Rahmenvereinbarung für Schadstoffgutachterleistungen
Dienstleistungen beim Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger/-besitzer im Beseitigungsfall.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bewirtschaftet ca. 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa fünf Millionen Quadratmetern und führt Baumaßnahmen darin durch. Da es sich beim Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeit handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen ein, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger/-besitzer beim Umgang mit Gefahrstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Grundlagen soll ein effektiver und somit wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Belassen im Objekt oder der Ablauf bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt.
Leistungsbild:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen.
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens.
3. Beratung bei der Planung.
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes.
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe.
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen.
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen.
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG.
9. Erstellen der Abfallbilanz/Schlussdokumentation.
Zur Erfüllung der zuvor beschriebenen Leistungen als Sachverständiger für Schadstoffe müssen diese über folgende Sach- und Fachkunde verfügen:
— Asbest-Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3,
— allgemeine und besondere Fachkunde im Umgang mit Asbestbaustoffen,
— KMF-Sachkunde gemäß TRGS 521,
— Sachkunde gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Fachkunde in Sachen BGR 128 insbesondere zur Gebäudesanierung,
— Fachkunde gemäß § 54 KrW-/AbfG – Betriebsbeauftragter für Abfall,
— Fachkenntnisse in Sachen Gefahrguttransporte.
Neben den genannten Qualifikationen wird weiterhin eine Reaktionszeit von 60 Minunten gefordert.
Das heißt der AN muß sicherstellen können, im Havariefall innerhalb des geforderten Zeitraumes am betroffenen Objekt zu sein.
Die Leistungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ab Auftragserteilung fortlaufend erbracht. Die Leistungen werden nur und erst ab gesonderter Beauftragung (Abruf) erbracht und abgerechnet. In der jeweiligen Beauftragung (Abruf) wird die zu erbringende Leistung im Einzelnen dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-03-23
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Auftragsbekanntmachung
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2012-10-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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