Rahmenvereinbarung über Leasing von PKW der oberen Mittelklasse für die Max-Planck-Gesellschaft (nachfolgend "MPG") und ihre Institute (nachfolgend "MPI"). Es handelt sich nicht um personenbezogene Fahrzeuge. Die Fahrzeuge werden jedoch überwiegend von den geschäftsführenden Direktoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Institute genutzt (siehe II.1.5 Kurzbeschreibung)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leasing von in Deutschland zulassungsfähigen, bislang nicht zugelassenen Neufahrzeugen (Limousinen und Kombis) der oberen Mittelklasse für die MPG und ihre Institute, sowie der Max-Planck-Innovation GmbH, MPI für Eisenforschung GmbH und das MPI für Kohlenforschung (siehe Anhang 1) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden "Auftragnehmer"). Die Leasingvertragsdauer beträgt 12 Monate pro Fahrzeug. Die maximale Abnahmemenge wird jährlich bis zu 100 PKW der oberen Mittelklasse als Limousine und Kombi sein, die sich nach den Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Bundesverwaltung (DKfzR) richtet. Bei Leasing der Fahrzeuge müssen die Vorschriften zu Ausstattungen der DKfzR beachtet werden. Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird. Die Fahrzeuge werden überwiegend von den geschäftsführenden Direktoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Institute genutzt. Finanzierung der MPG: Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern (Institutionelle Förderung). Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union. Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen (Haushalt A). Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen Länder beruht auf einem jährlich neu berechneten Schlüssel und der "Sitzlandquote", die seit 2000 jeweils 50 v.H. beträgt. Außerdem können von den Beteiligten mit Zustimmung aller Vertragspartner über den jeweiligen Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbracht werden. Hiervon abweichend wird das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik vom Bund und den Sitzländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen im Verhältnis 90:10 finanziert (Haushalt B). Darüber hinaus erhält dieses Institut Zuschüsse von Euratom für ein gemeinsames Forschungsprogramm im Rahmen von Assoziationsverträgen. Die Auswahl unter den angebotenen Fahrzeugen erfolgt in Entsprechung der Drucksache 70/11 des Bundesrates vom 4.2.2011 unter Berücksichtigung der Kriterien Umwelt und Wirtschaftlichkeit. Die gesamte Abwicklung über die Beschaffung der Fahrzeuge wird über die MPG, Generalverwaltung, erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kombiwagen und Limousinen
Menge oder Umfang:
PKW-Leasing, jährlich:Mindestabnahmemenge: 70.Geschätzte Abnahmemenge: 94.Maximale Abnahmemenge: 100.Das Abnahmeverhältnis der PKW´s wird wie folgt sein: Kombis ca. 60 %, Limousinen ca. 40 %.Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.Die durchschnittliche Jahreslaufleistung von 75 % der Fahrzeuge beträgt ca. 25 000 km.Bei ca. 25 % der Fahrzeuge beträgt die Jahreslaufleistung zwischen 30 000 km - 40 000 km.
PKW-Leasing, jährlich:Mindestabnahmemenge: 70.Geschätzte Abnahmemenge: 94.Maximale Abnahmemenge: 100.Das Abnahmeverhältnis der PKW´s wird wie folgt sein: Kombis ca. 60 %, Limousinen ca. 40 %.Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.Die durchschnittliche Jahreslaufleistung von 75 % der Fahrzeuge beträgt ca. 25 000 km.Bei ca. 25 % der Fahrzeuge beträgt die Jahreslaufleistung zwischen 30 000 km - 40 000 km.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kombiwagen und Limousinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung - Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstr. 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: rv-pkw@gv.mpg.de📧
Fax: +49 892108-1384 📠
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in seinem Teilnahmeantrag einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum, eigenhändiger Unterschrift und Firmenstempel.
2. Eignungserklärungen und Nachweise gemäß A-x und B-x (siehe Anlagen 1 bis 15).
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A-##) = Ausschlusskriterium
(B-##) = Bewertungskriterium - Kriterium zur Bewertung des Teilnahmeantrags
A-01: Unternehmensdarstellung max. 2 DIN A4 Seiten.
A-02: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Anlage 4).
A-03: Berufsgenossenschaft (Formblatt Anlage 5).
A-04: Erklärung über Fahrzeuge der oberen Mittelklasse des Herstellers mit mindestens der Energieeffizienzklasse A gemäß Energieeffizienzrichtlinien (Formblatt Anlage 9).
A-05: Erklärung über Service Hotline - telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen 24 Stunden am Tag (Formblatt Anlage 10).
A-06: Erklärung über die Verwendung asbestfreier Stoffe (z. B. der Kupplungs- und Bremsbeläge) (Formblatt Anlage 11).
