Rahmenvereinbarung dezentraler Virenschutz
Landesbetrieb Daten und Information
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist im Wesentlichen der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartungsverlängerung der dezentralen Virenschutzlösung von Trend Micro für Client- und Serversysteme, inklusive entsprechender Software-Pflege und ergänzenden Dienstleistungen für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.
Wer? Wie?- • Software-Wartung und -Reparatur › Wartung von Informationstechnologiesoftware
- • Softwarepaket für die System-, Speicher- und Inhaltsverwaltung › Systemverwaltungssoftwarepaket
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-12-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Informationstechnologiesoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Informationstechnologiesoftware 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Telefon: +49 26036050 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-410958
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 420-012202
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz. Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen Bedarfsträgers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 420-012202
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Siftsstraße 9
Quelle: OJS 2012/S 248-410958 (2012-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Informationstechnologiesoftware
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Informationstechnologiesoftware 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Telefon: +49 26036050 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-21 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-410958
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist im Wesentlichen der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wartungsverlängerung der dezentralen Virenschutzlösung von Trend Micro für Client- und Serversysteme, inklusive entsprechender Software-Pflege und ergänzenden Dienstleistungen für die Landesverwaltung Rheinland-Pfalz.
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Die mit dem Zuschlag wirksam werdende Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Durch den Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung sechs Monate vor Ende der Laufzeit einmalig optional um weitere 12 Monate verlängert werden.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 30 Monate Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 420-012202
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz. Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen Bedarfsträgers.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I.
Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate - Kopie genügt).
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II.
Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A Anlage-01 (Eigenerklärung) bei) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass
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1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB, z.B. Preisabsprachen),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
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6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.
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10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke abzugeben.
12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung / der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A Anlage-01 Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Der Bieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt).
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Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
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III.
Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer). Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A Anlage_02 Unternehmensdarstellung seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben:
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Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld , durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannte Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen.Die Eignung der Nachunternehmer ist mit
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sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigerenBedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunterneher regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Ferner hat der Bieter seinem Angebot die Anlage Teil A Anlage_02a Unternehmensdarstellung
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Qualitäts-,Umwelt und soziale Aspekte ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen. Zur Bewertung, vgl. Teil A der Vergabeunterlagen.
Der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland_Pfalz vergibt den vorliegenden Auftrag entsprechend den Regelungen des sog. Tariftreuegesetzes nur an geeignete Unternehmen, das heißt Unternehmen, die zuverlässig, fachkundig und leistungsfähig sind. Um dies sicherzustellen und um Wettbewerbsverzerrungen durch Dumpinglöhne zu verhindern, wird der vorliegende Auftrag nur an Unternehmen vergeben, die durch die Unterzeichnung und Beifügung der Teil A Anlage_05 versichern, ihren Arbeitnehmern die genannten Mindestlöhne zu zahlen. Dies gilt nach § 5 Tariftreuegesetz auch für ggf. eingesetzte Nachunternehmen.
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Der Bieter versichert mit Unterzeichnung der Erklärung und Abgabe als Bestandteil seines Angebotes, dass er alle Bestimmungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen hat und erklärt hierzu:
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1. Seinen Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen. Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende;
2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere die Angebote dahingehend zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
3. Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 LTTG bzw. § 3 Abs. 1 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung der Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen;
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4. Vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Der Bieter hat mit seinem Angebot Referenzen nach Maßgabe der Teil A Anlage_03 der Vergabeunterlagen einzureichen. Zur Feststellung der Eignung des Unternehmens wird der Bieter aufgefordert,
- 3 Referenzen in Bezug auf das Unternehmen zu benennen, die vergleichbare Leistungen zum Gegenstand haben.
- Sofern die Tätigkeit derzeit nicht mehr erbracht wird, darf der Beginn nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Dabei hat der Bieter nach einer Kurzbeschreibung der Tätigkeit (stichpunktartig den Auftragsinhalt sowie den Grad seiner Beteiligung darstellen, Zahl der Personentage, Dauer, Auftragsvolumen) eine/n
Ansprechpartner/in des Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer anzugeben, so dass die Vergabestelle die Referenzen ohne weiteres prüfen kann. Bei unvollständigen Angaben kann die Vergabestelle von der Bewertung der Referenz absehen.
- Die Angaben sind in diese Anlage einzutragen und dem Angebot unterzeichnet beizufügen.
- Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500.000 Euro für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je
Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 Euro pro Vertrag) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben [dazu ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Teil A - Anlage 04 Bietergemeinschaft zu verwenden]. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter
für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben. Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden.Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes. Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt. Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt gemäß § 19 EG III f) VOL/A jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
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Bieter müssen eine Zertifizierung gemäß den international anerkannten Norm EN ISO 9001 nachweisen. Dies bezieht sich auch auf Hersteller und etwaige Nachunternehmer. Dienstleister müssen ebenfalls nach EN ISO 9001 zertifiziert sein. Entsprechende Zertifikate sind den Angebotsunterlagen beizufügen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 420-012202
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann aber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig sein, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist nach § 117 Abs. 1 GWB binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Entscheidet die Vergabekammer nicht innerhalb von fünf Wochen ab Eingang des Antrags, so beginnt die zwei-Wochen-Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ablauf dieser Frist. Weitere Auskünfte erteilt die unter Abschnitt VI.4.3 genannte Stelle.
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Gemäß §§ 107 ff. GWB erteilt die Vergabestelle und der Auftraggeber folgende Hinweise:
Zunächst wird ausdrücklich auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.4 GWB hingewiesen, wonach ein
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen
nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird.
Ferner weist der Auftraggeber darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB
unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften zu erheben
sind.
Postanschrift: Siftsstraße 9
Quelle: OJS 2012/S 248-410958 (2012-12-21)
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