Rahmenvereinbarung zur sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung zum betrieblichen Brandschutz
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Form der Grundbetreuung sowie anlass- und bedarfsbezogen die betriebsspezifische Betreuung und die Beratung zur Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Übernahme der Aufgaben gemäß § 6 ASiG und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) erfolgt durch den Auftragnehmer als überbetrieblicher Dienst im Sinne von § 19 ASiG. Dabei sollen Aufgaben der anfallenden Grundbetreuung sowie anlass- und bedarfsbezogen Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung übernommen werden. Des Weiteren sollen zur Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes bei Bedarf Aufgaben als Brandschutzbeauftragter übernommen werden.
Anlass- und bedarfsbezogen soll der Auftragnehmer die Auftraggeberin als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-11-08
|
Auftragsbekanntmachung
|
2013-04-04
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|