Ausgeschrieben werden die gesetzlichen und satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Erstellung der Erläuterungsbände für das Geschäftsjahr 2012 (1.1.2012-31.12.2012) gemäß §§ 316 ff. HGB sowie die Jahre 2013 – 2015. Der Auftrag gilt für folgende Gesellschaften: SWK Stadtwerke Krefeld AG (Einzel- und Konzernabschluss), SWK Energie GmbH, SWK Mobil GmbH, SWK Fahrservice GmbH, SWK Aqua GmbH, SWK Netze GmbH und SWK Setec GmbH. Ferner wird die Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beauftragt. Darüber hinaus ist bei der Prüfung die Offenlegungsverpflichtung des Auftraggebers nach § 108 Absatz 3 Nr. 1 c GO NRW zu beachten. Der Auftrag beinhaltet auch die Offenlegung aller Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger. Weiterhin wird dem Aufsichtsrat ein vorläufiger Jahresabschluss zum Beschluss vorgelegt, damit eine Vorabausschüttung durchgeführt werden kann. Der Abschlussprüfer muss vor Beschlussfassung sein Einverständnis erteilen. Für die Gesellschaften SWK Energie und SWK Netze sind die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG zu prüfen. Die Prüfung des Berichtes des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 313 AktG wird ebenfalls beauftragt. Erfahrungsgemäß liegt der Hauptleistungszeitraum für die Prüfung der Jahresabschlüsse des jeweiligen Vorjahres in den Monaten Februar bis Mai des jeweiligen Folgejahres. Die Prüfberichte müssen Mitte Mai vorgelegt werden. Die Prüfungen sind am Sitz der SWK Stadtwerke Krefeld AG in Krefeld durchzuführen. Das Finanz- und Rechnungswesen wird zentral für alle Gesellschaften von der geschäftsleitenden Holding SWK Stadtwerke Krefeld AG unter Einsatz der SAP/R3-Software geführt. Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, die Leistung "Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" neben Prüfung der Jahresabschlüsse gesondert zu beauftragen. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden somit Bieterangebote auch zu dieser einseitigen Option gefordert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Jahresabschlussprüfungen einer AG und sechs GmbHs; Konzernabschlussprüfung; Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG; Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG; optional die Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.Die vertraglichen Leistungen sind ab Auftragsvergabe zu erbringen.Der Vertrag für die Jahresabschlüsse 2012; 2013, 2014 und 2015 beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung voraussichtlich im Januar 2013 und endet am 31.5.2016. Der Vertrag kann jeweils jährlich zum 1.10. für die jeweils nachfolgende Jahresabschlussprüfung (beginnend am 1.6. und endend am 31.5. des Folgejahres) von einem der Vertragspartner schriftlich (auch per Fax) gekündigt werden. Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist unter den in § 318 HGB geregelten Voraussetzungen möglich.
Jahresabschlussprüfungen einer AG und sechs GmbHs; Konzernabschlussprüfung; Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG; Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG; optional die Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.Die vertraglichen Leistungen sind ab Auftragsvergabe zu erbringen.Der Vertrag für die Jahresabschlüsse 2012; 2013, 2014 und 2015 beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung voraussichtlich im Januar 2013 und endet am 31.5.2016. Der Vertrag kann jeweils jährlich zum 1.10. für die jeweils nachfolgende Jahresabschlussprüfung (beginnend am 1.6. und endend am 31.5. des Folgejahres) von einem der Vertragspartner schriftlich (auch per Fax) gekündigt werden. Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist unter den in § 318 HGB geregelten Voraussetzungen möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWK Stadtwerke Krefeld AG
Postanschrift: St. Töniser Straße 124
Postleitzahl: 47804
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.swk.de🌏
E-Mail: britta.hertel@swk.de📧
Telefon: +49 2151-982713📞
Fax: +49 215198332713 📠
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG als geschäftsführende Holdinggesellschaft beschafft diese Dienstleistung für sich im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der unter Ziffer II.1.5. genannten Tochtergesellschaften. Beauftragungen erfolgen somit gesondert durch die jeweilige Gesellschaft. Der Beauftragung liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der bei Zuschlagerteilung aktuellen Fassung (derzeit vom 1.1.2002) zu Grunde. Die nachfolgend benannten Verpflichtungen des Auftragnehmers sind im Sinne Besonderer Vertragsbedingungen wesentlicher Auftragsbestandteil:
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auftragsgegenständlichen Leistungen durch ein Prüfungsteam zu erbringen, das in der jüngeren Vergangenheit bei vergleichbaren Prüfaufträgen bereits mehrfach kooperiert hat. Während der Dauer der Beauftragung ist für eine konstante Besetzung des Prüfungsteams Sorge zu tragen.
