Der Auftraggeber schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4 EG VOL/A mit einer Laufzeit von vier Jahren. Mit dem Auftragnehmer wird je nach verein-barter Leistung ein EVB-IT Systemvertrag bzw. ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag abge-schlossen. Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung von Funkbesprechungsanlagen für das BOS-Digitalfunknetz, Überlassung von Standardsoftware, optionale Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, optionale Schulung sowie den Systemservice nach Gefahrübergang (optionale Instandhaltung der Funkbesprechungsanlagen nach Ablauf der Gewährleis-tungszeit).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Funkausrüstung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de🌏
E-Mail: blka.sg124@polizei.bayern.de📧
Telefon: +49 8912122867📞
Fax: +49 8912122879 📠
Die Verdingungsunterlagen werden dem Bieter in elektronischer Form zugeschickt. Der Bieter hat deshalb in der Anforderung der Unterlagen seine E-Mailadresse mitzuteilen. Die Angebotsabgabe hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 400 000,00 💰
1 500 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4 EG VOL/A mit einer Laufzeit von vier Jahren. Mit dem Auftragnehmer wird je nach verein-barter Leistung ein EVB-IT Systemvertrag bzw. ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag abge-schlossen.
Der Auftraggeber schließt mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung gemäß § 4 EG VOL/A mit einer Laufzeit von vier Jahren. Mit dem Auftragnehmer wird je nach verein-barter Leistung ein EVB-IT Systemvertrag bzw. ein EVB-IT-Systemlieferungsvertrag abge-schlossen.
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung von Funkbesprechungsanlagen für das BOS-Digitalfunknetz, Überlassung von Standardsoftware, optionale Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, optionale Schulung sowie den Systemservice nach Gefahrübergang (optionale Instandhaltung der Funkbesprechungsanlagen nach Ablauf der Gewährleis-tungszeit).
Diese Rahmenvereinbarung beinhaltet die Lieferung von Funkbesprechungsanlagen für das BOS-Digitalfunknetz, Überlassung von Standardsoftware, optionale Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, optionale Schulung sowie den Systemservice nach Gefahrübergang (optionale Instandhaltung der Funkbesprechungsanlagen nach Ablauf der Gewährleis-tungszeit).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs.…
… 4 VOL/A,
… 6 Buchst. c VOL/A,
— Erklärung zu den Sicherheitsanforderungen der Bayer. Polizei,
— Scientology-Schutzerklärung,
— Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zu Sozialbeiträgen/Insolvenzverfahren gemäß § 6 EG Abs. 6 Buchst. a, b, d VOL/A i.V. m § 7 EG Abs. 7 VOL/A,
— Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer Auflistung (Referenzliste) über bereits vergleichbar erbrachte Leistungen mit Lieferzeiten, Auftraggeber (öffentlich/gewerblich), Ansprechpartner, Telefonnummer, Auftragsvolumen,
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-12-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-05-01 📅
Datum des Endes: 2017-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 124-8010-62/12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten für Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind".
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB § 101a Abs. 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB § 101a Abs. 1 GWB lautet:
"Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich.
In Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, Verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.".
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
In Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, Verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.".
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 204-335697 (2012-10-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Kontakt
E-Mail: blka.sg124.ausscheibungen@polizei.bayern.de📧
Telefon: +49 8912120📞
Fax: +49 8912122877 📠