Dienstleistungen beim Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger/-besitzer im Beseitigungsfall. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bewirtschaftet ca. 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa fünf Millionen Quadratmetern und führt Baumaßnahmen darin durch. Da es sich beim Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeit handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen ein, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich. Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden. Die dem Abfallerzeuger/-besitzer beim Umgang mit Gefahrstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben. Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Grundlagen soll ein effektiver und somit wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Belassen im Objekt oder der Ablauf bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden. Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt. Leistungsbild: 1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen. 2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens. 3. Beratung bei der Planung. 4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes. 5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe. 6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen. 7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen. 8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG. 9. Erstellen der Abfallbilanz/Schlussdokumentation. Zur Erfüllung der zuvor beschriebenen Leistungen als Sachverständiger für Schadstoffe müssen diese über folgende Sach- und Fachkunde verfügen: — Asbest-Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3, — allgemeine und besondere Fachkunde im Umgang mit Asbestbaustoffen, — KMF-Sachkunde gemäß TRGS 521, — Sachkunde gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen, — Fachkunde in Sachen BGR 128 insbesondere zur Gebäudesanierung, — Fachkunde gemäß § 54 KrW-/AbfG – Betriebsbeauftragter für Abfall, — Fachkenntnisse in Sachen Gefahrguttransporte. Neben den genannten Qualifikationen wird weiterhin eine Reaktionszeit von 60 Minunten gefordert. Das heißt der AN muß sicherstellen können, im Havariefall innerhalb des geforderten Zeitraumes am betroffenen Objekt zu sein. Die Leistungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ab Auftragserteilung fortlaufend erbracht. Die Leistungen werden nur und erst ab gesonderter Beauftragung (Abruf) erbracht und abgerechnet. In der jeweiligen Beauftragung (Abruf) wird die zu erbringende Leistung im Einzelnen dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Menge oder Umfang:
Gesamter Gebäudebestand der Berliner Immobilienmanagement GmbH.Die BIM GmbH verwaltet rund 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa 5 000 000 Quadratmetern. Dazu gehören neben den Dienstgebäuden der Berliner Hauptverwaltung eine Vielzahl von Landesimmobilien, darunter Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie Immobilien der Polizei Berlin und der Feuerwehr. Auch Kultureinrichtungen und Justizvollzugseinrichtungen werden von der BIM verwaltet.Siehe auch Punkt II.1.5).
Gesamter Gebäudebestand der Berliner Immobilienmanagement GmbH.Die BIM GmbH verwaltet rund 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa 5 000 000 Quadratmetern. Dazu gehören neben den Dienstgebäuden der Berliner Hauptverwaltung eine Vielzahl von Landesimmobilien, darunter Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie Immobilien der Polizei Berlin und der Feuerwehr. Auch Kultureinrichtungen und Justizvollzugseinrichtungen werden von der BIM verwaltet.Siehe auch Punkt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin - SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bim-berlin.de🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de📧
Telefon: +49 3090166-1478📞
Fax: +49 3090166-1668 📠
Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3.).
Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bieter haben in diesem Fall mit der Bewerbung Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen. Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen. Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z.B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Schlusstermin für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen sowie die Beantwortung von Fragen zum Verfahren ist der 17.4.2012. Voraussichtlicher Termin für die Angebotsabgabe ist der 11.6.2012.
Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3.).
Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bieter haben in diesem Fall mit der Bewerbung Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen. Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen. Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z.B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Schlusstermin für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen sowie die Beantwortung von Fragen zum Verfahren ist der 17.4.2012. Voraussichtlicher Termin für die Angebotsabgabe ist der 11.6.2012.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungen beim Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger/-besitzer im Beseitigungsfall.
Dienstleistungen beim Erkennen von Gebäudeschadstoffen, sowie dem fachgerechten Umgang mit gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen oder Gebäudeschadstoffen unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes sowie Durchführung des Abfallmanagements für den Abfallerzeuger/-besitzer im Beseitigungsfall.