2. Für Zusatzprüfungen, den Fall von Ausfällen von Mitgliedern des Prüfungsteams o.ä. steht eine ausreichende Anzahl von geeigneten Mitarbeitern zusätzlich zur Verfügung.
3. Der Prüfungsleiter muss während der Hauptprüfungszeit mindestens 20 Wochenstunden vor Ort sein.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Prüfung einzelner Bilanz- und GuV-Positionen entsprechend ihrer Fertigstellung (aufstellungsbegleitend) vorzunehmen.
5. Sicherstellung einer integrativen Prüfung. Bei Prüfungen wesentlicher Geschäftsvorfällen sind auch die Auswirkungen auf andere Gesellschaften und auf den Konzern zu berücksichtigen.
6. Jeweils ein Mitarbeiter betreut eine oder mehrere Gesellschaften vollumfänglich.
7. Teilnahme des Prüfungsleiters an wichtigen Besprechungen, z. B. Auftakt- und Schlussbesprechungen.
8. keine Vergabe von Unteraufträgen.
9. Der Wirtschaftsprüfer verpflichtet sich, die Prüfberichte des zu prüfenden Vorjahres bis Mitte Mai vorzulegen.
10) Der Auftrag unterliegt deutschem Recht.
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG als geschäftsführende Holdinggesellschaft beschafft diese Dienstleistung für sich im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der unter Ziffer II.1.5. genannten Tochtergesellschaften. Beauftragungen erfolgen somit gesondert durch die jeweilige Gesellschaft. Der Beauftragung liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der bei Zuschlagerteilung aktuellen Fassung (derzeit vom 1.1.2002) zu Grunde. Die nachfolgend benannten Verpflichtungen des Auftragnehmers sind im Sinne Besonderer Vertragsbedingungen wesentlicher Auftragsbestandteil:
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auftragsgegenständlichen Leistungen durch ein Prüfungsteam zu erbringen, das in der jüngeren Vergangenheit bei vergleichbaren Prüfaufträgen bereits mehrfach kooperiert hat. Während der Dauer der Beauftragung ist für eine konstante Besetzung des Prüfungsteams Sorge zu tragen.
2. Für Zusatzprüfungen, den Fall von Ausfällen von Mitgliedern des Prüfungsteams o.ä. steht eine ausreichende Anzahl von geeigneten Mitarbeitern zusätzlich zur Verfügung.
3. Der Prüfungsleiter muss während der Hauptprüfungszeit mindestens 20 Wochenstunden vor Ort sein.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Prüfung einzelner Bilanz- und GuV-Positionen entsprechend ihrer Fertigstellung (aufstellungsbegleitend) vorzunehmen.
5. Sicherstellung einer integrativen Prüfung. Bei Prüfungen wesentlicher Geschäftsvorfällen sind auch die Auswirkungen auf andere Gesellschaften und auf den Konzern zu berücksichtigen.
6. Jeweils ein Mitarbeiter betreut eine oder mehrere Gesellschaften vollumfänglich.
7. Teilnahme des Prüfungsleiters an wichtigen Besprechungen, z. B. Auftakt- und Schlussbesprechungen.
8. keine Vergabe von Unteraufträgen.
9. Der Wirtschaftsprüfer verpflichtet sich, die Prüfberichte des zu prüfenden Vorjahres bis Mitte Mai vorzulegen.
10) Der Auftrag unterliegt deutschem Recht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 100 000,00 💰
1 300 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben werden die gesetzlichen und satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Erstellung der Erläuterungsbände für das Geschäftsjahr 2012 (1.1.2012-31.12.2012) gemäß §§ 316 ff. HGB sowie die Jahre 2013 – 2015. Der Auftrag gilt für folgende Gesellschaften:
Ausgeschrieben werden die gesetzlichen und satzungsgemäß vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte sowie die Erstellung der Erläuterungsbände für das Geschäftsjahr 2012 (1.1.2012-31.12.2012) gemäß §§ 316 ff. HGB sowie die Jahre 2013 – 2015. Der Auftrag gilt für folgende Gesellschaften:
SWK Stadtwerke Krefeld AG (Einzel- und Konzernabschluss), SWK Energie GmbH, SWK Mobil GmbH, SWK Fahrservice GmbH, SWK Aqua GmbH, SWK Netze GmbH und SWK Setec GmbH.
