Die ekom21 schreibt Datenleitungen für das Schulverwaltungsnetz der Stadt Kassel auf der Basis eines für den Auftraggeber transparenten Netzes auf der Ebene 2 des OSI 7- Schichten Referenzmodells (Layer 2 - Ethernet Netz) aus. Eine Kommunikationsbeziehung darf lediglich zwischen der jeweiligen Schule und dem Standort Rathaus (Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel) bestehen (Sterntopologie). Bis zum 31.3.2013 sollen insgesamt 27 Schulen an 28 Standorten im Stadtgebiet Kassel an den Standort Rathaus durch den späteren Auftragnehmer (Netzbetreiber) über Einzelaufträge angebunden werden. Innerhalb der nächsten beiden Jahre (2014 u. 2015) sollen dann weitere 28 Schulen mit 30 Schulstandorten über Einzelaufträge vom Auftragnehmer angebunden werden. Alle Einzelaufträge über die einzelnen Standortanbindungen enden gemeinsam mit Ablauf des Vertrages. Dies gilt insbesondere für Leitungen, die während der Vertragslaufzeit ein technisches Upgrade erhalten oder Verlegungen bei Umzügen bzw. für die Anbindung neuer Standorte. Maßgebend bleibt in jedem Fall die Laufzeit des Vertrages. Es sind vertragliche SLA vorgesehen, die die Güte der Leistungserbringung durch den späteren Auftragnehmer beschreiben und absichern, die sich im Einzelnen aus den Vertragsunterlagen ergeben. Die Grundlaufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrags hat eine Grundlaufzeit, die am 31.3.2017 endet. Zum Ablauf der Grundlaufzeit endet der Rahmenvertrag automatisch, ohne dass dies einer gesonderten Kündigung bedarf. Alle Einzelaufträge über die einzelnen Standortanbindungen, inklusive aller ggf. in Anspruch genommenen optionalen Standorte enden gemeinsam mit Ablauf bzw. Kündigung des Rahmenvertrages. Dies gilt insbesondere für Leitungen, die während der Vertragslaufzeit ein technisches Upgrade erhalten oder Verlegungen bei Umzügen bzw. für die Anbindung neuer Standorte. Maßgebend bleibt in jedem Fall die Laufzeit des Rahmenvertrages. Wird der Rahmenvertrag durch Inanspruchnahme der Optionen verlängert, gilt vorgenanntes ebenfalls.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Datennetzen
Menge oder Umfang:
Bis zum 31.3.2013 sollen insgesamt 27 Schulen an 28 Standorten im Stadtgebiet Kassel an den Standort Rathaus durch den späteren Auftragnehmer (Netzbetreiber) über Einzelaufträge angebunden werden. Innerhalb der nächsten beiden Jahre (2014 u. 2015) sollen dann weitere 28 Schulen mit 30 Schulstandorten über Einzelaufträge vom Auftragnehmer angebunden werden.
Bis zum 31.3.2013 sollen insgesamt 27 Schulen an 28 Standorten im Stadtgebiet Kassel an den Standort Rathaus durch den späteren Auftragnehmer (Netzbetreiber) über Einzelaufträge angebunden werden. Innerhalb der nächsten beiden Jahre (2014 u. 2015) sollen dann weitere 28 Schulen mit 30 Schulstandorten über Einzelaufträge vom Auftragnehmer angebunden werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Datennetzen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: ekom21- Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen; Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Knorrstraße 30
Postleitzahl: 34134
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.ekom21.de🌏
E-Mail: vergabestelle@ekom21.de📧
Die ekom21 schreibt Datenleitungen für das Schulverwaltungsnetz der Stadt Kassel auf der Basis eines für den Auftraggeber transparenten Netzes auf der Ebene 2 des OSI 7- Schichten Referenzmodells (Layer 2 - Ethernet Netz) aus. Eine Kommunikationsbeziehung darf lediglich zwischen der jeweiligen Schule und dem Standort Rathaus (Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel) bestehen (Sterntopologie). Bis zum 31.3.2013 sollen insgesamt 27 Schulen an 28 Standorten im Stadtgebiet Kassel an den Standort Rathaus durch den späteren Auftragnehmer (Netzbetreiber) über Einzelaufträge angebunden werden. Innerhalb der nächsten beiden Jahre (2014 u. 2015) sollen dann weitere 28 Schulen mit 30 Schulstandorten über Einzelaufträge vom Auftragnehmer angebunden werden. Alle Einzelaufträge über die einzelnen Standortanbindungen enden gemeinsam mit Ablauf des Vertrages. Dies gilt insbesondere für Leitungen, die während der Vertragslaufzeit ein technisches Upgrade erhalten oder Verlegungen bei Umzügen bzw. für die Anbindung neuer Standorte. Maßgebend bleibt in jedem Fall die Laufzeit des Vertrages.
Die ekom21 schreibt Datenleitungen für das Schulverwaltungsnetz der Stadt Kassel auf der Basis eines für den Auftraggeber transparenten Netzes auf der Ebene 2 des OSI 7- Schichten Referenzmodells (Layer 2 - Ethernet Netz) aus. Eine Kommunikationsbeziehung darf lediglich zwischen der jeweiligen Schule und dem Standort Rathaus (Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel) bestehen (Sterntopologie). Bis zum 31.3.2013 sollen insgesamt 27 Schulen an 28 Standorten im Stadtgebiet Kassel an den Standort Rathaus durch den späteren Auftragnehmer (Netzbetreiber) über Einzelaufträge angebunden werden. Innerhalb der nächsten beiden Jahre (2014 u. 2015) sollen dann weitere 28 Schulen mit 30 Schulstandorten über Einzelaufträge vom Auftragnehmer angebunden werden. Alle Einzelaufträge über die einzelnen Standortanbindungen enden gemeinsam mit Ablauf des Vertrages. Dies gilt insbesondere für Leitungen, die während der Vertragslaufzeit ein technisches Upgrade erhalten oder Verlegungen bei Umzügen bzw. für die Anbindung neuer Standorte. Maßgebend bleibt in jedem Fall die Laufzeit des Vertrages.
Es sind vertragliche SLA vorgesehen, die die Güte der Leistungserbringung durch den späteren Auftragnehmer beschreiben und absichern, die sich im Einzelnen aus den Vertragsunterlagen ergeben.
Die Grundlaufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrags hat eine Grundlaufzeit, die am 31.3.2017 endet. Zum Ablauf der Grundlaufzeit endet der Rahmenvertrag automatisch, ohne dass dies einer gesonderten Kündigung bedarf. Alle Einzelaufträge über die einzelnen Standortanbindungen, inklusive aller ggf. in Anspruch genommenen optionalen Standorte enden gemeinsam mit Ablauf bzw. Kündigung des Rahmenvertrages. Dies gilt insbesondere für Leitungen, die während der Vertragslaufzeit ein technisches Upgrade erhalten oder Verlegungen bei Umzügen bzw. für die Anbindung neuer Standorte. Maßgebend bleibt in jedem Fall die Laufzeit des Rahmenvertrages. Wird der Rahmenvertrag durch Inanspruchnahme der Optionen verlängert, gilt vorgenanntes ebenfalls.
Die Grundlaufzeit des ausgeschriebenen Rahmenvertrags hat eine Grundlaufzeit, die am 31.3.2017 endet. Zum Ablauf der Grundlaufzeit endet der Rahmenvertrag automatisch, ohne dass dies einer gesonderten Kündigung bedarf. Alle Einzelaufträge über die einzelnen Standortanbindungen, inklusive aller ggf. in Anspruch genommenen optionalen Standorte enden gemeinsam mit Ablauf bzw. Kündigung des Rahmenvertrages. Dies gilt insbesondere für Leitungen, die während der Vertragslaufzeit ein technisches Upgrade erhalten oder Verlegungen bei Umzügen bzw. für die Anbindung neuer Standorte. Maßgebend bleibt in jedem Fall die Laufzeit des Rahmenvertrages. Wird der Rahmenvertrag durch Inanspruchnahme der Optionen verlängert, gilt vorgenanntes ebenfalls.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch durch einseitige Willenserklärung zweimal um jeweils ein Vertragsjahr ganz oder teilweise verlängern. Die Option muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrags ausgeübt werden.
Die Standorte im Preisblatt Nr. 29 bis Nr.58 werden als Option angeboten. Der Auftraggeber kann diese durch einseitige Willenserklärung beauftragen. Eine Abnahmeverpflichtung für ekom21 besteht nicht. Bei Beauftragung der Option sind die optionalen Standorte innerhalb von drei Monaten an das Schulträgernetz anzubinden.
Die Standorte im Preisblatt Nr. 29 bis Nr.58 werden als Option angeboten. Der Auftraggeber kann diese durch einseitige Willenserklärung beauftragen. Eine Abnahmeverpflichtung für ekom21 besteht nicht. Bei Beauftragung der Option sind die optionalen Standorte innerhalb von drei Monaten an das Schulträgernetz anzubinden.
Bezogen auf die reguläre Grundlaufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 48 Monate. Der Auftraggeber behält sich aber die Ausübung einer Option auf zweimalige Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer vor. Lediglich bezogen auf diese Option übersteigt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 48 Monate. Aufgrund der Komplexität der Projektierung des Datennetzes für die Stadt Kassel, der Minimierung von Transitions- und Migrationskosten sowie dem besonderen Bedürfnis der auf mittel- und langfristige Kontinuität der zu beschaffenden Leistungen ist bei Ausübung der Optionen eine Laufzeit von insgesamt mehr als 48 Monaten vorgesehen. Die Laufzeit knüpft damit an eine betriebsgewöhnliche/marktübliche Nutzungsdauer an und berücksichtigt sowohl Wirtschaftlichkeitsaspekte von Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese besonderen Umstände rechtfertigen eine Ausnahme im Sinne von § 4Abs. 7 EG VOL/A - Abschnitt 2.
Bezogen auf die reguläre Grundlaufzeit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt die Laufzeit 48 Monate. Der Auftraggeber behält sich aber die Ausübung einer Option auf zweimalige Verlängerung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung um jeweils 1 Jahr durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer vor. Lediglich bezogen auf diese Option übersteigt die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 48 Monate. Aufgrund der Komplexität der Projektierung des Datennetzes für die Stadt Kassel, der Minimierung von Transitions- und Migrationskosten sowie dem besonderen Bedürfnis der auf mittel- und langfristige Kontinuität der zu beschaffenden Leistungen ist bei Ausübung der Optionen eine Laufzeit von insgesamt mehr als 48 Monaten vorgesehen. Die Laufzeit knüpft damit an eine betriebsgewöhnliche/marktübliche Nutzungsdauer an und berücksichtigt sowohl Wirtschaftlichkeitsaspekte von Auftraggeber und Auftragnehmer. Diese besonderen Umstände rechtfertigen eine Ausnahme im Sinne von § 4Abs. 7 EG VOL/A - Abschnitt 2.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 48 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 2012/10/02-FB15-01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Fachkundig ist, wer über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht ausführen zu können. Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber die Eigenerklärungen zu Formular 1 aus.
Fachkundig ist, wer über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht ausführen zu können. Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber die Eigenerklärungen zu Formular 1 aus.
Ausserdem fordert die Vergabestelle die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieter: Zuverlässig und gesetzestreu ist, wer nach den Umständen des Einzelfalls in seiner Person und seinem allgemeinen Verhalten Gewähr dafür bietet, die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht und damit in sorgfältiger Art und Weise auszuführen. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als zuverlässig, wenn er.
Ausserdem fordert die Vergabestelle die Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieter: Zuverlässig und gesetzestreu ist, wer nach den Umständen des Einzelfalls in seiner Person und seinem allgemeinen Verhalten Gewähr dafür bietet, die von ihm angebotenen Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, vertragsgerecht und damit in sorgfältiger Art und Weise auszuführen. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als zuverlässig, wenn er.
a) in den zurückliegenden drei Jahren seit Abgabe des Angebots keinen Tatbestand im Sinne des§ 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A verwirklicht hat;
b) keine Wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen hat bzw. nicht von ihm getroffen werden; und diesbezüglichen Eigenerklärungen des Angebotsdeckblatts zutreffend abgegeben hat.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue wertet der Auftraggeber das Angebotsdeckblatt aus. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung allein auf die Abgabe der im Angebotsdeckblatt enthaltenen Erklärungen.
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue wertet der Auftraggeber das Angebotsdeckblatt aus. Soweit dem Auftraggeber keine gegenteiligen eigenen Erkenntnisse vorliegen, beschränkt sich die Prüfung allein auf die Abgabe der im Angebotsdeckblatt enthaltenen Erklärungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Fachkundig ist, wer über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht ausführen zu können. Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber die Eigenerklärungen zu Formular 1 aus. Und zusätzlich aufgrund der vorgelegten Unternehmenskennzahlen (Umsatz und Personalkennzahlen) keinen Anlass zu Zweifeln an seiner wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit gibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Fachkundig ist, wer über die speziellen auftragsspezifischen Sachkenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um eine Leistung fachgerecht vorbereiten und ausführen zu können. Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position am Markt keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht ausführen zu können. Zur Prüfung der Fachkunde wertet der Auftraggeber die Eigenerklärungen zu Formular 1 aus. Und zusätzlich aufgrund der vorgelegten Unternehmenskennzahlen (Umsatz und Personalkennzahlen) keinen Anlass zu Zweifeln an seiner wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit gibt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Bieter gilt in diesem Vergabeverfahren als leistungsfähig, wenn er.
a)bei der Auftragsdurchführung in der Projektleitung und als Fachpersonal mit unmittelbarem Kontakt zum späteren Auftraggeber nur Personen einzusetzen wird, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, und er zudem
a)bei der Auftragsdurchführung in der Projektleitung und als Fachpersonal mit unmittelbarem Kontakt zum späteren Auftraggeber nur Personen einzusetzen wird, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen, und er zudem
b)aufgrund der drei von ihm benannten Referenzprojekten (siehe Nachweise und Eigenerklärungen im Formular 1) den Nachweis führen kann, im Falle der Auftragserteilung die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß und termingerecht ausführen zu können.
b)aufgrund der drei von ihm benannten Referenzprojekten (siehe Nachweise und Eigenerklärungen im Formular 1) den Nachweis führen kann, im Falle der Auftragserteilung die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß und termingerecht ausführen zu können.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit wertet die Vergabestelle die jeweils diesbezüglichen Nachweise und Eigenerklärungen im Formular 1 sowie das Angebotsdeckblatt aus.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über die HAD zum Download bereitgestellt und können nicht bei der Vergabestelle angefordert werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-06-01 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kassel
Postanschrift: Obere Königstraße 87
Postleitzahl: 34117
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.ekom21.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012/10/02-FB15-01
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: ekom21- Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen; Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Knorrstraße 30
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34134
Internetadresse: www.ekom21.de🌏
Quelle: OJS 2012/S 193-317466 (2012-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge