Rahmenvereinbarung - PCs und Notebooks für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (PCs & Notebooks 2012)

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versich

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Notebooks mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (im Folgenden „Auftragnehmer“), wobei beabsichtigt ist, für PCs eine Rahmenvereinbarung mit drei (3) Wirtschaftsteilnehmern und für Notebooks mit sieben (7) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden zwei Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von PCs (Arbeitsplatzrechner) verschiedener Leistungsklassen,
— Los 2 umfasst die Beschaffung von Notebooks verschiedener Leistungsklassen.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple und Tablets, die für den mobilen Einsatz optimierte Hardware (z.B. keine x86-Architektur) und Software verwenden, da diese von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
Das von der MPG benötigte Produktportfolio lässt sich wie folgt charakterisieren:
— Los 1: PCs (Arbeitsplatzrechner) im Spektrum von Mini PC, Business PC High-end PC und Workstation,
— Los 2: Notebooks im Spektrum von Tablet-Notebooks, Mini-Notebooks, ultra-mobilen Notebooks, Sub-, Business- und Professional-Notebooks, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Diese Endgeräte müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar sein.
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II. 1.8).
Beide Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von PCs (Los 1) bzw. Notebooks (Los 2) inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist).
Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die PCs bzw. Notebooks müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Los 1: PCs (Arbeitsplatzrechner).
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen Mini-, Business und High End PCs sowie Workstations zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für PCs im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend in den Angaben zu Los-Nr.: 1. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
Los 2: Notebooks.
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen des gesamten Notebook-Spektrums von Tablet-Notebooks, Mini-Notebooks, ultra-mobilen Notebooks, Subnotebooks, Business- und Professional-Notebooks zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Notebooks im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend in den Angaben zu Los-Nr.: 2. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.
Die Displays sind üblicherweise matt (entspiegelt) anzubieten.
Die PCs bzw. Notebooks werden in der Regel ohne Betriebssystem bestellt. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.
Im Online-Shop müssen allerdings jeweils Windows und Linux Betriebssysteme (inklusive der erforderlichen Treiber für die verbauten Komponenten (z.B. Audio, Video, Ethernet, WLAN, Bluetooth, etc. – für Linux soweit verfügbar) optional bestellbar sein.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für PCs bzw. Notebooks, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten PCs bzw. Notebooks und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
— Dockingstations (nur Los 2),
— Akku-Alternativen (nur Los 2),
— Anschlussadapter (z.B. für USB oder PCMCIA),
— Grafik- und Netzwerkkarten,
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams),
— Externe Festplatten oder Laufwerke,
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Ausführungen und Längen,
— Netzteile,
— Tastaturen,
— Displayfolien (nur Los 2),
— Speicherriegel,
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei (nur Los 2).
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den PCs bzw. Notebooks müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Gold / Silber / Bronze) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Ein Grundservice von drei (3) Jahren (36 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jeden PC bzw. Notebook vorausgewählt.
Für die High-End-PCs und Workstations bzw. Business- und Professional-Notebooks muss eine Laufzeit für die Wartung von 60 Monaten angeboten werden, die Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein.
Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG - soweit technisch möglich - ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der Bewerber hat sich für das jeweilige Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-16 Auftragsbekanntmachung
2012-09-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 7.8.2012 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält zudem eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Los 1 PCs (insgesamt): ca. 7 700 Stück.Mini PCs: ca. 500 Stück.Standard PCs: ca. 4 500 Stück.High End PCs: ca. 1 750 Stück.Workstations: ca. 950 Stück.Los 2 Notebooks (insgesamt): ca. 3 380 Stück.Tablet-Notebooks ca. 100 Stück.Mini-Notebooks: ca. 400 Stück.Ultra-mobile Notebooks: ca. 450 Stück.Subnotebooks: ca. 280 Stück.Business Notebooks: ca. 2 000 Stück.Professional Notebooks: ca. 150 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen PCs und Notebooks der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de 🌏
E-Mail: pc_nb_2012@gv.mpg.de 📧
Fax: +49 892108-1384 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 77-126581
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist: 1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift; 2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs); 4. Benennung des Herstellers (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs); 5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs); 6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs); 7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs); 8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden: (F-##) – Formalkriterium; (A-##) – Ausschlusskriterium; (B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung. Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise: (F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs); (F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs); (F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs); (F-04) Benennung des Herstellers (Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs); (F-05) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-08) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs); (F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs); (B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs); (B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs); (B-15) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs); (B-16) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.4.3 des anzufordernden Eignungskatalogs); (A-17) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs); (B-18) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs); (B-19) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von PCs und Notebooks mittels Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (im Folgenden „Auftragnehmer“), wobei beabsichtigt ist, für PCs eine Rahmenvereinbarung mit drei (3) Wirtschaftsteilnehmern und für Notebooks mit sieben (7) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.
