Rahmenvereinbarung IT- Warenkorb mit einer Laufzeit von 36 Monaten, mit der einseitig zugunsten der Stadt Herne bestehenden Option einer maximalen Vertragsverlängerung der Gesamtlaufzeit auf 48 Monate
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 3 VOL/A-EG über die Lieferung von PC-Hardware, Peripherie und Telekommunikationsendgeräten. Es wird von folgenden Mengen des Warenkorbes in den nächsten 36 Monaten ausgegangen: Ca. 1 850 Desktop PC´s (unterteilt in 2-Klassen). Ca. 330 Notebooks (unterteilt in 3-Klassen). Ca. 450 Thin Clients. Ca. 810 Monitore (unterteilt in 3-Klassen). Ca. 525 Telefon-Endgeräte Typ Dialog 4223. Ca. 300 DECT Headsets (unterteilt in 2 Kategorien). Ca. 190 Externe Speichermedien. Der vorgenannte voraussichtliche Leistungsumfang beruht auf einer Schätzung des Auftraggebers. Eine Mindestabnahmeverpflichtung oder eine Höchstabnahmemenge besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5.2 200 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 2 200 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herne- Fachbereich Personal und Zentraler Service (12)- Submissionsstelle
Postanschrift: Friedrich- Ebert- Platz 2
Postleitzahl: 44623
Postort: Herne
Kontakt
Internetadresse: http://www.herne.de🌏
E-Mail: submissionsstelle@herne.de📧
Telefon: +49 23231620152139📞
Fax: +49 2323162972 📠
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 3 VOL/A-EG über die Lieferung von PC-Hardware, Peripherie und Telekommunikationsendgeräten.
Es wird von folgenden Mengen des Warenkorbes in den nächsten 36 Monaten ausgegangen:
Ca. 1 850 Desktop PC´s (unterteilt in 2-Klassen).
Ca. 330 Notebooks (unterteilt in 3-Klassen).
Ca. 450 Thin Clients.
Ca. 810 Monitore (unterteilt in 3-Klassen).
Ca. 525 Telefon-Endgeräte Typ Dialog 4223.
Ca. 300 DECT Headsets (unterteilt in 2 Kategorien).
Ca. 190 Externe Speichermedien.
Der vorgenannte voraussichtliche Leistungsumfang beruht auf einer Schätzung des Auftraggebers. Eine Mindestabnahmeverpflichtung oder eine Höchstabnahmemenge besteht nicht.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von PC- Hardware und Peripherie
Kurze Beschreibung:
Ca. 1 850 Desktop PC´s (unterteilt in 2-Klassen).Ca. 330 Notebooks (unterteilt in 3-Klassen).Ca. 450 Thin Clients.Ca. 810 Monitore (unterteilt in 3-Klassen).Ca. 190 Externe Speichermedien.
Menge oder Umfang: Der vorgenannte voraussichtliche Leistungsumfang beruht auf einer Schätzung des Auftraggebers. Eine Mindestabnahmeverpflichtung oder eine Höchstabnahmemenge besteht nicht.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Telekommunikationsendgeräten
Kurze Beschreibung:
Ca. 525 Telefon-Endgeräte Typ Dialog 4223.Ca. 300 DECT Headsets (unterteilt in 2 Kategorien).
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5.
Beschreibung der Optionen: Einmalige Vertragsverlängerung um 12 Monate.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: VOL 96 / 2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Herne.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistungen berechtigt ist, vorlegen.
Ausländische Bewerber können anstelle der unter Ziffer III.2) genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem er ansässig ist, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Leistungen berechtigt ist, vorlegen.
Das Präqualifikationsverfahren ist zugelassen.
A. Allgemeine Bedingungen (Abschnitt III.2.1) - III.2.3)):
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nrn. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritte/n bei der Auftragsdurchführung einzusetzen.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3)) gem. § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nrn. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Im Falle der Eignungsleihe nach § 7 Abs. 9 S. 1 VOL/A-EG ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese/n benannten Dritte/n bei der Auftragsdurchführung einzusetzen.
Beabsichtigt ein Bieter, für die Ausführung wesentlicher Auftrags-/Leistungsanteile die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen dem Auftraggeber den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich. Eine Angabe der Auftrags-/Leistungsanteile bereits im Teilnahmeantrag ist ebenfalls nicht erforderlich.
