Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Menge oder Umfang:
Los 1: Anzahl der im ZeitraumMai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUSeingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 1: im Jahr 2010 im Mai 2,im Juni 4, im Juli 3, im August 3, im September 3, im Oktober3, im November 5 und im Dezember 8; im Jahr 2011 im Januar 8,im Februar 7, im März 10, im April 9, im Mai 10, im Juni 9, imJuli 8, im August 8, im September 8, im Oktober 8, im November11 und im Dezember 12; im Jahr 2012 im Januar 12, im Februar10, im März 10 und im April 7. Anzahl der Einzelabrufe im Los 1während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 33; Los 2: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 2: im Jahr 2010 im Mai 23, im Juni 24,im Juli 28, im August 30, im September 32, im Oktober 33, imNovember 38 und im Dezember 37; im Jahr 2011 im Januar 39, imFebruar 35, im März 26, im April 23, im Mai 24, im Juni 25, imJuli 23, im August 20, im September 20, im Oktober 20, imNovember 35 und im Dezember 46; im Jahr 2012 im Januar 30, imFebruar 30, im März 28 und im April 28; Anzahl der Einzelabrufeim Los 2 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 113; Los 3: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 3: im Jahr 2010 im Mai 3, im Juni 2, imJuli 2, im August 2, im September 2, im Oktober 1, im November1 und im Dezember 1; im Jahr 2011 im Januar 2, im Februar 2, imMärz 2, im April 2, im Mai 2, im Juni 4, im Juli 3, im August3, im September 1, im Oktober 1, im November 2 und im Dezember2; im Jahr 2012 im Januar 3, im Februar 3, im März 3 und imApril 2; Anzahl der Einzelabrufe im Los 3 während diesesZeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 9; Los 4: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 4: im Jahr 2010 im Mai 71, im Juni 78,im Juli 82, im August 84, im September 120, im Oktober 114, imNovember 138 und im Dezember 139; im Jahr 2011 im Januar 78, imFebruar 73, im März 64, im April 72, im Mai 77, im Juni 77, imJuli 64, im August 66, im September 97, im Oktober 101, imNovember 103 und im Dezember 105; im Jahr 2012 im Januar 70, imFebruar 72, im März 60 und im April 62; Anzahl der Einzelabrufeim Los 4 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 427; Los 5: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 5: im Jahr 2010 im Mai 4, im Juni 7, imJuli 10, im August 11, im September 10, im Oktober 8, imNovember 6 und im Dezember 5; im Jahr 2011 im Januar 6, imFebruar 6, im März 6, im April 5, im Mai 9, im Juni 11, im Juli10, im August 14, im September 9, im Oktober 10, im November 11und im Dezember 11; im Jahr 2012 im Januar 13, im Februar 14,im März 11 und im April 13. Anzahl der Einzelabrufe im Los 5während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 63; Los 6: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 6: im Jahr 2010 im Mai 0, im Juni 0, imJuli 0, im August 0, im September 0, im Oktober 0, im November41 und im Dezember 45; im Jahr 2011 im Januar 50, im Februar60, im März 67, im April 73, im Mai 82, im Juni 83, im Juli 54,im August 53, im September 83, im Oktober 92, im November 111und im Dezember 86; im Jahr 2012 im Januar 94, im Februar 111,im März 119 und im April 124; Anzahl der Einzelabrufe im Los 6während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 203. Bezüglich des Loses 6 weist die Auftraggeberinbereits jetzt darauf hin, dass künftig signifikant wenigerBedarf an der Überlassung von Arbeitnehmern bestehen wird bzw.der Bedarf auch ganz entfallen kann. Die Angaben für die Lose 1bis 6 zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulationund stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass dieangegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschrittenwerden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOKPLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmernbestehen.
Los 1: Anzahl der im ZeitraumMai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUSeingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 1: im Jahr 2010 im Mai 2,im Juni 4, im Juli 3, im August 3, im September 3, im Oktober3, im November 5 und im Dezember 8; im Jahr 2011 im Januar 8,im Februar 7, im März 10, im April 9, im Mai 10, im Juni 9, imJuli 8, im August 8, im September 8, im Oktober 8, im November11 und im Dezember 12; im Jahr 2012 im Januar 12, im Februar10, im März 10 und im April 7. Anzahl der Einzelabrufe im Los 1während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 33; Los 2: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 2: im Jahr 2010 im Mai 23, im Juni 24,im Juli 28, im August 30, im September 32, im Oktober 33, imNovember 38 und im Dezember 37; im Jahr 2011 im Januar 39, imFebruar 35, im März 26, im April 23, im Mai 24, im Juni 25, imJuli 23, im August 20, im September 20, im Oktober 20, imNovember 35 und im Dezember 46; im Jahr 2012 im Januar 30, imFebruar 30, im März 28 und im April 28; Anzahl der Einzelabrufeim Los 2 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 113; Los 3: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 3: im Jahr 2010 im Mai 3, im Juni 2, imJuli 2, im August 2, im September 2, im Oktober 1, im November1 und im Dezember 1; im Jahr 2011 im Januar 2, im Februar 2, imMärz 2, im April 2, im Mai 2, im Juni 4, im Juli 3, im August3, im September 1, im Oktober 1, im November 2 und im Dezember2; im Jahr 2012 im Januar 3, im Februar 3, im März 3 und imApril 2; Anzahl der Einzelabrufe im Los 3 während diesesZeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 9; Los 4: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 4: im Jahr 2010 im Mai 71, im Juni 78,im Juli 82, im August 84, im September 120, im Oktober 114, imNovember 138 und im Dezember 139; im Jahr 2011 im Januar 78, imFebruar 73, im März 64, im April 72, im Mai 77, im Juni 77, imJuli 64, im August 66, im September 97, im Oktober 101, imNovember 103 und im Dezember 105; im Jahr 2012 im Januar 70, imFebruar 72, im März 60 und im April 62; Anzahl der Einzelabrufeim Los 4 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 427; Los 5: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 5: im Jahr 2010 im Mai 4, im Juni 7, imJuli 10, im August 11, im September 10, im Oktober 8, imNovember 6 und im Dezember 5; im Jahr 2011 im Januar 6, imFebruar 6, im März 6, im April 5, im Mai 9, im Juni 11, im Juli10, im August 14, im September 9, im Oktober 10, im November 11und im Dezember 11; im Jahr 2012 im Januar 13, im Februar 14,im März 11 und im April 13. Anzahl der Einzelabrufe im Los 5während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 63; Los 6: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetztenLeiharbeitnehmer im Los 6: im Jahr 2010 im Mai 0, im Juni 0, imJuli 0, im August 0, im September 0, im Oktober 0, im November41 und im Dezember 45; im Jahr 2011 im Januar 50, im Februar60, im März 67, im April 73, im Mai 82, im Juni 83, im Juli 54,im August 53, im September 83, im Oktober 92, im November 111und im Dezember 86; im Jahr 2012 im Januar 94, im Februar 111,im März 119 und im April 124; Anzahl der Einzelabrufe im Los 6während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen vonEinzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigtwurden: 203. Bezüglich des Loses 6 weist die Auftraggeberinbereits jetzt darauf hin, dass künftig signifikant wenigerBedarf an der Überlassung von Arbeitnehmern bestehen wird bzw.der Bedarf auch ganz entfallen kann. Die Angaben für die Lose 1bis 6 zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulationund stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass dieangegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschrittenwerden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOKPLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmernbestehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Der AOK PLUS service GmbH wird ein Abrufrecht eingeräumt. Bei Bedarf an der Überlassung eines Arbeitnehmers kann die AOK PLUS service GmbH auf Basis der Rahmenvereinbarung (Anlage 18 der Vergabeunterlagen) für den benötigten Mitarbeitertyp/Berufsgruppe nach dem unter § 4 der Rahmenvereinbarung beschriebenen Verfahren einen Einzelauftrag erteilen. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt C.II. der Vergabeunterlagen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt. Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Der AOK PLUS service GmbH wird ein Abrufrecht eingeräumt. Bei Bedarf an der Überlassung eines Arbeitnehmers kann die AOK PLUS service GmbH auf Basis der Rahmenvereinbarung (Anlage 18 der Vergabeunterlagen) für den benötigten Mitarbeitertyp/Berufsgruppe nach dem unter § 4 der Rahmenvereinbarung beschriebenen Verfahren einen Einzelauftrag erteilen. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt C.II. der Vergabeunterlagen sowie § 3 der Rahmenvereinbarung zu entnehmen. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt. Die Auftraggeberin kann nach § 3 Abs. 4 lit. g VOL/A-EG neue Dienstleistungen, die in Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den drei Bietern.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Datentypist/-in für die Regionen Sachsen und Thüringen;
Menge oder Umfang: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 1: im Jahr 2010 im Mai 2, im Juni 4, im Juli 3, im August 3, im September 3, im Oktober 3, im November 5 und im Dezember 8; im Jahr 2011 im Januar 8, im Februar 7, im März 10, im April 9, im Mai 10, im Juni 9, im Juli 8, im August 8, im September 8, im Oktober 8, im November 11 und im Dezember 12; im Jahr 2012 im Januar 12, im Februar 10, im März 10 und im April 7. Anzahl der Einzelabrufe im Los 1 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 33. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schreibkraft/Bürohilfe in für die Regionen Sachsen und;
Menge oder Umfang: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 2: im Jahr 2010 im Mai 23, im Juni 24, im Juli 28, im August 30, im September 32, im Oktober 33, im November 38 und im Dezember 37; im Jahr 2011 im Januar 39, im Februar 35, im März 26, im April 23, im Mai 24, im Juni 25, im Juli 23, im August 20, im September 20, im Oktober 20, im November 35 und im Dezember 46; im Jahr 2012 im Januar 30, im Februar 30, im März 28 und im April 28. Anzahl der Einzelabrufe im Los 2 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 113. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sekretärin/Sekretär für die Regionen Sachsen und Thüringen
Menge oder Umfang: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 3: im Jahr 2010 im Mai 3, im Juni 2, im Juli 2, im August 2, im September 2, im Oktober 1, im November 1 und im Dezember 1; im Jahr 2011 im Januar 2, im Februar 2, im März 2, im April 2, im Mai 2, im Juni 4, im Juli 3, im August 3, im September 1, im Oktober 1, im November 2 und im Dezember 2; im Jahr 2012 im Januar 3, im Februar 3, im März 3 und im April 2. Anzahl der Einzelabrufe im Los 3 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 9. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienenausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen
Menge oder Umfang: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 4: im Jahr 2010 im Mai 71, im Juni 78, im Juli 82, im August 84, im September 120, im Oktober 114, im November 138 und im Dezember 139; im Jahr 2011 im Januar 78, im Februar 73, im März 64, im April 72, im Mai 77, im Juni 77, im Juli 64, im August 66, im September 97, im Oktober 101, im November 103 und im Dezember 105; im Jahr 2012 im Januar 70, im Februar 72, im März 60 und im April 62. Anzahl der Einzelabrufe im Los 4 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 427. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Sozialversicherungsfachangestellte/r für die Regionen
Menge oder Umfang: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 5: im Jahr 2010 im Mai 4, im Juni 7, im Juli 10, im August 11, im September 10, im Oktober 8, im November 6 und im Dezember 5; im Jahr 2011 im Januar 6, im Februar 6, im März 6, im April 5, im Mai 9, im Juni 11, im Juli 10, im August 14, im September 9, im Oktober 10, im November 11 und im Dezember 11; im Jahr 2012 im Januar 13, im Februar 14, im März 11 und im April 13. Anzahl der Einzelabrufe im Los 5 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 63. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Call-Center-Agent/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
