Rahmenvereinbarung über die Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 1 000 g

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis 1 000 g für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 6 Lose; 5 Lose für eine Zustellung in den jeweiligen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie ein Los für eine deutschlandweite Zustellung. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-30 Auftragsbekanntmachung
2012-06-08 Ergänzende Angaben
2013-01-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 11 340 000 Briefsendungen bis 1 000 g pro Jahr. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-30 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 91-150923
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 Buchst. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23--35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: +49 3514203-1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis 1 000 g für die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Ausschreibung umfasst insgesamt 6 Lose; 5 Lose für eine Zustellung in den jeweiligen Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie ein Los für eine deutschlandweite Zustellung. Die Zustellgebiete werden durch Leitbereichsangaben (PLZ) definiert.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 01/02- Dresden/Ostsachsen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 2 071 301 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 2 071 301 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereich 04 - Leipzig
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 265 861 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 265 861 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 08/09 - Chemnitz/Westsachsen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 781 961 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 781 961 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereich 07 - Ostthüringen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 467 081 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 467 081 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: PLZ-Bereiche 98/99/teils 37 und 06 – Nord-/Südthüringen
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 344 691 Briefsendungen bis 1 000 g.
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 1 344 691 Briefsendungen bis 1 000 g. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: überregional Sachsen (SAC) nach Thüringen (THR)/THR nach SAC und bundesweit
Kurze Beschreibung:
Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3 415 696 Briefsendungen bis 1 000 g, überregional von Sachsen nach Thüringen, von Thüringen nach Sachsen und bundesweit einschließlich Infopost (diese auch innerhalb von Sachsen und Thüringen).
Menge oder Umfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von ca. 3 415 696 Briefsendungen bis 1 000 g, überregional von Sachsen nach Thüringen, von Thüringen nach Sachsen und bundesweit einschließlich Infopost (diese auch innerhalb von Sachsen und Thüringen). Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schätzung bzw. Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Das Sendungsvolumen kann signifikant über- bzw. unterschritten werden.
Referenznummer: 12/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 6 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages als geeignet, welche im Schnitt der letzten drei Geschäftsjahre pro Los, auf welches Sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können:
Los 1: 2 900 000 EUR;
Los 2: 1 800 000 EUR;
Los 3: 3 100 000 EUR;
Los 4: 2 100 000 EUR;
Los 5: 1 600 000 EUR;
Los 6: 6 200 000 EUR.
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für alle Lose nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre unter Angabe von:
(a) Auftraggeber;
(b) Ansprechpartner des Auftraggebers, einschließlich Telefonnummer;
(c) Auftragsgegenstand;
(d) Leistungsregion;
(e) Laufzeit;
(f) Auftragsvolumen (Anzahl der beförderten Briefsendungen);
(2) Detaillierte Darstellung des Fuhrparks des Bieters;
(3) Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet pro Geschäftsjahr;
(4) Vorlage einer Kopie der Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post zur gewerblichen Beförderung von Briefsendungen;
(5) Darstellung eines Organigramms bzw. Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens mit den Zuständigkeiten und Kompetenzen bezogen auf die:
(a) Einbindung der zuständigen Niederlassung in das Gesamtunternehmen;
(b) Einbindung des Ansprechpartners in die zuständige Niederlassung.
Soweit ein Bieter in seinem Angebot vorsieht, die förmliche Zustellung nach § 33 PostG durch einen Unterauftragnehmer erbringen zu lassen, behält sich die Auftraggeberin vor, sich von demjenigen Bieter, welcher für den Zuschlag in Betracht kommt, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Lizenzurkunde der Bundesnetzagentur für Telekommunikation und Post des Unterauftragnehmers vorlegen zu lassen.
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Mindeststandards:
Zu (1) Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte jeweils mit einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang vorweisen können. Als vergleichbare Referenzauftraggeber werden alle öffentlichen Auftraggeber einschließlich Krankenversicherungen, Rentenversicherungen sowie andere Sozialversicherungsträger sowie Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister angesehen. Die Referenzprojekte sind dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn bei diesen jährlich im Durchschnitt aller 3 Referenzprojekte wenigstens die Menge an Briefsendungen befördert wurde, auf welche sich der Bieter hier bewirbt. Ein Referenzprojekt wird dann nicht mehr gewertet, wenn es ein geringeres Beförderungsvolumen aufweist als das Beförderungsvolumen in dem Los, in welchem das Beförderungsvolumen am kleinsten ist (fiktives Beispiel: Beförderungsvolumen Los 1: 3 000 000 Sendungen, Los 2: 2 000 000 Sendungen, Los 3: 1 000 000 Sendungen. Bieter bewirbt sich auf 3 Lose, der Bieter muss somit mit seinen insgesamt 3 Referenzen ein durchschnittliches Beförderungsvolumen pro Referenz von 6 000 000 Sendungen nachweisen. Als Referenz werden nur solche Projekte gewertet, welche wenigstens 1 000 000 Sendungen aufweisen). Soweit ein Bieter sich neben einem/mehreren Los/en auf das Los 6 bewirbt, kann von den geforderten 3 Referenzprojekten 1 Referenzprojekt von einem anderen als den benannten Referenzauftraggebern stammen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 10,95 EUR;
Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_12/2012 an die unter I.1) (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-06-26 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 12/2012
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 Buchst. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23--35, 01159 Dresden, Tel.: +49 3514203-1477, Fax: +49 3514203-1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 091-150923 (2012-04-30)
Ergänzende Angaben (2012-06-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 111-183483
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 91-150923
ABl. S-Ausgabe: 111
Quelle: OJS 2012/S 111-183483 (2012-06-08)
Ergänzende Angaben (2013-01-14)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 013-015734
ABl. S-Ausgabe: 13
Quelle: OJS 2013/S 013-015734 (2013-01-14)