Auftragsbekanntmachung (2012-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Die Zuschlagserteilung ist für den 28.12.2012 geplant, der Vertragsbeginn aufschiebend bedingt für den 1.1.2013.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 18 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).Der Auftraggeber geht auf Basis einer Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Gesamtvertragslaufzeit inklusive aller möglichen Optionen (sechsundsechzig (66) Monate, vgl. nachfolgend Ziffer II.2.2) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Endgeräte aus, welches mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gedeckt werden soll:Anzahl Telefonendgeräte: ca. 5 600 Stück.Anzahl Sprachboxen: ca. 5 600 Stück.Anzahl UC-Clients: ca. 1 500 Stück.Dabei verpflichtet sich die MPG zu einer Mindestabnahme von 1 000 Endgeräten (ca. 50 Stück Basis, ca. 800 Stück Standard, ca. 150 Stück Komfort) in den ersten achtzehn (18) Monaten (innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit).Von diesem Beschaffungsvolumen in Bezug auf die Endgeräte unabhängig sind übergreifende und grundsätzliche Leistungen, die der Bieter zu erbringen hat. Hierzu zählen beispielsweise die Planung und der Aufbau der technischen Gesamt-Infrastruktur für ein zentrales und standortübergreifendes VoIP-System, insbesondere Implementationsleistungen (vgl. Kapitel 5 der Vergabeunterlagen). Darüber hinaus werden von den Instituten auch Leistungen in Bezug auf weitere Maßnahmen benötigt (vgl. Kapitel 1.2 bis 1.3.7 der Vergabeunterlagen).
Die Zuschlagserteilung ist für den 28.12.2012 geplant, der Vertragsbeginn aufschiebend bedingt für den 1.1.2013.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 18 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).Der Auftraggeber geht auf Basis einer Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Gesamtvertragslaufzeit inklusive aller möglichen Optionen (sechsundsechzig (66) Monate, vgl. nachfolgend Ziffer II.2.2) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Endgeräte aus, welches mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gedeckt werden soll:Anzahl Telefonendgeräte: ca. 5 600 Stück.Anzahl Sprachboxen: ca. 5 600 Stück.Anzahl UC-Clients: ca. 1 500 Stück.Dabei verpflichtet sich die MPG zu einer Mindestabnahme von 1 000 Endgeräten (ca. 50 Stück Basis, ca. 800 Stück Standard, ca. 150 Stück Komfort) in den ersten achtzehn (18) Monaten (innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit).Von diesem Beschaffungsvolumen in Bezug auf die Endgeräte unabhängig sind übergreifende und grundsätzliche Leistungen, die der Bieter zu erbringen hat. Hierzu zählen beispielsweise die Planung und der Aufbau der technischen Gesamt-Infrastruktur für ein zentrales und standortübergreifendes VoIP-System, insbesondere Implementationsleistungen (vgl. Kapitel 5 der Vergabeunterlagen). Darüber hinaus werden von den Instituten auch Leistungen in Bezug auf weitere Maßnahmen benötigt (vgl. Kapitel 1.2 bis 1.3.7 der Vergabeunterlagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: rv-voip@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081384 📠
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.12 i.V.m. Anlage 16 der Vergabeunterlagen - Kriterienkatalog einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Eignungserklärungen und Nachweise gemäß F 1.1.1 bis F 1.1.21 der Anlage 16 - Kriterienkatalog zu Kapitel 1.12 (siehe Anlagen 2 bis 15) der Vergabeunterlagen;
3. Zur Angebotsbewertung:
a. Beantworteter Kriterienkatalog (siehe Anlage 16 der Vergabeunterlagen);
b. Ausgefülltes Formblatt Komponenten-Strukturierung und Preisblatt (siehe Anlage 17 der Vergabeunterlagen);
c. Ausgefülltes Formblatt zur Definition des Preisbildungsmodells (siehe Anlage 18 der Vergabeunterlagen);
d. Ausgefülltes Ergebnisblatt für kalkulatorischen Warenkorbpreis (siehe Anlage 19 der Vergabeunterlagen);
e. Ausgefülltes Formblatt zur Ermittlung des Energiebedarfs (siehe Anlage 20) nebst Herleitungen;
4. ggf. weitere Anlagen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in Anlage 16 der Vergabeunterlagen - Kriterienkatalog zusammengefasst.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die Typ-Bezeichnung wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F) – Formalkriterium
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium
Dabei sind für die Eignung folgende Angaben, erklärungen und Nachweise vorzulegen:
(F 1.1.1) Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.16 und Anlage 2 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.2) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.17 und Anlage 3 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.3) Ggf. Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen (Kapitel 1.17 und Anlage 4 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.4) Formblatt zur Benennung des Herstellers (Kapitel 1.18.1.1 und Anlage 5 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.5) Unternehmensdarstellung (Kapitel 1.18.2.1. der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.6) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.18.2.2. der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 1.18.2.3 und Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.8) Erklärung zum Datenschutz gemäß § 38 BDSG (Kapitel 1.18.2.4. und Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.9) Erklärung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Kapitel 1.18.2.5 und Anlage 8 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.10) Erklärung zur Betriebshaftpflicht (Kapitel 1.18.3.1 und Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.11) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 1.18.3.2 und Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.12) Formblatt zur Umsatzdarstellung (Kapitel 1.18.3.3 und Anlage 11 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.13) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 1.18.4.1 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.14) Unternehmens-Projektreferenzen (Kapitel 1.18.4.2 und Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.15) Erklärung zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitel 1.18.4.3 und Anlage 13 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.16) Nachweis eines Partnerstatus zum Hersteller (Kapitel 1.18.4.3 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.17) Mitarbeiterprofil zum Projektleiter (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.18) Zwei (2) Mitarbeiterprofile zu den Teilprojektleitern (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.19) Mitarbeiterprofil zum leitenden VoIP-Ingenieur (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.20) Zwei (2) Mitarbeiterprofile zu den VoIP-Ingenieuren (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.21) Erklärung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Techniker (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 15 der Vergabeunterlagen).
