Die 172. Vergleichende Prüfung „IKS bei Transferleistungen“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708). Transferleistungen sind Leistungen der öffentlichen Verwaltung, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Diese bilden einen großen Aufwandsblock vor allem im Sozial-bereich. Maßgebend für die Transferleistungen sind die drei ausgewählten Bundesgesetze: das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe und das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe. Im ersten Schritt werden die Grundlagen des jeweiligen Leistungsbezugs betrachtet. Im zweiten Schritt werden die Organisation der Aufgabenerfüllung sowie die Abläufe der Leistungsgewährung untersucht. Dabei werden eingerichtete Kontrollmaßnahmen festgestellt, die für die Leistungsgewährung relevant sind. Im 3. Schritt folgt die umfassende Untersuchung der bilanziellen Abbildung der Sachverhalte. Im Hinblick auf den kommunalen Jahresabschluss sind insbesondere die folgenden 4 Bilanzpositionen von Bedeutung: Transferverbindlichkeiten, Transferforderungen, Rückstellungen aus Transferleistungen und aktive Rechnungsabgrenzungs-posten aus Transferleistungen. Der Auftragnehmer wird ferner Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen und die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt 7 vergleichend zu prüfende Landkreise: Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Odenwald und Schwalm-Eder. Die örtlichen Erhebungen sollen Mitte April 2013 (Pilot) beginnen und Ende Oktober 2013 (Vergleich) abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (1 Körperschaft) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaft) bearbeitet.294 118,00
Gesamtwert des Auftrags: 294 118,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessischer Rechnungshof
Postanschrift: Eschollbrücker Straße 27
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.rechnungshof-hessen.de🌏
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de📧
Telefon: +49 6151381-257📞
Fax: +49 6151381-255 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung:
Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften.
E-Mail: uepkk@rechnungshof.hessen.de (kein Zugang für elektronische Dokumente).
— Teilnahmeanträge – wie auch die späteren Angebote – sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 172. Vergleichende Prüfung „IKS bei Transferleistungen“ zu versehen,
— Im Teilnahmeantrag ist eine verbindliche Telefaxnummer des Wirtschaftsteilnehmers für das Verhandlungsverfahren zu nennen,
— Ergänzende Unterlage, die an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird, ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen,
— Bindefrist des Angebots: 31.12.2012,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben,
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2013 und 2014.
— Teilnahmeanträge – wie auch die späteren Angebote – sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 172. Vergleichende Prüfung „IKS bei Transferleistungen“ zu versehen,
— Im Teilnahmeantrag ist eine verbindliche Telefaxnummer des Wirtschaftsteilnehmers für das Verhandlungsverfahren zu nennen,
— Ergänzende Unterlage, die an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird, ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen,
— Bindefrist des Angebots: 31.12.2012,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben,
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2013 und 2014.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die 172. Vergleichende Prüfung „IKS bei Transferleistungen“ richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22.12.1993 (GVBl. I S. 708).
Transferleistungen sind Leistungen der öffentlichen Verwaltung, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Diese bilden einen großen Aufwandsblock vor allem im Sozial-bereich. Maßgebend für die Transferleistungen sind die drei ausgewählten Bundesgesetze: das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe und das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe.
Transferleistungen sind Leistungen der öffentlichen Verwaltung, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Diese bilden einen großen Aufwandsblock vor allem im Sozial-bereich. Maßgebend für die Transferleistungen sind die drei ausgewählten Bundesgesetze: das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe und das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfe.
Im ersten Schritt werden die Grundlagen des jeweiligen Leistungsbezugs betrachtet. Im zweiten Schritt werden die Organisation der Aufgabenerfüllung sowie die Abläufe der Leistungsgewährung untersucht. Dabei werden eingerichtete Kontrollmaßnahmen festgestellt, die für die Leistungsgewährung relevant sind. Im 3. Schritt folgt die umfassende Untersuchung der bilanziellen Abbildung der Sachverhalte. Im Hinblick auf den kommunalen Jahresabschluss sind insbesondere die folgenden 4 Bilanzpositionen von Bedeutung: Transferverbindlichkeiten, Transferforderungen, Rückstellungen aus Transferleistungen und aktive Rechnungsabgrenzungs-posten aus Transferleistungen.
