Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) bietet Einrichtungen des Landes Berlin die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Kunden gemäß einer konkreten Bestellung mit Personalcomputern (PC), Notebooks, Druckern und Monitoren für Arbeitsplätze einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender zusätzlicher Dienstleistungen aus. Die zu beschaffenden technischen Geräte wurden im Hinblick auf die Regelung des § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf 6 Lose verteilt. Im Land Berlin sind derzeit etwa 65.000 Arbeitsplätze sowie Schulen mit Personalcomputern ausgestattet. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Arbeitsplatzausstattung beträgt zwischen 4 und 7 Jahre. Alle Einrichtungen des Landes haben die Möglichkeit, Personalcomputer nebst Zubehör / Peripherie über das ITDZ Berlin zu beschaffen. Die Rahmenverträge (je Los ein Rahmenvertrag) werden über folgende Leistungen abgeschlossen, die im technischen Teil der Vergabeunterlage näher beschrieben werden: Los 1: Green PC, Los 2: Flex PC, Los 3: Monitore (19", 22", 24", 27"), Los 4: Drucker, Multifunktionsgeräte, Scanner, Faxgeräte, Los 5: Notebooks, Subnotebooks, Los 6: Beamer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ je Los abzurufen:Los 1: Green-PC 20 000 Stück,Los 2: Flex-PC 1 000 Stück,Los 3: Monitore (19“, 22“, 24“, 27“) verschiedene Blickwinkelklassen insgesamt 15 000 Stück,Los 4: Drucker (alle Kriteriengruppen), Multifunktionsgeräte, Faxgeräte, Scanner insgesamt 4 000 Stück,Los 5: Notebook, Subnotebook insgesamt 3 000 Stück,Los 6: Beamer 600 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AÖR)
Postanschrift: Berliner Straße 112-115
Postleitzahl: 10713
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.itdz-berlin.de🌏
E-Mail: ausschreibungen@itdz-berlin.de📧
Telefon: +49 3090222-6266📞
Fax: +49 309028-3055 📠
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten, Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Deckblatt zur Einreichung von Angeboten V100.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Aufträge über Lieferleistungen für elektronische Bauteile oder Produkte dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung vergeben werden, die den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Der Bieter hat entweder ein Zertifikat oder eine formlose Darstellung der Maßnahmen (Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Anlage Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm V100.doc) zur Umsetzung der ILO-Kernbarbeitsnormen vorzulegen.
Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
Zusätzlich sollen die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, mit dem Angebot vorgelegt werden.
Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen.
Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und - soweit möglich - belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. § 101a GWB vorliegen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten, Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Deckblatt zur Einreichung von Angeboten V100.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Aufträge über Lieferleistungen für elektronische Bauteile oder Produkte dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung vergeben werden, die den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Der Bieter hat entweder ein Zertifikat oder eine formlose Darstellung der Maßnahmen (Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Anlage Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm V100.doc) zur Umsetzung der ILO-Kernbarbeitsnormen vorzulegen.
Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
Zusätzlich sollen die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, mit dem Angebot vorgelegt werden.
Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen.
Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und - soweit möglich - belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. § 101a GWB vorliegen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) bietet Einrichtungen des Landes Berlin die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Kunden gemäß einer konkreten Bestellung mit Personalcomputern (PC), Notebooks, Druckern und Monitoren für Arbeitsplätze einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender zusätzlicher Dienstleistungen aus. Die zu beschaffenden technischen Geräte wurden im Hinblick auf die Regelung des § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf 6 Lose verteilt. Im Land Berlin sind derzeit etwa 65.000 Arbeitsplätze sowie Schulen mit Personalcomputern ausgestattet. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Arbeitsplatzausstattung beträgt zwischen 4 und 7 Jahre. Alle Einrichtungen des Landes haben die Möglichkeit, Personalcomputer nebst Zubehör / Peripherie über das ITDZ Berlin zu beschaffen. Die Rahmenverträge (je Los ein Rahmenvertrag) werden über folgende Leistungen abgeschlossen, die im technischen Teil der Vergabeunterlage näher beschrieben werden:
Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) bietet Einrichtungen des Landes Berlin die Beschaffung von Informationstechnik als Dienstleistung an. Im Rahmen dieser Aufgabe stattet das ITDZ Berlin die Kunden gemäß einer konkreten Bestellung mit Personalcomputern (PC), Notebooks, Druckern und Monitoren für Arbeitsplätze einschließlich des üblichen Zubehörs und gewisser in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender zusätzlicher Dienstleistungen aus. Die zu beschaffenden technischen Geräte wurden im Hinblick auf die Regelung des § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf 6 Lose verteilt. Im Land Berlin sind derzeit etwa 65.000 Arbeitsplätze sowie Schulen mit Personalcomputern ausgestattet. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Arbeitsplatzausstattung beträgt zwischen 4 und 7 Jahre. Alle Einrichtungen des Landes haben die Möglichkeit, Personalcomputer nebst Zubehör / Peripherie über das ITDZ Berlin zu beschaffen. Die Rahmenverträge (je Los ein Rahmenvertrag) werden über folgende Leistungen abgeschlossen, die im technischen Teil der Vergabeunterlage näher beschrieben werden:
Los 1: Green PC,
Los 2: Flex PC,
Los 3: Monitore (19", 22", 24", 27"),
Los 4: Drucker, Multifunktionsgeräte, Scanner, Faxgeräte,
Los 5: Notebooks, Subnotebooks,
Los 6: Beamer.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Green-PC inklusive Zubehör und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ abzurufen: Los 1 - Green-PC: 20 000 Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Flex-PC inklusive Zubehör und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ abzurufen: Los 2 - Flex-PC: 1 000 Stück.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Monitore (19“, 22“, 24“, 27“) in verschiedenen Blickwinkelklassen inklusive Zubehör und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ abzurufen: Los 3 - Monitore (19“, 22“, 24“, 27") verschiedene Blickwinkelklassen: 15 000 Stück.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Drucker, Multifunktionsgeräte, Faxgeräte, Scanner inklusive Verbrauchsmaterialien, Zubehör und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ abzurufen: Los 4 - Drucker, Multifunktionsgeräte, Faxgeräte, Scanner: insgesamt 4 000 Stück.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Notebook, Subnotebook inklusive Zubehör und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ abzurufen: Los 5 - Notebook, Subnotebook: 3 000 Stück.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Beamer inklusive Zubehör und gewisser - in Bezug auf diese Geräte oder das Zubehör zu erbringender - zusätzlicher Dienstleistungen
Menge oder Umfang: Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ abzurufen: Los 6 - Beamer: 600 Stück.
Das ITDZ Berlin verpflichtet sich, folgende „Mindestabnahmemenge“ je Los abzurufen:
Los 1: Green-PC 20 000 Stück,
Los 2: Flex-PC 1 000 Stück,
Los 3: Monitore (19“, 22“, 24“, 27“) verschiedene Blickwinkelklassen insgesamt 15 000 Stück,
Los 4: Drucker (alle Kriteriengruppen), Multifunktionsgeräte, Faxgeräte, Scanner insgesamt 4 000 Stück,
Los 5: Notebook, Subnotebook insgesamt 3 000 Stück,
Los 6: Beamer 600 Stück.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: OV 01/2012
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.2.1.1 Erklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E II). *A, *U;
III.2.1.2 Eigenerklärung gem. § 6 EG VOL/A sowie sowie § 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E III). *A, *U;
III.2.1.3 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IV). *A;
III.2.1.4 Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG für die Servicetechniker im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des abzufordernden Formulars für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen (Anlage E V). *L;
III.2.1.4 Bereitschaftserklärung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach Stufe 2 nach BSÜG für die Servicetechniker im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Verwendung des abzufordernden Formulars für die Mitarbeitenden des AN und etwaiger Unterauftragnehmer, die Zugang zu sicherheitsempfindlichen Bereichen im Land Berlin erhalten sollen (Anlage E V). *L;
III.2.1.5 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII Seite 1) und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII Seite 2) soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A;
III.2.1.5 Eigenerklärung Bietergemeinschaft unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII Seite 1) und Vollmacht unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VII Seite 2) soweit das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird. *A;
III.2.1.6 Eigenerklärung zum ggf. beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern und Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E VIII). *A, *UU;
III.2.1.7 Erklärungen der vorgesehenen Unterauftragnehmer darüber, welche Teilleistungen sie erbringen, soweit Unterauftragnehmer eingesetzt werden, unter Verwendung des abzufordernden Formulars (Anlage E IX). *U;
III.2.1.8 Angaben zur Verbindung mit anderen Unternehmen (formlos) i. S. v. § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) *A, *U;
III.2.1.9 Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U.
III.2.1.9 Nachweis der Eintragung des Unternehmens im Berufsregister (z.B. Handelsregister) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäische Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. *A, *U.
Legende (die Unterlagen sind beizubringen von):
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1 Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - (unter Verwendung des abzufordernden Formulars Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A, *U;
III.2.2.2 Bruttogesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *A, *U, *S;
III.2.2.3 Los 1 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Los 1 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.2.3 Los 2 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Los 2 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.2.3 Los 3 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Los 3 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.2.3 Los 4 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Los 4 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.2.3 Los 5 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Los 5 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.2.3 Los 6 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.3 Los 6 Bruttoumsatz im Geschäftsfeld Lieferung, Instandhaltung von Hardware und dazugehörigen Dienstleistungen, vergleichbar zum angebotenen Auftragsgegenstand der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.2.4 Darstellung des Unternehmens - Leistungsspektrum und Kerngeschäft - und der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau) (formlos). *A, *U;
III.2.2.5 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2.5 Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500.000 Euro für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500.000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1.000.000 Euro für den Vertrag oder, soweit die aktuelle Deckungssumme niedriger ist, Eigenerklärung über die Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall. *E;
III.2.2.6 Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle (!)
Bereitschaftserklärung über die Stellung einer Sicherheitsleistung je Los für die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall (Anlage E X) in Höhe von 5 % der Summe des gewichteten Angebotsnettopreises. *E.
Legende (die Unterlagen sind beizubringen von):
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
Zu III.2.2.2 durchschnittlich 15 000 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.3 Los 1 durchschnittlich 1 500 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.3 Los 2 durchschnittlich 150 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.3 Los 3 durchschnittlich 500 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.3 Los 4 durchschnittlich 250 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.3 Los 5 durchschnittlich 500 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.3 Los 6 durchschnittlich 100 000 EUR pro Jahr;
Zu III.2.2.5 Mindestdeckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 500 000 EUR für den Vertrag und für Sachschäden in Höhe von 500 000 Euro je Schadensereignis, insgesamt höchstens jedoch bis zu 1 000 000 EUR für den Vertrag;
Zu III.2.2.6 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelbeseitigung gem. § 18 VOL/B im Zuschlagsfall in Höhe von 5 % der Summe des gewichteten Angebotsnettopreises je Los.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.2.3.1 Darstellung der angewandten Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit in Fotokopie ansonsten formlos). *L, *S;
III.2.3.2 Los 1 Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Hardware, gleichwertig zum angebotenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung der Leistung, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten hervorgeht,
— Angabe, ob ein Service- und Instandhaltungsvertrag besteht,
— Benennung einer Kontaktperson beim Referenzkunden, die kompetent über das Projekt Auskunft geben kann mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. (Anlage E VI). *L, *S.
