Rahmenvertrag DIN A 3 Laser/LED Drucker

Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation

Lieferung von DIN A 3 Laser/LED Drucker, Zubehör, Ersatzteile an einzelne Dienststellen der Bayerischen Vermessungsverwaltung sowie einzelne Wartungsleistungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-24 Auftragsbekanntmachung
2012-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laserdrucker
Menge oder Umfang: Bis zu 190 Geräte sowie einzelne Zusatzleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laserdrucker 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Landesamt für Vermessung und Geoinformation
Postanschrift: Alexandrastraße 4
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.geodaten.bayern.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffungsstelle@lvg.bayern.de 📧
Fax: +49 8921291350 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 144-240855
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei unter zentrale-beschaffungsstelle@lvg.bayern.de angefordert werden. Auskünfte werden auf entsprechende Anfrage grundsätzlich per Post, Telefax oder E-Mail erteilt. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht beantwortet. Jegliche Anfragen sowie jegliche andere Kontaktaufnahmen von Interessenten oder Bietern, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Vergabeverfahren oder den Vergabegegenstand beziehen, dürfen während des gesamten Vergabeverfahrens nur über die Vergabestelle erfolgen. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Vergabestelle, die nur in begründeten Fällen zur Erleichterung der Verfahrensabwicklung erteilt wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Andere Arten der Kontaktaufnahme, insbesondere mit der Behördenleitung, anderen übergeordneten Stellen oder Ämtern im Bereich der Vermessungs- oder der bayerischen Staatsverwaltung im Allgemeinen, oder der indirekten Einflussnahme auf den Auftraggeber, sind untersagt und werden als Vergabeverstoß gewertet, der zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss des Bieters aus dem weiteren Verfahren führen kann. Entsprechendes gilt für die direkte oder indirekte Kommunikation mit anderen Bietern oder deren Mitwirkenden. Die Vergabestelle kann mit einzelnen oder allen Bietern ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Angebotsinhalts durchführen. Eine Verhandlung über Leistungen oder Preise findet nicht statt. Ein Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch besteht nicht. Zur Durchführung des Tests hat der Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Arbeitstagen einen Drucker als Testgerät für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen funktionsfähig zur Verfügung zu stellen. Eine Vergütung ist hierfür nicht vorgesehen. Eine Verlängerung der Lieferfrist der Testgeräte ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung durch den Auftraggeber möglich. Lieferadresse und Testort der Drucker ist das Vermessungsamt München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München. Details (Uhrzeit, Ansprechpartner) werden mit der Anforderung mitgeteilt. Ein Anspruch der Bieter auf den Test besteht nicht. Verweigert ein Bieter jedoch den Test oder Teile davon, oder erfolgt die Anlieferung des Testgerätes nicht fristgerecht, führt dies zum Ausschluss seines Angebotes. Die Vergabestelle ist nicht gehalten, von allen Bietern ein Testgerät abzufordern. Er wird sich voraussichtlich auf die Bieter beschränken, die nach der Wertung des schriftlichen Angebots eine realistische Chance auf einen Zuschlag haben. Bieten mehrere Bieter das gleiche Druckermodell an, so genügt ein einheitlicher Test für dieses Modell, dessen Ergebnisse dann für alle Angebote gilt, die dieses Modell vorsehen. Das zur Teststellung gelieferte Gerät muss den Mindestanforderungen des Angebots entsprechen. Die passenden Toner sind kostenfrei mitzuliefern. Die notwendige Software (Treiber, Administrierungssoftware usw.) ist mitzuliefern oder ohne weitere Kosten digital zugänglich zu machen (Herunterladen von Internetseite o. ä.). Falls vorhanden, sind weitere Webseiten anzugeben bzw. zugänglich zu machen, die Informationen über den Drucker bieten oder zur Konfiguration dienen. Die Drucker werden im Rahmen der Tests mit demselben Rechner angesteuert und in derselben Grundkonfiguration miteinander verglichen. Das Ergebnis des Tests ist Teil der Angebotswertung. Individuelle Serviceleistungen sind nicht Gegenstand des Tests. Das Druckbild wird im Rahmen der Tests anhand von Druckaufträgen verglichen, die typischerweise innerhalb der praktischen Tätigkeit der Bayerischen Vermessungsverwaltung