Rahmenvereinbarung Technische Zustandsfeststellung Immobilien-ÖPP

Universitätsklinikum Schleswig Holstein

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Hauptstandorten Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten Hochschulklinika Deutschlands und einziger Maximalversorger Schleswig-Holsteins. Zur Behebung des baulichen Investitionsstaus und nachhaltigen Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation durch die Erzielung einer Effizienzrendite ist eine Immobilien-ÖPP geplant, welche umfangreiche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durch (mindestens) einen privaten Partner vorsieht, dem Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der zu errichtenden und zu sanierenden Immobilien langfristig übertragen werden sollen. Zur Ermittlung (mindestens) einer den technischen Bedürfnissen sowie rechtlichen und finanziellen Anforderungen entsprechenden Lösung und gegebenenfalls des wirtschaftlichsten Angebot wird derzeit ein Vergabeverfahren in der Form eines wettbewerblichen Dialogs durchgeführt (Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2012/S 85-139875).
Den Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs sind zu diesem Zweck im Rahmen der Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse des Auftraggebers bereits umfangreiche Bestandsunterlagen zur Verfügung gestellt worden. Das UKSH rechnet jedoch damit, dass im Verlaufe der Dialogphasen ergänzende technische Zustandsfeststellungen (und -bewertungen) hinsichtlich des baulichen Bestands erforderlich werden, um die Lösungsvorschläge konkretisieren zu können und ggf. nach dem Abschluss des Dialogs belastbare und möglichst wirtschaftliche Angebote zu erzielen.
Der Umfang, in welchem solche Zustandsfeststellungen und -bewertungen erforderlich werden, ist entsprechend dem dynamischen Charakter des wettbewerblichen Dialoges noch nicht abschließend absehbar. Er hängt insbesondere davon ab, für welche Gebäude nach den jeweiligen Lösungsvorschlägen bauliche Sanierungsleistungen vorgesehen werden und auch davon, in welchem Umfang der Gebäudebetrieb für Bestandsgebäude übertragen wird.
Um die technischen Zustandsfeststellungen und -bewertungen durchzuführen, soll durch das vorliegende Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen werden (im Falle einer Vergabe der beiden Lose an verschiedene Anbieter zwei Rahmenvereinbarungen mit je einem Unternehmen).
Das Leistungsbild setzt sich zusammengefasst wie folgt zusammen:
1) Sichtung und Bewertung der Bestandsunterlagen
2) Begehung, Aufnahme und Zustandsanalyse der zu untersuchenden Gebäude mit zugehörigen Räumlichkeiten und Technikflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Brandschutz- und Schadstoffanalysen. Erfasst sind jeweils eine allgemeine Bewertung der Objektstruktur und der Gebäudeart, ferner der Hochbau und die Technischen Anlagen.
3) Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Zustandsbericht, Erstellung einer Dokumentationsunterlage, Vorstellung und Erläuterung beim Auftraggeber.
Auf Anforderung sind auch zusätzliche Leistungen zu erbringen, vorausgesetzt, dass diese in Verbindung mit den Zustandsfeststellungen und -bewertungen stehen, auf einen angemessenen Umfang begrenzt sind und das Büro des Auftragnehmers für diese Art Leistungen ausgestattet und qualifiziert ist.
Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren für die Immobilien-ÖPP bis Ende 2013 abzuschließen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass umfangreiche Leistungen der Zustandsfeststellungen deutlich früher abgeschlossen werden müssen, so dass erheblicher Personaleinsatz nötig werden dürfte. Im Hinblick auf die bei einem so komplexen Verfahren nicht auszuschließenden Unwägbarkeiten ist die Laufzeit der vorliegend zur Vergabe anstehenden Rahmenvereinbarung jedoch vorsorglich länger gewählt worden. Die tatsächliche Lage der Einzelaufträge und ihr Umfang hängen vom Verlauf des parallel geführten Dialogs ab.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudeinspektion
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang hängt vom Abruf von Leistungspaketen aufgrund der Rahmenvereinbarung ab. Es ist von einer zu betrachtenden Nettogeschossfläche (DIN 277) am Campus Kiel (Los 1) von minimal ca. 66 000 qm, maximal ca.189 500 qm auszugehen, am CampusLübeck (Los 2) von minimal ca. 107 500 qm, maximal ca. 165 500 qm; insgesamt über beide Lose also von minimal ca. 173 500 qm maximal von ca. 355 000 qm.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudeinspektion 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23538
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: buenyamin.saatci@uksh.de 📧
Telefon: +49 451500-2617 📞
Fax: +49 451500-3282 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 222-366309
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren auf der Grundlage der VOL/A 2009 geführt. Die Vergabestelle geht davon aus, dass die Leistungen zwar im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, aber in einem Maße beschreibbar sind, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der VOF nicht gegeben sind. Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Angeboten nicht möglich. Durch die Aufforderung der Vergabeunterlagen verpflichtet sich jeder Interessent, die Vergabeunterlagen und alle ihm ggf. im Verfahren übersandten weiteren Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit seinen Hauptstandorten Kiel und Lübeck, insgesamt 49 Kliniken und ca. 2 400 Betten eines der größten Hochschulklinika Deutschlands und einziger Maximalversorger Schleswig-Holsteins. Zur Behebung des baulichen Investitionsstaus und nachhaltigen Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation durch die Erzielung einer Effizienzrendite ist eine Immobilien-ÖPP geplant, welche umfangreiche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durch (mindestens) einen privaten Partner vorsieht, dem Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb der zu errichtenden und zu sanierenden Immobilien langfristig übertragen werden sollen. Zur Ermittlung (mindestens) einer den technischen Bedürfnissen sowie rechtlichen und finanziellen Anforderungen entsprechenden Lösung und gegebenenfalls des wirtschaftlichsten Angebot wird derzeit ein Vergabeverfahren in der Form eines wettbewerblichen Dialogs durchgeführt (Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2012/S 85-139875).
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Den Teilnehmern des wettbewerblichen Dialogs sind zu diesem Zweck im Rahmen der Beschreibung der Anforderungen und Bedürfnisse des Auftraggebers bereits umfangreiche Bestandsunterlagen zur Verfügung gestellt worden. Das UKSH rechnet jedoch damit, dass im Verlaufe der Dialogphasen ergänzende technische Zustandsfeststellungen (und -bewertungen) hinsichtlich des baulichen Bestands erforderlich werden, um die Lösungsvorschläge konkretisieren zu können und ggf. nach dem Abschluss des Dialogs belastbare und möglichst wirtschaftliche Angebote zu erzielen.
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Der Umfang, in welchem solche Zustandsfeststellungen und -bewertungen erforderlich werden, ist entsprechend dem dynamischen Charakter des wettbewerblichen Dialoges noch nicht abschließend absehbar. Er hängt insbesondere davon ab, für welche Gebäude nach den jeweiligen Lösungsvorschlägen bauliche Sanierungsleistungen vorgesehen werden und auch davon, in welchem Umfang der Gebäudebetrieb für Bestandsgebäude übertragen wird.
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Um die technischen Zustandsfeststellungen und -bewertungen durchzuführen, soll durch das vorliegende Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen werden (im Falle einer Vergabe der beiden Lose an verschiedene Anbieter zwei Rahmenvereinbarungen mit je einem Unternehmen).
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Das Leistungsbild setzt sich zusammengefasst wie folgt zusammen:
1) Sichtung und Bewertung der Bestandsunterlagen
2) Begehung, Aufnahme und Zustandsanalyse der zu untersuchenden Gebäude mit zugehörigen Räumlichkeiten und Technikflächen unter Berücksichtigung der vorhandenen Brandschutz- und Schadstoffanalysen. Erfasst sind jeweils eine allgemeine Bewertung der Objektstruktur und der Gebäudeart, ferner der Hochbau und die Technischen Anlagen.
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3) Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Zustandsbericht, Erstellung einer Dokumentationsunterlage, Vorstellung und Erläuterung beim Auftraggeber.
Auf Anforderung sind auch zusätzliche Leistungen zu erbringen, vorausgesetzt, dass diese in Verbindung mit den Zustandsfeststellungen und -bewertungen stehen, auf einen angemessenen Umfang begrenzt sind und das Büro des Auftragnehmers für diese Art Leistungen ausgestattet und qualifiziert ist.
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Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren für die Immobilien-ÖPP bis Ende 2013 abzuschließen. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass umfangreiche Leistungen der Zustandsfeststellungen deutlich früher abgeschlossen werden müssen, so dass erheblicher Personaleinsatz nötig werden dürfte. Im Hinblick auf die bei einem so komplexen Verfahren nicht auszuschließenden Unwägbarkeiten ist die Laufzeit der vorliegend zur Vergabe anstehenden Rahmenvereinbarung jedoch vorsorglich länger gewählt worden. Die tatsächliche Lage der Einzelaufträge und ihr Umfang hängen vom Verlauf des parallel geführten Dialogs ab.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Zustandsfeststellung Campus Kiel
Kurze Beschreibung: S. oben II.1.5
Menge oder Umfang: Zustandsfeststellung von minimal ca. 66 000 qm, maximal ca. 189 500 qm Nettogrundfläche am Campus Kiel.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Zustandsfeststellung Campus Lübeck
Menge oder Umfang: Zustandsfeststellung von minimal ca. 107 500 qm, maximal ca. 165 500 qm Nettogrundfläche am Campus Lübeck.
Beschreibung der Optionen:
Einzelne Leistungspakete gem. Ramenvereinbarung, ggf. mit der Zustandsfeststellung und -bewertung zusammenhängende zusätzliche Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel und Lübeck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nach III.2.1-III.2.3 vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle vorzulegen, sofern sie nicht ausdrücklich als erst auf Anforderung vorzulegen bezeichnet sind. Soweit nachstehend lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben; eine Nachforderung von Originalen bleibt vorbehalten. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z.B. bei Prüfungszeugnissen).
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Bei gemeinschaftlichen Angeboten sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Will ein Bieter (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z.B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1-III.2.3) wie für den Bieter selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bieter die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen und Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch einen Einzelbieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder Dritte) alle geforderten Leistungen abdecken.
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Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
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Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind nicht zugelassen.
Formalitäten persönliche Lage:
PL1: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister.
PL2: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; kann dies nicht wahrheitsgemäß erklärt werden, ist hilfsweise zu erklären, welcher Umstand entgegensteht und darzulegen und nachzuweisen, aus welchen Gründen dieser Umstand der Eignung des Unternehmens nicht entgegensteht.
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PL3: Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
PL4: Eigenerklärung, dass weder der Unternehmer noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt ist.
PL6: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ord-nungsgemäß erfüllt hat, auf gesonderte Anforderung entsprechende Nachweise.
PL7: Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang das Unternehmen wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1: Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens EUR 5 000 000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf den genannten Betrag zu erhöhen.
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WL2: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.
WL3: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (bauliche und technische Zustandsfeststellung und Dokumentation von Hochbauten).
Mindeststandards: Deckungshöhe der Versicherung gemäß WL1.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1: Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 3 Jahren erbrachter vergleichbarer Leistungen der baulichen und technischen Zustandsfeststellung und Dokumentation von Hochbauten, jeweils mit Angabe der Leistungszeit und der Auftraggeber, möglichst auch Rechnungswert.
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TL2: Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mindestens Projektleiter und Stellvertreter), möglichst mit Angaben über persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
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TL3: Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten.
TL4: Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
Mindeststandards:
Mindestanforderung zu TL3: Der Bieter muss von seinen technischen und personellen Ressourcen her in der Lage sein, pro Monat mindestens 48 000 qm (bei Angebot auf ein Los) bzw. 88 000 qm (bei Angebot auf beide Lose) Nettogrundfläche zu untersuchen und den Zustand festzustellen, dies ist darzulegen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den Anforderungen von unten III.2.2, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Werkvertragliche Fälligkeitsregelung (entsprechend § 641 BGB). Zahlungen für die einzelnen Leistungspakete, Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachun-ternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Ge-heimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
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Im Verfahren tritt mit der Angebotsabgabe grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft sowie ggf. hinsichtlich der Identität benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Dienstleister darf nicht auf Seiten eines Dialogteilnehmers bzw. Bieters in Bezug auf den wettbewerblichen Dialog oder später auf Seiten eines privaten Partners für die Immobilien-ÖPP tätig werden. Falls sich nach Zuschlag im vorliegenden Verfahren herausstellt, dass anderweitige Geschäftsbeziehungen zu einem Dialogteilnehmer bestehen, sind Interessenkonflikte durch geeignete Vorkehrungen (insbesondere unabhängige Vertraulichkeitsbereiche) auszuschließen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 15
Gültigkeitsdauer des Angebots: 1 Monate
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Bünyamin Saatci

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Vergabeverfahren wird als offenes Verfahren auf der Grundlage der VOL/A 2009 geführt. Die Vergabestelle geht davon aus, dass die Leistungen zwar im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten werden, aber in einem Maße beschreibbar sind, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der VOF nicht gegeben sind.
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Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Angeboten nicht möglich.
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Durch die Aufforderung der Vergabeunterlagen verpflichtet sich jeder Interessent, die Vergabeunterlagen und alle ihm ggf. im Verfahren übersandten weiteren Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431988-4640 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt denVorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 102 ff. GWB). Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (näher § 108 GWB). Gemäß § 107 Abs. 3GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 222-366309 (2012-11-16)