III.2.3.2 Los 2 Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Hardware, gleichwertig zum angebotenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
III.2.3.2 Los 3 Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Hardware, gleichwertig zum angebotenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
III.2.3.2 Los 4 Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Hardware, gleichwertig zum angebotenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
III.2.3.2 Los 5 Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Hardware, gleichwertig zum angebotenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
III.2.3.2 Los 6 Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Lieferung von Hardware, gleichwertig zum angebotenen Auftragsgegenstand nicht älter als drei Jahre, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung.
III.2.3.3 Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter, die in maximal vier Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings und Potsdam erreichen und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.3.3 Angabe der Anzahl der Ingenieure und Supportmitarbeiter, die in maximal vier Stunden Standorte innerhalb des Berliner Autobahnrings und Potsdam erreichen und damit die Störungs-/Fehlerbearbeitung beginnen können (enthalten in Anlage E I - Erklärung zum Unternehmen). *L, *S;
III.2.3.5 Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotlinemitarbeitenden nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos) *L, *S.
III.2.3.5 Der Bieter weist durch schriftliche Zusicherung mit Angabe der fachlichen Qualifikation der Hotlinemitarbeitenden nach, dass eine Service-Hotline in der Zeit Montag bis Freitag, von 8:00 bis 18:00 durch fachkundige Mitarbeiter besetzt ist, um jederzeit Störungs-/Fehlermeldungen des ITDZ entgegennehmen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. (formlos) *L, *S.
Legende (die Unterlagen sind beizubringen von):
*A Einzelbieter, bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft,
*E Einzelbewerber, Generalauftragnehmer bzw. einem Mitglied einer Bietergemeinschaft,
*L dem Mitglied/ den Mitgliedern der Gemeinschaft bzw. dem Unterauftragnehmer/den Unterauftragnehmern, der/die für die jeweilige Leistungserbringung vorgesehen ist/sind,
*S wird in Summe bewertet.
Mindeststandards:
Zu III.2.3.2 Los 1 mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre.
— davon mindestens 1 Referenz über die Lieferung von mindestens 5 000 PC einschließlich Rollout, Inbetriebnahme und Instandhaltung für mindestens 36 Monate.
Zu III.2.3.2 Los 2 mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre;
Zu III.2.3.2 Los 3 mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre.
— davon mindestens 1 Referenz über die Lieferung von mindestens 1 000 Monitoren einschließlich Rollout, Inbetriebnahme und Instandhaltung für mindestens 36 Monate.
Zu III.2.3.2 Los 4 mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre.
— davon mindestens 1 Referenz über die Lieferung von mindestens 500 Druckern einschließlich Rollout und Instandhaltung für mindestens 36 Monate.
Zu III.2.3.2 Los 5 mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre.
— davon mindestens 1 Referenz über die Lieferung von mindestens 100 Notebooks einschließlich Rollout und Instandhaltung für mindestens 36 Monate.
Zu III.2.3.2 Los 6 mindestens 3 Referenzen nicht älter als 3 Jahre;
Zu III.2.3.3 Mindestanforderung: mindestens 3 Supportmitarbeitende (Ingenieure oder vergleichbar).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach Eingang des Zuschlagsschreibens hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine auf mindestens 96 Monate (36 Monate Vertragslaufzeit zzgl. 60 Monate Gewährleistungszeitraum) befristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft je Los in Höhe von 5 % der Summe des gewichteten Angebotsnettopreises zu erbringen, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen erstreckt.
Nach Eingang des Zuschlagsschreibens hat der Auftragnehmer als Sicherheit für die Vertragserfüllung eine auf mindestens 96 Monate (36 Monate Vertragslaufzeit zzgl. 60 Monate Gewährleistungszeitraum) befristete selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft je Los in Höhe von 5 % der Summe des gewichteten Angebotsnettopreises zu erbringen, unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung, Aufrechnung sowie Vorausklage eines nach § 18 Nr. 2 VOL/B zugelassenen Bürgen, die sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere auf die vertragsgemäße und fristgerechte Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz, sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen erstreckt.
Die Sicherheit kann auch durch Hinterlegung von Geld geleistet werden.
Ab einer Überschreitung des genannten Abrufvolumens um 5 % und bei jeder weiteren Überschreitung um 5 % behält sich das ITDZ Berlin vor zu fordern, dass die Sicherheitsleistung um 5 % erhöht werden muss.
Eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist je Los auf Verlangen der ausschreibenden Stelle einzureichen bis zu dem in der Aufforderung benannten Termin, Anlage E X der Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Anlage Eignung V100.doc.
Eine Bereitschaftserklärung über Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft ist je Los auf Verlangen der ausschreibenden Stelle einzureichen bis zu dem in der Aufforderung benannten Termin, Anlage E X der Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Anlage Eignung V100.doc.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: A1) für den Kauf der Hardware ohne Herstellen der Betriebsbereitschaft.
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für…
… den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)” in der Fassung vom 1.4.2002; a2) für den Kauf der Hardware mit Herstellung der Betriebsbereitschaft:
… die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB)” in der Fassung vom 1.2.2010 (als System im Sinne von Ziffer 1.1 gelten die Komponenten eines Standortes/Einzelabrufs);
b) für die Überlassung der Standardsoftware:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung“ (EVB-IT Überlassung Typ A) in der Fassung vom 01.04.2002;
c) für die vertragsgegenständlichen Dienstleistungen die nicht von a) erfasst sind:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen“ (EVB-IT Dienstleistung) in der Fassung vom 1.4.2002;
d) für die Instandhaltung von Hardware:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Lieferung eines IT-Systems (EVB-IT Systemlieferungs-AGB)” in der Fassung vom 1.2.2010.
(als System im Sinne von Ziffer 1.1 gelten die Komponenten eines Standortes / Einzelabrufs auch dann, wenn der AG die Betriebsbereitschaft selbst hergestellt hat);
e) für die Pflege von Standardsoftware:
Die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Pflege von Standardsoftware“ (EVB-IT Pflege S) in der Fassung vom 27.3.2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen.
Sie haben mit dem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Bei bekannten Unterauftragnehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Eignungsnachweise_V100.pdf geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei bekannten Unterauftragnehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Eignungsnachweise_V100.pdf geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht…
… Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft sein, welche ein konkurrierendes Angebot einreicht.
… als Einzelbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen und umgekehrt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffenden Leistung.
Der Bieter hat alle enthaltenen Leistungen anzubieten. Er ist berechtigt, alle Leistungen durch sein Unternehmen allein oder aber als Generalunternehmer zu erbringen. In letzterem Falle behält er aber gegenüber dem Auftraggeber die Gesamtverantwortung für die Ausführung der betreffenden Leistung.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an geeignete Unterauftragnehmer übertragen will.
Bei bekannten Unterauftragnehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Eignungsnachweise_V100.pdf geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Bei bekannten Unterauftragnehmern, sind deren Namen und Adresse anzugeben und deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) durch die im Punkt III.2 ff. des im Bekanntmachungstextes bzw. in der Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Eignungsnachweise_V100.pdf geforderten Nachweise, nachzuweisen.
Stehen die Unterauftragnehmer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht konkret fest, muss deren Eignung vor deren Einsatz nachgewiesen werden.
Bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Unterauftragnehmer ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin
Kontakt
Kontaktperson: Uwe Peitz
Internetadresse: www.itdz-berlin.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 01/2012
Zusätzliche Informationen
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten, Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Deckblatt zur Einreichung von Angeboten V100.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Zur Prüfung der Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde von Unternehmen gemäß §§ 6 EG und 7 EG VOL/A sollen dem Angebot die im Deckblatt zur Einreichung von Angeboten, Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Deckblatt zur Einreichung von Angeboten V100.pdf aufgeführten Eigenerklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Aufträge über Lieferleistungen für elektronische Bauteile oder Produkte dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung vergeben werden, die den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Aufträge über Lieferleistungen für elektronische Bauteile oder Produkte dürfen gemäß § 8 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nur mit einer ergänzenden Vertragsbedingung vergeben werden, die den Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28.6.1930 (BGBl. 1956 II S. 641),
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9.7.1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1.7.1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29.6.1951 (BGBl. 1956 II S. 24),
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.6.1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25.6.1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.6.1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und,
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.6.1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Der Bieter hat entweder ein Zertifikat oder eine formlose Darstellung der Maßnahmen (Datei: 01_2012 OV RV APC2012 Anlage Eigenerklärung zur ILO-Kernarbeitsnorm V100.doc) zur Umsetzung der ILO-Kernbarbeitsnormen vorzulegen.
Für Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) hergestellt wurden, ist eine Herkunftsbescheinigung ausreichend.
Zusätzlich sollen die im Anforderungskatalog geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und/oder Zertifikate, ggf. in Kopie, mit dem Angebot vorgelegt werden.
Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
Diese müssen für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sein. Die geforderten Nachweise, Erklärungen, Datenblätter und Zertifikate müssen sich eindeutig und unmissverständlich auf das angebotene Produkt beziehen. Sofern anderslautende Produktbezeichnungen (z.B. Bezeichnungen von Herstellern) vorgelegt werden, sind weiterreichende Nachweise einzureichen, die die klar nachvollziehbare Verbindung zu dem handelsüblichen Produktnamen des angebotenen Produktes darstellen.
Sofern und soweit Zertifikate auf Basis deutscher Normen verlangt werden, über die der Bieter nicht verfügt, ist er berechtigt, gleichwertige Nachweise vorzulegen.
Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und - soweit möglich - belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. § 101a GWB vorliegen.
Sofern beigefügte z.B. Zertifikate sowie eigene Angaben bezüglich der Eigenschaften der gestellten Mindestanforderungen von den öffentlich im Internet zugänglichen Daten abweichen, kann dies nur berücksichtigt werden, wenn dies nachvollziehbar begründet und - soweit möglich - belegt wird. Zweifel gehen hier zu Lasten des Bieters. Sollte das angebotene Produkt so neu sein, dass es sich zur Zeit der Angebotsabgabe noch in der Zertifizierungs-/Prüfphase befindet, kann der Bieter die Antragsstellung bei den entsprechenden Institutionen auf die Auszeichnungen durch entsprechende Eingangsbestätigungen nachweisen. In diesem Fall müssen die Zertifizierungen bis spätestens vier Wochen vor Vorinformation gem. § 101a GWB vorliegen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Die ausschreibende Stelle prüft unmittelbar nach Öffnung der Angebote alle Angebote auf Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen mit einer Fristsetzung nach. Bieter, die nach schriftlicher Aufforderung die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachreichen, werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
I. Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Sätze 2 und 3 bleiben unberührt.
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
II. Gemäß § 101b Abs. 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
III. Konkretisierung der unverzüglichen Rügefrist.
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB heißt ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Bei objektiv einfach gelagerten Situationen ist eine Rüge je nach Einzelfall unverzüglich, wenn sie binnen 1, 2 oder maximal 3 Tagen, jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften erhoben wird (Zugang maßgeblich!). In objektiv schwierigen Situationen kann die Rügefrist je nach Einzelfall bis zu maximal 2 Wochen jeweils gerechnet ab Kenntniserlangung des vermeintlichen Verstoßes gegen Vergabevorschriften betragen (Zugang maßgeblich!).
Quelle: OJS 2012/S 036-058037 (2012-02-17)
Ergänzende Angaben (2012-03-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-11 📅
Name: on line Datensysteme GmbH
Postanschrift: Granatenstraße 19
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-13 📅
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-29 📅
4️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-30 📅
5️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-29 📅
6️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-15 📅
Name: Guido Erstling e.K. - Lehr- und Lernmittel
Postanschrift: Plauner Straße 163 - 165
Postleitzahl: 13053
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
3
1
2