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.12 i.V.m. Anlage 16 der Vergabeunterlagen - Kriterienkatalog einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Eignungserklärungen und Nachweise gemäß F 1.1.1 bis F 1.1.21 der Anlage 16 - Kriterienkatalog zu Kapitel 1.12 (siehe Anlagen 2 bis 15) der Vergabeunterlagen;
3. Zur Angebotsbewertung:
a. Beantworteter Kriterienkatalog (siehe Anlage 16 der Vergabeunterlagen);
b. Ausgefülltes Formblatt Komponenten-Strukturierung und Preisblatt (siehe Anlage 17 der Vergabeunterlagen);
c. Ausgefülltes Formblatt zur Definition des Preisbildungsmodells (siehe Anlage 18 der Vergabeunterlagen);
d. Ausgefülltes Ergebnisblatt für kalkulatorischen Warenkorbpreis (siehe Anlage 19 der Vergabeunterlagen);
e. Ausgefülltes Formblatt zur Ermittlung des Energiebedarfs (siehe Anlage 20) nebst Herleitungen;
4. ggf. weitere Anlagen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in Anlage 16 der Vergabeunterlagen - Kriterienkatalog zusammengefasst.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die Typ-Bezeichnung wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F) – Formalkriterium
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium
Dabei sind für die Eignung folgende Angaben, erklärungen und Nachweise vorzulegen:
(F 1.1.1) Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.16 und Anlage 2 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.2) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.17 und Anlage 3 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.3) Ggf. Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen (Kapitel 1.17 und Anlage 4 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.4) Formblatt zur Benennung des Herstellers (Kapitel 1.18.1.1 und Anlage 5 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.5) Unternehmensdarstellung (Kapitel 1.18.2.1. der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.6) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.18.2.2. der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 1.18.2.3 und Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.8) Erklärung zum Datenschutz gemäß § 38 BDSG (Kapitel 1.18.2.4. und Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.9) Erklärung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Kapitel 1.18.2.5 und Anlage 8 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.10) Erklärung zur Betriebshaftpflicht (Kapitel 1.18.3.1 und Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.11) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 1.18.3.2 und Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.12) Formblatt zur Umsatzdarstellung (Kapitel 1.18.3.3 und Anlage 11 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.13) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 1.18.4.1 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.14) Unternehmens-Projektreferenzen (Kapitel 1.18.4.2 und Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.15) Erklärung zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitel 1.18.4.3 und Anlage 13 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.16) Nachweis eines Partnerstatus zum Hersteller (Kapitel 1.18.4.3 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.17) Mitarbeiterprofil zum Projektleiter (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.18) Zwei (2) Mitarbeiterprofile zu den Teilprojektleitern (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.19) Mitarbeiterprofil zum leitenden VoIP-Ingenieur (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.20) Zwei (2) Mitarbeiterprofile zu den VoIP-Ingenieuren (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.21) Erklärung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Techniker (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 15 der Vergabeunterlagen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Institute). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur (ca. 80 Institute). Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen IP-Telefonielösung (VoIP) inklusive Installation und Konfiguration sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der VoIP-Systeme in Bezug auf verschiedene Arbeitspakete (vgl. Kapitel 1.3 der Vergabeunterlagen) mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“). Arbeitspakete oder einzelne Bestandteile eines Arbeitspaketes sollen per Einzelauftrag abgerufen werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung einer zentralen IP-Telefonielösung (VoIP) inklusive Installation und Konfiguration sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft der VoIP-Systeme in Bezug auf verschiedene Arbeitspakete (vgl. Kapitel 1.3 der Vergabeunterlagen) mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“). Arbeitspakete oder einzelne Bestandteile eines Arbeitspaketes sollen per Einzelauftrag abgerufen werden.
In all diesen Arbeitspaketen sind Leistungen insbesondere zur Implementierung und Inbetriebnahme nach Vorgabe der MPG zu erbringen.
Bestellberechtigt sind Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Eine Aufzählung von bestellberechtigten Instituten und Eirichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.
Nach positivem Abschluss einer Validierungsphase (siehe Kapitel 1.6 der Vergabunterlagen) sollen zukünftig alle Neubauten der MPG mit dieser Technik ausgestattet sowie bei weiteren Instituten die Modernisierung der Telefonanlagen und Endgeräte durchgeführt werden können (vgl. Kapitel 1.7 der Vergabeunterlagen).