A-07: Erklärung über die Verwendung umweltfreundlicher Grundierung und Lackierung der Fahrzeuge (Formblatt Anlage 12).
A-08: Bestätigung über die Mitlieferung der EU-Konformitätsbescheinigung, diese muss bei Auslieferung des Fahrzeugs beigefügt werden (Formblatt Anlage 13).
A-09: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 1).
A-10: Erklärung zur Unabhängigkeit gegenüber Unternehmen (Formblatt Anlage 8).
A-11: Benennung der Hersteller-/Modellreihen-Kombination (Formblatt Anlage 7).
A-12: Teilleistungen der Mitglieder Bewerber-/Bewerbergemeinschaft (Formblatt Anlage 2).
A-12: Verzeichnis über Teilleistungen Nachunternehmer (Formblatt Anlage 2).
A-13: Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (Formblatt Anlage 3).
A-14: Erklärung zur Grundlaufzeit (Formblatt Anlage 15).
B-01: Gesamtumsatz im Leasingbereich mit öffentlichen Auftraggebern bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt Anlage 6), (0-10 Punkten).
B-02: Pannenstatistik - Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der letzten drei (3) Kalenderjahre aufzuzeigen (Formblatt Anlage 14), (0-10 Punkte). Die Punkte ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Kalenderjahre 2009, 2010 und 2011, dieser wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
B-03: Erläuterung über mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe des Herstellers (z. B. Reifenpannen, Abschleppservice). Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-04: Erläuterung des Bewerbers über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zum Erhalt der Mobilität bei einem Werkstattaufenthalt. Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4 Seite),(0-10 Punkte).
B-05: Erläuterung über Servicepartner/Werkstätte des Fahrzeugherstellers in Städten über 500 000 Einwohnern auch an Wochenenden (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-06: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag aussagekräftige Referenzen vorzulegen, anhand derer die MPG die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers beurteilen kann. (0-10 Punkte).
Mindestanforderung an Referenzen:
— Es sind mindestens drei (3) Referenzen über Leasing von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse mit öffentlichen Auftraggebern vorzulegen,
— Es sind Referenzen aus den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2009, 2010, 2011) vorzulegen.
! ! ! Die entsprechenden Unterlagen sind anzufordern unter: rv-pkw@gv.mpg.de ! ! !
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in seinem Teilnahmeantrag einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum, eigenhändiger Unterschrift und Firmenstempel.
2. Eignungserklärungen und Nachweise gemäß A-x und B-x (siehe Anlagen 1 bis 15).
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A-##) = Ausschlusskriterium
(B-##) = Bewertungskriterium - Kriterium zur Bewertung des Teilnahmeantrags
A-01: Unternehmensdarstellung max. 2 DIN A4 Seiten.
A-02: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Anlage 4).
A-03: Berufsgenossenschaft (Formblatt Anlage 5).
A-04: Erklärung über Fahrzeuge der oberen Mittelklasse des Herstellers mit mindestens der Energieeffizienzklasse A gemäß Energieeffizienzrichtlinien (Formblatt Anlage 9).
A-05: Erklärung über Service Hotline - telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen 24 Stunden am Tag (Formblatt Anlage 10).
A-06: Erklärung über die Verwendung asbestfreier Stoffe (z. B. der Kupplungs- und Bremsbeläge) (Formblatt Anlage 11).
A-07: Erklärung über die Verwendung umweltfreundlicher Grundierung und Lackierung der Fahrzeuge (Formblatt Anlage 12).
A-08: Bestätigung über die Mitlieferung der EU-Konformitätsbescheinigung, diese muss bei Auslieferung des Fahrzeugs beigefügt werden (Formblatt Anlage 13).
A-09: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 1).
A-10: Erklärung zur Unabhängigkeit gegenüber Unternehmen (Formblatt Anlage 8).
A-11: Benennung der Hersteller-/Modellreihen-Kombination (Formblatt Anlage 7).
A-12: Teilleistungen der Mitglieder Bewerber-/Bewerbergemeinschaft (Formblatt Anlage 2).
A-12: Verzeichnis über Teilleistungen Nachunternehmer (Formblatt Anlage 2).
A-13: Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (Formblatt Anlage 3).
A-14: Erklärung zur Grundlaufzeit (Formblatt Anlage 15).
B-01: Gesamtumsatz im Leasingbereich mit öffentlichen Auftraggebern bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt Anlage 6), (0-10 Punkten).
B-02: Pannenstatistik - Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der letzten drei (3) Kalenderjahre aufzuzeigen (Formblatt Anlage 14), (0-10 Punkte). Die Punkte ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Kalenderjahre 2009, 2010 und 2011, dieser wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
B-03: Erläuterung über mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe des Herstellers (z. B. Reifenpannen, Abschleppservice). Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-04: Erläuterung des Bewerbers über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zum Erhalt der Mobilität bei einem Werkstattaufenthalt. Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4 Seite),(0-10 Punkte).
B-05: Erläuterung über Servicepartner/Werkstätte des Fahrzeugherstellers in Städten über 500 000 Einwohnern auch an Wochenenden (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-06: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag aussagekräftige Referenzen vorzulegen, anhand derer die MPG die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers beurteilen kann. (0-10 Punkte).
Mindestanforderung an Referenzen:
— Es sind mindestens drei (3) Referenzen über Leasing von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse mit öffentlichen Auftraggebern vorzulegen,
— Es sind Referenzen aus den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2009, 2010, 2011) vorzulegen.
! ! ! Die entsprechenden Unterlagen sind anzufordern unter: rv-pkw@gv.mpg.de ! ! !
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leasing von in Deutschland zulassungsfähigen, bislang nicht zugelassenen Neufahrzeugen (Limousinen und Kombis) der oberen Mittelklasse für die MPG und ihre Institute, sowie der Max-Planck-Innovation GmbH, MPI für Eisenforschung GmbH und das MPI für Kohlenforschung (siehe Anhang 1) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden "Auftragnehmer").
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leasing von in Deutschland zulassungsfähigen, bislang nicht zugelassenen Neufahrzeugen (Limousinen und Kombis) der oberen Mittelklasse für die MPG und ihre Institute, sowie der Max-Planck-Innovation GmbH, MPI für Eisenforschung GmbH und das MPI für Kohlenforschung (siehe Anhang 1) mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer (im Folgenden "Auftragnehmer").
Die Leasingvertragsdauer beträgt 12 Monate pro Fahrzeug. Die maximale Abnahmemenge wird jährlich bis zu 100 PKW der oberen Mittelklasse als Limousine und Kombi sein, die sich nach den Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Bundesverwaltung (DKfzR) richtet.
Die Leasingvertragsdauer beträgt 12 Monate pro Fahrzeug. Die maximale Abnahmemenge wird jährlich bis zu 100 PKW der oberen Mittelklasse als Limousine und Kombi sein, die sich nach den Richtlinien für die Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen der Bundesverwaltung (DKfzR) richtet.
Bei Leasing der Fahrzeuge müssen die Vorschriften zu Ausstattungen der DKfzR beachtet werden. Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.
Bei Leasing der Fahrzeuge müssen die Vorschriften zu Ausstattungen der DKfzR beachtet werden. Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.
Die Fahrzeuge werden überwiegend von den geschäftsführenden Direktoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern der Institute genutzt.
Finanzierung der MPG:
Die Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft erfolgt aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern (Institutionelle Förderung). Hinzu kommen Drittmittel für Projekte von öffentlichen oder privaten Geldgebern sowie der Europäischen Union.
Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen (Haushalt A). Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen Länder beruht auf einem jährlich neu berechneten Schlüssel und der "Sitzlandquote", die seit 2000 jeweils 50 v.H. beträgt. Außerdem können von den Beteiligten mit Zustimmung aller Vertragspartner über den jeweiligen Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbracht werden.
Die Zuschüsse zum Haushalt der Max-Planck-Gesellschaft werden von Bund und Ländern gemeinsam je zur Hälfte getragen (Haushalt A). Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge der einzelnen Länder beruht auf einem jährlich neu berechneten Schlüssel und der "Sitzlandquote", die seit 2000 jeweils 50 v.H. beträgt. Außerdem können von den Beteiligten mit Zustimmung aller Vertragspartner über den jeweiligen Finanzierungsanteil hinausgehende Leistungen erbracht werden.
Hiervon abweichend wird das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik vom Bund und den Sitzländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen im Verhältnis 90:10 finanziert (Haushalt B). Darüber hinaus erhält dieses Institut Zuschüsse von Euratom für ein gemeinsames Forschungsprogramm im Rahmen von Assoziationsverträgen.
Hiervon abweichend wird das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik vom Bund und den Sitzländern Bayern und Mecklenburg-Vorpommern nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen im Verhältnis 90:10 finanziert (Haushalt B). Darüber hinaus erhält dieses Institut Zuschüsse von Euratom für ein gemeinsames Forschungsprogramm im Rahmen von Assoziationsverträgen.
Die Auswahl unter den angebotenen Fahrzeugen erfolgt in Entsprechung der Drucksache 70/11 des Bundesrates vom 4.2.2011 unter Berücksichtigung der Kriterien Umwelt und Wirtschaftlichkeit.
Die gesamte Abwicklung über die Beschaffung der Fahrzeuge wird über die MPG, Generalverwaltung, erfolgen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Menge oder Umfang:
PKW-Leasing, jährlich:
Mindestabnahmemenge: 70.
Geschätzte Abnahmemenge: 94.
Maximale Abnahmemenge: 100.
Das Abnahmeverhältnis der PKW´s wird wie folgt sein: Kombis ca. 60 %, Limousinen ca. 40 %.
Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.
Varianten oder zusätzliche Hauptangebote mit besseren Ausstattungen sind zulässig, insofern die maximale Haftungsobergrenze im Schadensfall, die der MPG durch die Finanzierungsträger als Preisobergrenze für nicht personengebundene Dienstkraftfahrzeug gemäß DKfzR des BMF, nicht überschritten wird.
Die durchschnittliche Jahreslaufleistung von 75 % der Fahrzeuge beträgt ca. 25 000 km.
Bei ca. 25 % der Fahrzeuge beträgt die Jahreslaufleistung zwischen 30 000 km - 40 000 km.
Referenznummer: 8407 13 00 00 01 - RV-PKW
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Allgemeine Vorgaben für III.2.1) bis III.2.3) (siehe hierzu auch zusätzliche Angaben unter VI.3):
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Ziffer III.2.1) bis 2.3) in seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bewerber die in Ziffer III.2.1) bis 2.3) in seinem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
— Hinweise für Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
— Bewerbergemeinschaften ("BG"):
A-09: Eine BG hat in seinem Teilnahmeantrag die nachfolgend geforderten Eignungsnachweise (Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der in Ziffer III.2.2), III.2.3) und in seinem Teilnahmeantrag die geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftlich und finanziell) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag einreicht, oder auch als Einzelbewerber mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag an diesem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge führen.
Hinsichtlich der Beurteilung der in Ziffer III.2.2), III.2.3) und in seinem Teilnahmeantrag die geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftlich und finanziell) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die einen konkurrierenden Teilnahmeantrag einreicht, oder auch als Einzelbewerber mit einem konkurrierenden Teilnahmeantrag an diesem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge führen.
Im Teilnahmeantrag ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärungen zur BG in Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist.
— Einsatz anderer Unternehmen:
A-12: Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
A-12: Ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Anlage 2).
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen in Anlage 2).
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit die in Ziffer III.2) die geforderten Eignungsnachweise in seinem Teilnahmeantrag für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die in Ziffer III.2) und in seinem Teilnahmeantrag die geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
Sofern sich ein Bewerber, eine BG oder ein Mitglied einer BG, zum Nachweis der Eignung, d.h. der wirtschaftlichen und/oder fachlichen Leistungsfähigkeit, (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will, hat er/sie mit dem Teilnahmeantrag insoweit die in Ziffer III.2) die geforderten Eignungsnachweise in seinem Teilnahmeantrag für das jeweilige andere Unternehmen vorzulegen; in diesem Fall ist stets auch die Zuverlässigkeit des jeweiligen anderen Unternehmens durch die in Ziffer III.2) und in seinem Teilnahmeantrag die geforderten Eignungsnachweise nachzuweisen.
A-13: Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Anlage 3).
A-13: Ferner ist in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unternehmen in Anlage 3).
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Ziffer III.2) und in seinem Teilnahmeantrag die geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die dem Bewerber und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bewerber, dessen Teilnahmeantrag den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
Sofern ein Bewerber die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bewerber, dessen Teilnahmeantrag den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden Verpflichtungserklärungen vor Zuschlagserteilung nachzufordern.
B. Eignungsanforderungen zur Persönlichen Lage der Wirtschaftsteilnehmer
— Zuverlässigkeit:
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise / Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung:
A-01: Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma),Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen),einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei (2) DIN A4 Seiten.
A-01: Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma),Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen),einschließlich der personellen Kapazitäten, max. zwei (2) DIN A4 Seiten.
— Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
A-02: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 EG Abs. 6 VOL/A (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 EG Abs. 6 VOL/A in Anlage 4).
— Berufsgenossenschaft:
A-03: Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Anlage 5).
A-03: Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bewerbers seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft in Anlage 5).
— Benennung der Hersteller-/Modellreihen-Kombination:
A-11: Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag eine Hersteller-/Modellreihen-Kombination benannt wird (siehe Formblatt Anlage 7).
A-11: Die Eignung der Bewerber zur Erfüllung der im Wettbewerb stehenden Rahmenvereinbarung wird auf der Basis der einzureichenden Teilnahmeanträge geprüft. Zur Wahrung einer für die Zwecke des Auftraggebers erforderlichen Konstanz ist es wichtig, dass im Teilnahmeantrag eine Hersteller-/Modellreihen-Kombination benannt wird (siehe Formblatt Anlage 7).
Im Falle der Feststellung der Eignung ist diese in Konsequenz an die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis der vom Bewerber benannten Hersteller-/Modellreihen-Kombination bezogen. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bewerber insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Im Falle der Feststellung der Eignung ist diese in Konsequenz an die im Teilnahmeantrag aufgezeigte und nachgewiesene Fachkunde auf Basis der vom Bewerber benannten Hersteller-/Modellreihen-Kombination bezogen. In der sich anschließenden Angebotsphase des Vergabeverfahrens ist der Bewerber insofern an seine Angaben im Teilnahmewettbewerb gebunden; hiervon abweichende Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen.
! ! ! Die entsprechenden Unterlagen sind anzufordern unter: rv-pkw@gv.mpg.de ! ! !
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Kriterien sind Eignungskriterien. Es handelt sich um Bewertungskriterien, diese werden jeweils mit bis zu maximal 10 Punkten bewertet:
B-01: Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung im Leasingbereich mit öffentlichen Auftraggebern Anlage 6);
B-06: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag aussagekräftige Referenz en vorzulegen, anhand derer die MPG die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers beurteilen kann.
Mindestanforderung an Referenzen:
— Es sind mindestens drei (3) Referenzen über Leasing von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse mit öffentlichen Auftraggebern vorzulegen,
— Es sind Referenzen aus den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2009, 2010, 2011) vorzulegen.
Achtung:
Bewerbergemeinschaften haben die vorstehend und in ihrem Teilnahmeantrag geforderten Angaben jeweils für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die vorstehend und in seinem/ihrem Teilnahmeantrag geforderten Angaben getrennt zu nennen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bewerber und das/die andere(n) Unternehmen die vorstehend und in seinem/ihrem Teilnahmeantrag geforderten Angaben getrennt zu nennen.
A-10: Erklärung zur Unabhängigkeit gegenüber Unternehmen (Formblatt Anlage 8)
! ! ! Die entsprechenden Unterlagen sind anzufordern unter: rv-pkw@gv.mpg.de ! ! !
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Fähigkeit, Fahrzeuge der oberen Mittelklasse gemäß den Bestimmungen der DKfzR der Bundesverwaltung als Leasingfahrzeuge zu liefern.
Folgende Kriterien sind Eignungskriterien. Es handelt sich um Ausschlusskriterien:
A-04: Erklärung über Fahrzeuge der oberen Mittelklasse des Herstellers mit mindestens der Energieeffizienzklasse A gemäß Energieeffizienzrichtlinien PKW-EnVKV (Formblatt Anlage 9).
A-05: Erklärung über Service Hotline - telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen 24 Stunden am Tag (Formblatt Anlage 10).
A-06: Erklärung über die Verwendung asbestfreier Stoffe (z. B. der Kupplungs- und Bremsbeläge) (Formblatt Anlage 11).
A-07: Erklärung über die Verwendung umweltfreundlicher Grundierung und Lackierung der Fahrzeuge (Formblatt Anlage 12).
A-08: Bestätigung über die Mitlieferung der EU-Konformitätsbescheinigung, diese muss bei Auslieferung des Fahrzeugs beigefügt werden (Formblatt Anlage 13).
A-14: Erklärung zur Grundlaufzeit (Formblatt Anlage 15).
Folgende Kriterien sind Eignungskriterien. Es handelt sich um Bewertungskriterien, diese werden jeweils mit bis zu maximal 10 Punkten bewertet:
B-02: Pannenstatistik - Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der letzten drei (3) Kalenderjahre aufzuzeigen (Formblatt Anlage 14). Die Punkte ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Jahre 2009-2011, dieser wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
B-02: Pannenstatistik - Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der letzten drei (3) Kalenderjahre aufzuzeigen (Formblatt Anlage 14). Die Punkte ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Jahre 2009-2011, dieser wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
B-03: Erläuterung über mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe des Herstellers (z. B. Reifenpannen, Abschleppservice). Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4 Seite).
B-03: Erläuterung über mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe des Herstellers (z. B. Reifenpannen, Abschleppservice). Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4 Seite).
B-04: Erläuterung des Bewerbers über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zum Erhalt der Mobilität bei einem Werkstattaufenthalt. Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4 Seite).
B-04: Erläuterung des Bewerbers über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zum Erhalt der Mobilität bei einem Werkstattaufenthalt. Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4 Seite).
B-05: Erläuterung über Servicepartner/Werkstätte des Fahrzeugherstellers in Städten über 500 000 Einwohnern auch an Wochenenden (max. 1 DIN A4 Seite).
! ! ! Die entsprechenden Unterlagen sind anzufordern unter: rv-pkw@gv.mpg.de ! ! !
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind momentan noch nicht festlegbar. Nur im Verhandlungsverfahren ist es möglich Vertragslaufzeit, Vertragsbestandteile sowie die Festlegung der Fahrzeugausstattung unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu erörtern. Dies ist der Grund, warum das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Wettbewerbsverfahren ausgewählt wurde.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind momentan noch nicht festlegbar. Nur im Verhandlungsverfahren ist es möglich Vertragslaufzeit, Vertragsbestandteile sowie die Festlegung der Fahrzeugausstattung unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu erörtern. Dies ist der Grund, warum das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Wettbewerbsverfahren ausgewählt wurde.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften (im Folgenden "BG") sind zugelassen.
A-09: Der Bewerber hat zu erklären, ob er seinen Teilnahmeantrag in Form einer BG oder als Einzelbewerber abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerbergemeinschaft in Anlage 1).
Eine BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden "geschäftsführendes Mitglied"),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und,
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften (siehe Formblatt Erklärungen zur Bewerbergemeinschaft in Anlage 1).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 5
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer fünf (5) jährigen Laufzeit; Die Ausgestaltung ist Bestandteil des Verhandlungsverfahrens.
Begründung:
Die Rechtfertigung einer fünf (5) jährigen Laufzeit ergibt sich aus dem sehr großen Aufwand, der bei einem Wechsel des Auftraggebers und der dabei erforderlichen Übergabe der Leistungserbringung entsteht. Dies ist dem Grund, der Dezentralität der MPG geschuldet, sowie der Tatsache, dass die MPG interne Prozesse zu Bestellung und Auslieferung der Fahrzeuge über einen externen Dienstleister und ein externes Webportal steuert.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die Rechtfertigung einer fünf (5) jährigen Laufzeit ergibt sich aus dem sehr großen Aufwand, der bei einem Wechsel des Auftraggebers und der dabei erforderlichen Übergabe der Leistungserbringung entsteht. Dies ist dem Grund, der Dezentralität der MPG geschuldet, sowie der Tatsache, dass die MPG interne Prozesse zu Bestellung und Auslieferung der Fahrzeuge über einen externen Dienstleister und ein externes Webportal steuert.
Aus den Erfahrungen der MPG in den letzten Jahren ist ersichtlich, dass lange Übergangszeiträume für den Wechsel des Vertragspartners einkalkuliert werden müssen, da die Einarbeitung inhaltlich komplex und umfangreich ist.
Der externe Dienstleister stellt seine Plattform den Instituten und der Generalverwaltung zum Bestell- und Genehmigungsprozess zur Verfügung. Der Besteller hat hierbei die Auswahlmöglichkeit die Fahrzeugmodelle durch implementierte Abbildungen sowie technische Daten und Energieeffizienzen der Fahrzeuge auszuwählen und zu konfigurieren (insbesondere Fahrzeugfarbe und Interieurfarben). Hierbei hat der Lieferant der Fahrzeuge aktuelle Bilder aus seiner eignen Internetplattform zur Verfügung zu stellen. Das Webportal wird vom Dienstleister der MPG ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der externe Dienstleister stellt seine Plattform den Instituten und der Generalverwaltung zum Bestell- und Genehmigungsprozess zur Verfügung. Der Besteller hat hierbei die Auswahlmöglichkeit die Fahrzeugmodelle durch implementierte Abbildungen sowie technische Daten und Energieeffizienzen der Fahrzeuge auszuwählen und zu konfigurieren (insbesondere Fahrzeugfarbe und Interieurfarben). Hierbei hat der Lieferant der Fahrzeuge aktuelle Bilder aus seiner eignen Internetplattform zur Verfügung zu stellen. Das Webportal wird vom Dienstleister der MPG ständig auf dem aktuellsten Stand gehalten.
Die dabei anfallenden Mehraufwände bei der MPG einerseits und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte der MPG einerseits und dem Auftragnehmer andererseits lassen eine Laufzeit von nur zwei (2) Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des Systems (Webportal und interne Prozesse), an das der Vertragspartner herangeführt werden muss.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die dabei anfallenden Mehraufwände bei der MPG einerseits und beim Auftragnehmer andererseits sowie der Umfang der dabei gebundenen Arbeitskräfte der MPG einerseits und dem Auftragnehmer andererseits lassen eine Laufzeit von nur zwei (2) Jahren für beide Vertragsparteien kaum wirtschaftlich durchführen. Das kann dazu führen, dass der Bewerberkreis eingeschränkt wird, was durch die längere Laufzeit verhindert werden soll. Dies hat seinen Ursprung in der Komplexität des Systems (Webportal und interne Prozesse), an das der Vertragspartner herangeführt werden muss.
Angestrebt wird daher eine Laufzeit einer Rahmenvereinbarung von bis zu fünf (5) Jahren. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen (Ausschlusskriterium, siehe unter III.2.3 und siehe Formblatt Erklärung zur Grundlaufzeit Anlage 15).
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Angestrebt wird daher eine Laufzeit einer Rahmenvereinbarung von bis zu fünf (5) Jahren. Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung muss mindestens zwei (2) Jahre betragen (Ausschlusskriterium, siehe unter III.2.3 und siehe Formblatt Erklärung zur Grundlaufzeit Anlage 15).
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die in III.2.1 bis III.2.3 genannten Kriterien werden vom Auftraggeber wie folgt in Ausschluss- und Bewertungskriterien (Eignungskriterien) unterschieden: 1) Prüfung der Ausschlusskriterien (A-01 bis A-14) - Fehlen geforderte Angaben hierzu ganz oder teilweise, oder sind diese unvollständig oder den Vorgaben nicht entsprechend, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung. Werden die fehlenden Angaben nicht fristgemäß (binnen 6 Kalendertagen) nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. 2) Bewertung der Eignungskriterien (B-01 bis B-06) - diese sind von der Nachforderung ausgenommen. Fehlen vorgegebene Angaben oder werden geforderte Mindeststandards nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Andernfalls werden die gemachten Angaben nach Punkten wie folgt bewertet: Die maximalen 10 Punkte werden bei positiver Beurteilung gegeben (der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt), 5 Punkte bei neutraler Beurteilung (der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzungen) und 0 Punkte Beurteilung (die Aussage des Bewerbers war nicht nachvollziehbar oder unvollständig). Die Eignungskriterien B-02 und B-04 werden mit 20 % gewichtet. Die restlichen Eignungskriterien B-01, B-03, B-05 und B-06 werden mit jeweils 15 % gewichtet. Die Rangreihenfolge der Bewerber ergibt sich nach den erzielten Höchstpunkten. Die ersten drei Teilnehmer werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei Punktegleichheit wird gegebenenfalls ein vierter Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
Die in III.2.1 bis III.2.3 genannten Kriterien werden vom Auftraggeber wie folgt in Ausschluss- und Bewertungskriterien (Eignungskriterien) unterschieden: 1) Prüfung der Ausschlusskriterien (A-01 bis A-14) - Fehlen geforderte Angaben hierzu ganz oder teilweise, oder sind diese unvollständig oder den Vorgaben nicht entsprechend, erfolgt eine einmalige Nachforderung unter Fristsetzung. Werden die fehlenden Angaben nicht fristgemäß (binnen 6 Kalendertagen) nachgereicht, erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages. 2) Bewertung der Eignungskriterien (B-01 bis B-06) - diese sind von der Nachforderung ausgenommen. Fehlen vorgegebene Angaben oder werden geforderte Mindeststandards nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss. Andernfalls werden die gemachten Angaben nach Punkten wie folgt bewertet: Die maximalen 10 Punkte werden bei positiver Beurteilung gegeben (der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt), 5 Punkte bei neutraler Beurteilung (der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzungen) und 0 Punkte Beurteilung (die Aussage des Bewerbers war nicht nachvollziehbar oder unvollständig). Die Eignungskriterien B-02 und B-04 werden mit 20 % gewichtet. Die restlichen Eignungskriterien B-01, B-03, B-05 und B-06 werden mit jeweils 15 % gewichtet. Die Rangreihenfolge der Bewerber ergibt sich nach den erzielten Höchstpunkten. Die ersten drei Teilnehmer werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei Punktegleichheit wird gegebenenfalls ein vierter Teilnehmer zum Verhandlungsverfahren zugelassen.
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Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Langer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-07 📅
Datum des Endes: 2018-01-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 13 00 00 01 - RV-PKW
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag ist nach folgender Gliederung zu strukturieren, wobei die Reihenfolge der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise entsprechend der Liste in seinem Teilnahmeantrag einzuhalten ist:
1. Formloses Anschreiben des Bewerbers mit Datum, eigenhändiger Unterschrift und Firmenstempel.
2. Eignungserklärungen und Nachweise gemäß A-x und B-x (siehe Anlagen 1 bis 15).
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind zur Klarstellung in der abschließenden Liste zusammengefasst. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Ausschluss- und Bewertungskriterien, wobei diese jeweils durch die nummerierte Bezeichnung (in Klammern) wie folgt kenntlich gemacht werden:
(A-##) = Ausschlusskriterium
(B-##) = Bewertungskriterium - Kriterium zur Bewertung des Teilnahmeantrags
A-01: Unternehmensdarstellung max. 2 DIN A4 Seiten.
A-02: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt Anlage 4).
A-03: Berufsgenossenschaft (Formblatt Anlage 5).
A-04: Erklärung über Fahrzeuge der oberen Mittelklasse des Herstellers mit mindestens der Energieeffizienzklasse A gemäß Energieeffizienzrichtlinien (Formblatt Anlage 9).
A-05: Erklärung über Service Hotline - telefonische Erreichbarkeit an 365 Tagen 24 Stunden am Tag (Formblatt Anlage 10).
A-06: Erklärung über die Verwendung asbestfreier Stoffe (z. B. der Kupplungs- und Bremsbeläge) (Formblatt Anlage 11).
A-07: Erklärung über die Verwendung umweltfreundlicher Grundierung und Lackierung der Fahrzeuge (Formblatt Anlage 12).
A-08: Bestätigung über die Mitlieferung der EU-Konformitätsbescheinigung, diese muss bei Auslieferung des Fahrzeugs beigefügt werden (Formblatt Anlage 13).
A-09: Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formblatt Anlage 1).
A-10: Erklärung zur Unabhängigkeit gegenüber Unternehmen (Formblatt Anlage 8).
A-11: Benennung der Hersteller-/Modellreihen-Kombination (Formblatt Anlage 7).
A-12: Teilleistungen der Mitglieder Bewerber-/Bewerbergemeinschaft (Formblatt Anlage 2).
A-12: Verzeichnis über Teilleistungen Nachunternehmer (Formblatt Anlage 2).
A-13: Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer (Formblatt Anlage 3).
A-14: Erklärung zur Grundlaufzeit (Formblatt Anlage 15).
B-01: Gesamtumsatz im Leasingbereich mit öffentlichen Auftraggebern bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formblatt Anlage 6), (0-10 Punkten).
B-02: Pannenstatistik - Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der letzten drei (3) Kalenderjahre aufzuzeigen (Formblatt Anlage 14), (0-10 Punkte). Die Punkte ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Kalenderjahre 2009, 2010 und 2011, dieser wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
B-02: Pannenstatistik - Der Bewerber hat die Platzierung, Modellreihe und Hersteller der wettbewerbsgegenständliche Fahrzeuge gemäß unabhängigen Pannenstatistiken (z. B. ADAC) der letzten drei (3) Kalenderjahre aufzuzeigen (Formblatt Anlage 14), (0-10 Punkte). Die Punkte ergeben sich aus dem ermittelten Mittelwert der Kalenderjahre 2009, 2010 und 2011, dieser wird bei Nachkommastellen kaufmännisch ab- oder aufgerundet).
B-03: Erläuterung über mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe des Herstellers (z. B. Reifenpannen, Abschleppservice). Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-03: Erläuterung über mobilen Service mit umfassender Pannenhilfe des Herstellers (z. B. Reifenpannen, Abschleppservice). Im Teilnahmeantrag ist detailliert aufzuzeigen, welche Servicedienstleistungen der mobile Service umfasst (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-04: Erläuterung des Bewerbers über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zum Erhalt der Mobilität bei einem Werkstattaufenthalt. Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4 Seite),(0-10 Punkte).
B-04: Erläuterung des Bewerbers über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs zum Erhalt der Mobilität bei einem Werkstattaufenthalt. Dabei ist in der Erläuterung insbesondere auf eine zeitnahe Bereitstellung einzugehen, wenn absehbar ist, dass der Werkstattaufenthalt länger als 4 Stunden betragen wird (max. 2 DIN A4 Seite),(0-10 Punkte).
B-05: Erläuterung über Servicepartner/Werkstätte des Fahrzeugherstellers in Städten über 500 000 Einwohnern auch an Wochenenden (max. 1 DIN A4 Seite), (0-10 Punkte).
B-06: Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag aussagekräftige Referenzen vorzulegen, anhand derer die MPG die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers beurteilen kann. (0-10 Punkte).
Mindestanforderung an Referenzen:
— Es sind mindestens drei (3) Referenzen über Leasing von Fahrzeugen der oberen Mittelklasse mit öffentlichen Auftraggebern vorzulegen,
— Es sind Referenzen aus den vergangenen drei (3) abgeschlossenen Kalenderjahren (2009, 2010, 2011) vorzulegen.
! ! ! Die entsprechenden Unterlagen sind anzufordern unter: rv-pkw@gv.mpg.de ! ! !
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: München
Postort: Maximiliansstraße 39
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 092-152105 (2012-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 8407 13 00 00 01
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-14 📅
Name: Bmw ag
Postanschrift: Heidemannstr. 164
Postort: München
Postleitzahl: 80788
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Peter Langer