auftreten. Höhere grafische Anforderungen als in den Beispieldateien werden grundsätzlich nicht gestellt, Ausdrucke auf Fotopapier sind nicht geplant. Der Auftraggeber wird bei rechtzeitigem Zuschlag im Jahr 2012 insgesamt bis zu 90 (63 verbindlich + 27 optional) Geräte abrufen, die mit einer Lieferfrist nach Abruf von höchstens vier Wochen bis spätestens Mitte Dezember 2012 zu liefern sind. Von den bis zu 90 Geräten ist die in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Anzahl an die dort genannten Dienststellen zu liefern, sofern der Auftraggeber nichts Abweichendes mitteilt. Der Abruf für diese bis zu 90 Geräte erfolgt durch den Zuschlag (Vertragsschluss), sofern der Auftraggeber nichts Abweichendes mitteilt. Die Bieter bestätigen daher mit Abgabe ihrer Angebote, dass sie die Menge von bis zu 90 Geräten (einschließlich Zubehör) bei rechtzeitigem Zuschlag innerhalb von höchstens vier Wochen liefern und in Rechnung stellen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von DIN A 3 Laser/LED Drucker, Zubehör, Ersatzteile an einzelne Dienststellen der Bayerischen Vermessungsverwaltung sowie einzelne Wartungsleistungen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Verlängerung des Rahmenvertrages um je ein Jahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 18 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 18 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: LVG 12-VM 7011-1.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die nachfolgenden Angaben sind die Formblätter der Vergabeunterlagen zu verwenden, die in Teil E und H der Vergabeunterlagen enthalten sind:
1. Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft:
„Ich/Wir erkläre(n), dass:
a) über mein/unser Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; falls ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorliegt, fügen wir diesen dem Angebot bei;
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b) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
c) ich/wir in eigener Person bzw. durch einen meiner/unserer verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht nach § 21 Abs. 1 AEntG oder nach § 16 MiArbG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen wurde(n) und/oder nach § 23 AEntG, nach § 18 MiArbG, nach §§ 15, 15a oder 16 AÜG oder nach § 404 SGB III oder § 266a StGB mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500,00 EUR oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt worden bin/sind oder, falls dies geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge(n);
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d) ich/wir in eigener Person bzw. durch einen meiner/unserer verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht wegen eines Verstoßes gegen die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A 2009 genannten Strafbestimmungen rechtskräftig verurteilt worden bin/sind und kein Berufsverbot ausgesprochen wurde, ODER, falls davon etwas geschehen ist, in der Anlage geeignete und vollständige Erklärungen/Nachweise zur Wiederherstellung meiner/unserer Zuverlässigkeit beifüge(n);
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e) ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind;
f) ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung selbst erfülle(n) oder durch Dritte, wobei ich/wir dies auf einem Beiblatt erläutern, falls ich/wir diese Voraussetzungen nicht selbst erfülle(n);
g) mir/uns bekannt ist, dass ich/wir wesentliche Leistungen, auf die mein/unser Betrieb und die als Nachunternehmer/Subunternehmer benannten Unternehmen eingerichtet sind, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an Unterauftragnehmer übertragen darf/dürfen und kein Anspruch auf eine Zustimmung des Auftraggebers hierzu nach Vertragsabschluss besteht;
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h) ich/wir keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit anderen Bietern getroffen habe(n), Kenntnis der Inhalte anderer Angebote habe(n) oder anderen Bietern Kenntnis über Inhalte meines/unseres Angebots gegeben habe(n);
i) ich/wir mich/uns verpflichte(n), den von uns beschäftigten Arbeitnehmern mindestens die in einem für uns verpflichtenden Tarifvertrag für den Beschäftigungsort vorgegebenen Arbeitsbedingungen zu gewähren, unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung kraft Tarifbindung nach § 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), kraft Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 TVG oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 7 AEntG besteht (§ 8 AEntG);
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j) ich/wir Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt habe(n);
k) ich/wir unverzüglich weitere gewünschte Angaben mache(n) bzw. Nachweise vorlegen werde(n), falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf, insbesondere zu meiner/unserer Eignung, äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z.B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentralregister- oder Handelsregisterauszug);
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l) ich/wir den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von mir/uns vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für mich/uns erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
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m) ich/wir über eine gültige Haftpflichtversicherung verfüge(n), wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegen die auf der Grundlage dieses Vertrages erwartbaren Haftungsrisiken abgesichert sind. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss;
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n) ich/wir in einem Berufs- oder Handelsregister im Sinne von § 7 EG Abs. 8 VOL/A 2009 eingetragen bin/sind, und zwar unter der Nummer [Nummer eintragen] bei folgendem Register (Bezeichnung, Ort):[Registergericht und Ort eintragen] oder ich/wir nicht zu einer solchen Eintragung verpflichtet bin/sind.“
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2. Rechtsform der Bietergemeinschaft derzeit sowie (geplant) während der Leistungserbringung (nur bei Bietergemeinschaft);
3. Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Bieter/die Bietergemeinschaft (Name Vertreter, Unternehmen, Unternehmensadresse, E-Mail Vertreter, Telefon Vertreter, Telefax Vertreter), mit folgender Erklärung: „Ich/Wir benenne(n) die im Folgenden genannte Person als bevollmächtigten Vertreter des Bieter/der Bietergemeinschaft für dieses Vergabeverfahren. Ich/Wir erkläre(n), dass diese Person jeweils allein (nicht gemeinsam mit einer anderen Person) rechtsgeschäftlich und/oder gesetzlich befugt ist, Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben sowie Gespräche mit dem Auftraggeber oder den Vertretern des Auftraggebers zu führen und Vereinbarungen zu der Leistung zu treffen. Ich/Wir bestätige(n), dass diese Person den Bieter/die Bietergemeinschaft insoweit gegenüber dem Auftraggeber oder den Vertretern des Auftraggebers rechtsverbindlich vertritt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, jede Änderung in der Person des bevollmächtigten Vertreters schriftlich, rechtzeitig und unverzüglich dem Auftraggeber oder den Vertretern des Auftraggebers mitzuteilen. Ich/Wir erkenne(n) an, dass Änderungen in der Person eines bevollmächtigten Vertreters erst nach Zugang einer schriftlichen Erklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, mit der ein neuer bevollmächtigter Vertreter benannt wird, beim Auftraggeber wirksam werden.“
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Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden. Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
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Vgl. auch nach Ziff. III.2.2 und III.2.3 zu machende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für die nachfolgenden Angaben sind die Formblätter zu verwenden, die in Teil E und H der Vergabeunterlagen enthalten sind:
1. Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen
(Lieferungen von DINA3-Druckern), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre 2009–2011 (in Euro)
2. Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Anzahl der Mitarbeiter gesamt sowie im relevanten Bereich (Lieferungen von DINA3-Druckern) in den letzten 3 Geschäftsjahren 2009–2011.
Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden.
Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.3 zu machende Angaben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die nachfolgenden Angaben sind die Formblätter zu verwenden, die in Teil E und H der Vergabeunterlagen enthalten sind:
1. Benennung von mindestens 3, maximal 10 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, mit Angabe von Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name) mit Telefon und E-Mail, Auftragnehmer sowie Beschreibung der Leistungen für den Auftraggeber, Zeitraum der tatsächlichen Leistungserbringung, Jahresumsatz mit dem Auftrag, (ggf.) weiteren Informationen.
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Hierzu sind die folgenden Erklärungen abzugeben:
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars (siehe Formblätter Referenzen in den Vergabeunterlagen) genügt jedoch nicht.