Ferner wird die Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beauftragt. Darüber hinaus ist bei der Prüfung die Offenlegungsverpflichtung des Auftraggebers nach § 108 Absatz 3 Nr. 1 c GO NRW zu beachten. Der Auftrag beinhaltet auch die Offenlegung aller Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger.
Ferner wird die Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beauftragt. Darüber hinaus ist bei der Prüfung die Offenlegungsverpflichtung des Auftraggebers nach § 108 Absatz 3 Nr. 1 c GO NRW zu beachten. Der Auftrag beinhaltet auch die Offenlegung aller Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger.
Weiterhin wird dem Aufsichtsrat ein vorläufiger Jahresabschluss zum Beschluss vorgelegt, damit eine Vorabausschüttung durchgeführt werden kann. Der Abschlussprüfer muss vor Beschlussfassung sein Einverständnis erteilen.
Für die Gesellschaften SWK Energie und SWK Netze sind die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG zu prüfen.
Die Prüfung des Berichtes des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 313 AktG wird ebenfalls beauftragt.
Erfahrungsgemäß liegt der Hauptleistungszeitraum für die Prüfung der Jahresabschlüsse des jeweiligen Vorjahres in den Monaten Februar bis Mai des jeweiligen Folgejahres. Die Prüfberichte müssen Mitte Mai vorgelegt werden. Die Prüfungen sind am Sitz der SWK Stadtwerke Krefeld AG in Krefeld durchzuführen.
Erfahrungsgemäß liegt der Hauptleistungszeitraum für die Prüfung der Jahresabschlüsse des jeweiligen Vorjahres in den Monaten Februar bis Mai des jeweiligen Folgejahres. Die Prüfberichte müssen Mitte Mai vorgelegt werden. Die Prüfungen sind am Sitz der SWK Stadtwerke Krefeld AG in Krefeld durchzuführen.
Das Finanz- und Rechnungswesen wird zentral für alle Gesellschaften von der geschäftsleitenden Holding SWK Stadtwerke Krefeld AG unter Einsatz der SAP/R3-Software geführt.
Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, die Leistung "Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" neben Prüfung der Jahresabschlüsse gesondert zu beauftragen. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden somit Bieterangebote auch zu dieser einseitigen Option gefordert.
Die SWK MOBIL GmbH behält sich vor, die Leistung "Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" neben Prüfung der Jahresabschlüsse gesondert zu beauftragen. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden somit Bieterangebote auch zu dieser einseitigen Option gefordert.
Menge oder Umfang:
Jahresabschlussprüfungen einer AG und sechs GmbHs; Konzernabschlussprüfung; Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG; Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG; optional die Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Jahresabschlussprüfungen einer AG und sechs GmbHs; Konzernabschlussprüfung; Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie der Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG; Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG; optional die Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr.
Die vertraglichen Leistungen sind ab Auftragsvergabe zu erbringen.
Der Vertrag für die Jahresabschlüsse 2012; 2013, 2014 und 2015 beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung voraussichtlich im Januar 2013 und endet am 31.5.2016. Der Vertrag kann jeweils jährlich zum 1.10. für die jeweils nachfolgende Jahresabschlussprüfung (beginnend am 1.6. und endend am 31.5. des Folgejahres) von einem der Vertragspartner schriftlich (auch per Fax) gekündigt werden. Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist unter den in § 318 HGB geregelten Voraussetzungen möglich.
Der Vertrag für die Jahresabschlüsse 2012; 2013, 2014 und 2015 beginnt unmittelbar nach der Zuschlagserteilung voraussichtlich im Januar 2013 und endet am 31.5.2016. Der Vertrag kann jeweils jährlich zum 1.10. für die jeweils nachfolgende Jahresabschlussprüfung (beginnend am 1.6. und endend am 31.5. des Folgejahres) von einem der Vertragspartner schriftlich (auch per Fax) gekündigt werden. Eine vorzeitige Beendigung des Auftragsverhältnisses ist unter den in § 318 HGB geregelten Voraussetzungen möglich.