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Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösungen des mit diesem Vergabeverfahren jeweils gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösungen werden dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
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Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem jeweiligen Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
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Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktportfolio des jeweiligen Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
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Der Vergabegegenstand wird aufgeteilt in die folgenden zwei Lose:
— Los 1 umfasst die Beschaffung von PCs (Arbeitsplatzrechner) verschiedener Leistungsklassen,
— Los 2 umfasst die Beschaffung von Notebooks verschiedener Leistungsklassen.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Produkten des Herstellers Apple und Tablets, die für den mobilen Einsatz optimierte Hardware (z.B. keine x86-Architektur) und Software verwenden, da diese von anderen Rahmenvereinbarungen abgedeckt werden.
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Das von der MPG benötigte Produktportfolio lässt sich wie folgt charakterisieren:
— Los 1: PCs (Arbeitsplatzrechner) im Spektrum von Mini PC, Business PC High-end PC und Workstation,
— Los 2: Notebooks im Spektrum von Tablet-Notebooks, Mini-Notebooks, ultra-mobilen Notebooks, Sub-, Business- und Professional-Notebooks, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Diese Endgeräte müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar sein.
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Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II. 1.8).
Beide Lose setzen sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von PCs (Los 1) bzw. Notebooks (Los 2) inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist).
Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
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c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die PCs bzw. Notebooks müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers innerhalb eines vorab vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Los 1: PCs (Arbeitsplatzrechner).
In Los 1 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen Mini-, Business und High End PCs sowie Workstations zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für PCs im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend in den Angaben zu Los-Nr.: 1. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
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Los 2: Notebooks.
In Los 2 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen des gesamten Notebook-Spektrums von Tablet-Notebooks, Mini-Notebooks, ultra-mobilen Notebooks, Subnotebooks, Business- und Professional-Notebooks zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Notebooks im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch die nachfolgend in den Angaben zu Los-Nr.: 2. Ziffer 1) dargestellten Beispiel-Geräteklassen charakterisiert.
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Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.
Die Displays sind üblicherweise matt (entspiegelt) anzubieten.
Die PCs bzw. Notebooks werden in der Regel ohne Betriebssystem bestellt. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.
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Im Online-Shop müssen allerdings jeweils Windows und Linux Betriebssysteme (inklusive der erforderlichen Treiber für die verbauten Komponenten (z.B. Audio, Video, Ethernet, WLAN, Bluetooth, etc. – für Linux soweit verfügbar) optional bestellbar sein.
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Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für PCs bzw. Notebooks, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten PCs bzw. Notebooks und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
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Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
— Dockingstations (nur Los 2),
— Akku-Alternativen (nur Los 2),
— Anschlussadapter (z.B. für USB oder PCMCIA),
— Grafik- und Netzwerkkarten,
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams),
— Externe Festplatten oder Laufwerke,
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Ausführungen und Längen,
— Netzteile,
— Tastaturen,
— Displayfolien (nur Los 2),
— Speicherriegel,
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei (nur Los 2).
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den PCs bzw. Notebooks müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Gold / Silber / Bronze) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Ein Grundservice von drei (3) Jahren (36 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jeden PC bzw. Notebook vorausgewählt.
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Für die High-End-PCs und Workstations bzw. Business- und Professional-Notebooks muss eine Laufzeit für die Wartung von 60 Monaten angeboten werden, die Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein.
Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG - soweit technisch möglich - ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.
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Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Der Bewerber hat sich für das jeweilige Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
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Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
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Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
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Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung - PCs für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (PCs 2012)
Kurze Beschreibung:
Los 1: PCs (Arbeitsplatzrechner).Der Vergabegegenstand des Loses 1 umfasst die Beschaffung von PCs (Arbeitsplatzrechner) verschiedener Leistungsklassen (vgl. Ziffer II.1.5). In Los 1 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen Mini-, Business und High End PCs sowie Workstations zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für PCs im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch folgende Beispiel-Geräteklassen charakterisiert:Geräteklasse 1 (Beispiel) "Mini-PC": 2-3 GHz Dual Core Prozessor; 4 GB Arbeitsspeicher (und eine freie Speicherbank); 1 x 320 GB Festplatte; eSATA, 3 x USB 2.0 und 1 x 3.0, Displayport/DVI; Formfaktor ITX; LAN 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45/WLAN.Geräteklasse 2 (Beispiel) "Business-PC": 2-3 GHz Dual Core Prozessor; 4 GB Arbeitsspeicher (und eine freie Speicherbank); 1 x 500 GB 7.200 U/Min. Festplatte; 4 x USB 2.0, VGA (evtl. Adapter) und Displayport/DVI; DVD RW-Laufwerk; Gehäuse Tower; LAN 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45.Geräteklasse 3 (Beispiel) "High End PC": ab 3 GHz Quad Core Prozessor; 8 GB Arbeitsspeicher (und zwei freie Speicherbänke); 2 x 1 TB 7.200 U/Min Festplatte SATA-3G; eSata, 6 x USB 2.0 und 2 x 3.0, Displayport/DVI; Grafikkarte optimiert für 3D-Darstellung; Blu-Ray Combo-Laufwerk; Gehäuse Tower; LAN 1 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45.Geräteklasse 4 (Beispiel) "Workstation": ab 3 GHz Quad Core Prozessor; ab 16 GB Arbeitsspeicher (und zwei freie Speicherbänke); 2 x 1 TB 7.200 U/Min Festplatte SATA-6G; 256 GB SSD SATA-6G; eSATA, 6 x USB 2.0 und 2 x 3,0, Displayport/DVI; Grafikkarte zertifiziert für marktübliche 3D-Bearbeitungsprogramme; DVD RW und Blu-Ray R/RE-Laufwerke; Gehäuse Tower, 1 x 5,25"-Schacht frei; LAN 2 x 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45.Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.Die Displays sind üblicherweise matt (entspiegelt) anzubieten.Die PCs werden in der Regel ohne Betriebssystem bestellt. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.Im Online-Shop müssen allerdings jeweils Windows und Linux Betriebssysteme (inklusive der erforderlichen Treiber für die verbauten Komponenten (z.B. Audio, Video, Ethernet, WLAN, Bluetooth, etc. – für Linux soweit verfügbar) optional bestellbar sein.Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für PCs, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten PCs und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:— Anschlussadapter (z.B. für USB oder PCMCIA),— Grafik- und Netzwerkkarten,— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams),— Externe Festplatten oder Laufwerke,— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Aus-führungen und Längen,— Netzteile,— Tastaturen,— Speicherriegel.Diese Liste ist nicht abschließend.Zu den PCs müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Gold / Silber / Bronze) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Ein Grundservice von drei (3) Jahren (36 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jeden PC vorausgewählt.Für die High-End-PCs und Workstations muss eine Laufzeit für die Wartung von 60 Monaten angeboten werden, die Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein.Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG - soweit technisch möglich - ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für dieses Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Der Vergabegegenstand des Loses 1 umfasst die Beschaffung von PCs (Arbeitsplatzrechner) verschiedener Leistungsklassen (vgl. Ziffer II.1.5). In Los 1 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen Mini-, Business und High End PCs sowie Workstations zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für PCs im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch folgende Beispiel-Geräteklassen charakterisiert:
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Geräteklasse 1 (Beispiel) "Mini-PC": 2-3 GHz Dual Core Prozessor; 4 GB Arbeitsspeicher (und eine freie Speicherbank); 1 x 320 GB Festplatte; eSATA, 3 x USB 2.0 und 1 x 3.0, Displayport/DVI; Formfaktor ITX; LAN 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45/WLAN.
Geräteklasse 2 (Beispiel) "Business-PC": 2-3 GHz Dual Core Prozessor; 4 GB Arbeitsspeicher (und eine freie Speicherbank); 1 x 500 GB 7.200 U/Min. Festplatte; 4 x USB 2.0, VGA (evtl. Adapter) und Displayport/DVI; DVD RW-Laufwerk; Gehäuse Tower; LAN 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45.
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Geräteklasse 3 (Beispiel) "High End PC": ab 3 GHz Quad Core Prozessor; 8 GB Arbeitsspeicher (und zwei freie Speicherbänke); 2 x 1 TB 7.200 U/Min Festplatte SATA-3G; eSata, 6 x USB 2.0 und 2 x 3.0, Displayport/DVI; Grafikkarte optimiert für 3D-Darstellung; Blu-Ray Combo-Laufwerk; Gehäuse Tower; LAN 1 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45.
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Geräteklasse 4 (Beispiel) "Workstation": ab 3 GHz Quad Core Prozessor; ab 16 GB Arbeitsspeicher (und zwei freie Speicherbänke); 2 x 1 TB 7.200 U/Min Festplatte SATA-6G; 256 GB SSD SATA-6G; eSATA, 6 x USB 2.0 und 2 x 3,0, Displayport/DVI; Grafikkarte zertifiziert für marktübliche 3D-Bearbeitungsprogramme; DVD RW und Blu-Ray R/RE-Laufwerke; Gehäuse Tower, 1 x 5,25"-Schacht frei; LAN 2 x 10/100/1000 Mbps Ethernet, RJ45.
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Die PCs werden in der Regel ohne Betriebssystem bestellt. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.
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Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für PCs, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten PCs und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
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— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Aus-führungen und Längen,
— Speicherriegel.
Zu den PCs müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Gold / Silber / Bronze) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Ein Grundservice von drei (3) Jahren (36 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jeden PC vorausgewählt.
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Für die High-End-PCs und Workstations muss eine Laufzeit für die Wartung von 60 Monaten angeboten werden, die Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein.
Der Bewerber hat sich für dieses Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:PCs (insgesamt): ca. 7 700 Stück.Mini PCs: ca. 500 Stück.Standard PCs: ca. 4 500 Stück.High End PCs: ca. 1 750 Stück.Workstations: ca. 950 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen PCs der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte der folgenden Website: http://www.mpg.de/Institute.Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertagslaufzeit schätzweise abgegeben.
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:
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PCs (insgesamt): ca. 7 700 Stück.
Mini PCs: ca. 500 Stück.
Standard PCs: ca. 4 500 Stück.
High End PCs: ca. 1 750 Stück.
Workstations: ca. 950 Stück.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
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Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen PCs der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
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Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte der folgenden Website: http://www.mpg.de/Institute.