Nach positivem Abschluss einer Validierungsphase (siehe Kapitel 1.6 der Vergabunterlagen) sollen zukünftig alle Neubauten der MPG mit dieser Technik ausgestattet sowie bei weiteren Instituten die Modernisierung der Telefonanlagen und Endgeräte durchgeführt werden können (vgl. Kapitel 1.7 der Vergabeunterlagen).
Die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen beschriebenen folgenden Arbeitspakete (siehe Kapitel 1.3 der Vergabeunterlagen).
Definieren nicht die Leistungsinhalte konkreter Einzelaufträge. Vielmehr strukturieren sie thematisch zusammengehörende Leistungen, die der Auftragnehmer auf Einzelabruf durchführen muss. Der Auftraggeber kann unter der Rahmenvereinbarung sowohl komplette Arbeitspakete, als auch einzelne Leistungen von Arbeitspaketen über eine Einzelbeauftragung abrufen.
Definieren nicht die Leistungsinhalte konkreter Einzelaufträge. Vielmehr strukturieren sie thematisch zusammengehörende Leistungen, die der Auftragnehmer auf Einzelabruf durchführen muss. Der Auftraggeber kann unter der Rahmenvereinbarung sowohl komplette Arbeitspakete, als auch einzelne Leistungen von Arbeitspaketen über eine Einzelbeauftragung abrufen.
Menge oder Umfang:
Die Zuschlagserteilung ist für den 28.12.2012 geplant, der Vertragsbeginn aufschiebend bedingt für den 1.1.2013.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 18 Monate (Basis-Vertragslaufzeit).
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Gesamtvertragslaufzeit inklusive aller möglichen Optionen (sechsundsechzig (66) Monate, vgl. nachfolgend Ziffer II.2.2) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Endgeräte aus, welches mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gedeckt werden soll:
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Gesamtvertragslaufzeit inklusive aller möglichen Optionen (sechsundsechzig (66) Monate, vgl. nachfolgend Ziffer II.2.2) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen in Bezug auf die nachfolgend aufgeführten Endgeräte aus, welches mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung gedeckt werden soll:
Anzahl Telefonendgeräte: ca. 5 600 Stück.
Anzahl Sprachboxen: ca. 5 600 Stück.
Anzahl UC-Clients: ca. 1 500 Stück.
Dabei verpflichtet sich die MPG zu einer Mindestabnahme von 1 000 Endgeräten (ca. 50 Stück Basis, ca. 800 Stück Standard, ca. 150 Stück Komfort) in den ersten achtzehn (18) Monaten (innerhalb der Basis-Vertragslaufzeit).
Von diesem Beschaffungsvolumen in Bezug auf die Endgeräte unabhängig sind übergreifende und grundsätzliche Leistungen, die der Bieter zu erbringen hat. Hierzu zählen beispielsweise die Planung und der Aufbau der technischen Gesamt-Infrastruktur für ein zentrales und standortübergreifendes VoIP-System, insbesondere Implementationsleistungen (vgl. Kapitel 5 der Vergabeunterlagen). Darüber hinaus werden von den Instituten auch Leistungen in Bezug auf weitere Maßnahmen benötigt (vgl. Kapitel 1.2 bis 1.3.7 der Vergabeunterlagen).
Von diesem Beschaffungsvolumen in Bezug auf die Endgeräte unabhängig sind übergreifende und grundsätzliche Leistungen, die der Bieter zu erbringen hat. Hierzu zählen beispielsweise die Planung und der Aufbau der technischen Gesamt-Infrastruktur für ein zentrales und standortübergreifendes VoIP-System, insbesondere Implementationsleistungen (vgl. Kapitel 5 der Vergabeunterlagen). Darüber hinaus werden von den Instituten auch Leistungen in Bezug auf weitere Maßnahmen benötigt (vgl. Kapitel 1.2 bis 1.3.7 der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung enthält eine zweimalige Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um jeweils vierundzwanzig (24) weitere Monate mit variablem Volumen. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 66 Monate.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, gem. § 3 EG Abs. 4 lit. g VOL/A bei neuen Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, diese im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 18 Monate
Referenznummer: 8407 0804 0204 - RV-VoIP
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sitz der Generalverwaltung, der Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaften (siehe http://www.mpg.de/institute).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in Kapitel 1.18 der Vergabunterlagen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in Kapitel 1.18 der Vergabunterlagen genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
— Benennung der Hersteller.
Die Eignung der Bieter zur Erfüllung der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Angebote geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass sich der Bieter für die einzelnen technischen Komponenten auf einen Hersteller festlegt. Die technischen Komponenten, für die sich der Bieter auf einen Hersteller festlegen muss, sind:
Die Eignung der Bieter zur Erfüllung der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Angebote geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass sich der Bieter für die einzelnen technischen Komponenten auf einen Hersteller festlegt. Die technischen Komponenten, für die sich der Bieter auf einen Hersteller festlegen muss, sind:
— ein Hersteller für das Telefoniekernsystem, bestehend aus:
— Call Control Server System (CCSS).
— VoiceMail System (VMS).
O Unified Communication System (UCS).
O Konferenzserver.
O IP-Telefone und Zubehör.
