Rahmenvereinbarung über Leasing von PKW der oberen Mittelklasse für die Max-Planck-Gesellschaft (nachfolgend "MPG") und ihre Institute (nachfolgend "MPI"). Es handelt sich nicht um personenbezogene Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden jedoch überwiegend von den geschäftsführenden Direktoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Institute genutzt (siehe II.1.5 Kurzbeschreibung)

Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versich

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leasing von in Deutschland zulassungsfähigen, bislang nicht zugelassenen Neufahrzeugen (Limousinen und Kombis) der oberen Mittelklasse für die MPG und ihre Institute, sowie der Max-Planck-Innovation GmbH, MPI für Eisenforschung GmbH und das MPI für Kohlenforschung (siehe Anhang 1) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden "Auftragnehmer").
Die Leasingvertragsdauer beträgt 12 Monate pro Fahrzeug. Die maximale Abnahmemenge wird jährlich bis zu 100 PKW der oberen Mittelklasse als Limousine und Kombi sein, die sich nach den Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Bundesverwaltung (DKfzR) richtet.
Bei Leasing der Fahrzeuge müssen die Vorschriften zu Ausstattungen der DKfzR beachtet werden. Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.
Die Fahrzeuge werden überwiegend von den geschäftsführenden Direktoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Institute genutzt.
Finanzierung der MPG:
Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern (Institutionelle Förderung). Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union.
Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen (Haushalt A). Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen Länder beruht auf einem jährlich neu berechneten Schlüssel und der "Sitzlandquote", die seit 2000 jeweils 50 v.H. beträgt. Außerdem können von den Beteiligten mit Zustimmung aller Vertragspartner über den jeweiligen Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbracht werden.
Hiervon abweichend wird das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik vom Bund und den Sitzländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen im Verhältnis 90:10 finanziert (Haushalt B). Darüber hinaus erhält dieses Institut Zuschüsse von Euratom für ein gemeinsames Forschungsprogramm im Rahmen von Assoziationsverträgen.
Die Auswahl unter den angebotenen Fahrzeugen erfolgt in Entsprechung der Drucksache 70/11 des Bundesrates vom 4.2.2011 unter Berücksichtigung der Kriterien Umwelt und Wirtschaftlichkeit.
Die gesamte Abwicklung über die Beschaffung der Fahrzeuge wird über die MPG, Generalverwaltung, erfolgen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-10 Auftragsbekanntmachung
2012-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge