Rahmenvertrag / Transport, Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren, herrenlosen Tieren und Verwahrtieren

Stadtverwaltung Mannheim

Der Auftragnehmer übernimmt im Auftrag der zuständigen Behörde die Bergung, das Einfangen und den Transport der (lebenden oder toten) Tiere. Hierzu kann er auch Dritte beauftragen.
Der Auftragnehmer hat stets zu gewährleisten, dass die Durchführung der genannten Tätigkeiten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zeitnah nach der jeweiligen Verständigung erfolgt. Hierfür richtet der Auftragnehmer eine ständige Erreichbarkeit ein. Er gewährleistet, dass zwischen der Auftragserteilung und dem Eintreffen an dem Ort, wo sich das abzutransportierende Tier jeweils befindet, grundsätzlich ein Zeitraum von höchstens einer Stunde liegt.
Verletzte Tiere sind zuvor zur Erstversorgung zu der vom Auftraggeber beauftragten Tierklinik zu verbringen.
Tote Heimtiere sind in die Tierkörpersammelstelle (Tierkörperbeseitigungsstelle) zu bringen. Schwarz- und Rehwild sowie Großvieh/große Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen) die nicht beprobt werden, sind zu der TBA Lampertheim-Hüttenfeld zu bringen. Sonstige tote Tiere sind in die Tierkörpersammelstelle (Tierkörperbeseitigungsstelle) auf dem Gelände Hafenstrasse 15 – 19 zu verbringen.
Er verpflichtet sich zur Aufnahme, zur Unterbringung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sowie zur Weitervermittlung von Fundtieren, herrenlosen Tieren und Verwahrtieren (beschlagnahmte Tiere, nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG fortgenommene Tiere oder sonst auf behördliche Anordnung in Verwahrung genommene Tiere) nach entsprechender behördlicher Anordnung. Dies schließt Hunde ein, die unter die Vorschriften der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) fallen (Gefahrhunde).
Der Auftragnehmer übernimmt für die aufgeführten Tiere die Verpflegung, Betreuung, Weitervermittlung, Auswilderung, sowie Herausgabe an den/die Empfangsberechtigte/n und erforderlichenfalls die tierärztliche Versorgung, soweit es sich nicht um eine Erstversorgung handelt.
Hinsichtlich der Anforderungen an die Unterbringung von Tieren in einem Tierheim oder einer Tierheim ähnlichen Einrichtung gelten die Anforderungen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen (TSCHG mit den entsprechenden VOs), des BGI 889 Arbeitssystem Tierheim der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung sowie des Merkblatts Nr. 110 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. es sei denn nachfolgend werden abweichende Regelungen vereinbart.
Eine Quarantänemöglichkeit ist vorzuhalten.
Fundtiere, deren Eigentümer oder Halter innerhalb von 14 Tagen seit Ablieferung nicht zu ermitteln waren bzw. bei denen bis zum Ablauf dieser Frist keine Rechte geltend gemacht wurden, sollen vom Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an neue Tierhalter vermittelt oder im Bedarfsfall an Dritte zur Pflege weitergegeben werden.
Ausführungszeit: 12 Monate mit der Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-25.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-25 Auftragsbekanntmachung
2012-10-01 Ergänzende Angaben
2013-02-12 Ergänzende Angaben