O Analoge Gateways zum Anschluss analoger Endgeräte (z.B. Faxgeräte) an die IPT-Lösung.
O Digitale Voice-Gateways zum öffentlichen ISDN-Netz oder SIP-Provider des jeweiligen Standorts.
O Systeme für die Notfalltelefonie, im Falle eines Ausfalls der WAN-Verbindung.
— ein Hersteller für Session Border Controller.
Die Festlegung erfolgt in Formblatt Benennung der Hersteller - Anlage 5 der Vergabeunterlagen.
Es sind nur Hersteller aufzuführen, die mit der vorhandenen Hard- und Software des Auftraggebers kompatibel sind.
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne von Kapitel 1.17 der Vergabeunterlagen.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit an seine Angaben im Angebot gebunden. Eine Abweichung von der Herstellerbenennung im Angebot ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Eine Abweichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit an seine Angaben im Angebot gebunden. Eine Abweichung von der Herstellerbenennung im Angebot ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Eine Abweichung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
— Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
— Formal-/Ausschluss-/Bewertungskriterien:
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in Anlage 16 der Vergabeunterlagen (Kriterienkatalog) zusammengefasst.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die Typ-Bezeichnung wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F) – Formalkriterium
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium
Der Bieter hat im Rahmen der Formalkriterien (F-##) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen.
Der Bieter hat im Rahmen der Ausschlusskriterien (A-##) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Der Bieter hat im Rahmen der Bewertungskriterien (B-##) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen. Die einzelnen Bewertungskriterien werden bewertet. Bei Nichterfüllung der jeweiligen Vorgaben hat der Bieter insoweit mit 0 Punkten zu rechnen.
Der Bieter hat im Rahmen der Ausschlusskriterien (A-##) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen, wobei diverse Mindestkriterien bzw. Mindestinhalte zwingend eingehalten werden müssen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien bzw. der Mindestinhalte hat der Bieter mit dem Ausschluss des Angebots zu rechnen. Der Bieter hat im Rahmen der Bewertungskriterien (B-##) Angaben zu machen, bzw. Erklärungen oder Nachweise einzureichen. Die einzelnen Bewertungskriterien werden bewertet. Bei Nichterfüllung der jeweiligen Vorgaben hat der Bieter insoweit mit 0 Punkten zu rechnen.
— Bietergemeinschaften ("BG"):
Eine BG hat die nachfolgend (unter B.) und unter Kapitel 1.18.2 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Eine BG hat die nachfolgend (unter B.) und unter Kapitel 1.18.2 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der inn Ziffer III.2.2), III.2.3) und unter Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabeunterlagen nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der inn Ziffer III.2.2), III.2.3) und unter Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabeunterlagen nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 2 der Vergabeunterlagen) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft, Anlage 2 der Vergabeunterlagen) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
— Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“). Als anderes Unternehmen ist nicht der Hersteller oder Vorlieferant der VoIP-Komponenten und -Systeme anzusehen, solange sich dessen Leistung auf die Herstellung oder Lieferung der zu liefernden Komponenten an den Auftragnehmer beschränkt.
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich auch zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmen, Sub-Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. „Eignungsleihe“). Als anderes Unternehmen ist nicht der Hersteller oder Vorlieferant der VoIP-Komponenten und -Systeme anzusehen, solange sich dessen Leistung auf die Herstellung oder Lieferung der zu liefernden Komponenten an den Auftragnehmer beschränkt.
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat in seinem Angebot zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Angebot die unter Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabunterlagen geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Angebot unter Kapitel 1.18.2 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise.
Sofern sich ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Angebot die unter Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabunterlagen geforderten Eignungsnachweise, die für die Eignungsleihe relevant sind, für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens nachzuweisen durch Einreichung der mit dem Angebot unter Kapitel 1.18.2 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise.
Ferner ist im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des / der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des / der anderen Unternehmen, Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Ferner ist im Falle der Eignungsleihe mit dem Angebot der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des / der anderen Unternehmen (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen des / der anderen Unternehmen, Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.18.3 und 1.18.4 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die in Kapitel 1.18.2 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen (sog. „bloßer Nachunternehmereinsatz“), behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die in Kapitel 1.18.2 der Vergabeunterlagen geforderten Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, aber vor Zuschlagserteilung, zu fordern.
Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das / die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
Der Bewerber allein hat dafür Sorge zu tragen, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu beschaffen und dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen. Seine Pflicht erschöpft sich nicht darin, das / die andere/n Unternehmen aufzufordern, die geforderten Eignungsnachweise einzureichen.
B. Eignungsanforderungen zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise / Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei einseitig beschriebene DIN A4 Seiten. Die Darstellung muss in der Schriftart „Times New Roman“ im Schriftgrad zwölf (12) und mit einem Zeilenabstand von 1 ½ (eineinhalb) abgefasst werden.
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei einseitig beschriebene DIN A4 Seiten. Die Darstellung muss in der Schriftart „Times New Roman“ im Schriftgrad zwölf (12) und mit einem Zeilenabstand von 1 ½ (eineinhalb) abgefasst werden.
— Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A - Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
— Datenschutz:
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Erklärung zum Datenschutz - Anlage 7 der Vergabunterlagen).