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Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertagslaufzeit schätzweise abgegeben.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II.8). Für jedes Los ist ein eigener Teilnahmeantrag mit allen notwendigen Angaben, Unterlagen und CD-ROMs abzugeben, auch wenn diese dadurch mehrfach einzureichen sind.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvereinbarung - Notebooks für die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (Notebooks 2012)
Kurze Beschreibung:
Los 2: Notebooks.Der Vergabegegenstand des Loses 2 umfasst die Beschaffung von Notebooks verschiedener Leistungsklassen (vgl. Ziffer II.1.5). In Los 2 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen des gesamten Notebook-Spektrums von Tablet-Notebooks, Mini-Notebooks, ultra-mobilen Notebooks, Subnotebooks, Business- und Professional-Notebooks zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Notebooks im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch folgende Beispiel-Geräteklassen charakterisiert:Gerätesklasse 1 (Beispiel) "Tablet-Notebook": ca. 9-12" Bildschirmdiagonale, ohne Tastatur; typische Auflösung 1024x600; 2 GB Arbeitsspeicher und 32GB SSD; Kapazitiver Touchscreen und Kartenleser, integriertes WLAN, Bluetooth und UMTS, integrierte Conference-Cam und Kamera, Anschluss für Tastatur.Geräteklasse 2 (Beispiel) "Mini-Notebook": ca. 7" - 11" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung 1024x600; 1 GB Arbeitsspeicher, 1 Slot frei; Klein, geringe Ausstattung, integriertes WLAN, keine internen optischen Laufwerke, 3GB-vorbereitet, unteres Preissegment.Geräteklasse 3 (Beispiel) "Ultra-mobiles Notebook": ca. 11" - 14" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung von 1366x768 bis zu 1600x900; 4 GB Arbeitsspeicher, 1 Slot frei; besonders schlanhkes Gehäuse und geringes Gewicht, gehobene Ausstattung (schnelle Prozessoren, hohe Akkulaufzeit), laufzeitoptimiert, mittleres Preis-Segment, keine internen optischen Laufwerke.Geräteklasse 4 (Beispiel) "Subnotebook": ca. 11" - 13" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung von 1366x768 bis zu 1600x900; 4 GB Arteitsspeicher, 1 Slot frei; geringes Gewicht (1 bis 2 kg), kleines Gehäuse, gehobene Asustattung (leistungsorientiert bezüglich Grafik und CPU); oberes Preissegment.Geräteklasse 5 (Beispiel) "Business-Notebook": ca. 14"-17" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung von 1366x768 bis zu 1600x900; 4GB Arbeitsspeicher, 1 Slot frei; Dual-Core Prozessor, zahlreiche Anschlussmöglichkeiten (USB, WLAN und Bluetooth, UMTS 3G vorbereitet, DVI bzw. Displayport), vielfältige Ausstattungsmöglichkeiten (Festplatten, SSD, DVD /RW-Laufwerk, Kartenleser, Wechselschächte), Dockingstation.Geräteklasse 6 (Beispiel) "Professional-Notebook": ab 15" Bildschirmdiagonale; Full-HD-Auflösung; 2x4 GB Arbeitsspeicher, ausbaubar bis 16 GB; Quad-Core Prozessor, hochleistugsorientiert, optische Laufwerke 8DVD oder Blu-Ray-Combo), dedizierte Grafikkarte, SSD-Festspeicher, vielfältige Ausstattungsmöglichkeiten, Dockingstation.Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.Die Displays sind üblicherweise matt (entspiegelt) anzubieten.Die Notebooks werden in der Regel ohne Betriebssystem bestellt. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.Im Online-Shop müssen allerdings jeweils Windows und Linux Betriebssysteme (inklusive der erforderlichen Treiber für die verbauten Komponenten (z.B. Audio, Video, Ethernet, WLAN, Bluetooth, etc. – für Linux soweit verfügbar) optional bestellbar sein.Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Notebooks, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Notebooks und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:— Dockingstations,— Akku-Alternativen,— Anschlussadapter (z.B. für USB oder PCMCIA),— Grafik- und Netzwerkkarten,— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone) oder Videogeräte (z.B. Webcams),— Externe Festplatten oder Laufwerke,— Anschlusskabel (z.B. HDMI, Ethernet, USB, etc.) in verschiedenen Ausführungen und Längen,— Netzteile,— Tastaturen,— Displayfolien,— Speicherriegel,— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.Diese Liste ist nicht abschließend.Zu den Notebooks müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Gold / Silber / Bronze) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Ein Grundservice von drei (3) Jahren (36 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jedes Notebook vorausgewählt.Für die Business- und Professional-Notebooks muss eine Laufzeit für die Wartung von 60 Monaten angeboten werden, die Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein.Im Falle einer Reparatur werden defekte Geräte aufgrund interner Datenschutzbestimmungen der MPG - soweit technisch möglich - ohne Festplatte eingesandt. Der vorherige fachmännische Ausbau der Festplatte darf zu keiner Einschränkung der Wartungsleistung führen.Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.Der Bewerber hat sich für dieses Los bindend auf einen Hersteller festzulegen (siehe Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Der Vergabegegenstand des Loses 2 umfasst die Beschaffung von Notebooks verschiedener Leistungsklassen (vgl. Ziffer II.1.5). In Los 2 werden Leistungskomponenten aus den Bereichen des gesamten Notebook-Spektrums von Tablet-Notebooks, Mini-Notebooks, ultra-mobilen Notebooks, Subnotebooks, Business- und Professional-Notebooks zusammengefasst. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments für Notebooks im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers wird durch folgende Beispiel-Geräteklassen charakterisiert:
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Gerätesklasse 1 (Beispiel) "Tablet-Notebook": ca. 9-12" Bildschirmdiagonale, ohne Tastatur; typische Auflösung 1024x600; 2 GB Arbeitsspeicher und 32GB SSD; Kapazitiver Touchscreen und Kartenleser, integriertes WLAN, Bluetooth und UMTS, integrierte Conference-Cam und Kamera, Anschluss für Tastatur.
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Geräteklasse 2 (Beispiel) "Mini-Notebook": ca. 7" - 11" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung 1024x600; 1 GB Arbeitsspeicher, 1 Slot frei; Klein, geringe Ausstattung, integriertes WLAN, keine internen optischen Laufwerke, 3GB-vorbereitet, unteres Preissegment.
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Geräteklasse 3 (Beispiel) "Ultra-mobiles Notebook": ca. 11" - 14" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung von 1366x768 bis zu 1600x900; 4 GB Arbeitsspeicher, 1 Slot frei; besonders schlanhkes Gehäuse und geringes Gewicht, gehobene Ausstattung (schnelle Prozessoren, hohe Akkulaufzeit), laufzeitoptimiert, mittleres Preis-Segment, keine internen optischen Laufwerke.
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Geräteklasse 4 (Beispiel) "Subnotebook": ca. 11" - 13" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung von 1366x768 bis zu 1600x900; 4 GB Arteitsspeicher, 1 Slot frei; geringes Gewicht (1 bis 2 kg), kleines Gehäuse, gehobene Asustattung (leistungsorientiert bezüglich Grafik und CPU); oberes Preissegment.
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Geräteklasse 5 (Beispiel) "Business-Notebook": ca. 14"-17" Bildschirmdiagonale; typische Auflösung von 1366x768 bis zu 1600x900; 4GB Arbeitsspeicher, 1 Slot frei; Dual-Core Prozessor, zahlreiche Anschlussmöglichkeiten (USB, WLAN und Bluetooth, UMTS 3G vorbereitet, DVI bzw. Displayport), vielfältige Ausstattungsmöglichkeiten (Festplatten, SSD, DVD /RW-Laufwerk, Kartenleser, Wechselschächte), Dockingstation.
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Geräteklasse 6 (Beispiel) "Professional-Notebook": ab 15" Bildschirmdiagonale; Full-HD-Auflösung; 2x4 GB Arbeitsspeicher, ausbaubar bis 16 GB; Quad-Core Prozessor, hochleistugsorientiert, optische Laufwerke 8DVD oder Blu-Ray-Combo), dedizierte Grafikkarte, SSD-Festspeicher, vielfältige Ausstattungsmöglichkeiten, Dockingstation.
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Die Notebooks werden in der Regel ohne Betriebssystem bestellt. Üblicherweise werden bei den Bedarfsträgern Microsoft Windows-Betriebssysteme, Linux oder andere Unix-basierende Betriebssysteme eingesetzt. Die entsprechende Kompatibilität der im Sortiment des Online-Shops des Anbieters angebotenen Systeme muss im Online-Shop beschrieben werden.
