Die ca. 1 800 Lichtumlenklamellenjalousien wurden als Sonnenschutz und Lichtumlenkung im Jahr 2000 von der Herstellerfirma HüppeLux (Typ 268) errichtet. Sie sind als hochglanzverspiegelte, teilweise perforierte Lichtumlenklamellen (Breite: 25 und 50 mm) ausgeführt und überwiegend im Gebäudeinneren positioniert. Leistungsumfang dieser Ausschreibung ist nur die Reinigung an motorischen Lichtumlenklamellenjalousien (LUL) der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (JKH) des Deutschen Bundestages in der Dorotheenstraße 100/101 in Berlin-Mitte. Die bereits ausgebauten Jalousien werden durch einen Dritten an einem Übergabepunkt bereitgestellt. Dazu sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens zwei geschützte Transportbehälter bereitzustellen. Die jährliche Reinigung der Anlagen ist in der externen maschinellen Reinigungsanlage des AN als Nassreinigung durchzuführen. Eine Handreinigung ist nicht vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -, Referat ZT6 - Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
Die ca. 1 800 Lichtumlenklamellenjalousien wurden als Sonnenschutz und Lichtumlenkung im Jahr 2000 von der Herstellerfirma HüppeLux (Typ 268) errichtet. Sie sind als hochglanzverspiegelte, teilweise perforierte Lichtumlenklamellen (Breite: 25 und 50 mm) ausgeführt und überwiegend im Gebäudeinneren positioniert.
Die ca. 1 800 Lichtumlenklamellenjalousien wurden als Sonnenschutz und Lichtumlenkung im Jahr 2000 von der Herstellerfirma HüppeLux (Typ 268) errichtet. Sie sind als hochglanzverspiegelte, teilweise perforierte Lichtumlenklamellen (Breite: 25 und 50 mm) ausgeführt und überwiegend im Gebäudeinneren positioniert.
Leistungsumfang dieser Ausschreibung ist nur die Reinigung an motorischen Lichtumlenklamellenjalousien (LUL) der Liegenschaft Jakob-Kaiser-Haus (JKH) des Deutschen Bundestages in der Dorotheenstraße 100/101 in Berlin-Mitte.
Die bereits ausgebauten Jalousien werden durch einen Dritten an einem Übergabepunkt bereitgestellt.
Dazu sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens zwei geschützte Transportbehälter bereitzustellen. Die jährliche Reinigung der Anlagen ist in der externen maschinellen Reinigungsanlage des AN als Nassreinigung durchzuführen. Eine Handreinigung ist nicht vorgesehen.
Dazu sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens zwei geschützte Transportbehälter bereitzustellen. Die jährliche Reinigung der Anlagen ist in der externen maschinellen Reinigungsanlage des AN als Nassreinigung durchzuführen. Eine Handreinigung ist nicht vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 30.11.2016, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Referenznummer: ZT6-1133-2012-199-13-ZT370
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Gegebenenfalls die Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft, die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet ist. Alle Mitglieder haben zudem die übrigen unter III.2 aufgeführten Nachweise vorzulegen,
— Gegebenenfalls die Erklärung über Art und Umfang des Einsatzes eines Unterauftragnehmers. Auf Anforderung der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen. Der Unterauftragnehmer hat alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die er auch als Bieter beibringen müsste. Referenzen des Unterauftragnehmers müssen jedoch nicht über die vorgesehene Teilleistung hinausgehen,
— Gegebenenfalls die Erklärung über Art und Umfang des Einsatzes eines Unterauftragnehmers. Auf Anforderung der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen. Der Unterauftragnehmer hat alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die er auch als Bieter beibringen müsste. Referenzen des Unterauftragnehmers müssen jedoch nicht über die vorgesehene Teilleistung hinausgehen,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks,
— Nachweis über die Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (wird von der Auftraggeberin angefordert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis, Deckungssumme mindestens 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung über drei erbrachte vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der AN muß in der Lage sein, gleichzeitig bis zu zwei qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen,
— Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der AN muß in der Lage sein, gleichzeitig bis zu zwei qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen,
— Bestehen vor der Zuschlagserteilung seitens des Auftraggebers Bedenken über die zu erreichende Qualität der Reinigung der Anlagen, hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle eine kostenlose Probereinigung von Lichtumlenklamellenjalousien auszuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem die Möglichkeit einer Besichtigung der Reinigungsanlage und die Prüfung der Reinigungsqualität der Lichtumlenklamellenjalousien vor. Das Ergebnis wird durch den Auftraggeber protokolliert.
— Bestehen vor der Zuschlagserteilung seitens des Auftraggebers Bedenken über die zu erreichende Qualität der Reinigung der Anlagen, hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle eine kostenlose Probereinigung von Lichtumlenklamellenjalousien auszuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem die Möglichkeit einer Besichtigung der Reinigungsanlage und die Prüfung der Reinigungsqualität der Lichtumlenklamellenjalousien vor. Das Ergebnis wird durch den Auftraggeber protokolliert.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bundestag.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 📅
Datum des Endes: 2014-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2012-199-13-ZT370
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Quelle: OJS 2012/S 159-266111 (2012-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag - Verwaltung -
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-30 📅
Name: Burdich Sonnenschutz GmbH
Postanschrift: Waldstraße 1
Postort: Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Festellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.