Die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH…
… bewirtschaftet ca. 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa fünf Millionen Quadratmetern und führt Baumaßnahmen darin durch. Da es sich beim Gebäudebestand um Gebäude unterschiedlicher Bauzeit handelt, treten im Rahmen dieser Bewirtschaftungs- und Bautätigkeit häufig Situationen ein, die eine Untersuchung auf Gebäudeschadstoffe erforderlich machen. Insbesondere bei genutzten Gebäuden ist dabei verantwortungsvolles und vor allem kurzfristiges Handeln erforderlich.
… beabsichtigt, mit der Vergabe der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen einen einheitlichen und reibungslosen Ablauf bei der Erkennung, dem Rückbau, den Arbeitsschutzanforderungen und bei der Entsorgung von Gebäudeschadstoffen zu erzielen. Im Ergebnis sollen der gesundheitliche Schutz unserer Nutzer, Auftragnehmer und unserer Mitarbeiter mit höchster Priorität und schnellen Reaktionszeiten gewahrt werden.
Die dem Abfallerzeuger/-besitzer beim Umgang mit Gefahrstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Die dem Abfallerzeuger/-besitzer beim Umgang mit Gefahrstoffen obliegenden juristischen Pflichten und Verantwortungen sollen durch fachliche Beratungsleistungen u.a. durch eindeutige Regelungen bei der Vergabe von Leistungen an Dritte geregelt und gewahrt bleiben.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Grundlagen soll ein effektiver und somit wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Belassen im Objekt oder der Ablauf bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Durch die Erarbeitung von qualitativ hochwertigen Grundlagen soll ein effektiver und somit wirtschaftlicher Umgang mit Gebäudeschadstoffen beim Belassen im Objekt oder der Ablauf bei erforderlichen Baumaßnahmen, Instandsetzungen und Havarien erzielt werden.
Die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die eine ungehinderte und sichere Umsetzung von Arbeiten in kontaminierten Bereichen ermöglicht, steht hierbei ebenfalls im Mittelpunkt.
Leistungsbild:
1. Einschätzung des Risikos zum Vorhandensein von Schadstoffen.
2. Erstellung eines Schadstoffgutachtens.
3. Beratung bei der Planung.
4. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes.
5. Mitwirkung an, bzw. Durchführung der Vorbereitung der Vergabe.
6. Mitwirkung bei der Vergabe von Abbruch und Entsorgungsleistungen.
7. Baubegleitung hinsichtlich Abbruch und Entsorgung von Schadstoffen.
8. Übernahme des Entsorgungsmanagements für den AG.
9. Erstellen der Abfallbilanz/Schlussdokumentation.
Zur Erfüllung der zuvor beschriebenen Leistungen als Sachverständiger für Schadstoffe müssen diese über folgende Sach- und Fachkunde verfügen:
— Asbest-Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3,
— allgemeine und besondere Fachkunde im Umgang mit Asbestbaustoffen,
— KMF-Sachkunde gemäß TRGS 521,
— Sachkunde gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Fachkunde in Sachen BGR 128 insbesondere zur Gebäudesanierung,
— Fachkunde gemäß § 54 KrW-/AbfG – Betriebsbeauftragter für Abfall,
— Fachkenntnisse in Sachen Gefahrguttransporte.
Neben den genannten Qualifikationen wird weiterhin eine Reaktionszeit von 60 Minunten gefordert.
Das heißt der AN muß sicherstellen können, im Havariefall innerhalb des geforderten Zeitraumes am betroffenen Objekt zu sein.
Die Leistungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ab Auftragserteilung fortlaufend erbracht. Die Leistungen werden nur und erst ab gesonderter Beauftragung (Abruf) erbracht und abgerechnet. In der jeweiligen Beauftragung (Abruf) wird die zu erbringende Leistung im Einzelnen dargestellt.
Die Leistungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ab Auftragserteilung fortlaufend erbracht. Die Leistungen werden nur und erst ab gesonderter Beauftragung (Abruf) erbracht und abgerechnet. In der jeweiligen Beauftragung (Abruf) wird die zu erbringende Leistung im Einzelnen dargestellt.
Menge oder Umfang:
Gesamter Gebäudebestand der Berliner Immobilienmanagement GmbH.
