Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Tablets verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“). Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert. Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG. Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs). Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen. Für den Auftraggeber ist die Herstellervielfalt des angebotenen Tabletsortiments des Auftragnehmers wesentlich. Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktangebot des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt. Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung von Tablets von unterschiedlichen Größen und Ausstattungsmerkmalen zuzüglich Zubehör aus einem vielfältigen Sortimentsangebot von mehreren Tabletherstellern. Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Win7-Tablets, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung (PCs und Notebooks) abgedeckt werden. Ebenfalls nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Apple-Produkten (iPads), da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden. Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte Produktportfolio lässt sich wie folgt einteilen: — Geräteklasse 1: Mini-Tablets, 5-7“ ohne Mobilfunkanbindung, — Geräteklasse 2: Mini-Tablets, 5-7“ mit Mobilfunkanbindung, — Geräteklasse 3: Tablets, 9-11“ ohne Mobilfunkanbindung, — Geräteklasse 4: Tablets, 9-11“ mit Mobilfunkanbindung. Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Diese Endgeräte müssen im Online-Shop des Auftragnehmers auswählbar sein. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs); 2. Verkauf und Lieferung von Tablets verschiedener Hersteller inklusive des zugehörigen Zubehörs (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist); 3. Ergänzende Leistungen: a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort); b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.); c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose). Die Tablets müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein. Jede der genannten Geräteklassen wird zum Zweck der Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote durch folgende Beispiel-Geräte charakterisiert: — Repräsentativer Vertreter der Geräteklasse 1 (Beispiel) "Mini-Tablet": 5-7“-Display, matt mit Mindest-Auflösung 800 x 480, Speicherplatz ab 8 GB, Arbeitsspeicher 512 MB, Prozessor-Taktrate 1 000 MHz, Gewicht bis 450g, Mikrofon, Kopfhöreranschluss, Lautsprecher, Frontkamera, Speicherkarten-Slot, Schnittstellen: USB, Bluetooth, integriertes WLAN, GPS-Modul integriert. — Repräsentativer Vertreter der Geräteklasse 2 (Beispiel) "Mini-Tablet mit Mobilfunkanbindung": 5-7“-Display, matt mit Mindest-Auflösung 800 x 480, Speicherplatz ab 8 GB, Arbeitsspeicher ab 512 MB, Prozessor-Taktrate 1 000 MHz, Gewicht bis 450g, Mikrofon, Kopfhöreranschluss, Lautsprecher, Frontkamera, Speicherkarten-Slot, Schnittstellen: USB, Bluetooth, integriertes WLAN und integriertes UMTS (3G), GPS-Modul integriert. — Repräsentativer Vertreter der Geräteklasse 3 (Beispiel) "Tablet": 9-11“-Display, matt mit Mindest-Auflösung 1280 x 800, Speicherplatz 16 GB, Arbeitsspeicher 1 024 MB, Dual-Core-Prozessor, Taktrate 1 000 MHz, Mikrofon, Kopfhöreranschluss, Lautsprecher, Frontkamera, Speicherkarten-Slot, Rückkamera, Schnittstellen: USB, Bluetooth, integriertes WLAN, HDMI. — Repräsentativer Vertreter der Geräteklasse 4 (Beispiel) "Tablet mit Mobilfunkanbindung": 9-11“-Display, matt mit Mindest-Auflösung 1280 x 800, Speicherplatz 32 GB, Arbeitsspeicher 1 024 MB, ab Dual-Core-Prozessor, Taktrate 1 300 MHz, Mikrofon, Kopfhöreranschluss, Lautsprecher, Frontkamera, Speicherkarten-Slot, Rückkamera, Schnittstellen: USB, Bluetooth, integriertes WLAN und integriertes UMTS (3G) oder besser, HDMI, GPS-Modul integriert. Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend. Die ausgeschriebenen Geräte sind typischerweise nicht nach der x86-Architektur aufgebaut. Das Betriebssystem ist nicht vorgegeben, es soll aber in jedem Fall vorinstalliert und jederzeit re-installierbar sein. Die Tablets werden in der Regel mit vorinstalliertem Betriebssystem bestellt. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in vorstehender Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Tablets, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Tablets und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel: — Dockingstations, — Anschlussadapter (z.B. für USB), — Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone), — Externe Tastaturen, — Externe Laufwerke, — Anschlusskabel (z.B. HDMI, USB, ...), — Netzteile, — Displayfolien, — Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei. Diese Liste ist nicht abschließend. Zu den Tablets müssen Wartungsleistungen in zwei Serviceklassen (Basis / Premium) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Basisservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jedes Tablet vorausgewählt. Der Premiumservice hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten. Die Preise für Tablets und das Zubehör müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren. Im Rahmen der Angebotswertung wird auch berücksichtigt, in welcher Beziehung die Angebotspreise des zukünftigen Auftragnehmers zu den im Markt gebildeten Preisen stehen. Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet: Dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641), Dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), Dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), Dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24), Dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442), Dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98), Dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und. Dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen. Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden. Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an. Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 21.8.2012 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt gedeckt werden soll:Tablets gesamt: ca. 375 Stück.Geräte-Klasse 1 "Mini-Tablets": ca. 50 Stück.Geräte-Klasse 2 "Mini Tablets mit Mobilfunk": ca. 100 Stück.Geräte-Klasse 3 "Tablets": ca. 75 Stück.Geräte-Klasse 4 "Tablets mit Mobilfunk": ca. 150 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Tablets der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass das Angebotssortiment des Auftragnehmers eine ausreichend breite Herstellervielfalt bietet (vgl. Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in Anlage 1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.Der Vertragsbeginn ist für den 21.8.2012 geplant.Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt gedeckt werden soll:Tablets gesamt: ca. 375 Stück.Geräte-Klasse 1 "Mini-Tablets": ca. 50 Stück.Geräte-Klasse 2 "Mini Tablets mit Mobilfunk": ca. 100 Stück.Geräte-Klasse 3 "Tablets": ca. 75 Stück.Geräte-Klasse 4 "Tablets mit Mobilfunk": ca. 150 Stück.Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Tablets der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass das Angebotssortiment des Auftragnehmers eine ausreichend breite Herstellervielfalt bietet (vgl. Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in Anlage 1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: tablets_2012@gv.mpg.de📧
Fax: +49 892108-1384 📠
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F -04) Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-05) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-08) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-15) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-16) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-17) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-18) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-19) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F -04) Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-05) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-08) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-15) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-16) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-17) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-18) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-19) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (im Folgenden „MPG“) ist eine aus überwiegend öffentlichen Mitteln geförderte, unabhängige gemeinnützige Forschungsorganisation mit dezentraler Struktur und ca. 80 Instituten und Einrichtungen. Der Generalverwaltung der MPG (im Folgenden „GV“) obliegen die allgemeinen administrativen Belange im Außenverhältnis mit den Zuwendungsgebern und im Innenverhältnis mit den Instituten und Einrichtungen. Nähere Informationen sind unter http://www.mpg.de abrufbar.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Tablets verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden „Auftragnehmer“).
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Durch das vorliegende Vergabeverfahren werden in großem Umfang überregional gemeinsame Bedarfe institutsübergreifend gebündelt in den Wettbewerb gestellt und in Form von Abrufverträgen für spätere Institutsabrufe auf der gemeinsamen SRM-Plattform allen Nutzern zugänglich gemacht. Dies soll über die Anbindung der Online-Shop-Lösung des mit diesem Vergabeverfahren gesuchten Auftragnehmers geschehen. Diese Online-Shop-Lösung wird dazu in den Beschaffungsworkflow der MPG integriert.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Das bedeutet, dass die Produktsuche und die Zusammenstellung eines Warenkorbs in dem Online-Shop des Auftragnehmers geschehen und dieser Warenkorb dann an das SRM-System der MPG zur Abwicklung weiterer interner Prozesse (z.B. Genehmigung) übergeben wird. Die Bestellung erfolgt dann aus dem SAP-System der jeweiligen Einrichtung der MPG.
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Der Datenaustausch zwischen dem Online-Shop des Auftragnehmers und dem eProcurement-System der MPG erfolgt über die SAP-Standard-Schnittstelle OCI (Open Catalog Interface). Das eProcurement-System der MPG nutzt die OCI-Version 4.0 (siehe Kapitel 5 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Teilnehmer am Vergabeverfahren müssen daher über Erfahrungen bzgl. der Anbindung und des Datenaustausches mit OCI-fähigen Online-Shops sowie Bestellungen über SAP Business Connector verfügen.
Für den Auftraggeber ist die Herstellervielfalt des angebotenen Tabletsortiments des Auftragnehmers wesentlich.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktangebot des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Vor dem Hintergrund der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen schreibt die MPG unter Wahrung der vergaberechtlichen Vorgaben eine Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner aus. Dabei muss das von der MPG benötigte Produktangebot des Auftragnehmers über eine Anbindung der Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein.
