Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Kraftfahrzeugen

Südwestrundfunk

Jede öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt betreibt, zur Sicherstellung der Mobilität der Produktions- und Redaktionsteams, sowie der Mitarbeiter im Allgemeinen einen Fuhrpark mit verschiedenen Fahrzeugtypen für die unterschiedlichsten Einsatzzwecke. Der Betrieb des Fuhrparkes obliegt dem jeweiligen KFZ-Wesen der einzelnen Rundfunkanstalten. Zum Betrieb gehört, neben der Sicherstellung der Mobilität durch Bereitstellung von geeigneten, dem Einsatzzweck entsprechenden Fahrzeugen, auch deren Wartung und Instandhaltung durch eigene Werkstätten. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Kraftfahrzeuge ist die regelmäßige Erneuerung überalterter und nicht mehr wirtschaftlich zu betreibender Fahrzeuge durch Ersatzbeschaffung notwendig.
Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Ersatzbeschaffungen haben sich folgende öf-fentlich-rechtliche Rundfunkanstalten zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenge-schlossen:
— Bayerischer Rundfunk (BR),
— Hessischer Rundfunk (HR),
— Mitteldeutscher Rundfunk (MDR),
— Norddeutscher Rundfunk (NDR),
— Südwestrundfunk (SWR),
— Westdeutscher Rundfunk (WDR).
Unter Federführung des SWR wird in dieser EU-Ausschreibung das Ziel verfolgt, eine Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von standardisierten Kraftfahrzeugen zu schließen. Aus dieser Rahmenvereinbarung werden die oben genannten öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie der SR, RBB, Deutsche Welle und deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung mindestens 50 % beträgt, von Vertragsbeginn an bezugsberechtigt sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-19.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-19 Auftragsbekanntmachung
2012-12-10 Ergänzende Angaben