Die BIM GmbH verwaltet rund 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa 5 000 000 Quadratmetern. Dazu gehören neben den Dienstgebäuden der Berliner Hauptverwaltung eine Vielzahl von Landesimmobilien, darunter Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie Immobilien der Polizei Berlin und der Feuerwehr. Auch Kultureinrichtungen und Justizvollzugseinrichtungen werden von der BIM verwaltet.
Die BIM GmbH verwaltet rund 1 300 Gebäude mit einer Fläche von etwa 5 000 000 Quadratmetern. Dazu gehören neben den Dienstgebäuden der Berliner Hauptverwaltung eine Vielzahl von Landesimmobilien, darunter Gerichtsgebäude und berufsbildende Schulen sowie Immobilien der Polizei Berlin und der Feuerwehr. Auch Kultureinrichtungen und Justizvollzugseinrichtungen werden von der BIM verwaltet.
Siehe auch Punkt II.1.5).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: RV Schadstoffgutachter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. aktueller Handels- bzw. Berufsregisterauszug (der Auszug soll zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein);
2. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlusskriterien gem § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF (Bestätigung der dem Bewerberbogen beiliegenden Eigenerklärung durch Unterschrift auf dem Bewerberbogen).
Siehe auch Bewerberbogen (für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3).
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Der AG behält sich weiterhin die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 5 Abs. 3 VOF vor. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerbern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Der AG behält sich weiterhin die Möglichkeit der Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen gemäß § 5 Abs. 3 VOF vor. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.2.2) und III.2.3).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß § 5 Abs. 4 VOF:
1. aktueller Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung (der Nachweis soll zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein).
2. Angaben zum Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Angaben zum Umsatz für diejenigen Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen siehe auch Bewerberbogen und Bewertungsmatrix (für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Angaben zum Umsatz für diejenigen Dienstleistungen, die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen siehe auch Bewerberbogen und Bewertungsmatrix (für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3).
Mindeststandards:
— Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.1,
— darüber hinaus: siehe Bewertungsmatrix.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß § 5 Abs. 5 VOF:
1. Nachweis der fachlichen Eignung des Geschäftsführers (unter Angabe des akademisches Grades /Titel, Vorlage der Urkunde; wenn Kammermitgliedschaft vorliegt, dann Vorlage der Kopie der Mitgliedsurkunde; Angabe der Berufsjahre, davon Büroangehörigkeit, davon Führungspositionen; durchgeführte Projekte; Beruflicher Werdegang, Qualifikationen, Fachkenntnisse);
1. Nachweis der fachlichen Eignung des Geschäftsführers (unter Angabe des akademisches Grades /Titel, Vorlage der Urkunde; wenn Kammermitgliedschaft vorliegt, dann Vorlage der Kopie der Mitgliedsurkunde; Angabe der Berufsjahre, davon Büroangehörigkeit, davon Führungspositionen; durchgeführte Projekte; Beruflicher Werdegang, Qualifikationen, Fachkenntnisse);
2. Nachweis der fachlichen Eignung des Projektleiters (unter Angabe des akademisches Grades /Titel, Vorlage der Urkunde; wenn Kammermitgliedschaft vorliegt, dann Vorlage der Kopie der Mitgliedsurkunde; Angabe der Berufsjahre, davon Büroangehörigkeit, davon Führungspositionen; durchgeführte Projekte; Beruflicher Werdegang, Qualifikationen, Fachkenntnisse);
2. Nachweis der fachlichen Eignung des Projektleiters (unter Angabe des akademisches Grades /Titel, Vorlage der Urkunde; wenn Kammermitgliedschaft vorliegt, dann Vorlage der Kopie der Mitgliedsurkunde; Angabe der Berufsjahre, davon Büroangehörigkeit, davon Führungspositionen; durchgeführte Projekte; Beruflicher Werdegang, Qualifikationen, Fachkenntnisse);
3. Nachweis der fachlichen Eignung der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter (unter Angabe der Namen; Angabe der Berufsjahre, durchgeführte Projekte; Beruflicher Werdegang, Qualifikationen, Fachkenntnisse);
4. Nachweis der fachlichen Eignung der vorgesehenen Sachverständigen für Schadstoffe (siehe geforderte Mindeststandards);
5. Angaben zu Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (Angabe der Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Kontaktdaten; Bau-/Ausführungszeit; Projektstand; Bau/Projektvolumen; Baussumme netto; Auftragssumme netto; Art und Umfang der erbrachten Leistung).