— Datenverarbeitung im Auftrag:
Der Auftragnehmer muss sich bereits mit Angebotsabgabe verpflichten, im Falle der Auftragserteilung an ihn eine Vereinbarung gemäß § 11 BDSG zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen (siehe Formblatt zur Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag, Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Die Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag ist eine Anlage der Rahmenvereinbarung (siehe Kapitel 10 der Vergabeunterlagen, dort Anlage 1 - Rahmenvereinbarung – IP-Telefonie für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP 2012)).
Der Auftragnehmer muss sich bereits mit Angebotsabgabe verpflichten, im Falle der Auftragserteilung an ihn eine Vereinbarung gemäß § 11 BDSG zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers abzuschließen (siehe Formblatt zur Verpflichtung zum Abschluss einer Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag, Anlage 8 der Vergabeunterlagen). Die Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag ist eine Anlage der Rahmenvereinbarung (siehe Kapitel 10 der Vergabeunterlagen, dort Anlage 1 - Rahmenvereinbarung – IP-Telefonie für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP 2012)).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufsgenossenschaft.
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung.
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und über diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100.000) Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
— Umsatzdarstellung.
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung, Anlage 11 der Vergabeunterlagen):
i. des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
ii. des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz).
Achtung:
Bietergemeinschaften haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Der Bieter muss über die letzten drei (3) Geschäftsjahre einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens fünf (5) Mio. Euro und einen leistungsartbezogenen Umsatz von mindestens einer (1) Mio. Euro erzielt haben, um in diesem Punkt als geeignet zu gelten.
Der Bieter muss über die letzten drei (3) Geschäftsjahre einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens fünf (5) Mio. Euro und einen leistungsartbezogenen Umsatz von mindestens einer (1) Mio. Euro erzielt haben, um in diesem Punkt als geeignet zu gelten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens hat der Bieter mit seinem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben,
— dass für die Vertragslaufzeit ein auf die angebotene Technik qualifizierter Projektleiter im Bereich „IP-Telefonie“ verfügbar sein wird,
— dass für zwei (2) gleichzeitig stattfindende Projekte jeweils ein auf die angebotene Technik qualifizierte Teilprojektleiter im Bereich „IP-Telefonie“ verfügbar sein wird,
— dass einer der beiden Teilprojektleiter als stellvertretender Projektleiter eingesetzt wird und diese Aufgabe mit allen notwendigen Befugnissen erledigen kann,
— dass es über die nötigen Ressourcen verfügt, um gleichzeitig zwei (2) Institute an unterschiedlichen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland auszustatten und dort Integrationsaufgaben vornehmen kann,
— dass es über die entsprechenden Ressourcen – insb. Personal und Sachmittel (z.B. Ersatzteile) – verfügt, defekte dezentrale Systeme (Voice-Gateway und Notbetrieb-Telefonie, jedoch keine Endgeräte) innerhalb von einem (1) Werktag (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) bei allen potentiellen Instituten der MPG wiederherzustellen, sofern eine entsprechende Anfrage vom Auftraggeber vor 12 Uhr (werktags / Montag - Freitag) eingeht.
— dass es über die entsprechenden Ressourcen – insb. Personal und Sachmittel (z.B. Ersatzteile) – verfügt, defekte dezentrale Systeme (Voice-Gateway und Notbetrieb-Telefonie, jedoch keine Endgeräte) innerhalb von einem (1) Werktag (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) bei allen potentiellen Instituten der MPG wiederherzustellen, sofern eine entsprechende Anfrage vom Auftraggeber vor 12 Uhr (werktags / Montag - Freitag) eingeht.
Hierfür ist zwingend das Formblatt Erklärung zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Anlage 13 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens hat der Bieter mit seinem Angebot darüber hinaus einen Nachweis eines Partnerstatus zum Hersteller der angebotenen Systeme vorzulegen.
Beispielsweise wäre für Systeme vom Hersteller Avaya der Status „Avaya Connect Gold“ (oder höherwertig) nachzuweisen.
— Techniker (Eigenerklärung):
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Techniker einsetzen wird.
Hierfür ist zwingend das Formblatt Erklärung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Techniker in Anlage 15 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Ein Techniker ist nur dann ausreichend fachkundig und qualifiziert, wenn er folgende Qualifikationsanforderungen kumulativ erfüllt:
— Abgeschlossene Berufsausbildung oder Hochschulabschluss in mindestens einem der Bereiche Informatik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik,
— Zertifizierung, die die Kompetenz in Bezug zum angebotenen System aufzeigt.
Mindeststandards:
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement.
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Im Einzelnen muss der Bieter angeben:
— Der Bieter muss die Qualitätspolitik des Unternehmens und die Instrumente des Qualitätsmanagements beschreiben und angeben, ob ein QM-Handbuch zur Dokumentation existiert,
— Der Bieter muss die angestrebte Form der Kundenorientierung angeben und die kundenbezogenen Prozesse angeben, welche im Unternehmen etabliert sind,
— Der Bieter muss angeben, wie das Management von Ressourcen für Planung und Realisierung von Kundenprojekten erfolgt,
— Der Bieter muss angeben, nach welchen Gesichtspunkten die Planung der Produktrealisierung, insbesondere neuer Funktionalitäten aufgrund von Kundenwünschen erfolgt und die angewandten Methoden in der Produkt-Entwicklung skizzieren,
— Der Bieter muss angeben, welche Prozesse im Bereich der Produktion und Dienstleistungserbringung im Unternehmen etabliert sind,
— Der Bieter muss die im Unternehmen etablierten Verfahren zur Messung der Erreichung von Qualitätszielen, z.B. der Kundenzufriedenheit, sowie der Analyse von Schwachstellen und gewählten Ansätzen zur Verbesserung der Qualität beschreiben.
Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
— Unternehmens-Projektreferenzen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot aussagekräftige Referenzen vorzulegen, anhand derer die MPG die fachliche und technische Leistungsfähigkeit des Bieters beurteilen kann.
Mindestanforderungen an Unternehmens-Projektreferenzen.
— Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen,
— Es sind Projektreferenzen aus den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2009, 2010, 2011) vorzulegen,
— Die Projektreferenzen müssen nach Art und Umfang den in Kapitel 3 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist, d.h. das in Kapitel 4 der Vergabeunterlagen beschriebene Leistungsspektrum umfasst,
— Die Projektreferenzen müssen nach Art und Umfang den in Kapitel 3 der Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen vergleichbar sein. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie bezüglich Aufgabenstellung und Größe hinsichtlich der in den Wettbewerb gestellten Lieferung und ergänzenden Leistungen vergleichbar ist, d.h. das in Kapitel 4 der Vergabeunterlagen beschriebene Leistungsspektrum umfasst,
— Zwei Referenzen müssen jeweils mindestens 3 000 Nebenstellen an jeweils mindestens zehn (10) unterschiedliche Standorten umfassen. Eine Referenz muss mindestens 10 000 Nebenstellen an mindestens 40 Standorten umfassen,
— Für jede Unternehmensprojektreferenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Die MPG behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen. Projektreferenzen, in denen die direkten Kontaktinformationen zu einem solchen Ansprechpartner nicht oder nicht richtig aufgeführt sind, können nicht berücksichtigt werden.
— Für jede Unternehmensprojektreferenz muss ein aussagefähiger, erreichbarer Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber benannt werden. Die MPG behält sich vor, für etwaige Rückfragen Kontakt mit dieser Person aufzunehmen. Projektreferenzen, in denen die direkten Kontaktinformationen zu einem solchen Ansprechpartner nicht oder nicht richtig aufgeführt sind, können nicht berücksichtigt werden.
Die Referenzen sind ausführlich – auf jeweils zwei (2) einseitig beschriebenen DIN A4-Seiten – darzustellen. Die Darstellung muss in der Schriftart „Times New Roman“ im Schriftgrad zwölf (12) und mit einem Zeilenabstand von 1 ½ (eineinhalb) abgefasst werden. Hierfür ist zwingend das Muster für Unternehmens-Projektreferenzen in Anlage 12 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Die Referenzen sind ausführlich – auf jeweils zwei (2) einseitig beschriebenen DIN A4-Seiten – darzustellen. Die Darstellung muss in der Schriftart „Times New Roman“ im Schriftgrad zwölf (12) und mit einem Zeilenabstand von 1 ½ (eineinhalb) abgefasst werden. Hierfür ist zwingend das Muster für Unternehmens-Projektreferenzen in Anlage 12 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
— Mitarbeiterprofile:
Der Bieter hat für den vorgesehenen Projektleiter ein (1) und für die vorgesehenen Teilprojektleiter zwei (2), für den vorgesehenen leitender VoIP-Ingenieur ein (1) sowie für die VoIP-Ingenieure zwei (2) Mitarbeiterprofil(e) beizulegen. Dabei sind alle Mitarbeiter namentlich zu benennen. Der Bieter verpflichtet sich, die benannten Mitarbeiter im Falle der Beauftragung für die Leistungserbringung einzusetzen.
Der Bieter hat für den vorgesehenen Projektleiter ein (1) und für die vorgesehenen Teilprojektleiter zwei (2), für den vorgesehenen leitender VoIP-Ingenieur ein (1) sowie für die VoIP-Ingenieure zwei (2) Mitarbeiterprofil(e) beizulegen. Dabei sind alle Mitarbeiter namentlich zu benennen. Der Bieter verpflichtet sich, die benannten Mitarbeiter im Falle der Beauftragung für die Leistungserbringung einzusetzen.
Ein Austausch der benannten und eingesetzten Mitarbeiter ist nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen sind in § 11 der Rahmenvereinbarung (Anlage 1 der Vergabeunterlagen) aufgeführt.
Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung abzugeben, dass er im Falle der Beauftragung nur solche Techniker einsetzen wird, welche die entsprechende Fachkunde und Qualifikation besitzen.
Mindestanforderungen an Mitarbeiterprofile:
Die geforderten Qualifikationen des Projektleiters, der Teilprojektleiter, des leitenden VoIP-Ingenieurs sowie für die VoIP-Ingenieure sind insbesondere jeweils anhand von mitarbeiterbezogenen Projektreferenzen nachzuweisen.