Beabsichtigt ein Bieter, für die Ausführung wesentlicher Auftrags-/Leistungsanteile die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen dem Auftraggeber den/die Unterauftragnehmer zu benennen. Eine namentliche Benennung der Unterauftragnehmer im Angebot ist nicht erforderlich. Eine Angabe der Auftrags-/Leistungsanteile bereits im Teilnahmeantrag ist ebenfalls nicht erforderlich.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind – bis zur Vergabeentscheidung – die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten eignungsrelevanten Dritten sowie Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots ist nicht erforderlich.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind – bis zur Vergabeentscheidung – die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten eignungsrelevanten Dritten sowie Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/hierarchischer Aufbau).
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption,
— Eigenerklärung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW- TVgG,
— Eigenerklärung zum Datenschutz.
(Diese Vordrucke sind als PDF- Datei im Internet (www. herne.de) hinterlegt.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
— Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden (in Kopie);
(2) Bankauskunft, die Aufschluss über die gegenwärtige Finanzlage des Unternehmens gibt. Die Auskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein (in Kopie);
(3) Eigenauskunft zur Bonität des Unternehmens bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftdatei (Creditreform, Bürgel o. a.) oder ein gleichwertiger Nachweis eines Wirtschaftsprüfers (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Eigenauskunft zur Bonität des Unternehmens bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftdatei (Creditreform, Bürgel o. a.) oder ein gleichwertiger Nachweis eines Wirtschaftsprüfers (in Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Monate sein.
(4) Nachweise der geforderten Produkteigenschaften (lt. Leistungsverzeichnis)
(5) Erklärung, ob Nachunternehmer eingesetzt werden.
Nach Aufforderung vor Auftragserteilung:
— Verzeichnis der vorgesehenen Nachunternehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung / Fuhrpark.
1) Darstellung von mindestens 3 (drei) gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), von denen mindestens 2 (zwei) für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein müssen. Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die dort bezifferten Menge an Komponenten.
1) Darstellung von mindestens 3 (drei) gegenwärtig oder innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen), von denen mindestens 2 (zwei) für öffentliche Auftraggeber erbracht worden sein müssen. Diese Referenzleistungen müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mit dem in Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Auftragsgegenstand die dort bezifferten Menge an Komponenten.
Die Referenzleistungen müssen außerdem für mindestens zwei unterschiedliche Auftraggeber erbracht worden sein, von denen einer ein öffentlicher Auftraggber sein muss.
Die Darstellung der Referenz muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten: (i) Name des Auftraggebers, (ii) Leistungszeitraum (von - bis), (iii) Inhalt und Umfang der Leistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sind die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich;
Die Darstellung der Referenz muss insbesondere die folgenden Angaben enthalten: (i) Name des Auftraggebers, (ii) Leistungszeitraum (von - bis), (iii) Inhalt und Umfang der Leistung. Bei der Angabe des/der Auftraggeber/s sind die jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Telefon- oder Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse) anzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber ist nicht erforderlich;
(2) Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zu Sicherung der Qualität; der Nachweis kann auch durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9000 ff. oder gleichwertig (in Kopie) erbracht werden.
(3)Folgende Ausschlusskriterien gelten bei nicht vorgelegten von Herstellererklärungen für:
(3.1) Energy-Star
Herstellererklärung und Prüfbericht gemäß Testvorschrift des Energy Star V5.0 oder ein Dokument, das folgende Angaben enthält:
Bestätigung über Einhaltung der Energiewerte gemäß Anforderungen nach Energy Star V5.0.
Name des Prüflabors (externes oder firmeninternes Prüfinstitut).
Unterschrift der autorisierten Person vom Labor (z. B. Laborleiter).
Der Prüfbericht oder das Dokument werden nur auf Nachfrage vor der Zuschlags-Erteilung beim Bieter abverlangt.
(3.2) Kostenlose Rücknahme von ITK-Altgeräten
Die Rücknahme der ITK-Altgeräte erfolgt bei Bedarf der Stadt Herne kostenfrei bei einer vom Bieter benannten Annahmestelle gemäß ElektroG § 10 Absatz 2.
Hier hat der Bieter einen Nachweis in Form einer Hersteller-Erklärung dem Angebot beizulegen, dass eine kostenlose Rücknahme von ITK-Altgeräten gewährleistet wird.
(3.3) Energieverwaltung
Die angebotenen Desktop-PCs müssen mit einer aktivierten Energieverwaltung gem. dem jeweils gültigen Energy Star Programms zurzeit V 5.0 ausgeliefert werden und folgende Informationen im Nachweis enthalten:
Aktuelle Anforderungen des Energy Star v.5:
Der Ruhemodus des Monitors muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er nach 15 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird.
Der Ruhemodus aller Geräte mit Ausnahme von Servern mit Desktopanbindung muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er nach 30 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird.
Der Bieter einen Nachweis in Form einer Hersteller-Erklärung dem Angebot beizulegen.
(3.4) Ein- und Ausschalter
Die angebotenen Desktop-PCs müssen ein ACPI-konformes Betriebssystem unterstützen. Sie müssen über einen Ein- und Ausschalterverfügen. Dieser muss an der Gerätevorderseite angebracht sein. Durch seine Betätigung muss das Gerät mindestens in den Schein-Aus-Zustand (ACPI S5 oder vergleichbar) versetzt werden können.
Die angebotenen Desktop-PCs müssen ein ACPI-konformes Betriebssystem unterstützen. Sie müssen über einen Ein- und Ausschalterverfügen. Dieser muss an der Gerätevorderseite angebracht sein. Durch seine Betätigung muss das Gerät mindestens in den Schein-Aus-Zustand (ACPI S5 oder vergleichbar) versetzt werden können.
Der Bieter hat einen Nachweis in Form einer Hersteller-Erklärung dem Angebot beizulegen, dass die geforderten Anforderungen erfüllt werden.
(3.5) Begrenzung des Schallleistungspegels nach ITI TC6
Im Leerlaufbetrieb dürfen 45 dB(A) und im Betrieb (Aktivierung des Festplattenlaufwerkes) 48 dB(A) nicht überschritten werden. Der Bieter hat hierzu folgende Nachweise beizulegen:
Herstellererklärung und Prüfbericht nach ISO 7779 einer nach ISO 17025 akkreditierten Stelle, oder ein Dokument, das folgende Angaben enthält:
Akkreditierungsnachweis des Prüflabors nach ISO 17025 für Messungen nach ISO 7779.
Unterschrift der autorisierten Person vom Labor (z. B. Laborleiter) Schallleistungswerte.
(3.6) Ausschluss bestimmter Halogenverbindungen
Gehäusekunststoffe sind nicht aus halogenhaltigen Polymeren (z. B. PVC) anzufertigen. Ferner dürfen keine chlor- oder bromhaltigen Flammschutzmittel in Gehäusekunststoffteilen > 25g zugesetzt werden.
(3.7) Ausschluss bestimmter Stoffe
Stoffe, die nach Anhang 4 der EU-Richtlinie 67/548/EWG mit den folgenden Gefährlichkeitsmerkmalen eingestuft sind, dürfen den Kunststoffen für Computergehäuse (Teile > 25g) nicht zugesetzt sein / werden:
Krebserzeugende Stoffe der EU-Kategorien 1, 2 oder 3.
R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
R45 Kann Krebs erzeugen.
Erbgutverändernde Stoffe der EU-Kategorien 1, 2 oder 3.
R46 Kann vererbbare Schäden verursachen.
R68 Irreversibler Schaden möglich.
Fortpflanzungsgefährdende Stoffe nach EU-Kategorie 1, 2 oder 3.
R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise Schädigen.
Der Bieter hat einen Nachweis in Form einer Hersteller-Erklärung dem Angebot beizulegen, dass dieser die zuvor genannten Stoffe nicht einsetzt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Lohngleitklausel.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen gemäß § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angebote von gemeinschaftlichen Bietern (§ 7 Abs. 7 VOL/A-EG) finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Unterlagen übergeben werden:
— Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-11-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Popp / Frau Metten
Internetadresse: www.herne.de🌏
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen.
Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzu-lässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 193-317587 (2012-10-04)
Ergänzende Angaben (2012-10-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Art des Auftrags: Lieferungen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 184 301,25 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge