Rahmenvereinbarung zur sicherheitstechnischen Betreuung und Beratung zum betrieblichen Brandschutz

AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle

Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Form der Grundbetreuung sowie anlass- und bedarfsbezogen die betriebsspezifische Betreuung und die Beratung zur Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Übernahme der Aufgaben gemäß § 6 ASiG und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) erfolgt durch den Auftragnehmer als überbetrieblicher Dienst im Sinne von § 19 ASiG. Dabei sollen Aufgaben der anfallenden Grundbetreuung sowie anlass- und bedarfsbezogen Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung übernommen werden. Des Weiteren sollen zur Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes bei Bedarf Aufgaben als Brandschutzbeauftragter übernommen werden.
Anlass- und bedarfsbezogen soll der Auftragnehmer die Auftraggeberin als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-08 Auftragsbekanntmachung
2013-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge oder Umfang:
Hinsichtlich der sicherheitstechnischen Betreuung in Form der Grundbetreuung ist mit einem Mindestabnahmevolumen von 1.200 Stunden pro Kalenderjahr zu rechnen. Des Weiteren schätzt die Auftraggeberin, dass insgesamt ca. 800 Stunden für die anlassund bedarfsbezogene Betreuung im Rahmen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben des Brandschutzes benötigt werden. Die Mengenangabe von 800 Stunden dient ausschließlich der Kalkulation und stellt kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der Auftraggeberin auch kein Bedarf an weiteren anlassund bedarfsbezogenen Tätigkeiten im Rahmen der Grundbetreuung oder der betriebsspezifischen Betreuung oder der Beratung zum betrieblichen Brandschutz bestehen. Zu berücksichtigen ist insbesondere auch, dass der Auftrag nicht den gesamten Betreuungsumfang der Grundbetreuung umfasst.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 223-367739
ABl. S-Ausgabe: 223
Zusätzliche Informationen
A.II) Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt. Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die sicherheitstechnische Betreuung gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Form der Grundbetreuung sowie anlass- und bedarfsbezogen die betriebsspezifische Betreuung und die Beratung zur Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Übernahme der Aufgaben gemäß § 6 ASiG und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) erfolgt durch den Auftragnehmer als überbetrieblicher Dienst im Sinne von § 19 ASiG. Dabei sollen Aufgaben der anfallenden Grundbetreuung sowie anlass- und bedarfsbezogen Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung übernommen werden. Des Weiteren sollen zur Wahrnehmung des betrieblichen Brandschutzes bei Bedarf Aufgaben als Brandschutzbeauftragter übernommen werden.
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Anlass- und bedarfsbezogen soll der Auftragnehmer die Auftraggeberin als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beraten und unterstützen.
Referenznummer: 35/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 4 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 13.
Der Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Befähigungsnachweise gemäß § 7 ASiG, die für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit ausweisen, für die die Leistung erbringenden Mitarbeiter/-innen - detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe der letzten 3 Geschäftsjahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der sicherheitstechnischen Betreuung, speziell in der Öffentlichen Verwaltung und in der Privatwirtschaft, welche den Verwaltungsbereich betreffen, nachweisen, unter Angabe von: - inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung; - Leistungszeit; - Anzahl der Betreuungsstunden; - Auftraggeber; - Ansprechpartner des Auftraggebers einschließlich Telefonnummer unter Verwendung der Anlage 11 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist. Es ist die Anzahl der Betreuungsstunden anzugeben, die auf die sicherheitstechnische Betreuung in der öffentlichen Verwaltung bzw. den Verwaltungsbereich in der Privatwirtschaft entfallen. Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens 1 Referenzprojekt vergleichbarer Art und Größe, welche die oben dargestellten Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen, vorweisen können. - Darstellung der Entwicklung der Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren, gesplittet nach Geschäftsjahr, gegliedert nach Mitarbeitern/-innen mit einschlägiger Qualifikation und festangestellten sowie freien Mitarbeitern/-innen (Anlage 12), - Darstellung der Gerätschaften und Mittel zur messtechnischen Prüfung von Arbeitssystemen sowie von Aufgabenstellungen in der Ergonomie.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach § 7 ASiG.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 35
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Papierform der Vergabeunterlagen: 10,64 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_35-2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen.
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Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar.
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Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-01-03 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Justitiarin Nadja Reinbold
Name: SDV AG, Vergabeunterlagen
Postanschrift: Tharandter Str. 23-35
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Telefon: +49 3514203-1477 📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de 📧
Fax: +49 3514203-1460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-02-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 35/2012
Zusätzliche Informationen
A.II) Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419771402 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
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Quelle: OJS 2012/S 223-367739 (2012-11-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 069-114188
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 223-367739
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 35/2012 und 09/2013
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen, 01067 Dresden.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Grundsätzliche Herangehensweise (20)
2. Projektmanagement (15)
3. Methodeneinsatz (20)
4. Zusatznutzen (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-02-19 📅
Name: DEKRA Automobil GmbH
Postanschrift: St.-Christophorus-Straße 3
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99092
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
— „§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
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— § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind....
— § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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— (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden....“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2013/S 069-114188 (2013-04-04)