5. Angaben zu Referenzen der letzten 3 Jahre, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind (Angabe der Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Kontaktdaten; Bau-/Ausführungszeit; Projektstand; Bau/Projektvolumen; Baussumme netto; Auftragssumme netto; Art und Umfang der erbrachten Leistung).
Bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber ist eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung vorzulegen!
Es sind max. 5 Referenzobjekte zugelassen. Für die Referenzen sind die erforderlichen Angaben im Bewerberbogen auszufüllen. Zusätzlich sind die entsprechend des Bewerberbogens erforderlichen Anlagen, Erklärungen und so weiter beizulegen. Die Darstellung der Referenzen soll so erfolgen, dass die Wertung nach Maßgaben der Bewertungsmatrix ermöglicht wird.
Es sind max. 5 Referenzobjekte zugelassen. Für die Referenzen sind die erforderlichen Angaben im Bewerberbogen auszufüllen. Zusätzlich sind die entsprechend des Bewerberbogens erforderlichen Anlagen, Erklärungen und so weiter beizulegen. Die Darstellung der Referenzen soll so erfolgen, dass die Wertung nach Maßgaben der Bewertungsmatrix ermöglicht wird.
6. Mitarbeiterstruktur (Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter; unterteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, anderes technisches Personal, Kaufmännische Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiter) wenn vorhanden: Organigramm beifügen;
6. Mitarbeiterstruktur (Angabe der Anzahl der in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter; unterteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, anderes technisches Personal, Kaufmännische Mitarbeiter, Sonstige Mitarbeiter) wenn vorhanden: Organigramm beifügen;
7. Angaben zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht (Hardware, Software, fachspezifische Software, Software für elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV, Zustimmung zur Verwendung der Internetplattform ZEDAL oder eines gleichwertigen Systems (siehe auch geforderte Mindeststandards);
7. Angaben zur technischen Ausstattung, die für die Dienstleistung zur Verfügung steht (Hardware, Software, fachspezifische Software, Software für elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV, Zustimmung zur Verwendung der Internetplattform ZEDAL oder eines gleichwertigen Systems (siehe auch geforderte Mindeststandards);
8. Angabe des Auftragsanteils, der an Nachunternehmer vergeben werden soll (Anteil in Prozent, Name und Adresse des Nachunternehmers, Leistungsinhalt, ggf. Verpflichtungserklärung).
Siehe auch Bewerberbogen und Bewertungsmatrix (für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3).
Mindeststandards:
— Planzeichnungen im marktüblichen CAD-Format werden zwingend gefordert,
— für die Online-Vergabe geeignete AVA-Software (GAEB-Schnittstelle) wird zwingend gefordert,
— für das elektronische Abfallnachweisverfahren werden die entsprechenden technischen Voraussetzungen für eine qualifizierte elektronische Signatur sowie die Verwendung der Internetplattform Zedal oder eines gleichwertigen Systems zwingend gefordert.
— für das elektronische Abfallnachweisverfahren werden die entsprechenden technischen Voraussetzungen für eine qualifizierte elektronische Signatur sowie die Verwendung der Internetplattform Zedal oder eines gleichwertigen Systems zwingend gefordert.
Die Sachverständigen für Schadstoffe müssen mindestens über folgende Sachkunde verfügen:
— Asbest-Sachkunde gemäß TRGS 519, Anlage 3,
— Allgemeine und besondere Fachkunde im Umgang mit Asbestbaustoffen,
— KMF-Sachkunde gemäß TRGS 521,
— Sachkunde gemäß BGR 128 – Arbeiten in kontaminierten Bereichen,
— Fachkunde in Sachen BGR 128 insbesondere zur Gebäudesanierung,
— Fachkunde gemäß §54 KrW-/AbfG – Betriebsbeauftragter für Abfall,
— Fachkenntnisse in Sachen Gefahrguttransporte.
