Rahmenvereinbarung für die Abfuhr von Elektronikschrott und Gewerbemischabfall
Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Abteilung Beschaffung und Anlagenwirtschaft
Rahmenvereinbarung für die Abfuhr von Elektronikschrott und Gewerbemischabfall, sowie die Durchführung von Transporten und kleiner Montage- oder Demontagearbeiten innerhalb und zwischen den Liegenschaften der Goethe-Universität im Stadtgebiet Frankfurt, der Gemarkung Glashütten im Taunus und Oberursel.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-02.
Wer? Wie?- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-04-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2012-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Abteilung Beschaffung und Anlagenwirtschaft
Postanschrift: Senckenberganlage 31, 3.OG Zimmer 363
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt/Main
Kontakt
E-Mail: damm@em.uni-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 6979822451 📞
Fax: +49 6979876322451 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 68-112094
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 9.40.15 BA2-L31-01-12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-29 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (inkl. aller Nebenkosten) (60 %)
2. Logistik (35 %)
3. Qualifikation des Personals (5 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Susanne Damm
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15 BA2-L31-01-12
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 068-112094 (2012-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Menge oder Umfang:
Massen des Jahres 2011 (diese unverbindliche Angabe stellt ausschließlich eine Hilfestellung für kalkulatorische Zwecke da).Gewerbeabfall ca. 330 000 kg.Elektronik-Schrott und Kleingeräte ca. 46 000 kg.Schmelzeisen ca. 19 000 kg.Altpapier ca. 6 000 kg.1 200 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Abteilung Beschaffung und Anlagenwirtschaft
Postanschrift: Senckenberganlage 31, 3.OG Zimmer 363
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt/Main
Kontakt
E-Mail: damm@em.uni-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 6979822451 📞
Fax: +49 6979876322451 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 68-112094
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ab Montag, den 4.4.2012 an die Abforderderer versand.
Aufwendungen des Bieters zur Angebotserstellung und Vorlage werden nicht erstattet.
Weitere Fristen, z.B. für die Postulierung von Fragen zu den Vergabeunterlagen etc., sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachr. HAD-Ref.: 86/273.
Nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 BA2-L31-01-12.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Abfuhr von Elektronikschrott und Gewerbemischabfall, sowie die Durchführung von Transporten und kleiner Montage- oder Demontagearbeiten innerhalb und zwischen den Liegenschaften der Goethe-Universität im Stadtgebiet Frankfurt, der Gemarkung Glashütten im Taunus und Oberursel.
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Massen des Jahres 2011 (diese unverbindliche Angabe stellt ausschließlich eine Hilfestellung für kalkulatorische Zwecke da).
Gewerbeabfall ca. 330 000 kg.
Elektronik-Schrott und Kleingeräte ca. 46 000 kg.
Schmelzeisen ca. 19 000 kg.
Altpapier ca. 6 000 kg.
Laufzeit des Vertrages = 3 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 33 Monate Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 9.40.15 BA2-L31-01-12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Verschiedene Standorte im Stadtgebiet (s. Leistungsbeschreibung/ Anlagen), Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— eine Kopie eines Auszuges aus dem Handelsregister oder - wenn der Bieter nicht in das Handelsregister einzutragen ist - einem Berufsregister.
(Der Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister darf am Ende der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 90 Tage sein).
— eine Kopie einer Bescheinigung des Finanzamtes, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern ordnungsgemäß erfüllt wurde.
(Die Bescheinigung darf am Ende der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 90 Tage sein).
Wenn dem Bieter bzw. einem oder mehreren Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eine solche Bescheinigung nicht vorliegt oder nicht rechtzeitig innerhalb der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge eingeholt werden kann, ist dem Angebot jeweils der beim Finanzamt gestellte Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung beizufügen und die Kopie der Bescheinigung dem Auftraggeber unverzüglich nach deren Erhalt vorzulegen.
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— Eine Kopie einer Bescheinigung einer Krankenkasse, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
(Die Bescheinigung darf am Ende der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 90 Tage sein); Wenn dem Bieter bzw. einem oder mehreren Mitgliedern einer Bietergemeinschaft eine solche Bescheinigung nicht vorliegt oder nicht rechtzeitig innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe eingeholt werden kann, ist dem Angebot jeweils der bei der Krankenkasse gestellte Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung beizufügen und die Kopie der Bescheinigung dem Auftraggeber unverzüglich nach deren Erhalt vorzulegen.
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Der Bieter hat mit dem Angebot zudem eine Eigenerklärung im Sinne des § 7 EG, Abs. 1 VOL/A darüber abzugeben, dass:
— keine, eine Teilnahme am Wettbewerb regelmäßig ausschließenden Sachverhalte gemäß § 6 EG, Abs. 4 VOL/A vorliegen,
— keine, einer Teilnahme am Wettbewerb ggf. hinderlichen Sachverhalte gemäß § 6 EG, Abs. 6 VOL/A vorliegen.
Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich beim Auftraggeber vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein, sofern zu den einzelnen Nachweisen nichts Anderes bestimmt ist.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 4 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Alle in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Eine Aufstellung der Umsatz - und Gewinnentwicklung der letzten 3 Jahre, mit Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (siehe Formblatt zur Eigenerklärung 124), die erkennen läßt, dass das Unternehmen des Bieters eine zumindest gleichbleibende Gewinnentwicklung aufweist.
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Sofern dies nicht möglich ist, da das anbietende Unternehmen noch nicht drei Jahre auf dem Markt tätig ist, ist die Handelsbilanz der bereits abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens jedoch von einem Jahr vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters wird der Auftraggeber in der/den mit dem Angebot vorzulegende Handelsbilanz insbesondere die unterjährige Entwicklung des Eigenkapitals verfolgen. Die Handelsbilanz ist ohne Anlagen vorzulegen, gerne auch nur elektronisch auf dem Angebot beizufügenden Datenträger. Der Auftraggeber ist selbstverständlich zum streng vertraulichen Umgang mit den überlassenen Unterlagen der Bieter verpflichtet.
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— Eine Betriebshaftpflichtversicherung (Näheres siehe LV),
— Versicherungen im vorgeschriebenen Umfang (§7a des Güterkraftverkehrsgesetzes),
— Nachweis einer Transportversicherung.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Alle in den Verdingungsunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, des Zeitpunkts sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Formblatt 124).
Der Bieter verpflichtet sich nur geeignetes Fachpersonal einzusetzen, das krankenversichert und sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird.
Der Bieter hat die ihm obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen Pflichten einzuhalten.
Das einzusetzende Personal muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Nachweis der Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb oder Angabe der entsprechend zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, die die Entsorgung bzw. Deponierung der Abfälle übernehmen sollen.
Eine Unbenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft ist vorzulegen.
Die Teilnahme an einer Ortsbegehung ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme an der Ortsbegehung führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Ortsbegehung findet voraussichtlich am 25.4.2012 oder 26.4.2012 ab 10:00 Uhr statt.
Die Bewerber haben sich hierzu bis zum 20.4.2012 beim Ansprechpartner des Auftraggebers anzumelden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungen erfolgen monatlich für erbrachte Leistungen. Die Abrechnung kann nur nach Vorlage einer ordnungsgemäß erstellten und prüfbaren Rechnung in zweifacher Ausfertigung, gerichtet an die Adresse des Auftraggebers, vorgenommen werden. Die Zahlung erfolgt nur, wenn der Entsorgungsnachweis der Güter, gemäß den jeweiligen Bestimmungen, und die Arbeitsstundennachweise der Mitarbeiter in Kopie vorgelegt werden. Zahlungsziel 30 Tage netto.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden für den Interessenten KOSTENFREI, ausschließlich auf elektronischem Wege übermittelt.
Die Abforderung von Vergabeunterlagen kann ausschließlich auf elektronischem Wege, per eMail erfolgen. Der Abforderung muss das abfordernde Unternehmen, mit allen Kontaktinformationen, sowie die Vergabenummer eindeutig zu entnehmen sein.
Eine Vergütung für die Angebotsausarbeitung, sowie Aufwendungen der Bewerber, im Rahmen des Wettbewerbs insgesamt, erfolgt nicht.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (inkl. aller Nebenkosten) (60 %)
2. Logistik (35 %)
3. Qualifikation des Personals (5 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Susanne Damm
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 9.40.15 BA2-L31-01-12
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ab Montag, den 4.4.2012 an die Abforderderer versand.
Aufwendungen des Bieters zur Angebotserstellung und Vorlage werden nicht erstattet.
Weitere Fristen, z.B. für die Postulierung von Fragen zu den Vergabeunterlagen etc., sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Nachr. HAD-Ref.: 86/273.
Nachr. V-Nr/AKZ: 9.40.15 BA2-L31-01-12.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
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Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 107 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Antragsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind.
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Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 107 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
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Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken,
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen,
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 115 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
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