Im ersten Schritt werden die Grundlagen des jeweiligen Leistungsbezugs betrachtet. Im zweiten Schritt werden die Organisation der Aufgabenerfüllung sowie die Abläufe der Leistungsgewährung untersucht. Dabei werden eingerichtete Kontrollmaßnahmen festgestellt, die für die Leistungsgewährung relevant sind. Im 3. Schritt folgt die umfassende Untersuchung der bilanziellen Abbildung der Sachverhalte. Im Hinblick auf den kommunalen Jahresabschluss sind insbesondere die folgenden 4 Bilanzpositionen von Bedeutung: Transferverbindlichkeiten, Transferforderungen, Rückstellungen aus Transferleistungen und aktive Rechnungsabgrenzungs-posten aus Transferleistungen.
Der Auftragnehmer wird ferner Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen und die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt 7 vergleichend zu prüfende Landkreise: Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Odenwald und Schwalm-Eder. Die örtlichen Erhebungen sollen Mitte April 2013 (Pilot) beginnen und Ende Oktober 2013 (Vergleich) abgeschlossen werden.
Der Auftragnehmer wird ferner Feststellungen zur Haushaltslage treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen und die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt 7 vergleichend zu prüfende Landkreise: Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunus, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Odenwald und Schwalm-Eder. Die örtlichen Erhebungen sollen Mitte April 2013 (Pilot) beginnen und Ende Oktober 2013 (Vergleich) abgeschlossen werden.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (1 Körperschaft) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaft) bearbeitet.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (1 Körperschaft) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaft) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Der Auftrag wird in den Stufen Pilotprüfung (1 Körperschaft) und Vergleichende Prüfung (alle Körperschaften einschließlich der Pilotkörperschaft) bearbeitet. Nach Abschluss der Pilotprüfung hat der Auftraggeber eine Optionsfrist von 3 Monaten, um vom Auftragnehmer die Erfüllung der Vergleichenden Prüfung zu verlangen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: K 80.12.03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Die geforderten Angaben und Formalitäten nach Ziffern III.2.1) bis einschließlich III.2.3) sind innerhalb der Frist nach Ziffer IV.3.4) schriftlich vorzulegen. Bei Angaben und Formalitäten Dritter reichen unbeglaubigte Kopien. Ausländische Bieter haben vergleichbare Nachweise abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gem. § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern. Das Recht des Auftraggebers zum Ausschluss eines Bewerbers bleibt unberührt.
Um die Vollständigkeit der geforderten Angaben und Formalitäten sicherzustellen, bietet sich an, für jede Angabe und jede Formalität ein separates Blatt anzulegen.
Stehen den geforderten Angaben und Formalitäten rechtliche Gründe entgegen, hat der Bewerber diese ausdrücklich zu benennen. Sein Schweigen geht zu seinen Lasten im Sinne fehlender Angaben und Formalitäten.
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 1),
— Auskunft, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (vgl. § 4 Abs. 2 VOF) (Bewertungsfaktor 2),
— Namen und berufliche Qualifikation aller Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (§ 4 Abs. 3 VOF),
— Nachweis der Berufszulassung oder Studiennachweise sowie Nachweis der beruflichen Befähigung (Lebensläufe) und Angabe über Verfügbarkeit für die Zeit der Leistungserbringung für (vgl. §§ 5 Abs. 5 lit. a) und lit. c) VOF): (Bewertungsfaktor 3),
— Gesamtverantwortliche Person,
— Projektleitung,
— Stellvertretende Projektleitung,
— Verantwortliche Person für das Qualitätsmanagement,
— Eigenerklärung zur jährlichen mittleren Zahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF) (Bewertungsfaktor 1),
— Eigenerklärung, dass keine Unzuverlässigkeit nach § 4 Abs. 6 VOF und keine/oder welche Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 lit. a) bis d) VOF vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Verbindliche Erklärung einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 500 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1) mit dem Bewerber oder,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von 1 500 000 EUR [Haftungssumme der Pilotprüfung] (siehe oben, Ziffer III.1.1) durch aktuellen Versicherungsschein (vgl. § 5 Abs. 4 lit. a) VOF),
— Eigenerklärung über Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (vgl. § 5 Abs. 4 lit. c) VOF) (Bewertungsfaktor 2),
— Referenzliste mit wesentlichen erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF) mit folgenden Eigenerklärungen (Bewertungsfaktor 2),
— Auftraggeber,
— Dienstleistungen,
— Leistungszeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (vgl. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF) (Bewertungsfaktor 3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei Vertragsschluss muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Vermögensschäden nachgewiesen werden. Nach Ausübung der Option ist sie auf 2 400 000 EUR aufzustocken.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 350 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 100 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 200 000 EUR, Zahlung in 4 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 50 000 EUR.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Der Auftrag wird zu einem Pauschalpreis von 350 000 EUR einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe und aller Nebenkosten vergeben. Auf die Pilotprüfung entfallen 100 000 EUR, Zahlung in zwei Raten, auf die Vergleichende Prüfung 200 000 EUR, Zahlung in 4 Raten und auf den Gesamtbericht (Schlussrechnung) 50 000 EUR.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie andere geeignete Dritte nach § 5 Abs. 1 Satz 4 ÜPKKG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Bepunktung der Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Nachweise und der Angaben nach Ziffer III.2 in einer Skala 0 bis 5 multipliziert mit dem angegebenem Bewertungsfaktor.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
2. Prüfungsorganisation (30)
3. Prüfungsqualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: RD'in Geis
Internetadresse: www.rechnungshof-hessen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-10 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: K 80.12.03
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung:
Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften.
— Teilnahmeanträge – wie auch die späteren Angebote – sind im verschlossenen Umschlag zuzuleiten und mit dem Vermerk „Teilnahmeantrag für die 172. Vergleichende Prüfung „IKS bei Transferleistungen“ zu versehen,
— Im Teilnahmeantrag ist eine verbindliche Telefaxnummer des Wirtschaftsteilnehmers für das Verhandlungsverfahren zu nennen,
— Ergänzende Unterlage, die an die für die Verhandlung ausgewählten Bewerber herausgegeben wird, ist das Vertragsmuster einschließlich der Anlagen,
— Bindefrist des Angebots: 31.12.2012,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben,
— Ausschreibung unter Vorbehalt des Landeshaushalts 2013 und 2014.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt)
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-6348📞
Fax: +49 615112-5816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrenes bei der nach Ziffer VI.4.1 zuständigen Vergabekammer setzt eine vorherige und rechtzeitige Rüge an den Auftraggeber voraus (§ 107 Absatz 3 Ziffer 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen schriftlich (§ 108 Absatz 1 GWB) beantragt werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrenes bei der nach Ziffer VI.4.1 zuständigen Vergabekammer setzt eine vorherige und rechtzeitige Rüge an den Auftraggeber voraus (§ 107 Absatz 3 Ziffer 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen schriftlich (§ 108 Absatz 1 GWB) beantragt werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Quelle: OJS 2012/S 130-216285 (2012-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 350 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs - Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften
Kontakt
Telefon: +49 6151381257📞
Fax: +49 6151381255 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: kommunale Körperschaften im Bundesland Hessen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kreative Ausfüllung des Prüfungsthemas (40)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-01-28 📅
Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Mergenthalerallee 3-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ist ein Bewerber der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur dann zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die Vorschriften der Abschnitte II. und III. des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ab § 107 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Quelle: OJS 2013/S 028-043055 (2013-02-05)