Für die sichere Anmeldung an einem Verzeichnisdienst sind Karten mit einer Smart Card Funktionalität und mit kontaktbehaftetem Chip anzubieten. Die Karten sollen weiterhin für die Identifikation gegenüber Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystemen genutzt werden und das Checkkartenformat besitzen. Zur Deckung des Bedarfs soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden. Der zu liefernde Leistungsumfang umfasst weiterhin Lesegeräte für Notebooks, sowie die Lieferung von Kartendruckern. Details siehe Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kartendruckmaschinen
Menge oder Umfang:
RV für 3 Jahre. Der AG hat die Möglichkeit den Vertrag 1 Mal um 1 Jahr zu verlängern.Liefermenge für Smart Cards ca. 21 000 Stück.Liefermenge für Lesegeräte ca. 3 000 Stück.Liefermenge für Kartendrucker ca. 5 Stück.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kartendruckmaschinen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de🌏
E-Mail: dataportvergabe1988@dataport.de📧
Für die sichere Anmeldung an einem Verzeichnisdienst sind Karten mit einer Smart Card Funktionalität und mit kontaktbehaftetem Chip anzubieten. Die Karten sollen weiterhin für die Identifikation gegenüber Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystemen genutzt werden und das Checkkartenformat besitzen.
Für die sichere Anmeldung an einem Verzeichnisdienst sind Karten mit einer Smart Card Funktionalität und mit kontaktbehaftetem Chip anzubieten. Die Karten sollen weiterhin für die Identifikation gegenüber Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystemen genutzt werden und das Checkkartenformat besitzen.
Zur Deckung des Bedarfs soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden. Der zu liefernde Leistungsumfang umfasst weiterhin Lesegeräte für Notebooks, sowie die Lieferung von Kartendruckern.
Details siehe Leistungsbeschreibung.
Menge oder Umfang:
RV für 3 Jahre. Der AG hat die Möglichkeit den Vertrag 1 Mal um 1 Jahr zu verlängern.
Liefermenge für Smart Cards ca. 21 000 Stück.
Liefermenge für Lesegeräte ca. 3 000 Stück.
Liefermenge für Kartendrucker ca. 5 Stück.
Beschreibung der Optionen: Der AG hat die Möglichkeit den Vertrag 1 Mal um 1 Jahr zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: OV RS3/1988/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unternehmensbeschreibung,
— Umsatzkennzahlen,
— Ggf. Liste privilegierter Nachunternehmer,
— Ggf. Nachunternehmererklärungen,
— Ggf. Erklärung Bietergemeinschaft.
Details siehe Angebotsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Personalkennzahlen,
— Referenzliste,
— Qualitätsmanagement im Unternehmen des Bieters,
— Nachweis der Qualifikation des zentralen Ansprechpartners,
— Nachweis der Qualifikation des Support-Personals.
Details siehe Angebotsunterlagen.
Mindeststandards:
Der Auftragnehmer gewährleistet, bei der Auftragsdurchführung im Kontakt zum Auftraggeber nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen, die in ausreichendem Maße über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-03-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de🌏
Name: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Geschäftszimmer 310, Submissionsstelle
URL der Teilnahme: www.dataport.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV RS3/1988/12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92 Postfach 7128
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei derin Ziffer 4.2.1 der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail beider in Ziffer 4.2.1. der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei derin Ziffer 4.2.1 der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail beider in Ziffer 4.2.1. der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeberbevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeberbevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt der Benachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund des gerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.
Quelle: OJS 2012/S 026-042048 (2012-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV RS 3/1988/12
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-09 📅
Name: Fis Organisation GmbH
Postanschrift: Am Stadtrand 52
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22047
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Ziffer 4.2.1 der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöß egegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Ziffer 4.2.1. der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung oder dieser Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme (spätestens 14 Tage nach Erhalt der Unterlagen) und im Falle des Nichterkennens aber Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Ziffer 4.2.1 der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen. Ebenso sind sonstige Verstöß egegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber per E-Mail bei der in Ziffer 4.2.1. der Bewerbungsbedingungen benannten Stelle zu rügen.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeber bevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Rügen abweichend von der vom Auftraggeber bevorzugten Erhebung per E-Mail nach den gesetzlichen Regelungen auch auf anderem Wege erhoben werden dürfen; in jedem Fall liegt es im Interesse eines Bieters, die Rüge in Schriftform anzubringen.
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antragauf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt derBenachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund desgerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, darf der Bieter einen Antragauf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Tagen seit Erhalt derBenachrichtigung über die Nichtabhilfe stellen. Eine spätere Anrufung der Vergabekammer aufgrund desgerügten Verstoßes gegen Vergabevorschriften ist gemäß § 107 GWB ausgeschlossen.