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Option 1: Der Auftraggeber behält sich während der Vertragslaufzeit vor, dem durch dieses Vergabeverfahren ermittelten Auftragnehmer die Jahresabschlussprüfungen weiterer Gesellschaften im Konzernverband zu übertragen.
Beschreibung der Option 2: Die SWK Mobil GmbH behält sich vor, die Leistung "Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" neben der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Beschreibung der Option 2: Die SWK Mobil GmbH behält sich vor, die Leistung "Ausstellung der Bescheinigung über die Prüfung der Ermittlung der Fahrgeldeinnahmen für den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr" neben der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: Jahresabschlussprüfung 2012-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue besitzen und nachweisen. Zum Nachweis hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen. Die behördlichen Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die vorzulegenden Nachweise dürfen, falls nicht anders vorgegeben, nicht älter als 6 Monate sein.
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue besitzen und nachweisen. Zum Nachweis hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen. Die behördlichen Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Die vorzulegenden Nachweise dürfen, falls nicht anders vorgegeben, nicht älter als 6 Monate sein.
Unter III. geforderte, aber fehlende Nachweise können dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerber/Bieter aus EU-Ländern, in denen die benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber nach Abgabe des Teilnahmeantrages aufzufordern, ihre Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bewerber bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bewerber amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern, bzw. neben den oben aufgeführten Eigenerklärungen/Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern. Bei Referenzangaben behält sich die Vergabestelle vor, den Bewerber zur Vorlage von Bestätigungen von Auftraggebern aufzufordern oder selbst telefonische Auskünfte einzuholen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Bewerber nach Abgabe des Teilnahmeantrages aufzufordern, ihre Angaben zu vervollständigen oder zu erläutern. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bewerber bestehen, behält sich die Vergabestelle insoweit vor, von dem Bewerber amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern, bzw. neben den oben aufgeführten Eigenerklärungen/Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern. Bei Referenzangaben behält sich die Vergabestelle vor, den Bewerber zur Vorlage von Bestätigungen von Auftraggebern aufzufordern oder selbst telefonische Auskünfte einzuholen.
1) Nachweis / Vorlage der Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland
2) Bilanzen des letzten Geschäftsjahres, zusätzlich hat der Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass nicht über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Er darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen und muss Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt haben.
2) Bilanzen des letzten Geschäftsjahres, zusätzlich hat der Bieter zu erklären (Eigenerklärung), dass nicht über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Er darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen und muss Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt haben.
3) Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO
Das erforderliche Formblatt hierzu "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen müssen bei den unter Punkt I.1) angegebenen Kontaktstellen schriftlich angefordert werden (E-Mail). Eine Nichtabgabe dieses Formblattes und der Anlagen führt nach einmaliger Nachfristsetzung zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Das erforderliche Formblatt hierzu "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen müssen bei den unter Punkt I.1) angegebenen Kontaktstellen schriftlich angefordert werden (E-Mail). Eine Nichtabgabe dieses Formblattes und der Anlagen führt nach einmaliger Nachfristsetzung zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 4 000 000 EUR je Schadensereignis. (Nachweis: Vorlage Versicherungsschein).
Das erforderliche Formblatt hierzu "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen müssen bei den unter Punkt I.1) angegebenen Kontaktstellen schriftlich angefordert werden (E-Mail). Eine Nichtabgabe dieses Formblattes und der Anlagen kann nach einmaliger Nachfristsetzung dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das erforderliche Formblatt hierzu "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen müssen bei den unter Punkt I.1) angegebenen Kontaktstellen schriftlich angefordert werden (E-Mail). Eine Nichtabgabe dieses Formblattes und der Anlagen kann nach einmaliger Nachfristsetzung dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5) Prüfungserfahrung bei kommunalen, integrierten Infrastrukturdienstleistern vergleichbarer Größe mit den Geschäftsfeldern Versorgung/Verkehr/Entsorgung (Nachweis: Referenzliste der in den letzten 3 Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern).
5) Prüfungserfahrung bei kommunalen, integrierten Infrastrukturdienstleistern vergleichbarer Größe mit den Geschäftsfeldern Versorgung/Verkehr/Entsorgung (Nachweis: Referenzliste der in den letzten 3 Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern).
6) SAP Kenntnisse; Module FI, FI-AA, CO, I-SU, MM, PT-NOVA/PT-120, EC-CS, HR (Nachweis: SAP-Seminare oder vergleichbare Fortbildungen der Mitarbeiter. Alternativ: Prüfungserfahrung bei Unternehmen, die SAP mit den entsprechenden Modulen einsetzen; Referenzliste der letzten 3 Jahre mit Ansprechpartnern).
6) SAP Kenntnisse; Module FI, FI-AA, CO, I-SU, MM, PT-NOVA/PT-120, EC-CS, HR (Nachweis: SAP-Seminare oder vergleichbare Fortbildungen der Mitarbeiter. Alternativ: Prüfungserfahrung bei Unternehmen, die SAP mit den entsprechenden Modulen einsetzen; Referenzliste der letzten 3 Jahre mit Ansprechpartnern).
7) Der vorgesehene Prüfungsleiter muss bereits bei jeweils vergleichbaren Prüfungen von kommunalen, integrierten Infrastrukturdienstleistern (Versorgung/Verkehr/Entsorgung) als Prüfungsleiter Erfahrungen nachweisen (Nachweis: Referenzliste der in den letzten drei Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern. Beruflicher Lebenslauf/Werdegang des Prüfungsleiters).
7) Der vorgesehene Prüfungsleiter muss bereits bei jeweils vergleichbaren Prüfungen von kommunalen, integrierten Infrastrukturdienstleistern (Versorgung/Verkehr/Entsorgung) als Prüfungsleiter Erfahrungen nachweisen (Nachweis: Referenzliste der in den letzten drei Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern. Beruflicher Lebenslauf/Werdegang des Prüfungsleiters).
8) Die für die jeweiligen Prüfungen vorgesehenen Mitarbeiter müssen entsprechend ihrem Einsatz Branchenerfahrung (Versorgung/Verkehr/Entsorgung) nachweisen. (Nachweis: Referenzliste der in den letzten drei Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern. Beruflicher Lebenslauf/Werdegang des Mitarbeiters).
8) Die für die jeweiligen Prüfungen vorgesehenen Mitarbeiter müssen entsprechend ihrem Einsatz Branchenerfahrung (Versorgung/Verkehr/Entsorgung) nachweisen. (Nachweis: Referenzliste der in den letzten drei Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern. Beruflicher Lebenslauf/Werdegang des Mitarbeiters).
9) Erfahrung im Bereich Energiewirtschaftsrecht. (Nachweis: Seminar- Lehrgangsteilnahmebescheinigung).
10) Erfahrung in der Aufbereitung handelsrechtlicher Daten in die NKF-Systematik. (Nachweis: Referenzliste der in den letzten zwei Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern).
11) Erfahrungen im Bereich § 53 HGrG. (Nachweis: Referenzliste der in den letzten 3 Jahren geprüften Gesellschaften mit Ansprechpartnern).
Das erforderliche Formblatt hierzu "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen müssen bei den unter Punkt I.1) angegebenen Kontaktstellen schriftlich angefordert werden (E-Mail). Eine Nichtabgabe dieses Formblattes und der Anlagen kann nach einmaliger Nachfristsetzung dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Das erforderliche Formblatt hierzu "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen müssen bei den unter Punkt I.1) angegebenen Kontaktstellen schriftlich angefordert werden (E-Mail). Eine Nichtabgabe dieses Formblattes und der Anlagen kann nach einmaliger Nachfristsetzung dazu führen, dass die Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckung. Näheres siehe Teilnahmeunterlagen sowie unter III.2.2. Die Vergabeunterlagen werden erst nach dem Teilnahmewettbewerb an die geeigneten/ausgewählten Bewerber versendet.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckung. Näheres siehe Teilnahmeunterlagen sowie unter III.2.2. Die Vergabeunterlagen werden erst nach dem Teilnahmewettbewerb an die geeigneten/ausgewählten Bewerber versendet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungen erfolgen nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen nach Rechnungsempfang innerhalb von 30 Tagen netto, höchstens bis zu 80 % der jeweiligen Gesamtsumme. Die restlichen 20 % werden mit der Aushändigung der Prüfberichte/Testate usw. gemäß Leistungsumfang und nach Rechnungsempfang innerhalb von 30 Tagen netto fällig.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungen erfolgen nach Leistungsfortschritt in Teilbeträgen nach Rechnungsempfang innerhalb von 30 Tagen netto, höchstens bis zu 80 % der jeweiligen Gesamtsumme. Die restlichen 20 % werden mit der Aushändigung der Prüfberichte/Testate usw. gemäß Leistungsumfang und nach Rechnungsempfang innerhalb von 30 Tagen netto fällig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Gem. den unter Pkt. III geforderten Unterlagen. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Die Wertungkriterien sind in den "Eignungsangaben Teilnehmerwettbewerb" und Anlagen entsprechend aufgeführt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-09-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWK Mobil GMBH
Postanschrift: St. Töniser Str. 124
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWK Fahrservice GMBH
SWK Aqua GMBH
SWK Netze GMBH
SWK Setec GMBH
SWK Energie GMBH
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hertel
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG als geschäftsführende Holdinggesellschaft beschafft diese Dienstleistung für sich im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der unter Ziffer II.1.5. genannten Tochtergesellschaften. Beauftragungen erfolgen somit gesondert durch die jeweilige Gesellschaft. Der Beauftragung liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der bei Zuschlagerteilung aktuellen Fassung (derzeit vom 1.1.2002) zu Grunde. Die nachfolgend benannten Verpflichtungen des Auftragnehmers sind im Sinne Besonderer Vertragsbedingungen wesentlicher Auftragsbestandteil:
Die SWK Stadtwerke Krefeld AG als geschäftsführende Holdinggesellschaft beschafft diese Dienstleistung für sich im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der unter Ziffer II.1.5. genannten Tochtergesellschaften. Beauftragungen erfolgen somit gesondert durch die jeweilige Gesellschaft. Der Beauftragung liegen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der bei Zuschlagerteilung aktuellen Fassung (derzeit vom 1.1.2002) zu Grunde. Die nachfolgend benannten Verpflichtungen des Auftragnehmers sind im Sinne Besonderer Vertragsbedingungen wesentlicher Auftragsbestandteil:
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auftragsgegenständlichen Leistungen durch ein Prüfungsteam zu erbringen, das in der jüngeren Vergangenheit bei vergleichbaren Prüfaufträgen bereits mehrfach kooperiert hat. Während der Dauer der Beauftragung ist für eine konstante Besetzung des Prüfungsteams Sorge zu tragen.
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auftragsgegenständlichen Leistungen durch ein Prüfungsteam zu erbringen, das in der jüngeren Vergangenheit bei vergleichbaren Prüfaufträgen bereits mehrfach kooperiert hat. Während der Dauer der Beauftragung ist für eine konstante Besetzung des Prüfungsteams Sorge zu tragen.
2. Für Zusatzprüfungen, den Fall von Ausfällen von Mitgliedern des Prüfungsteams o.ä. steht eine ausreichende Anzahl von geeigneten Mitarbeitern zusätzlich zur Verfügung.
3. Der Prüfungsleiter muss während der Hauptprüfungszeit mindestens 20 Wochenstunden vor Ort sein.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Prüfung einzelner Bilanz- und GuV-Positionen entsprechend ihrer Fertigstellung (aufstellungsbegleitend) vorzunehmen.
5. Sicherstellung einer integrativen Prüfung. Bei Prüfungen wesentlicher Geschäftsvorfällen sind auch die Auswirkungen auf andere Gesellschaften und auf den Konzern zu berücksichtigen.
6. Jeweils ein Mitarbeiter betreut eine oder mehrere Gesellschaften vollumfänglich.
7. Teilnahme des Prüfungsleiters an wichtigen Besprechungen, z. B. Auftakt- und Schlussbesprechungen.
8. keine Vergabe von Unteraufträgen.
9. Der Wirtschaftsprüfer verpflichtet sich, die Prüfberichte des zu prüfenden Vorjahres bis Mitte Mai vorzulegen.
10) Der Auftrag unterliegt deutschem Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3637📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2012/S 158-264318 (2012-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 2151982713📞
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-19 📅
Name: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: Potsdamer Platz 5
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2013/S 062-103302 (2013-03-26)