Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Instandhaltung und Dienstleistungen von Netzwerkkomponenten für den Bereich Local Area Network (LAN) des Herstellers Enterasys Networks
Der LSKN betreibt ein Telekommunikationsnetz für die Niedersächsische Landesverwaltung, in dem eine Vielzahl von Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks für den Bereich Local Area Networks (LAN) eingesetzt werden. Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Instandhaltung, Projektierung, Konfiguration und Installation von Netzwerkkomponenten für den Bereich LAN abzuschließen. Hierfür werden Komponenten des Herstellers Enterasys Networks ausgeschrieben. Der LSKN beschafft sowohl für eigene Zwecke als auch für andere Dienststellen des Landes, so dass ein permanenter Bedarf an diesen Produkten entsteht. Aus diesem Grund soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, die es ermöglicht, kurzfristig Komponenten aus dieser abzurufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkschnittstellen
Menge oder Umfang:
Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren wird bei der Lieferung der hier ausgeschriebenen Netzwerkkomponenten mit einem Einkaufsvolumen von 500 000 EUR pro Jahr (keine Abnahmegarantie) gerechnet. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme des o. g. Einkaufsvolumens.
Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten fünf Jahren wird bei der Lieferung der hier ausgeschriebenen Netzwerkkomponenten mit einem Einkaufsvolumen von 500 000 EUR pro Jahr (keine Abnahmegarantie) gerechnet. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme des o. g. Einkaufsvolumens.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkschnittstellen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: stefanie.peckhaus@lskn.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 5119898-7524📞
Fax: +49 511120-4913 📠
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der LSKN betreibt ein Telekommunikationsnetz für die Niedersächsische Landesverwaltung, in dem eine Vielzahl von Netzwerkkomponenten des Herstellers Enterasys Networks für den Bereich Local Area Networks (LAN) eingesetzt werden.
Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Instandhaltung, Projektierung, Konfiguration und Installation von Netzwerkkomponenten für den Bereich LAN abzuschließen. Hierfür werden Komponenten des Herstellers Enterasys Networks ausgeschrieben.
Es ist vorgesehen, eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Instandhaltung, Projektierung, Konfiguration und Installation von Netzwerkkomponenten für den Bereich LAN abzuschließen. Hierfür werden Komponenten des Herstellers Enterasys Networks ausgeschrieben.
Der LSKN beschafft sowohl für eigene Zwecke als auch für andere Dienststellen des Landes, so dass ein permanenter Bedarf an diesen Produkten entsteht. Aus diesem Grund soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, die es ermöglicht, kurzfristig Komponenten aus dieser abzurufen.
Der LSKN beschafft sowohl für eigene Zwecke als auch für andere Dienststellen des Landes, so dass ein permanenter Bedarf an diesen Produkten entsteht. Aus diesem Grund soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden, die es ermöglicht, kurzfristig Komponenten aus dieser abzurufen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 345/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) genannten Stelle heruntergeladen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) genannten Stelle heruntergeladen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der in I.1) genannten Stelle heruntergeladen werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Peckhaus
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage http://vergabe.niedersachsen.de unter "Ausschreibungen", "IT-Leistungen" zum Abruf bereit gestellt.
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 345/12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer -
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, is der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, is der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2012/S 189-310948 (2012-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 02800-345/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE92
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-14 📅
Name: Euromicron Systems GmbH
Postanschrift: Rehkamp 6
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30853
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg - Vergabekammer -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit der geschlossenen Vereinbarung kann in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bis 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung geltend gemacht werden, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss (§ 101b Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).