Der AN muss sicherstellen können im Havariefall innerhalb einer Reaktionszeit von 60 Min. am betroffenen Objekt zu sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall: Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für Sonstige Schäden pro Schadensfall sowie eine Umwelthaftplichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden. Der AG behält sich eine ggf. objektbezogene Versicherung für Personen und sonstige Schäden als Forderung vor.
Im Auftragsfall: Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000,00 EUR für Sonstige Schäden pro Schadensfall sowie eine Umwelthaftplichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 1 000 000 EUR für Vermögensschäden und 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden. Der AG behält sich eine ggf. objektbezogene Versicherung für Personen und sonstige Schäden als Forderung vor.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. Vertragsbedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zugelassen als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Leistungen müssen teilweise im laufenden Dienstbetrieb erbracht werden.
Im Falle, dass Leistungen erbracht werden müssen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erfordern (z.B. Polizeidienststellen, Gerichte, JVA) hat der Bieter auf Verlangen des AG eine Sicherheitsüberprüfung von sich und seinen Mitarbeitern zu ermöglichen.
Im Falle, dass Leistungen erbracht werden müssen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erfordern (z.B. Polizeidienststellen, Gerichte, JVA) hat der Bieter auf Verlangen des AG eine Sicherheitsüberprüfung von sich und seinen Mitarbeitern zu ermöglichen.
Der AN muss sicherstellen können im Havariefall innerhalb einer Reaktionszeit von 60 Min. am betroffenen Objekt zu sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 15
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1) Finanzielle u. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nach § 5 Nr. 4 VOF (gesamt 20 %);
2.4 Mittel Personalbestand der letzten 3 Jahre (10 %);
2.5 techn. Ausstattung (EDV, Hard -und Software allg., Software für e-Vergabe, Zustimmung zur Verwendung der Internetplattform ZEDAL, Voraussetzungen für elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV) (5 %).
Die Eignungskriterien werden anhand einer Bewertungsmatrix beurteilt. Die Bewertungsmatrix ist zwingend beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3). Jedes der vorgenannten Kriterien wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert. Die Punktverteilung erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
Die Eignungskriterien werden anhand einer Bewertungsmatrix beurteilt. Die Bewertungsmatrix ist zwingend beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3). Jedes der vorgenannten Kriterien wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet und mit der Gewichtung multipliziert. Die Punktverteilung erfolgt nach folgendem Bewertungsschlüssel:
1.1 Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherung (10 %): 5 Punkte = Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden + 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, 4 Punkte = Deckungssumme von 1 000 000,00 EUR für Personenschäden + 750 000 EUR für Sachschäden, 3 Punkte = Deckungssumme von 750 000 EUR für Personenschäden + 500 000 EUR für Sachschäden, 2 Punkte = Deckungssumme von 500 000 EUR für Personenschäden + 300 000 EUR für Sachschäden, 1 Punkt = Deckungssumme von 300 000 EUR für Personenschäden + 150 000 EUR für Sachschäden, 0 Punkte = Deckungssumme < 300 000 EUR für Personenschäden + < 150 000 EUR für Sachschäden.
1.1 Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherung (10 %): 5 Punkte = Deckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden + 1 000 000,00 EUR für Sachschäden, 4 Punkte = Deckungssumme von 1 000 000,00 EUR für Personenschäden + 750 000 EUR für Sachschäden, 3 Punkte = Deckungssumme von 750 000 EUR für Personenschäden + 500 000 EUR für Sachschäden, 2 Punkte = Deckungssumme von 500 000 EUR für Personenschäden + 300 000 EUR für Sachschäden, 1 Punkt = Deckungssumme von 300 000 EUR für Personenschäden + 150 000 EUR für Sachschäden, 0 Punkte = Deckungssumme < 300 000 EUR für Personenschäden + < 150 000 EUR für Sachschäden.
1.2 Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter (10 %): x = 8 000 EUR brutto * 12 Monate * durchschn. Anzahl MA der letzten 3 Jahre, 5 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= x, 4 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,75*x, 3 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,6*x, 2 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,5*x, 1 Punkt = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,4*x, 0 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre < 0,4*x,
1.2 Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter (10 %): x = 8 000 EUR brutto * 12 Monate * durchschn. Anzahl MA der letzten 3 Jahre, 5 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= x, 4 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,75*x, 3 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,6*x, 2 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,5*x, 1 Punkt = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre >= 0,4*x, 0 Punkte = vorh. durchschn. Umsatz der letzten 3 Jahre < 0,4*x,
2.1 Nachweis der fachlichen Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Person (Projektleiter) (20 %): 5 Punkte = mind. 8 Jahre Berufserfahrung, Referenzen mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 4 Punkte = mind. 5 Jahre Berufserfahrung, Referenzen mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 3 Punkte = zwischen 3-5 Jahren Berufserfahrung, Referenzen mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 2 Punkte = ≥ 5 Jahre Berufserfahrung, aber Referenzen nicht mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 1 Punkt = ≤ 5 Jahre Berufserfahrung und Referenzen nicht mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 0 Punkte = keine Angaben o. < 2 Jahre Berufserfahrung,
2.1 Nachweis der fachlichen Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Person (Projektleiter) (20 %): 5 Punkte = mind. 8 Jahre Berufserfahrung, Referenzen mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 4 Punkte = mind. 5 Jahre Berufserfahrung, Referenzen mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 3 Punkte = zwischen 3-5 Jahren Berufserfahrung, Referenzen mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 2 Punkte = ≥ 5 Jahre Berufserfahrung, aber Referenzen nicht mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 1 Punkt = ≤ 5 Jahre Berufserfahrung und Referenzen nicht mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar, 0 Punkte = keine Angaben o. < 2 Jahre Berufserfahrung,
2.2 Nachweis zur Qualifikation der für die Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (10 %): 5 Punkte = mind. 3 MA für Projekt vorgesehen, Fachingenieure mind. 3 Jahre leistungsbezogener Berufserfahrung, Referenzen der Fachingenieure mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar; 3 Punkte = mind. 2 MA für Projekt vorgesehen, Fachingenieure mind. 3 Jahre leistungsbezogener Berufserfahrung, Referenzen der Fachingenieure nicht mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar; 1 Punkt = weniger als 1 MA oder <3 Jahre leistungsbezogener Berufserfahrung; 0 Punkte = keine Angaben;
2.2 Nachweis zur Qualifikation der für die Leistung vorgesehenen Mitarbeiter (10 %): 5 Punkte = mind. 3 MA für Projekt vorgesehen, Fachingenieure mind. 3 Jahre leistungsbezogener Berufserfahrung, Referenzen der Fachingenieure mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar; 3 Punkte = mind. 2 MA für Projekt vorgesehen, Fachingenieure mind. 3 Jahre leistungsbezogener Berufserfahrung, Referenzen der Fachingenieure nicht mit ausgeschriebener Leistung vergleichbar; 1 Punkt = weniger als 1 MA oder <3 Jahre leistungsbezogener Berufserfahrung; 0 Punkte = keine Angaben;
2.3 Nachweis von erbrachten Leistungen der letzten 3 Jahre (Referenzen).
2.3.1 spezifische Erfahrungen bei der Schadstoffsanierung von Gebäuden (10 %): 5 Punkte = Eignungskriterium vollständig und uneingeschränkt erfüllt, 4 Punkte = Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite, 3 Punkte = Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite, 2 Punkte = Punktabzug wegen weit reichender bzw. gewichtiger Defizite, nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt = Punktabzug, da insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte = Punktabzug, da Erklärungen bzw. Nachweise in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, keine wertungsfähigen Aussagen.
2.3.1 spezifische Erfahrungen bei der Schadstoffsanierung von Gebäuden (10 %): 5 Punkte = Eignungskriterium vollständig und uneingeschränkt erfüllt, 4 Punkte = Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite, 3 Punkte = Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite, 2 Punkte = Punktabzug wegen weit reichender bzw. gewichtiger Defizite, nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt = Punktabzug, da insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte = Punktabzug, da Erklärungen bzw. Nachweise in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, keine wertungsfähigen Aussagen.
2.3.2 spezifische Erfahrungen mit der Erstellung von Schadstoffgutachten und Schadstoffkatastern (10 %): 5 Punkte = Eignungskriterium vollständig und uneingeschränkt erfüllt 4 Punkte = Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite, 3 Punkte = Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite, 2 Punkte = Punktabzug wegen weit reichender bzw. gewichtiger Defizite, nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt = Punktabzug, da insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte = Punktabzug, da Erklärungen bzw. Nachweise in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, keine wertungsfähigen Aussagen,
2.3.2 spezifische Erfahrungen mit der Erstellung von Schadstoffgutachten und Schadstoffkatastern (10 %): 5 Punkte = Eignungskriterium vollständig und uneingeschränkt erfüllt 4 Punkte = Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite, 3 Punkte = Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite, 2 Punkte = Punktabzug wegen weit reichender bzw. gewichtiger Defizite, nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt = Punktabzug, da insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte = Punktabzug, da Erklärungen bzw. Nachweise in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, keine wertungsfähigen Aussagen,
2.3.3 spezifische Erfahrungen mit der Erstellung von Rückbau-und Entsorgungskonzepte (10 %): 5 Punkte = Eignungskriterium vollständig und uneingeschränkt erfüllt, 4 Punkte = Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite, 3 Punkte = Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite, 2 Punkte = Punktabzug wegen weit reichender bzw. gewichtiger Defizite, nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt = Punktabzug, da insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte = Punktabzug, da Erklärungen bzw. Nachweise in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, keine wertungsfähigen Aussagen,
2.3.3 spezifische Erfahrungen mit der Erstellung von Rückbau-und Entsorgungskonzepte (10 %): 5 Punkte = Eignungskriterium vollständig und uneingeschränkt erfüllt, 4 Punkte = Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite, 3 Punkte = Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite, 2 Punkte = Punktabzug wegen weit reichender bzw. gewichtiger Defizite, nur wenige wertungsfähige Aussagen, 1 Punkt = Punktabzug, da insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite, 0 Punkte = Punktabzug, da Erklärungen bzw. Nachweise in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend, keine wertungsfähigen Aussagen,
2.3.4 Referenzen zeitlich aktuell (letzte 3 Jahre) (5 %): 5 Punkte = alle Referenzen zeitlich aktuell, 4 Punkte = 80 % der Referenzen zeitlich aktuell, 3 Punkte = 60 % der Referenzen zeitlich aktuell, 2 Punkte = 40 % der Referenzen zeitlich aktuell, 1 Punkt = 20 % der Referenzen zeitlich aktuell, 0 Punkte = keine zeitlich aktuelle Referenz vorhanden, 2.4 Mittel Personalbestand der letzten 3 Jahre (10 %): 5 Punkte >= 5 MA, 4 Punkte >= 4 MA, 3 Punkte >= 3 MA, 2 Punkte >= 2 MA, 1 Punkt >= 1 MA, 0 Punkt < 1 MA, 2.5 techn. Ausstattung (EDV, Hard -und Software allg., Software für e-Vergabe, Zustimmung zur Verwendung der Internetplattform ZEDAL, Voraussetzungen für elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV) (5 %): 5 Punkte = jeder MA verfügt über einen PC, MS-Office Programme (inklusive MS-Projekt) vorhanden, Software für eANV, Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 4 Punkte = jeder MA verfügt über einen PC, MS-Office Programme (inklusive MS-Projekt) vorhanden, Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 3 Punkte = jeder MA verfügt über einen PC, Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 2 Punkte = mangelhafte Angaben (keine eindeutige Erkennbarkeit der verwendeten Software), Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 1 Punkt = keine Angaben zur Software,Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 0 Punkte = Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System nicht erteilt oder unzureichende Darstellung der technischen Ausstattung.
2.3.4 Referenzen zeitlich aktuell (letzte 3 Jahre) (5 %): 5 Punkte = alle Referenzen zeitlich aktuell, 4 Punkte = 80 % der Referenzen zeitlich aktuell, 3 Punkte = 60 % der Referenzen zeitlich aktuell, 2 Punkte = 40 % der Referenzen zeitlich aktuell, 1 Punkt = 20 % der Referenzen zeitlich aktuell, 0 Punkte = keine zeitlich aktuelle Referenz vorhanden, 2.4 Mittel Personalbestand der letzten 3 Jahre (10 %): 5 Punkte >= 5 MA, 4 Punkte >= 4 MA, 3 Punkte >= 3 MA, 2 Punkte >= 2 MA, 1 Punkt >= 1 MA, 0 Punkt < 1 MA, 2.5 techn. Ausstattung (EDV, Hard -und Software allg., Software für e-Vergabe, Zustimmung zur Verwendung der Internetplattform ZEDAL, Voraussetzungen für elektronisches Abfallnachweisverfahren eANV) (5 %): 5 Punkte = jeder MA verfügt über einen PC, MS-Office Programme (inklusive MS-Projekt) vorhanden, Software für eANV, Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 4 Punkte = jeder MA verfügt über einen PC, MS-Office Programme (inklusive MS-Projekt) vorhanden, Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 3 Punkte = jeder MA verfügt über einen PC, Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 2 Punkte = mangelhafte Angaben (keine eindeutige Erkennbarkeit der verwendeten Software), Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 1 Punkt = keine Angaben zur Software,Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System erteilt; 0 Punkte = Zustimmung zur Verwendung von ZEDAL oglw. System nicht erteilt oder unzureichende Darstellung der technischen Ausstattung.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.bim-berlin.de🌏
Für die Stellung eines Teilnahmeantrages sind vom Bewerber zwingend ein Bewerberbogen und eine Bewertungsmatrix beim AG anzufordern (per e-mail bei einkauf@bim-berlin.de, siehe hierzu Frist IV.3.3.).
Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren ausgefüllten Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Er ist bis zu der unter IV.3.4 genannten Frist bei der unter I.1 genannten Stelle unter Angabe der Bezeichnung des Auftrages und des Aktenzeichens in einem verschlossenem Umschlag einzureichen.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Formulare je Partner vollständig auszufüllen und einzureichen.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss einen gesonderten Bewerberbogen ausfüllen und einreichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Bietergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bieter haben in diesem Fall mit der Bewerbung Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen. Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen. Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z.B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist.
Beabsichtigt der Bieter Nachunternehmer einzusetzen, um seine Eignung nachzuweisen, sind die Formulare je Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen. Die Bieter haben in diesem Fall mit der Bewerbung Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer einzureichen. Für den Einsatz von sonstigen Nachunternehmern genügen die Angaben im Bewerberbogen. Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Der Einsatz sonstiger Nachunternehmer erfolgt dann, wenn Leistungen grundsätzlich in Eigenleistung erbracht werden können, jedoch z.B. auf Grund fehlender Kapazitäten dies nicht möglich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Doppelangebote, also die mehrfache Beteiligung von Bietern und/oder Nachunternehmern, das vergaberechtliche Gebot des Geheimwettbewerbs und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen können und daher gegebenenfalls vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Schlusstermin für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen sowie die Beantwortung von Fragen zum Verfahren ist der 17.4.2012. Voraussichtlicher Termin für die Angebotsabgabe ist der 11.6.2012.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 061-099396 (2012-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 30901661478📞
Fax: +49 30901661668 📠
1️⃣4️⃣
Name: Hegnal Ingenieurbüro
Postanschrift: Hennigsdorfer Str. 145, Haus 36
Postleitzahl: 13503
1️⃣5️⃣
Name: GSU Gesellschaft für Sicherheits- und Umwelttechniken mbH
Postanschrift: Lützowstr. 102 -104
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 20
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften in Bezug auf § 101b Abs. 2 GWB sind gegenüber dem Auftraggeber.
Unverzüglich jedoch bis spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union anzuzeigen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin (siehe Pkt. VI.3.1)
Quelle: OJS 2012/S 199-327002 (2012-10-11)