Menge oder Umfang: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 6: im Jahr 2010 im Mai 0, im Juni 0, im Juli 0, im August 0, im September 0, im Oktober 0, im November 41 und im Dezember 45; im Jahr 2011 im Januar 50, im Februar 60, im März 67, im April 73, im Mai 82, im Juni 83, im Juli 54, im August 53, im September 83, im Oktober 92, im November 111 und im Dezember 86; im Jahr 2012 im Januar 94, im Februar 111, im März 119 und im April 124. Anzahl der Einzelabrufe im Los 6 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 203. Bezüglich des Loses 6 weist die Auftraggeberin bereits jetzt darauf hin, dass künftig signifikant weniger Bedarf an der Überlassung von Arbeitnehmern bestehen wird bzw. der Bedarf auch ganz entfallen kann. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Los 1: Anzahl der im Zeitraum
Mai 2010 bis April 2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS
eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 1: im Jahr 2010 im Mai 2,
im Juni 4, im Juli 3, im August 3, im September 3, im Oktober
3, im November 5 und im Dezember 8; im Jahr 2011 im Januar 8,
im Februar 7, im März 10, im April 9, im Mai 10, im Juni 9, im
Juli 8, im August 8, im September 8, im Oktober 8, im November
11 und im Dezember 12; im Jahr 2012 im Januar 12, im Februar
10, im März 10 und im April 7. Anzahl der Einzelabrufe im Los 1
während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von
Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt
wurden: 33; Los 2: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April
2012 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten
Leiharbeitnehmer im Los 2: im Jahr 2010 im Mai 23, im Juni 24,
im Juli 28, im August 30, im September 32, im Oktober 33, im
November 38 und im Dezember 37; im Jahr 2011 im Januar 39, im
Februar 35, im März 26, im April 23, im Mai 24, im Juni 25, im
Juli 23, im August 20, im September 20, im Oktober 20, im
November 35 und im Dezember 46; im Jahr 2012 im Januar 30, im
Februar 30, im März 28 und im April 28; Anzahl der Einzelabrufe
im Los 2 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von
wurden: 113; Los 3: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April
Leiharbeitnehmer im Los 3: im Jahr 2010 im Mai 3, im Juni 2, im
Juli 2, im August 2, im September 2, im Oktober 1, im November
1 und im Dezember 1; im Jahr 2011 im Januar 2, im Februar 2, im
März 2, im April 2, im Mai 2, im Juni 4, im Juli 3, im August
3, im September 1, im Oktober 1, im November 2 und im Dezember
2; im Jahr 2012 im Januar 3, im Februar 3, im März 3 und im
April 2; Anzahl der Einzelabrufe im Los 3 während dieses
Zeitraums, wobei Verlängerungen von
wurden: 9; Los 4: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April
Leiharbeitnehmer im Los 4: im Jahr 2010 im Mai 71, im Juni 78,
im Juli 82, im August 84, im September 120, im Oktober 114, im
November 138 und im Dezember 139; im Jahr 2011 im Januar 78, im
Februar 73, im März 64, im April 72, im Mai 77, im Juni 77, im
Juli 64, im August 66, im September 97, im Oktober 101, im
November 103 und im Dezember 105; im Jahr 2012 im Januar 70, im
Februar 72, im März 60 und im April 62; Anzahl der Einzelabrufe
im Los 4 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von
wurden: 427; Los 5: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April
Leiharbeitnehmer im Los 5: im Jahr 2010 im Mai 4, im Juni 7, im
Juli 10, im August 11, im September 10, im Oktober 8, im
November 6 und im Dezember 5; im Jahr 2011 im Januar 6, im
Februar 6, im März 6, im April 5, im Mai 9, im Juni 11, im Juli
10, im August 14, im September 9, im Oktober 10, im November 11
und im Dezember 11; im Jahr 2012 im Januar 13, im Februar 14,
im März 11 und im April 13. Anzahl der Einzelabrufe im Los 5
wurden: 63; Los 6: Anzahl der im Zeitraum Mai 2010 bis April
Leiharbeitnehmer im Los 6: im Jahr 2010 im Mai 0, im Juni 0, im
Juli 0, im August 0, im September 0, im Oktober 0, im November
41 und im Dezember 45; im Jahr 2011 im Januar 50, im Februar
60, im März 67, im April 73, im Mai 82, im Juni 83, im Juli 54,
im August 53, im September 83, im Oktober 92, im November 111
und im Dezember 86; im Jahr 2012 im Januar 94, im Februar 111,
im März 119 und im April 124; Anzahl der Einzelabrufe im Los 6
wurden: 203. Bezüglich des Loses 6 weist die Auftraggeberin
bereits jetzt darauf hin, dass künftig signifikant weniger
Bedarf an der Überlassung von Arbeitnehmern bestehen wird bzw.
der Bedarf auch ganz entfallen kann. Die Angaben für die Lose 1
bis 6 zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation
und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die
angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten
werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK
PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern
bestehen.
Referenznummer: 26/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01067 Bundesrepublik Deutschland Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit (Anlage 10 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG der zuständigen Erlaubnisbehörde in Kopie - Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 11 der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 300 000 EUR; Los 2: 800 000 EUR; Los 3: 150 000 EUR; Los 4: 3,3 Mio. EUR; Los 5: 600 000 EUR; Los 6: 800 000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für alle Lose nachzuweisen. Soweit ein Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG der zuständigen Erlaubnisbehörde in Kopie - Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 11 der Vergabeunterlagen. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 300 000 EUR; Los 2: 800 000 EUR; Los 3: 150 000 EUR; Los 4: 3,3 Mio. EUR; Los 5: 600 000 EUR; Los 6: 800 000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für alle Lose nachzuweisen. Soweit ein Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Detaillierte Darstellung von
Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der
letzten 3 Geschäftsjahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in
der Überlassung von Arbeitnehmern in Körperschaften des
Öffentlichen Rechts und privaten Unternehmen nachweisen, unter
Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des
Auftraggebers einschließlich des Ansprechpartners mit
Telefonnummer sowie der Angabe, ob Arbeitnehmer des
Mitarbeitertypen/Berufsgruppe, für welchen der Bieter ein
Angebot abgibt, mit mindestens der unten benannten
Qualifikation überlassen wurden unter Verwendung der Anlage
12-1 bis 12-6 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu
vervielfältigen ist. In diesem Zusammenhang ist der
Rechnungswert anzugeben, welcher auf diese
Mitarbeitertypen/Berufsgruppen entfällt. Die Auftraggeberin
betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages
lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los wenigstens 1
Referenzprojekt vergleichbarer Art und Größe vorweisen können,
welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von
Arbeitnehmern des Mitarbeitertypen/Berufsgruppe, für welchen
der Bieter ein Angebot abgibt, mit mindestens der nachfolgenden
Qualifikation nachweisen: Los 1: -; Los 2: Ausbildung als
Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation; Los 3: Ausbildung als
Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation oder Sekretär/in; Los
4: kaufmännische Berufsausbildung; Los 5:
Sozialversicherungsfachangestellte/r; Los 6: Ausbildung als
Call-Center-Agent oder entsprechende Berufserfahrung. Soweit
ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann ein
Referenzprojekt, welches Kenntnisse und Erfahrungen in der
Überlassung von Arbeitnehmern mehrerer
Mitarbeitertypen/Berufsgruppen, für welche der Bieter ein
Angebot abgibt, nachweist, für das jeweilige Los dargestellt
werden. Dabei ist für das jeweilige Los der Rechnungswert für
die Überlassung der Arbeitnehmer des
Mitarbeitertypen/Berufsgruppe mit der oben benannten
Qualifikation anzugeben. - Darstellung der Entwicklung der
Mitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet
je Geschäftsjahr, gegliedert nach den
Angebot abgibt, unter Verwendung der Anlage 13 der
Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Zahlungsweise für die Unterlagen:
11,34 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_26/2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
11,34 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes AOK-P_26/2012 an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0156600907, BLZ: 86010090 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z.B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR, ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-02-05 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Zentrale Vergabestelle
Frau Justitiarin Nadja Reinbold
Name: SDV AG, Vergabeunterlagen
Postanschrift: Tharandter Str. 35
Postort: Dresden,
Postleitzahl: 01159
Telefon: +49 35142031477📞
E-Mail: vergabeunterlagen@sdv.de📧
Fax: +49 35142031460 📠
URL der Dokumente: www.vergabe24.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 26/2012
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771402📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten
u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 101a Informations- und
Wartepflicht. (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses
unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung
über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen
werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem
Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die
Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen
besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b
Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam,
wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107
Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ... § 114
Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer
entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt
ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge
nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die
Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..." Es wird
der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung
nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis
des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist
nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu §
121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2012/S 245-403058 (2012-12-14)
Ergänzende Angaben (2013-01-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-12-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
Telefon: +49 361657480064📞
Fax: +49 8002471002116 📠
Los 1:
Als Zweitplatzierter: ZIEL-Leipzig Personaldienstleistungen GmbH, Straße der Nationen 122, 09111 Chemnitz,
Als Drittplatzierter: ARWA GmbH, Kaiserallee 13 a, 76133 Karlsruhe.
Los 2:
Als Zweitplatzierter: Randstad Deutschland GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 148, 10117 Berlin,
Als Drittplatzierter: ZIEL-Leipzig Personaldienstleistungen GmbH, Straße der Nationen 122, 09111 Chemnitz.
Los 3:
Als Zweitplatzierter: Aktiv personal-service GmbH, Kurfürstendamm 224, 10719 Berlin,
Als Drittplatzierter: ARWA GmbH, Kaiserallee 13 a, 76133 Karlsruhe.
Los 4:
Als Zweitplatzierter: DIS AG Office & Management, An der Kreuzkirche 6, 01067 Dresden,
Als Drittplatzierter: Orizon GmbH, Berliner Allee 28c, 86153 Augsburg.
Los 5:
Als Zweitplatzierter: Trummer Personalservice GmbH, Bahnhof-straße 24, 09113 Chemnitz.
Los 6:
Als Zweitplatzierter: Trummer Personalservice GmbH, Bahnhofstraße 24, 09113 Chemnitz,
Als Drittplatzierter: WalterFachKraft GmbH & Co. KG, Leipziger Straße 171, 36039 Fulda.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-11 📅
Name: Erstplatzierter: GfP Gesellschaft für Personalservice mbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Land: Deutschland 🇩🇪
6️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 28
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 114 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.