Mehr anzeigen
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale an dieser Stelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Notebooks, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Notebooks und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
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— Dockingstations,
— Akku-Alternativen,
— Displayfolien,
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.
Zu den Notebooks müssen Wartungsleistungen in verschiedenen Güteklassen (z.B. Gold / Silber / Bronze) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Ein Grundservice von drei (3) Jahren (36 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jedes Notebook vorausgewählt.
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Für die Business- und Professional-Notebooks muss eine Laufzeit für die Wartung von 60 Monaten angeboten werden, die Wiederherstellungszeit soll optional auf nächsten Werktag reduzierbar sein.
Menge oder Umfang: Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt mit den jeweiligen Auftragnehmern gedeckt werden soll:Notebooks (insgesamt): ca. 3 380 Stück.Tablet-Notebooks: ca. 100 Stück.Mini-Notebooks: ca. 400 Stück.Ultra-mobile Notebooks: ca. 450 Stück.Subnotebooks: ca. 280 Stück.Business Notebooks: ca. 2 000 Stück.Professional Notebooks: ca. 150 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der jeweilige Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen PCs und Notebooks der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Notebooks (insgesamt): ca. 3 380 Stück.
Tablet-Notebooks: ca. 100 Stück.
Mini-Notebooks: ca. 400 Stück.
Ultra-mobile Notebooks: ca. 450 Stück.
Subnotebooks: ca. 280 Stück.
Business Notebooks: ca. 2 000 Stück.
Professional Notebooks: ca. 150 Stück.
Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen PCs und Notebooks der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Die Einzelabrufe werden aus der Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb getätigt. Unabhängig davon stehen die Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung bezüglich des jeweils hinterlegten Katalogs kontinuierlich im Wettbewerb.
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Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in der Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.
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Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Es ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren für ein oder mehrere Lose möglich (vgl. Ziffer II.1.8). Für jedes Los ist ein eigener Teilnahmeantrag mit allen notwendigen Angaben, Unterlagen und CD-ROMs abzugeben, auch wenn diese dadurch mehrfach einzureichen sind.
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Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom jeweiligen Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Vertragsbeginn ist für den 7.8.2012 geplant.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält zudem eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.
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Los 1 PCs (insgesamt): ca. 7 700 Stück.
Los 2 Notebooks (insgesamt): ca. 3 380 Stück.
Tablet-Notebooks ca. 100 Stück.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelargerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 24 (ab Auftragsvergabe).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0105 PCs & Notebooks 2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1 bis III.2.3 (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Benennung des Herstellers:
Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag ein Hersteller benannt wird (siehe Formblatt Benennung des Herstellers in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 1.13. (des anzufordernden Eignungskatalogs) Produkte des Herstellers Apple sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung (siehe Kapitel 1.4 des anzufordernden Eignungskatalogs).
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Die Eignung wird nur für die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis des vom Bewerber benannten Herstellers festgestellt. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bieter insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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II. Ausschluss- / Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Sollten bei Los 1 mehr als fünf (5) und bei Los 2 mehr als neun (9) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden bei Los 1 die fünf (5) und bei Los 2 die neun (9) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit in Los 1 auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Bei Punktgleichheit in Los 2 auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 9 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 9 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von neun (9) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
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III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber-/Bietergemeinsachften:
Eine BG hat die unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
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Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich ist.
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V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02).
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Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Teilnahmeantrag die unter Ziffer III.2) i.V.m. Kapitel 3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Ziffer III.2.1) i.V.m. Kapitel 3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
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Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03).
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Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2) und III.2.3) i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
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Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
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B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweisesind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. (F-05).
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— Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.(A-06).
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— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07).
— Datenschutz:
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs).
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-11)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (B-12)
Achtung:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter i und ii geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) gewertet (B-12):
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Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
— Ergebnisdarstellung (EBIT):
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2009, 2010 und 2011.
Bewerber- / Bietergemeinschaft (BG) haben die unter Kapitel 3.2.4 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter Kapitel 3.2.4 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
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Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Nachunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13): Maximal sind drei (3) Punkte erreichbar.
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Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
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Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens zwei (2) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
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— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von zwei (2) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite; die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekten aus den letzten drei (3) Jahren sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-15).
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Jede Projektreferenz wird hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 5 Punkte beurteilt. Stellt der Bewerber mehr als 2 Projektreferenzen dar, so werden nur die ersten beiden Referenzen in die Beurteilung einbezogen.
Maximal sind zehn (10) Punkte erreichbar.
— Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
Hierfür sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-16).
Maximal sind zehn (10) Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Bevorratungs- und Lieferorganisation.
Nachdem ein Bedarfsträger einen PC oder ein Notebook im Online-Shop bestellt hat, soll dieses möglichst schnell geliefert werden:
Beschreibung, wie der Bewerber derzeit für seine Kunden sicherstellt, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von zwei (2) Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (zum einen 30 bis 50 Stück und zum anderen über 50 Stück) umgeht. (B-18).
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Maximal sind fünf (5) Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Supportorganisation:
Wenn ein PC oder ein Notebook innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfällt, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt werden:
Beschreibung, wie bisher kurzfristige Wiederherstellzeiten (24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sichergestellt werden konnten. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-19).
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Maximal sind drei (3) Punkte für die Darstellung erreichbar.
Mindeststandards:
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen (A-14).
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Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
— Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung von Formblatt Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt (A-17):
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— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox und Internet Explorer 8,
— Mehrsprachige Benutzerführung,
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich nur nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).
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Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und,
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass bei dem Wechsel des Auftragnehmers sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von PCs / Notebooks, Erstellung eines Onlineshops und Support. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
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Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Onlineshop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und ein sogenannter Rechercheshop verlangt. Der Onlineshop muss via SAP Business Connector angebunden werden. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
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Der zu konfigurierende Onlineshop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen. Auch muss der Onlineshop des Bewerbers / Bieters die jeweils aktuellste Version der oben genannten Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
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Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Eventuell muss der Bewerber / Bieter auf mehr Personal zurückgreifen. All diese Kosten werden vom Bewerber / Bieter vorfinanziert.
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Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur vier Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis / Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll (siehe hierzu Ziffer II.2.1) sowie Kapitel 1.5 des Eignungskatalogs).
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 14
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung in Los 1 für PCs mit drei (3) Unternehmen und in Los 2 für Notebooks mit sieben (7) Unternehmen abzuschließen. Geben in Los 1 weniger als drei (3) bzw. in Los 2 weniger als sieben (7) Unternehmen ein geeignetes wirtschaftliches Angebot ab, so können die Rahmenvereinbarungen insoweit auch mit weniger Unternehmen abgeschlossen werden. Sollten bei Los 1 mehr als fünf (5) und bei Los 2 mehr als neun (9) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden bei Los 1 die fünf (5) und bei Los 2 die neun (9) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit in Los 1 auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte. Bei Punktgleichheit in Los 2 auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 9 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 9 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von neun (9) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-07 📅
Datum des Endes: 2014-09-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0105 PCs & Notebooks 2012
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Benennung des Herstellers (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
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Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
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(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-04) Benennung des Herstellers (Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-05) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-08) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-15) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-16) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.4.3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-17) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-18) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-19) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D-80534 München
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 077-126581 (2012-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 176-289731
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 77-126581
ABl. S-Ausgabe: 176

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0805 0105
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http:// www.mpg.de/institute) sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. gem. den veröffentlichten Kriterien in der Vergabeunterlage (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-20 📅
Name: Microstaxx GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Kuhnert-Str. 26
Postort: München
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172

3️⃣
Name: Dell GmbH
Postanschrift: Unterschweinstiege 10
Postort: Frankfurt/Main
Postleitzahl: 60549

4️⃣
Postanschrift: Bechtle Platz 1

5️⃣
Name: Computacenter AG & Co.oHG
Postanschrift: Leitzstr. 45
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469

6️⃣
Name: Pro-Com Datensysteme GmbH
Postort: Eislingen
Postleitzahl: 73054

7️⃣

8️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2012/S 176-289731 (2012-09-12)