Die geforderten Mitarbeiterprofile sind ausführlich darzustellen. Hierfür ist zwingend das Muster für Mitarbeiterprofile in Anlage 14 der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Hauptansprechpartner/Projektleiter (1 Profil):
Der Bieter hat für die Leistungserbringung einen Hauptansprechpartner (Projektleiter) gegenüber der MPG zu benennen. Dieser Projektleiter ist für die Steuerung der eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich, welche die Einzelaufträge (Systemlieferung inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservices und sonstige Unterstützungsleistungen) durchführen. Insbesondere ist der Projektleiter der erste Ansprechpartner für die MPG und erste Eskalationsstufe des Auftragnehmers.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung einen Hauptansprechpartner (Projektleiter) gegenüber der MPG zu benennen. Dieser Projektleiter ist für die Steuerung der eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich, welche die Einzelaufträge (Systemlieferung inkl. Herbeiführung der Betriebsbereitschaft sowie Systemservices und sonstige Unterstützungsleistungen) durchführen. Insbesondere ist der Projektleiter der erste Ansprechpartner für die MPG und erste Eskalationsstufe des Auftragnehmers.
Qualifikationsanforderungen an den Projektleiter:
— (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Teilprojektleiter, dem leitenden VoIP-Ingenieur und Techniker mit der Befugnis zur Disposition auf die Einzelbeauftragungen der MPG,
— Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach IPMA Level B. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden,
— Sehr gute praktische Projektmanagementkenntnisse (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach IPMA Level B. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden,
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemlieferung, Migration und Systemservices durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 10 000 Nebenstellen an mindestens 40 Standorten.
Teilprojektleiter (2 Profile):
Der Bieter hat für die Leistungserbringung zwei (2) Teilprojektleiter gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an die Teilprojektleiter:
— (Disziplinarischer) Zugriff auf die einzelnen Techniker,
— Gute praktische Projektmanagementkenntnisse von Teilprojekten (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach IPMA Level C. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden,
— Gute praktische Projektmanagementkenntnisse von Teilprojekten (insbesondere hinsichtlich Disposition, Teamsteuerung, Planung der eigenen Leistung, Überwachung von Terminen und Meilensteinen, Projektcontrolling) nachweislich durch gültige Zertifizierung mindestens nach IPMA Level C. Falls eine abweichende Zertifizierung vorliegt, muss die Gleichwertigkeit durch den Bieter nachgewiesen werden,
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemlieferung, Migration und Systemservices durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 5 000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten.
Leitender VoIP-Ingenieur (1 Profil):
Der Bieter hat für die Leistungserbringung einen (1) leitenden VoIP-Ingenieur gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an den leitenden VoIP-Ingenieur:
— Abgeschlossener Hochschulabschluss in mindestens einem der Bereiche Informatik, Nachrichtentechnik, Kommunikationstechnik,
— Höchste Zertifizierungsstufe im Bereich VoIP, die die Kompetenz in Bezug zum angebotenen System aufzeigt.
Beispielsweise müsste der leitende VoIP-Ingenieur für angebotene Systeme des Herstellers Cisco Systems eine gültige „Cisco CCIE Voice“-Zertifizierung besitzen.
VoIP-Ingenieure (2 Profile):
Der Bieter hat für die Leistungserbringung zwei (2) VoIP-Ingenieure gegenüber der MPG zu benennen.
Qualifikationsanforderungen an die VoIP-Ingenieure:
— Hohe Zertifizierungsstufe im Bereich VoIP, die die Kompetenz in Bezug zum angebotenen System aufzeigt.
Beispielsweise müsste der VoIP-Ingenieur für angebotene Systeme des Herstellers Cisco Systems eine gültige „Cisco CCNP Voice“-Zertifizierung besitzen.
— Fachliche Kompetenz hinsichtlich Systemlieferung, Migration und Systemservices durch Nachweis mindestens einer Referenz mit mindestens 3 000 Nebenstellen an mindestens 10 Standorten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung "IP-Telefonie für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP 2012)" gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen. Gemäß § 16 Abs. (1) dieser Rahmenvereinbarung sind die Rechnungen nach Abschluss eines Einzelauftrags für die Leistungen dieses Einzelauftrags auf die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Generalverwaltung auszustellen und dort in zweifacher Ausfertigung und, sofern sonstige Dienstleistungen betroffen sind, einschließlich des vom Auftragnehmer unterschriebenen und von dem Auftraggeber gegengezeichneten Leistungsnachweises gemäß Abs. (3) einzureichen. Für Leistungen im Rahmen der Validierungsphase (siehe Kapitel 1.6.1 und 1.6.2 der Vergabeunterlagen) kann eine Abrechnung durch den Auftragnehmer nach Abschluss der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Projektabschnitte oder Zeiträume erfolgen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Auftragserteilung und Durchführung erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung "IP-Telefonie für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP 2012)" gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen. Gemäß § 16 Abs. (1) dieser Rahmenvereinbarung sind die Rechnungen nach Abschluss eines Einzelauftrags für die Leistungen dieses Einzelauftrags auf die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Generalverwaltung auszustellen und dort in zweifacher Ausfertigung und, sofern sonstige Dienstleistungen betroffen sind, einschließlich des vom Auftragnehmer unterschriebenen und von dem Auftraggeber gegengezeichneten Leistungsnachweises gemäß Abs. (3) einzureichen. Für Leistungen im Rahmen der Validierungsphase (siehe Kapitel 1.6.1 und 1.6.2 der Vergabeunterlagen) kann eine Abrechnung durch den Auftragnehmer nach Abschluss der im jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Projektabschnitte oder Zeiträume erfolgen.
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Gleiches gilt für sonstige Aktivitäten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen.
Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt (siehe Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft, Anlage 2 der Vergabunterlagen).
Eine BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und,
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis der Rahmenvereinbarung "IP-Telefonie für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP 2012)" gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen, dem insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT Systemlieferung zugrundeliegen.
Die Auftragserteilung erfolgt auf Basis der Rahmenvereinbarung "IP-Telefonie für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (VoIP 2012)" gemäß Anlage 1 der Vergabeunterlagen, dem insbesondere die für die Auftragsdurchführung notwendigen einschlägigen EVB-IT Systemlieferung zugrundeliegen.
Im Übrigen gilt Deutsches Recht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 66
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Siehe Kapitel 1.6.3 der Vergabeunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0804 0204 - RV-VoIP
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.12 i.V.m. Anlage 16 der Vergabeunterlagen - Kriterienkatalog einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bieters mit Datum und eigenhändiger Unterschrift des Angebots;
2. Eignungserklärungen und Nachweise gemäß F 1.1.1 bis F 1.1.21 der Anlage 16 - Kriterienkatalog zu Kapitel 1.12 (siehe Anlagen 2 bis 15) der Vergabeunterlagen;
3. Zur Angebotsbewertung:
a. Beantworteter Kriterienkatalog (siehe Anlage 16 der Vergabeunterlagen);
b. Ausgefülltes Formblatt Komponenten-Strukturierung und Preisblatt (siehe Anlage 17 der Vergabeunterlagen);
c. Ausgefülltes Formblatt zur Definition des Preisbildungsmodells (siehe Anlage 18 der Vergabeunterlagen);
d. Ausgefülltes Ergebnisblatt für kalkulatorischen Warenkorbpreis (siehe Anlage 19 der Vergabeunterlagen);
e. Ausgefülltes Formblatt zur Ermittlung des Energiebedarfs (siehe Anlage 20) nebst Herleitungen;
4. ggf. weitere Anlagen.
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in Anlage 16 der Vergabeunterlagen - Kriterienkatalog zusammengefasst.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die Typ-Bezeichnung wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F) – Formalkriterium
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium
Dabei sind für die Eignung folgende Angaben, erklärungen und Nachweise vorzulegen:
(F 1.1.1) Erklärungen zur Bietergemeinschaft (Kapitel 1.16 und Anlage 2 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.2) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.17 und Anlage 3 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.3) Ggf. Verpflichtungserklärungen des/der anderen Unternehmen (Kapitel 1.17 und Anlage 4 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.4) Formblatt zur Benennung des Herstellers (Kapitel 1.18.1.1 und Anlage 5 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.5) Unternehmensdarstellung (Kapitel 1.18.2.1. der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.6) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 1.18.2.2. der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.7) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 1.18.2.3 und Anlage 6 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.8) Erklärung zum Datenschutz gemäß § 38 BDSG (Kapitel 1.18.2.4. und Anlage 7 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.9) Erklärung zur Datenverarbeitung im Auftrag (Kapitel 1.18.2.5 und Anlage 8 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.10) Erklärung zur Betriebshaftpflicht (Kapitel 1.18.3.1 und Anlage 9 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.11) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 1.18.3.2 und Anlage 10 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.12) Formblatt zur Umsatzdarstellung (Kapitel 1.18.3.3 und Anlage 11 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.13) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 1.18.4.1 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.14) Unternehmens-Projektreferenzen (Kapitel 1.18.4.2 und Anlage 12 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.15) Erklärung zur Leistungsfähigkeit des Unternehmens (Kapitel 1.18.4.3 und Anlage 13 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.16) Nachweis eines Partnerstatus zum Hersteller (Kapitel 1.18.4.3 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.17) Mitarbeiterprofil zum Projektleiter (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.18) Zwei (2) Mitarbeiterprofile zu den Teilprojektleitern (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.19) Mitarbeiterprofil zum leitenden VoIP-Ingenieur (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(A 1.1.20) Zwei (2) Mitarbeiterprofile zu den VoIP-Ingenieuren (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 14 der Vergabeunterlagen);
(F 1.1.21) Erklärung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen an die Techniker (Kapitel 1.18.4.4 und Anlage 15 der Vergabeunterlagen).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich – das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von drei (3) bis spätestens sieben (7) Kalendertagen nach Kenntniserlangung – gerügt hat (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich – das bedeutet je nach Sachlage innerhalb von drei (3) bis spätestens sieben (7) Kalendertagen nach Kenntniserlangung – gerügt hat (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr.1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (Tag: 19.11.2012, Uhrzeit: 12:00) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (Tag: 19.11.2012, Uhrzeit: 12:00) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (Tag: 19.11.2012, Uhrzeit: 12:00) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB), oder
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe (Tag: 19.11.2012, Uhrzeit: 12:00) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB), oder
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 185-304167 (2012-09-21)
Ergänzende Angaben (2013-02-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben