Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Logopapier
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Logopapier für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse und die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2013.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-07-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-10-30 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpapier
Menge oder Umfang: Los 1: ca. 17 000 000 Blatt; Los 2: ca. 17 000 000 Blatt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpapier 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 3616574-80067 📞
Fax: +49 8002471002-116 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 150-251092
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Aok plus.
Kurze Beschreibung: Lieferung von Logopapier für die AOK PLUS.
Menge oder Umfang: Ca. 17 000 000 Blatt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: AOK Nordost; AOK Sachsen-Anhalt.
Kurze Beschreibung: Lieferung von Logopapier für die AOK Nordost und die AOK Sachsen-Anhalt.
Referenznummer: 31/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-17 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31/2012
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 150-251092 (2012-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpapier
Menge oder Umfang: Los 1: ca. 17 000 000 Blatt; Los 2: ca. 17 000 000 Blatt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpapier 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Telefon: +49 3616574-80067 📞
Fax: +49 8002471002-116 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 150-251092
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen: Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23-35, 01159 Dresden, DEUTSCHLAND; Tel.: +49 3514203-1477, Fax: +49 3514203-1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
III.3.1) nein.
III.3.2) nein.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Logopapier für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse und die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2013.
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Bezeichnung des Loses: Aok plus.
Kurze Beschreibung: Lieferung von Logopapier für die AOK PLUS.
Menge oder Umfang: Ca. 17 000 000 Blatt.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: AOK Nordost; AOK Sachsen-Anhalt.
Kurze Beschreibung: Lieferung von Logopapier für die AOK Nordost und die AOK Sachsen-Anhalt.
Referenznummer: 31/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
00000 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: — Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— detaillierte Darstellung von Referenzprojekten der letzten 3 Jahre.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 13,13 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_31/2012 an die unter I.1 (Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 11,90 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
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Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-17 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstr. 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 31/2012
Zusätzliche Informationen
I.1) Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen: Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23-35, 01159 Dresden, DEUTSCHLAND; Tel.: +49 3514203-1477, Fax: +49 3514203-1460, vergabeunterlagen@sdv.de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
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III.3.1) nein.
III.3.2) nein.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Fax: +49 8002471002116 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 212-348997
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 150-251092
ABl. S-Ausgabe: 212
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-22 📅
Name: Antalis GmbH
Postanschrift: Queiser Ring 12
Postort: Landsberg
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Schützdruck GmbH & Co. KG
Postanschrift: Marktstraße 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 212-348997 (2012-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏
Fax: +49 8002471002116 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 212-348997
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 150-251092
ABl. S-Ausgabe: 212
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-22 📅
Name: Antalis GmbH
Postanschrift: Queiser Ring 12
Postort: Landsberg
Postleitzahl: 06188
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Schützdruck GmbH & Co. KG
Postanschrift: Marktstraße 49
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilterZuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach derVergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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