Rahmenvereinbarung - Apple Produkte für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (Apple Produkte 2012)

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versiche

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden "MPG") ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden "GV") obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple Produkten mittels Rahmenvereinbarung, wobei beabsichtigt ist eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden "Auftragnehmer") abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist nur die Beschaffung von Geräten der Produktreihen Mac und iPad des Herstellers Apple, da die Produkte anderer Hersteller bereits von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
Der Vergabegegenstand wird nicht aufgeteilt in Lose.
Der Auftragsgegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs),
2. Verkauf und Lieferung von Apple Produkten (Mac Pro, iMac, Mac Book Pro, Mac Book Air, Mac Mini, iPad) inklusive zugehörigem Zubehör; (wobei das Zubehör auch isoliert bestellbar ist),
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Apple Produkte müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für die Apple Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch folgende Beispiel-Geräteklassen charakterisiert:
Geräteklasse 1 (Beispiel) "iPad":
Bildschirmauflösung 2048x1536 Pixel;
Speicherkapazität 32GB;
Breitbandverbindung WLAN und 4G/UMTS.
Geräteklasse 2 (Beispiel) "MacBook Air":
Bildschirmgröße 13“;
Prozessor Intel i5 – Taktrate 1,7GHz;
Arbeitsspeicher 4GB;
Festplatte 128GB SSD-Speicher.
Geräteklasse 3 (Beispiel) "MacBook Pro":
Bildschirmgröße 15“;
Prozessor Intel i7 – Taktrate 2,2GHz;
Arbeitsspeicher 8GB;
Festplatte 750GB - 7.200 rpm;
Grafikkarte AMD HD 6750M.
Geräteklasse 4 (Beispiel) "Mac Mini":
Prozessor Intel i5 – Taktrate 2,5GHz;
Arbeitsspeicher 4GB;
Festplatte 500GB;
Grafikkarte AMD 6630M.
Geräteklasse 5 (Beispiel) "iMac":
Bildschirmgröße 27“ – Auflösung 2560x1440 Pixel;
Prozessor Intel i5 – Taktrate 2,7GHz;
Arbeitsspeicher 16GB;
1. Festplatte 256GB SSD;
2. Festplatte 1 TB;
Grafikkarte AMD HD 6770M.
Geräteklasse 6 (Beispiel) "Mac Pro":
Prozessor Intel 2x Xeon 6-Core – Taktrate 2,66GHz;
Arbeitsspeicher 32GB;
1. Festplatte 512GB SSD;
2. Festplatte 2 TB;
Grafikkarte AMD HD 5870;
Dual 4Gb Fibre Channel Erweiterung.
Die Apple Endgeräte werden mit dem aktuellen Betriebssystem bestellt.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für die Apple Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Apple Produkte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
— Dockingstation (Anschlussadapter), Tastatur, Maus,
— Akku-Alternativen,
— Grafik- und Netzwerkkarten,
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams),
— externe Festplatten oder Laufwerke,
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Ausführungen und Längen,
— Netzteile,
— Speichermodule,
— Displayfolien,
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den Apple Produkten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Bronze/Silber/Gold) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Grundservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz) ist für jedes Apple Produkt vorausgewählt zu hinterlegen.
Für die Produktreihe iPad muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von 3 Jahren (36 Monate, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft).
Für die Produktreihe Mac muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von 5 Jahren (60 Monaten, Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein).
Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich – ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, wird den Zuschlag nur ein solches Unternehmen erhalten, das bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt hat bzw. hinwirken wird. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-16 Auftragsbekanntmachung
2012-09-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 7.8.2012 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält zudem eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2)), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Apple Produkte in Summe: ca. 3 500 Stück.Geräteklasse 1: ca. 500 Stück.Geräteklasse 2: ca. 600 Stück.Geräteklasse 3: ca. 1 000 Stück.Geräteklasse 4: ca. 300 Stück.Geräteklasse 5: ca. 600 Stück.Geräteklasse 6: ca. 500 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Apple Produkten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Instituten und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: apple_2012@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 892108-1384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 77-126582
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift, 2. Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs), 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs), 4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 5 und 6 des anzufordernden Eignungskatalogs), 5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 7 bis 9 des anzufordernden Eignungskatalogs), 6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 10 und 11 des anzufordernden Eignungskatalogs), 7. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (F-##) – Formalkriterium; (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung. Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise: (F-01) Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs), (F-02) Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs), (F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs), (F-04) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-05) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-07) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-08) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-09) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs), (F-10) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs), (B-11) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs), (B-12) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-13) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs), (B-14) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs), (B-15) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.4.3 des anzufordernden Eignungskatalogs), (A-16) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs), (B-17) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs), (B-18) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden "MPG") ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden "GV") obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple Produkten mittels Rahmenvereinbarung, wobei beabsichtigt ist eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden "Auftragnehmer") abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Mehr anzeigen
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist nur die Beschaffung von Geräten der Produktreihen Mac und iPad des Herstellers Apple, da die Produkte anderer Hersteller bereits von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
Der Vergabegegenstand wird nicht aufgeteilt in Lose.
