Rahmenvereinbarung über die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1 000 g ab 2013
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis 1 000 g für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 6 Lose; 5 Lose für eine Zustellung in den jeweiligen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie ein Los für eine deutschlandweite Zustellung. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-02.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • ARGE mail & parcel service, vertr. d. d. mail & parcel network GmbH
- • City-Post Service GmbH & Co. KG
- • Deutsche Post InHouse Services GmbH
- • LVZ Logistik GmbH
- • Media Logistik GmbH
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-08-02 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-11-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 361657480067 📞
Fax: +49 8002471002116 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 150-251126
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 01/02– Dresden/Ostsachsen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 04– Leipzig
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 08/09 – Chemnitz/Westsachsen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 07– Ostthüringen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 98/99/teils 37 und 06– Nord-/Südthüringen
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: überregional Sachsen (SAC) nach Thüringen (THR)/THR nach SAC und bundesweit
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: 37/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/2012
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 150-251126 (2012-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 11.340.000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 361657480067 📞
Fax: +49 8002471002116 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 150-251126
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 Buchst. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis 1 000 g für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 6 Lose; 5 Lose für eine Zustellung in den jeweiligen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie ein Los für eine deutschlandweite Zustellung. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert.
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Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 01/02– Dresden/Ostsachsen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 2.071.301 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 2.071.301 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 04– Leipzig
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.265.861 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.265.861 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 08/09 – Chemnitz/Westsachsen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.781.961 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.781.961 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 07– Ostthüringen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.467.081 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.467.081 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 98/99/teils 37 und 06– Nord-/Südthüringen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.344.691 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1.344.691 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: überregional Sachsen (SAC) nach Thüringen (THR)/THR nach SAC und bundesweit
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.415.696 Briefsendungen bis 1 000 g, überregional von Sachsen nach Thüringen, von Thüringen nach Sachsen und bundesweit einschließlich Infopost (diese auch innerhalb von Sachsen und Thüringen).
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3.415.696 Briefsendungen bis 1 000 g, überregional von Sachsen nach Thüringen, von Thüringen nach Sachsen und bundesweit einschließlich Infopost (diese auch innerhalb von Sachsen und Thüringen). Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Referenznummer: 37/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf welches Sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz, nachweisen können:
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Los 1: 2,9 Mio. EUR.
Los 2: 1,8 Mio. EUR.
Los 3: 3,1 Mio. EUR.
Los 4: 2,1 Mio. EUR.
Los 5: 1,6 Mio. EUR.
Los 6: 6,2 Mio. EUR.
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für alle Lose nachzuweisen.
— Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre unter Angabe von: Auftraggeber; Ansprechpartner des Auftraggebers, einschließlich Telefonnummer; Auftragsgegenstand; Leistungsregion; Laufzeit; Auftragsvolumen (Anzahl der beförderten Briefsendungen).
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Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens 2 Referenzprojekte jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang vorweisen können. Die Referenzprojekte sind dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 2 Referenzprojekte wenigstens 40 % der Menge an Briefsendungen befördert wurde, auf welche sich der Bieter hier bewirbt. Ein Referenzprojekt wird dann nicht mehr gewertet, wenn es ein geringeres Beförderungsvolumen als 450 000 Sendungen aufweist (fiktives Beispiel: Beförderungsvolumen Los 1: 3 000 000. Sendungen, Los 2: 2 000 000. Sendungen, Los 3: 1 000 000. Sendungen. Bieter bewirbt sich auf 3 Lose, der Bieter muss somit mit seinen insgesamt 2 Referenzen ein durchschnittliches Beförderungsvolumen pro Referenz von 2,4 Mio. Sendungen nachweisen. Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 450.000 Sendungen aufweisen). In ihrer Art sind die Referenzprojekte mit dem ausgeschriebenen Auftrag dann vergleichbar, wenn die Sendungsarten in ungefähr denen im jeweiligen Los entsprechen. Demnach sind unadressierte Werbesendungen in ihrer Art nicht vergleichbar. Die Referenzen können auch Übergabeeinschreiben sowie Infopost enthalten. Ein Nachweis für Postzustellungsurkunden muss nicht geführt werden.
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— Detaillierte Darstellung des Fuhrparks des Bieters,
— Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr,
— Vorlage einer Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen,
— Darstellung eines Organigramms bzw. Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen bezogen auf die Einbindung der zuständigen Niederlassung in das Gesamtunternehmen und die Einbindung des Ansprechpartners in die zuständige Niederlassung.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Internetadresse: www.aokplus-online.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 37/2012
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. §101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101averstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügtenVerstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3616574-80067 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 216-355864
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 150-251126
ABl. S-Ausgabe: 216
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-23 📅
Name: Media Logistik GmbH
Postanschrift: Meinholdstraße 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: LVZ Logistik GmbH
Postanschrift: Druckereistraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04159
3️⃣
Name: City-Post Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Limbacher Straße 193
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-16 📅
Name: ARGE mail & parcel service, vertr. d. d. mail & parcel network GmbH
Postanschrift: Justus-Liebig-Straße 10
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99087
5️⃣
6️⃣
Name: Deutsche Post InHouse Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Sören Rabe
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 216-355864 (2012-11-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 3616574-80067 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 216-355864
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 150-251126
ABl. S-Ausgabe: 216
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-23 📅
Name: Media Logistik GmbH
Postanschrift: Meinholdstraße 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: LVZ Logistik GmbH
Postanschrift: Druckereistraße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04159
3️⃣
Name: City-Post Service GmbH & Co. KG
Postanschrift: Limbacher Straße 193
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-16 📅
Name: ARGE mail & parcel service, vertr. d. d. mail & parcel network GmbH
Postanschrift: Justus-Liebig-Straße 10
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99087
5️⃣
6️⃣
Name: Deutsche Post InHouse Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
2
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Sören Rabe
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. §101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat... §107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilterZuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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