Rahmenvertrag 2012 / 2015 Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Rahmenvertrag 2012 / 2015 Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-01-06.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-01-06 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-01-11 | Ergänzende Angaben |
| 2012-06-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Menge oder Umfang: Rahmenvertrag 2012 / 2012 Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: alexander.weschnin@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118992795 📞
Fax: +49 2118932795 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 6-009061
ABl. S-Ausgabe: 6
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag 2012 / 2015 Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung im Handelsregister oder vergleichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards: Zu a) bis f) s. Eigenerklärung (Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-04-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-03-01 📅
Öffnungsort:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Weschnin
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 006-009061 (2012-01-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
Menge oder Umfang: Rahmenvertrag 2012 / 2012 Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Postleitzahl: 40200
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: alexander.weschnin@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 2118992795 📞
Fax: +49 2118932795 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-06 📅
Einreichungsfrist: 2012-03-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 6-009061
ABl. S-Ausgabe: 6
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag 2012 / 2015 Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eintragung im Handelsregister oder vergleichbar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz letzte 3 Jahre;
b) Durchführung vergleichbarer Leistungen;
c) keine schweren Verfehlungen;
d) Berufsgenossenschaft;
e) Zahlung von Steuern und Abgaben;
f) weitere Erklärungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Entsorger: Entsorgungsfachbetrieb für die Entsorgung von teerhaltigen Straßenausbaustoffen;
b) Beschreibung des Entsorgungsverfahrens;
c) Beförderer: Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln und Befördern von teerhaltigen Straßenausbaustoffen.
Zu a) Nachweis/Zertifikat § 52 KrW-/AbfG, Nachweis Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Zu b) Beschreibung.
Zu c) Nachweis/Zertifikat § 52 KrW-/AbfG, Nachweis Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Details zu a) bis c) s. Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Allgemeines: Auftragsabwicklung, Reaktionszeiten, Erreichbarkeit,
— Bedingungen für Nachunternehmereinsatz,
— Rechnungsabwicklung und Zahlungsmodalitäten,
— Arbeitsschutz und -sicherheit,
— Haftung (zu Deteils s. Vertragsbedingungen).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Es entstehen keine Druckkosten. Die Unterlagen können schriftlich bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Submissionsstelle unter Angabe des Vergabeamtes und des Ausschreibungsobjektes angefordert werden. Referenzen sind bei Anforderung der Unterlagen nicht erforderlich. Die Unterlagen können auch bei der in I.1) (Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Stelle abgeholt werden: montags bis donnerstags 7:30 bis 16:00 Uhr, freitags 7:30 bis 13:00 Uhr.
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Datum der Angebotseröffnung: 2012-03-01 📅
Öffnungsort:
Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Weschnin
Internetadresse: www.duesseldorf.de 🌏
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Bauverwaltungsamt, Submissionsstelle
Postanschrift: Brinckmannstraße 5
Postleitzahl: 40225
Telefon: +49 2118993902 📞
E-Mail: ausschreibungen@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 2118929080 📠
URL der Dokumente: www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
URL der Teilnahme: www.duesseldorf.de/ausschreibung 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Ergänzende Angaben (2012-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 9-012494
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 6-009061
ABl. S-Ausgabe: 9
Quelle: OJS 2012/S 009-012494 (2012-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 9-012494
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 6-009061
ABl. S-Ausgabe: 9
Quelle: OJS 2012/S 009-012494 (2012-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 310 590,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 113-186650
ABl. S-Ausgabe: 113
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-17 📅
Name: Awista GmbH
Postanschrift: Höherweg 100
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40223
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@awista.de 📧
Internetadresse: www.awista-duesseldorf.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 004
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Telefon: +49 2114753143 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 113-186650 (2012-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 310 590,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 113-186650
ABl. S-Ausgabe: 113
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-17 📅
Name: Awista GmbH
Postanschrift: Höherweg 100
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40223
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@awista.de 📧
Internetadresse: www.awista-duesseldorf.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 004
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Telefon: +49 2114753143 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluß oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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