Der Vergabegegenstand wird nicht in Lose aufgeteilt.
Der Vergabegegenstand beinhaltet die Beschaffung von Tablets von unterschiedlichen Größen und Ausstattungsmerkmalen zuzüglich Zubehör aus einem vielfältigen Sortimentsangebot von mehreren Tabletherstellern.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Win7-Tablets, da diese von einer anderen Rahmenvereinbarung (PCs und Notebooks) abgedeckt werden.
Ebenfalls nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Apple-Produkten (iPads), da diese ebenfalls von einer anderen Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Das von der Max-Planck-Gesellschaft benötigte Produktportfolio lässt sich wie folgt einteilen:
— Geräteklasse 1: Mini-Tablets, 5-7“ ohne Mobilfunkanbindung,
— Geräteklasse 2: Mini-Tablets, 5-7“ mit Mobilfunkanbindung,
— Geräteklasse 3: Tablets, 9-11“ ohne Mobilfunkanbindung,
— Geräteklasse 4: Tablets, 9-11“ mit Mobilfunkanbindung.
Mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen. Diese Endgeräte müssen im Online-Shop des Auftragnehmers auswählbar sein.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für die MPG (siehe Kapitel 1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
2. Verkauf und Lieferung von Tablets verschiedener Hersteller inklusive des zugehörigen Zubehörs (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
3. Ergänzende Leistungen:
a. Wartungsleistungen (Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) und Downloads (u.a. Updates der Betriebssoftware, aktuelle Treiber, etc.);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose).
Die Tablets müssen dabei eigenständig von den Bedarfsträgern der MPG im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählbar und frei konfigurierbar sein.
Jede der genannten Geräteklassen wird zum Zweck der Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote durch folgende Beispiel-Geräte charakterisiert:
— Repräsentativer Vertreter der Geräteklasse 1 (Beispiel) "Mini-Tablet":
5-7“-Display, matt mit Mindest-Auflösung 800 x 480,
Schnittstellen: USB, Bluetooth, integriertes WLAN und integriertes UMTS (3G) oder besser, HDMI,
Die Übergänge zwischen den charakterisierenden Geräteklassen sind fließend.
Die ausgeschriebenen Geräte sind typischerweise nicht nach der x86-Architektur aufgebaut. Das Betriebssystem ist nicht vorgegeben, es soll aber in jedem Fall vorinstalliert und jederzeit re-installierbar sein.
Die Tablets werden in der Regel mit vorinstalliertem Betriebssystem bestellt. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in vorstehender Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Tablets, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Tablets und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in vorstehender Tabelle dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Tablets, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung bzw. Geräteklasse dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Tablets und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen. Sog. „Refurbished Geräte“ (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) sind nicht zugelassen.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör mit- oder nachzubestellen, so zum Beispiel:
— Dockingstations,
— Anschlussadapter (z.B. für USB),
— Externe Audiogeräte (Lautsprecher, Mikrofone),
— Externe Tastaturen,
— Externe Laufwerke,
— Anschlusskabel (z.B. HDMI, USB, ...),
— Netzteile,
— Displayfolien,
— Taschen, schadstoff- und ausdünstungsfrei.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Zu den Tablets müssen Wartungsleistungen in zwei Serviceklassen (Basis / Premium) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Basisservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jedes Tablet vorausgewählt. Der Premiumservice hat eine Laufzeit von 36 Monaten.
Zu den Tablets müssen Wartungsleistungen in zwei Serviceklassen (Basis / Premium) als Option im Online-Shop auswählbar sein. Der Basisservice von einem (1) Jahr (12 Monate Basisschutz, Wiederherstellungszeit am übernächsten Werktag bei sämtlichen deutschen Standorten der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft) wird für jedes Tablet vorausgewählt. Der Premiumservice hat eine Laufzeit von 36 Monaten.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Die Preise für Tablets und das Zubehör müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren. Im Rahmen der Angebotswertung wird auch berücksichtigt, in welcher Beziehung die Angebotspreise des zukünftigen Auftragnehmers zu den im Markt gebildeten Preisen stehen.
Die Preise für Tablets und das Zubehör müssen sich dabei an den Marktpreisen orientieren. Im Rahmen der Angebotswertung wird auch berücksichtigt, in welcher Beziehung die Angebotspreise des zukünftigen Auftragnehmers zu den im Markt gebildeten Preisen stehen.
Die MPG weiß sich gegenüber den Mindeststandards folgender IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet:
Dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
Dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
Dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
Dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
Dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
Dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
Dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202), und.
Dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Da die MPG zur Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, werden den Zuschlag nur solche Unternehmen erhalten, die bei der Herstellung oder beim eigenen Erwerb des vertragsgegenständlichen Produktes auf die Beachtung dieser Normen hingewirkt haben bzw. hinwirken werden. Die zum Angebot aufzufordernden Unternehmen werden sich daher bereits bei Einreichung des Angebots auf die Akzeptierung der Vertragsbedingungen verpflichten müssen. Auf die Vertragsbedingungen wird gesondert in den Vergabeunterlagen hingewiesen.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Die Unternehmen werden insbesondere eine verbindliche Erklärung abgeben müssen, dass sie für ihr Unternehmen, ihre Lieferanten und gegenüber dem Hersteller wirksame Maßnahmen zur Beachtung der oben aufgeführten IAO-Kernarbeitsnormen bezogen auf die Herstellung und Lieferung des vertragsgegenständlichen Produktes ergriffen haben, wobei die Maßnahmen näher darzulegen sind und zu erklären ist, dass sie auch und gerade bei den konkret zu liefernden Produkten wirksam geworden sind bzw. werden.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
Verstößt der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung gegen die im vorherigen Absatz ausgeführte Vorgabe, wirksame Maßnahmen zur Beachtung der IAO-Kernarbeitsnormen zu ergreifen, so kann der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vertraglich vorgesehenen Entgelts (ohne Umsatzsteuer) verlangen. Betrifft der Verstoß nur einen Teil der Leistung, so fällt die Vertragsstrafe anteilig an.
Bei einem solchen Verstoß handelt es sich im Übrigen um eine erhebliche Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen kann. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Menge oder Umfang:
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Der Vertragsbeginn ist für den 21.8.2012 geplant.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit) zuzüglich einer vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit zur Anbindung des Online-Shops. Die Vereinbarung enthält eine Option (vgl. hierzu Ziffer II.2.2), so dass die maximale Vertragslaufzeit 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit beträgt.
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt gedeckt werden soll:
Der Auftraggeber geht auf Basis einer Online-Umfrage bei seinen Bedarfsträgern zum voraussichtlichen Bedarf der nächsten Jahre für die Basis-Vertragslaufzeit (24 Monate) von ungefähr folgendem gesamten Beschaffungsvolumen für 24 Monate aus, das mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung insgesamt gedeckt werden soll:
Tablets gesamt: ca. 375 Stück.
Geräte-Klasse 1 "Mini-Tablets": ca. 50 Stück.
Geräte-Klasse 2 "Mini Tablets mit Mobilfunk": ca. 100 Stück.
Geräte-Klasse 3 "Tablets": ca. 75 Stück.
Geräte-Klasse 4 "Tablets mit Mobilfunk": ca. 150 Stück.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Abweichungen von diesen unverbindlichen Schätzwerten nach oben oder unten, insbesondere bei Änderungen des Bedarfs durch den Auftraggeber, sind möglich und für den Auftraggeber zulässig. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestbestellmenge aus der Rahmenvereinbarung.
Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Tablets der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass das Angebotssortiment des Auftragnehmers eine ausreichend breite Herstellervielfalt bietet (vgl. Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Die Rahmenvereinbarung dient der Erweiterung und ggfs. Erneuerung des Bestandes an unterschiedlichen Tablets der Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft. Es ist daher wichtig, dass das Angebotssortiment des Auftragnehmers eine ausreichend breite Herstellervielfalt bietet (vgl. Kapitel 2.1 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in Anlage 1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.
Bestellberechtigt sind die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie weitere in Anlage 1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten. Eine Aufzählung der bestellberechtigten Institute und Einrichtungen entnehmen Sie bitte folgender Website: http://www.mpg.de/institute.
Die bestellberechtigte Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten haben ihren Bedarf für die hier in Rede stehende Rahmenvertragslaufzeit schätzweise abgegeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Vereinbarung enthält eine Option für den Auftraggeber zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 weitere Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt daher 60 Monate zuzüglich der vorgelagerten einmonatigen Vertragslaufzeit.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 24 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: 8407 0805 0107 Tablets 2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mühlheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
München - die Generalverwaltung, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere in Anlage 1 des anzufordernden Eignungskatalogs aufgeführte, rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mühlheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für Ziffer III.2.1 bis III.2.3 (siehe hierzu auch sonstige Informationen unter Ziffer VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
I. Vielfalt des Angebotssortiments und Abdeckung der Geräteklassen:
Für den Auftraggeber ist die Vielfalt des Angebotssortiments des Auftragnehmers ein wesentliches Kriterium. Das Angebotssortiment des Auftragnehmers für die MPG muss daher mindestens drei verschiedene Tablet-Hersteller umfassen. Die geforderte Vielfalt im Sortiment des Auftragnehmers bezieht sich auf Hersteller und Produkte mit wesentlichem Marktanteil.
Für den Auftraggeber ist die Vielfalt des Angebotssortiments des Auftragnehmers ein wesentliches Kriterium. Das Angebotssortiment des Auftragnehmers für die MPG muss daher mindestens drei verschiedene Tablet-Hersteller umfassen. Die geforderte Vielfalt im Sortiment des Auftragnehmers bezieht sich auf Hersteller und Produkte mit wesentlichem Marktanteil.
Die in Kapitel 1.4 (des anzufordernden Eignungskatalogs) charakterisierten Geräteklassen sind vom Angebotssortiment des Auftragnehmers vollständig abzudecken.
Der Bewerber muss daher angeben, mit welchen Produkten/Herstellern aus seinem Angebotssortiment er die in Kapitel 1.4 (des anzufordernden Eignungskatalogs) charakterisierten Geräteklassen abdeckt. Hierzu ist das Formblatt Erklärung zur Vielfalt des Angebotssortiments und Abdeckung der Geräteklassen in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs zu verwenden. Die dort einzutragende Produktbezeichnung muss derart sein, dass der Auftraggeber mit dieser Produktbezeichnung in Verbindung mit dem Herstellernamen das vorgesehene Produkt recherchieren kann.
Der Bewerber muss daher angeben, mit welchen Produkten/Herstellern aus seinem Angebotssortiment er die in Kapitel 1.4 (des anzufordernden Eignungskatalogs) charakterisierten Geräteklassen abdeckt. Hierzu ist das Formblatt Erklärung zur Vielfalt des Angebotssortiments und Abdeckung der Geräteklassen in Kapitel 4, Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs zu verwenden. Die dort einzutragende Produktbezeichnung muss derart sein, dass der Auftraggeber mit dieser Produktbezeichnung in Verbindung mit dem Herstellernamen das vorgesehene Produkt recherchieren kann.
In der späteren Angebotswertung wird die Anzahl verschiedener Tablethersteller und deren Produkte, die der Bieter - im Falle der Auftragserteilung - in den Onlineshop für die MPG aufnehmen wird, ein wesentliches Wertungskriterium.
II. Ausschluss- / Beurteilungskriterien:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Grundlage für die Feststellung der Eignung ist die Erfüllung der nachfolgend genannten Kriterien. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung (wird nach Punkten beurteilt).
Falls eine mit (A), d.h. Ausschlusskriterium, gekennzeichnete Forderung nicht erfüllt wird, darf der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener bzw. wegen fehlender Eignung nicht berücksichtigt werden, sondern wird ausgeschlossen.
Es werden bei der Beurteilung je (B)-Kriterium jeweils Punkte vergeben und zur Gesamtwertung addiert (einfache Summe).
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (fünf) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (fünf) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
III. Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
IV. Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Eine BG hat die nachfolgend unter Ziffer III.2.1 i.V.m. Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Eine BG hat die nachfolgend unter Ziffer III.2.1 i.V.m. Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag bzw. ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbewerber / -bieter mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag / Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge / Angebote führen.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eigngungskatalgos) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich sein wird.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eigngungskatalgos) darzustellen, welches Mitglied der BG voraussichtlich im Einzelnen für die Erbringung welcher Lieferungen und ergänzenden Leistungen verantwortlich sein wird.
V. Einsatz anderer Unternehmen:
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02).
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-02).
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Teilnahmeantrag die insoweit unter Ziffer III.1 i.V.m. Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Ziffer III.2.1 i.V.m. Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und / oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er / sie mit dem Teilnahmeantrag die insoweit unter Ziffer III.1 i.V.m. Kapitel 3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise auch für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die unter Ziffer III.2.1 i.V.m. Kapitel 3.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03).
Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Kapitel 4, Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-03).
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 i.V.m. Kapitel 3.2 und 3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers - Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. (F-05).
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei DIN A4 Seiten. (F-05).
— Berufs- und Handelsregisterauszug:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06).
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bewerber ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. (A-06).
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Kapitel 4, Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-07).
— Datenschutz.
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08).
Erklärung bezüglich des Datenschutzes, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (siehe Formblatt Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des § 38 BDSG in Kapitel 4, Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-08).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kapitel 4, Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs).
(i) des Gesamtumsatzes des Unternehmens; (F-11)
(ii) des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A (leistungsartbezogener Umsatz); (B-12)
Achtung:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (BG) haben die unter Kapitel 3.2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter (i) und (ii) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter (i) und (ii) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Drittunternehmern kumuliert) gewertet (B-12):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der leistungsartbezogene Umsatz (gem. ii) in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Drittunternehmern kumuliert) gewertet (B-12):
Maximal sind fünf (5) Punkte erreichbar.
— Ergebnisdarstellung (EBIT):
Angabe des Gesamtergebnisses (EBIT) des Unternehmens jeweils für die Jahre 2009, 2010 und 2011.
Bewerber- / Bietergemeinschaft (BG) haben die unter Kapitel 3.2.2 (des anzurfordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter Kapitel 3.2.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das / die andere(n) Unternehmen die unter Kapitel 3.2.2 (des anzufordernden Eignungskatalogs) geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Drittunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Eignung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird der EBIT in Summe über die letzten drei (3) Geschäftsjahre (bei BG oder Einbeziehung von Drittunternehmern kumuliert) sowie die Entwicklung des EBIT gewertet (B-13):
Maximal sind drei (3) Punkte erreichbar.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
Erklärung des Bewerbers, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (1) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (1) Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) Euro (2-fach maximiert) betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung in Kapitel 4, Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-09).
— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10).
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Lands, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Kapitel 4, Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs). (A-10).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In Bezug auf die Darstellung / Nachweise der Fachkunde im Teilnahmeantrag wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf Ausführungen in Kapitel 2.1 (des anzufordernden Eignungskatalogs) verwiesen.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind zwingend von jedem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— Referenzen für den Onlineverkauf mit vergleichbaren Volumina:
Ausführliche Darstellung von zwei (2) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite; die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-15).
Ausführliche Darstellung von zwei (2) Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Umsatzvolumina und der Bestell- und Distributionswege vergleichbar sind, auf jeweils mindestens einer (1) DIN A4-Seite; die Referenzen müssen laufende oder abgeschlossene Projekte aus den letzten drei (3) Jahren sein. Hierfür sind zwingend die Vorgaben des beigefügten Musters für Unternehmensreferenz (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-15).
Jede Projektreferenz wird hinsichtlich Vergleichbarkeit und Einschlägigkeit mit 0 bis 5 Punkten beurteilt. Stellt der Bewerber mehr als 2 Projektreferenzen dar, so werden nur die numerisch ersten beiden Referenzen in die Beurteilung einbezogen.
Maximal sind zehn (10) Punkte erreichbar.
— Erfahrung hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System:
Ausführliche Darstellung (auf 2 bis 3 DIN A4 Seiten) der Erfahrung des Bewerbers bei der Umsetzung der Anbindung seines Lieferportfolio-Katalogs anhand konkreter Beispiele, wobei hier insbesondere auf nachfolgende Punkte einzugehen ist:
— Web-Schnittstelle zu einem externen Lieferantenkatalog,
— OCI-Schnittstelle an ein SAP-SRM 7.0-Bestell-System,
— Elektronische Übermittlung der Bestelldaten im XML-Format,
— Maßnahmen zur Gewähr zu erwartender Sicherheitsanforderungen (Authentizität der Bestellung, Vertraulichkeit und Integrität der Daten, Verfügbarkeit ihrer Schnittstelle).
Hierfür sind zwingend die Vorgaben aus dem beigefügten Muster für Unternehmensreferenzen (in Kapitel 4, Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs) einzuhalten und die geforderten Referenzangaben zu machen. (B-16).
Maximal sind zehn (10) Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Bevorratungs- und Lieferorganisation:
Nachdem ein Bedarfsträger ein Tablet im Online-Shop bestellt hat, soll dieses möglichst schnell geliefert werden:
Bitte beschreiben Sie, wie Sie derzeit für Ihre Kunden sicherstellen, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von zwei (2) Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (zum einen 30 bis 50 Stück und zum anderen über 50 Stück) umgeht. (B-18).
Bitte beschreiben Sie, wie Sie derzeit für Ihre Kunden sicherstellen, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von zwei (2) Werktagen durchgeführt werden muss. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bewerber im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen (zum einen 30 bis 50 Stück und zum anderen über 50 Stück) umgeht. (B-18).
Maximal sind fünf (5) Punkte für die Darstellung erreichbar.
— Supportorganisation:
Wenn ein Tablet innerhalb des vereinbarten Supportzeitraums ausfällt, muss die Betriebsbereitschaft schnellstmöglich wieder hergestellt (z.B. ersetzt) werden:
Bitte beschreiben Sie, wie Sie kurzfristige Wiederherstellungszeiten (24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sicherstellen. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-19).
Bitte beschreiben Sie, wie Sie kurzfristige Wiederherstellungszeiten (24 h) im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard sicherstellen. Dazu sind die im Unternehmen relevanten Verknüpfungen zu Service Delivery und Service Support zu erläutern oder das jeweilige etablierte Vorgehen zu beschreiben. Dabei ist insbesondere auf die Funktion Servicedesk und die Prozesse Incident- und Problemmanagement oder äquivalente Strukturen im Unternehmen einzugehen. Alle bisher zur Verfügung stehenden Schnittstellen zur Information und Kommunikation, die in dem Unternehmen des Bewerbers in diesem Rahmen zur Verfügung stehen, sind zu beschreiben. (B-19).
Maximal sind drei (3) Punkte für die Darstellung erreichbar.
Mindeststandards:
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen (A-14).
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen (A-14).
Ausreichend ist auch die Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001).
— Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung:
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung des Formblatts "Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung" (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt.
Bestätigung des Bewerbers unter Verwendung des Formblatts "Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung" (in Kapitel 4, Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs), dass er aktuell mindestens ein Online-Shop-System betreibt, welches hinsichtlich der Anbindung an ein eProcurement-System die Anforderungen aus Kapitel 3.3.3 (des anzufordernden Eignungskatalogs) erfüllt und darüber hinaus folgende Anforderungen umsetzt.
(A-17):
— Vollständige Benutzbarkeit für folgende Browser garantiert: Firefox und Internet Explorer 8,
— Mehrsprachige Benutzerführung,
— Web-Browser-Sitzung für reine Recherche (plattformunabhängig).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen werden grundsätzlich nur nach erfolgter Leistungserbringung erbracht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerber- / Bietergemeinschaften (nachfolgend: „BG“) sind zugelassen. Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag und damit nachfolgend auch sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbewerber / -bieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).
Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (nachfolgend: „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und,
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
(siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft in Kapitel 4, Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs). (F-01).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 60
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Dies ist bedingt durch den Umstand, dass ein etwaiger Wechsel des Auftragnehmers sowie die Einarbeitung in die Prozesse mit einem sehr hohen Aufwand verbunden sind.
Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes – Lieferung von Tablets, Erstellung eines Onlineshops, Support. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe wird u.a. ein Onlineshop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft verlangt. Der Onlineshop muss via SAP Business Connector angebunden werden. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Bei dieser Vergabe wird u.a. ein Onlineshop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft verlangt. Der Onlineshop muss via SAP Business Connector angebunden werden. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklung ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Der zu konfigurierende Onlineshop muss eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen.
Zusätzlich muss der Onlineshop des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der verschiedenen Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Eventuell muss der Bewerber / Bieter auf mehr Personal zurückgreifen. All diese Kosten werden vom Bewerber / Bieter vorfinanziert.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Bewerber / Bieter gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung von Online-Shops. Eventuell muss der Bewerber / Bieter auf mehr Personal zurückgreifen. All diese Kosten werden vom Bewerber / Bieter vorfinanziert.
Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur vier Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen, wenn dennoch marktübliche Preise bei den Einzelabrufen gewährleistet werden sollen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis / Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die dabei anfallenden Mehraufwände einerseits bei der Max-Planck-Generalverwaltung und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte lassen sich für eine Laufzeit von nur vier Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen, wenn dennoch marktübliche Preise bei den Einzelabrufen gewährleistet werden sollen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis / Bieterkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll.
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen abzuschließen. Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
Der Auftraggeber verfährt nach Abschnitt 2: Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOL/A-EG) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) – Teil A, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren durchgeführt. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Unternehmen abzuschließen. Sollten mehr als fünf (5) geeignete Bewerber ermittelt werden, so werden die fünf (5) Bewerber mit der höchsten Punktsumme bei den Beurteilungskriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierzu wird eine Rangfolge der Bewerber nach den erreichten Punkten gebildet. Bei Punktgleichheit auf einem oder mehreren der Plätze 1 bis 5 werden die Bewerber auf den Plätzen 1 bis 5 zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn die geplante Zahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern dadurch überschritten sein sollte.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-06-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-08-21 📅
Datum des Endes: 2014-09-20 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0805 0107 Tablets 2012
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in Kapitel 1.11 des anzufordernden Eignungskatalogs einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum und eigenhändiger Unterschrift;
2. Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (vgl. Kapitel 1.12 und 4 i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
3. Angaben zu bzw. Verzeichnis über Teilleistungen der anderen Unternehmen und ggf. Verpflichtungserklärung für andere Unternehmen (vgl. Kapitel 1.13 und 4 i.V.m. Anlagen 3 und 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
4. Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (vgl. Kapitel 2.1 und 4 i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
5. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer - Zuverlässigkeit (vgl. Kapitel 3.1 und 4 i.V.m. Anlagen 6 und 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
6. Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.2 und 4 i.V.m. Anlagen 8 bis 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
7. Angaben, Erklärungen und Nachweise zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (vgl. Kapitel 3.3 und 4 i.V.m. Anlagen 11 und 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
8. evtl. weitere Anlagen des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, insbesondere sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu den Eignungsanforderungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, ggf. Unternehmen gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A aufzufordern, fristgerecht vorgelegte Nachweise zu vervollständigen oder zu erläutern.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung nachfolgend in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Formal-, Ausschluss- und Beurteilungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(F-##) – Formalkriterium;
(A-##) – Ausschlusskriterium;
(B-##) – Beurteilungskriterium – Kriterium zur Beurteilung der Eignung.
Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
(F-01) Erklärungen zur Bewerber- / Bietergemeinschaft (Kapitel 1.12 und 4. i.V.m. Anlage 2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-02) Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-03) Ggf. Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen (Kapitel 1.13 und 4. i.V.m. Anlage 4 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F -04) Erklärung zur Vielfalt des Sortiments und Abdeckung der Geräteklassen (Kapitel 2.1 und 4. i.V.m. Anlage 5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-05) Unternehmensdarstellung (Kapitel 3.1.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-06) Berufs- und Handelsregisterauszug (Kapitel 3.1.2 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-07) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß
§ 6 EG Abs. 6 VOL/A (Kapitel 3.1.3 und 4. i.V.m. Anlage 6 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-08) Datenschutzerklärung (Kapitel 3.1.4 und 4. i.V.m. Anlage 7 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-09) Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme (Kapitel 3.2.1 und 4. i.V.m. Anlage 8 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-10) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (Kapitel 3.2.2 und 4 i.V.m. Anlage 9 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(F-11) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-12) Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz (Kapitel 3.2.3 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-13) Ergebnisdarstellung (EBIT), (Kapitel 3.2.4 und 4. i.V.m. Anlage 10 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-14) Darstellung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement oder Vorlage einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde (Kapitel 3.3.1 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-15) Unternehmensreferenzen (Kapitel 3.3.2 und 4. i.V.m. Anlage 11 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-16) Erfahrung mit Anbindung an eProcurement System (Kapitel 3.3.3 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(A-17) Erklärung zum Betrieb eines Online-Shops mit eProcurement-Systemanbindung (Kapitel 3.3.4 und 4. i.V.m. Anlage 12 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-18) Bevorratungs- und Lieferorganisation (Kapitel 3.3.5 des anzufordernden Eignungskatalogs);
(B-19) Supportorganisation (Kapitel 3.3.6 des anzufordernden Eignungskatalogs).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 089-146192 (2012-05-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 0805 0107
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
München - die Generalveraltung, Institute und einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (Siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
München - die Generalveraltung, Institute und einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (Siehe http://www.mpg.de/institute) sowie weitere rechtlich selbständige Organisationseinheiten in Düsseldorf, Frankfurt am Main, Mülheim, Bonn, Hamburg und Göttingen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. die in der Vergabeunterlagen genannten Kriterien (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-21 📅
Name: Bechtle AG
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3