Prävention doloser Handlungen, stichprobenhafte Nachprüfung von Beschaffungen und Vergaben.
Zur Bearbeitung des Auftrags sind neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen und Rechtskenntnissen vertiefte abfallrechtliche und ingenieurwissenschaftliche Kenntnisse erforderlich.
5 vergleichend zu prüfende Körperschaften: Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden.
Menge oder Umfang:
Pilotprüfung bei einer Körperschaft und Vergleichende Prüfung bei 5 Körperschaften.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (eine Körperschaft) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaft) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (eine Körperschaft) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaft) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: K 80.12.04
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1),
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2),
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF),
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3),
— Gesamtverantwortliche Person,
— Projektleitung,
— Stellvertretende Projektleitung,
— Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1),
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 800 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1) mit dem Bewerber oder,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 800 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF),
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2),
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2),
— Auftraggeber,
— Dienstleistungen,
— Leistungszeit,
— verbindliche Telefaxnummer für das Verhandlungsverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 800 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 3 600 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 420 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 120 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 240 000 EUR, Zahlung in vier Raten, und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 60 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 420 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 120 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 240 000 EUR, Zahlung in vier Raten, und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 60 000 EUR.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-27 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Der Präsident des HRH
FR Becker; RR'in Dr. Erdem
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K 80.12.04
Zusätzliche Informationen
— Ergänzende Unterlage ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen, das an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird,
— Angebote/Teilnahmeanträge sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 172. Vergleichende Prüfung „Abfallentsorgung in Großstädten“ zu versehen,
— Bindefrist des Angebots: 31.1.2013,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben,
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2013 und 2014.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126348📞
Fax: +49 6151-125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrenes bei der nach Ziffer VI.4.1 zuständigen Vergabekammer setzt eine vorherige und rechtzeitige Rüge an den Auftraggeber voraus (§ 107 Absatz 3 Ziffer 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen schriftlich (§ 108 Absatz 1 GWB) beantragt werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrenes bei der nach Ziffer VI.4.1 zuständigen Vergabekammer setzt eine vorherige und rechtzeitige Rüge an den Auftraggeber voraus (§ 107 Absatz 3 Ziffer 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen schriftlich (§ 108 Absatz 1 GWB) beantragt werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Quelle: OJS 2012/S 082-134627 (2012-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6151381252📞
Fax: +49 6151381255 📠
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Quelle: OJS 2012/S 242-397554 (2012-12-12)