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Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
2. Zu den nachfolgenden Bereichen sind folgende Erklärungen abzugeben:
"— Die technische Leitung unseres Unternehmens sowie der zuständigen Niederlassung wird durch folgende Personen wahrgenommen:[Angaben eintragen],
— Wir setzen folgende Ausrüstung ein:[Angaben eintragen],
— Wir setzen in unserem Unternehmen bzw. der zuständigen Niederlassung folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung ein (z.B. Zertifizierungen):[Angaben eintragen],
— Angaben zur Leistungserbringung: Darstellung des Bieters/der Bietergemeinschaft zur Leistungserbringung, insbesondere Angaben zur Organisation und zum Vertriebsnetz, mit dem alle Stellen der bayerischen Vermessungsverwaltung beliefert werden können:[Angaben eintragen]."
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3. Bei vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für wesentliche Leistungsanteile:
3.1 Erklärung der vorgesehenen Nachunternehmer (vollständiger Firmenname, Anschrift, Telefon, Telefax und E-Mail) und Angaben zu Art und Umfang des Unterauftrags;
3.2 Eigenerklärung zur Eignung des Nachunternehmers wie für den Bieter unter III. 2.1 gefordert;
3.3 Folgende Erklärung zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel an den Hauptunternehmer im Falle der Zuschlagserteilung:
"Hiermit erkläre ich, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung die erforderlichen Mittel (z.B. Kapazitäten) von mir als Nachunternehmer für den beschriebenen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Ich bin ausreichend über den Auftrag und den Zeitplan für die Ausführung des Auftrages durch den Bieter/die Bietergemeinschaft in Kenntnis gesetzt worden."
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Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bieter nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter angefordert werden.
Reicht der Bieter die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer vom Auftraggeber verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
Vgl. auch nach Ziff. III.2.1 und III.2.2 zu machende Angaben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung wird dreißig Tage nach vollständiger Lieferung des Einzelabrufs und Zugang einer prüffähigen Rechnung bei der abrufenden Stelle fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Beliebige Rechtsform, sofern gesamtschuldnerische Haftung; ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als bevollmächtigter Vertreter genannt werden.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sg. 122/Zentrale Beschaffungsstelle
Herrn Porth und Herrn Steglich
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LVG 12-VM 7011-1.1
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei unter zentrale-beschaffungsstelle@lvg.bayern.de angefordert werden.
Auskünfte werden auf entsprechende Anfrage grundsätzlich per Post, Telefax oder E-Mail erteilt. Telefonische Anfragen werden aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nicht beantwortet.
Jegliche Anfragen sowie jegliche andere Kontaktaufnahmen von Interessenten oder Bietern, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Vergabeverfahren oder den Vergabegegenstand beziehen, dürfen während des gesamten Vergabeverfahrens nur über die Vergabestelle erfolgen. Ausnahmen hiervon bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Vergabestelle, die nur in begründeten Fällen zur Erleichterung der Verfahrensabwicklung erteilt wird. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
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Andere Arten der Kontaktaufnahme, insbesondere mit der Behördenleitung, anderen übergeordneten Stellen oder Ämtern im Bereich der Vermessungs- oder der bayerischen Staatsverwaltung im Allgemeinen, oder der indirekten Einflussnahme auf den Auftraggeber, sind untersagt und werden als Vergabeverstoß gewertet, der zur Nichtberücksichtigung oder zum Ausschluss des Bieters aus dem weiteren Verfahren führen kann.
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Entsprechendes gilt für die direkte oder indirekte Kommunikation mit anderen Bietern oder deren Mitwirkenden.
Die Vergabestelle kann mit einzelnen oder allen Bietern ein Aufklärungsgespräch zur Aufklärung des Angebotsinhalts durchführen. Eine Verhandlung über Leistungen oder Preise findet nicht statt. Ein Anspruch eines Bieters auf ein Aufklärungsgespräch besteht nicht.
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Zur Durchführung des Tests hat der Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 5 Arbeitstagen einen Drucker als Testgerät für einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen funktionsfähig zur Verfügung zu stellen. Eine Vergütung ist hierfür nicht vorgesehen. Eine Verlängerung der Lieferfrist der Testgeräte ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung durch den Auftraggeber möglich.
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Lieferadresse und Testort der Drucker ist das Vermessungsamt München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München. Details (Uhrzeit, Ansprechpartner) werden mit der Anforderung mitgeteilt.
Ein Anspruch der Bieter auf den Test besteht nicht. Verweigert ein Bieter jedoch den Test oder Teile davon, oder erfolgt die Anlieferung des Testgerätes nicht fristgerecht, führt dies zum Ausschluss seines Angebotes.
Die Vergabestelle ist nicht gehalten, von allen Bietern ein Testgerät abzufordern. Er wird sich voraussichtlich auf die Bieter beschränken, die nach der Wertung des schriftlichen Angebots eine realistische Chance auf einen Zuschlag haben. Bieten mehrere Bieter das gleiche Druckermodell an, so genügt ein einheitlicher Test für dieses Modell, dessen Ergebnisse dann für alle Angebote gilt, die dieses Modell vorsehen.
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Das zur Teststellung gelieferte Gerät muss den Mindestanforderungen des Angebots entsprechen. Die passenden Toner sind kostenfrei mitzuliefern. Die notwendige Software (Treiber, Administrierungssoftware usw.) ist mitzuliefern oder ohne weitere Kosten digital zugänglich zu machen (Herunterladen von Internetseite o. ä.). Falls vorhanden, sind weitere Webseiten anzugeben bzw. zugänglich zu machen, die Informationen über den Drucker bieten oder zur Konfiguration dienen.
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Die Drucker werden im Rahmen der Tests mit demselben Rechner angesteuert und in derselben Grundkonfiguration miteinander verglichen. Das Ergebnis des Tests ist Teil der Angebotswertung. Individuelle Serviceleistungen sind nicht Gegenstand des Tests.
Das Druckbild wird im Rahmen der Tests anhand von Druckaufträgen verglichen, die typischerweise innerhalb der praktischen Tätigkeit der Bayerischen Vermessungsverwaltung auftreten.
Höhere grafische Anforderungen als in den Beispieldateien werden grundsätzlich nicht gestellt, Ausdrucke auf Fotopapier sind nicht geplant.
Der Auftraggeber wird bei rechtzeitigem Zuschlag im Jahr 2012 insgesamt bis zu 90 (63 verbindlich + 27 optional) Geräte abrufen, die mit einer Lieferfrist nach Abruf von höchstens vier Wochen bis spätestens Mitte Dezember 2012 zu liefern sind.
Von den bis zu 90 Geräten ist die in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Anzahl an die dort genannten Dienststellen zu liefern, sofern der Auftraggeber nichts Abweichendes mitteilt. Der Abruf für diese bis zu 90 Geräte erfolgt durch den Zuschlag (Vertragsschluss), sofern der Auftraggeber nichts Abweichendes mitteilt.
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Die Bieter bestätigen daher mit Abgabe ihrer Angebote, dass sie die Menge von bis zu 90 Geräten (einschließlich Zubehör) bei rechtzeitigem Zuschlag innerhalb von höchstens vier Wochen liefern und in Rechnung stellen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen von erkannten Verstößen gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren müssen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Kalendertagen, er-folgen. Rügen von erkannten Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Abgabe der Angebote erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist jeweils deren Zugang bei der Vergabestelle. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig. § 107 Abs. 3 Nr. 1–3 GWB bleibt hiervon unberührt und anwendbar.
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Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer schriftlich hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung nach §§ 102 ff. GWB an die Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern – Maximilianstr. 39 in 80538 München stellen.
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Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 128 GWB).
Der Auftrag wird 15 Tage (10 Tage bei elektronischer Versendung) nach Vorabinformation gemäß § 101a GWB erteilt. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur durch Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens binnen 30 Tagen nach Kenntnis des Verstoßes oder Bekanntmachung im EU-Amtsblatt, höchstens aber binnen sechs Monaten nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden.
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Für das Vergabeverfahren gilt deutsches Recht.
Quelle: OJS 2012/S 144-240855 (2012-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 243-398738
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 144-240855
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern, Deutschland.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-29 📅
Name: MR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH
Postanschrift: Emmericherstr. 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2012/S 243-398738 (2012-12-13)