Der Auftragsgegenstand setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs),
2. Verkauf und Lieferung von Apple Produkten (Mac Pro, iMac, Mac Book Pro, Mac Book Air, Mac Mini, iPad) inklusive zugehörigem Zubehör; (wobei das Zubehör auch isoliert bestellbar ist),
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
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c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Apple Produkte müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für die Apple Produkte im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch folgende Beispiel-Geräteklassen charakterisiert:
Geräteklasse 1 (Beispiel) "iPad":
Bildschirmauflösung 2048x1536 Pixel;
Speicherkapazität 32GB;
Breitbandverbindung WLAN und 4G/UMTS.
Geräteklasse 2 (Beispiel) "MacBook Air":
Bildschirmgröße 13“;
Prozessor Intel i5 – Taktrate 1,7GHz;
Arbeitsspeicher 4GB;
Festplatte 128GB SSD-Speicher.
Geräteklasse 3 (Beispiel) "MacBook Pro":
Bildschirmgröße 15“;
Prozessor Intel i7 – Taktrate 2,2GHz;
Arbeitsspeicher 8GB;
Festplatte 750GB - 7.200 rpm;
Grafikkarte AMD HD 6750M.
Geräteklasse 4 (Beispiel) "Mac Mini":
Prozessor Intel i5 – Taktrate 2,5GHz;
Festplatte 500GB;
Grafikkarte AMD 6630M.
Geräteklasse 5 (Beispiel) "iMac":
Bildschirmgröße 27“ – Auflösung 2560x1440 Pixel;
Prozessor Intel i5 – Taktrate 2,7GHz;
Arbeitsspeicher 16GB;
1. Festplatte 256GB SSD;
2. Festplatte 1 TB;
Grafikkarte AMD HD 6770M.
Geräteklasse 6 (Beispiel) "Mac Pro":
Prozessor Intel 2x Xeon 6-Core – Taktrate 2,66GHz;
Arbeitsspeicher 32GB;
1. Festplatte 512GB SSD;
2. Festplatte 2 TB;
Grafikkarte AMD HD 5870;
Dual 4Gb Fibre Channel Erweiterung.
Die Apple Endgeräte werden mit dem aktuellen Betriebssystem bestellt.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für die Apple Produkte, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Apple Produkte und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
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Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
— Dockingstation (Anschlussadapter), Tastatur, Maus,
— Akku-Alternativen,
— Grafik- und Netzwerkkarten,
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams),
— externe Festplatten oder Laufwerke,
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Ausführungen und Längen,
— Netzteile,
— Speichermodule,
— Displayfolien,
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den Apple Produkten müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Bronze/Silber/Gold) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Grundservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz) ist für jedes Apple Produkt vorausgewählt zu hinterlegen.
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Für die Produktreihe iPad muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von 3 Jahren (36 Monate, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft).
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Für die Produktreihe Mac muss neben dem Basisschutz auch das Apple Care Pack als Option angeboten werden, ebenso wie ein deutlich erweiterter Standard, mit einer Laufzeit von 5 Jahren (60 Monaten, Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein).
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Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG – soweit technisch möglich – ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
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Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, wird den Zuschlag nur ein solches Unternehmen erhalten, das bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt hat bzw. hinwirken wird. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
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Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Vertragsbeginn ist für den 7.8.2012 geplant.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält zudem eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2)), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.
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Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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Apple Produkte in Summe: ca. 3 500 Stück.
Geräteklasse 1: ca. 500 Stück.
Geräteklasse 2: ca. 600 Stück.
Geräteklasse 3: ca. 1 000 Stück.
Geräteklasse 4: ca. 300 Stück.
Geräteklasse 5: ca. 600 Stück.
Geräteklasse 6: ca. 500 Stück.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Apple Produkten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft.
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Instituten und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.
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Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0105 Apple Produkte 2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institutet) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organistaionseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalog) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Ausschluss-/Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Sollten mehr als drei (3) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die drei (3) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 3 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von drei (3) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
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II. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
III. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber/-bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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IV. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02).
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Ziffer III.2) i.V.m. Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
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Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03).
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
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B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten. (F-04).
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— Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-05).
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— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-06).
— Datenschutz:
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs).
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-10);
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (B-11).
Achtung:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten 3 Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) gewertet (B-11):
Maximal sind 5 Punkte erreichbar.
— Ergebnisdarstellung (EBIT):
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2009, 2010 und 2011.
Bewerber-/Bietergemeinschaft (BG) haben die unter Kapitel 3.2.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die unter Kapitel 3.2.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
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Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten 3 Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-12):
Maximal sind 3 Punkte erreichbar.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungsaktalogs). (A-08).
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 100 000 EUR (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08).
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— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung/Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von 2 Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite; die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekten aus den letzten 3 Jahren sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-14).
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Jede Projektreferenz wird hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 5 Punkte beurteilt. Stellt der Bewerber mehr als 2 Projektreferenzen dar, so werden nur die ersten beiden Referenzen in die Beurteilung einbezogen.
Maximal sind 10 Punkte erreichbar.
— Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System.
Ausführliche Darstellung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
Hierfür sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungsakatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-15).
Maximal sind 10 Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Bevorratungs- und Lieferorganisation:
Nachdem ein Bedarfsträger ein Apple Produkt im Online-Shop bestellt hat, soll dieses möglichst schnell geliefert werden:
Beschreibung, wie der Bewerber derzeit für seine Kunden sicherstellt, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 2 Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (zum einen 30 bis 50 Stück und zum anderen über 50 Stück) umgeht. (B-17).
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Maximal sind 5 Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Supportorganisation:
Wenn ein Apple Produkt innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfällt, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Beschreibung, wie bisher kurzfristige Wiederherstellungszeiten (24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sichergestellt werden konnten. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-18).
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Maximal sind 3 Punkte für die Darstellung erreichbar.
Mindeststandards:
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen (A-13).
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Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
— Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung von Formblatt Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt (A-16):
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— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox und Internet Explorer 8,
— Mehrsprachige Benutzerführung,
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich nur nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend: "BG") sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber/-bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: "geschäftsführendes Mitglied"),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und,
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Apple Produkten, Erstellung eines Onlineshops und Support. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Onlineshop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und ein sogenannter Rechercheshop verlangt. Der Onlineshop muss via SAP Business Connector angebunden werden. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Der zu konfigurierende Onlineshop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss der Onlineshop des Bewerbers/Bieters die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber/Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Eventuell muss der Bewerber/Bieter auf mehr Personal zurückgreifen. All diese Kosten werden vom Bewerber/Bieter vorfinanziert.
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Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur 4 Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis/Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll (siehe hierzu nachfolgend Ziffer II.2.1)) sowie Kapitel 1.5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen abzuschließen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 3 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 3 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von 3 geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-07 📅
Datum des Endes: 2014-09-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0105 Apple Produkte 2012
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift,
2. Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs),
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs),
4. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 5 und 6 des anzufordernden Eignungskatalogs),
5. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 7 bis 9 des anzufordernden Eignungskatalogs),
6. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 10 und 11 des anzufordernden Eignungskatalogs),
7. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(F-02) Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(F-04) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-05) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-06) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-07) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-08) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-09) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(F-10) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(B-11) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(B-12) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-13) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(B-14) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(B-15) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.4.3 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(A-16) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(B-17) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs),
(B-18) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 077-126582 (2012-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 171-282323
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 77-126582
ABl. S-Ausgabe: 171

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Apple Produkte 2012 AZ: 8407 0805 0106
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institutet) sowie weitere rechtlich selbständige Organistaionseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. gem. den veröffentlichten Kriterien in der Vergabeunterlage (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-22 📅
Name: Computacenter AG & Co.oHG
Postanschrift: Leitzstr. 45
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Deutschland
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 171-282323 (2012-09-04)