Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist eines der bedeutensten Museen für Bildende Kunst in Deutschland. Für Sonderausstellungen müssen Kunstwerke aus aller Welt sicher und fachgerecht verpackt und nach Karlsruhe transportiert werden. Für Leihgaben an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe besteht grundsätzlich eine Staatshaftung des Landes Baden-Württemberg oder eine gewerbliche Versicherung, die Schäden und Verluste der verliehenen Werke abdeckt, aber besonders hohe Anforderungen an den Transport der Kunstwerke stellt. Die Auftragserfüllung setzt ein Höchstmaß an Qualität und Zuverlässigkeit sowie besonderes Fachwissen voraus, da es sich um einzigartige, nicht wieder beschaffbare und sehr empfindliche Transportgüter handelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2012-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Lastwagen mit Fahrer
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Lastwagen mit Fahrer📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe (Eigenbetrieb)
Postanschrift: Hans-Thoma-Straße 2-6
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.kunsthalle-karlsruhe.de🌏
E-Mail: kunsthalle-karlsruhe@hfk.de📧
Fax: +49 69-975822255 📠
Die Vordrucke zur Angebotserstellung sind beim Ansprechpartner des Auftraggebers (siehe Ziffer I.1) schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail bis zum 19.6.2012 abzufordern. Das Angebot ist zwingend unter Verwendung der Vordrucke (nebst Anlagen hierzu) einzureichen. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Versendung der Vordrucke erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen, rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters/ der Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 19.6. darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.6.2012 -12:00 Uhr bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebene Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Die Vordrucke zur Angebotserstellung sind beim Ansprechpartner des Auftraggebers (siehe Ziffer I.1) schriftlich oder per Fax, vorzugsweise per E-Mail bis zum 19.6.2012 abzufordern. Das Angebot ist zwingend unter Verwendung der Vordrucke (nebst Anlagen hierzu) einzureichen. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Die Versendung der Vordrucke erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen, rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.3.4)), verschlossen und unterschrieben einzureichen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bieters/ der Bietergemeinschaft Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 19.6. darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 14.6.2012 -12:00 Uhr bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebene Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist eines der bedeutensten Museen für Bildende Kunst in Deutschland. Für Sonderausstellungen müssen Kunstwerke aus aller Welt sicher und fachgerecht verpackt und nach Karlsruhe transportiert werden. Für Leihgaben an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe besteht grundsätzlich eine Staatshaftung des Landes Baden-Württemberg oder eine gewerbliche Versicherung, die Schäden und Verluste der verliehenen Werke abdeckt, aber besonders hohe Anforderungen an den Transport der Kunstwerke stellt. Die Auftragserfüllung setzt ein Höchstmaß an Qualität und Zuverlässigkeit sowie besonderes Fachwissen voraus, da es sich um einzigartige, nicht wieder beschaffbare und sehr empfindliche Transportgüter handelt.
Die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe ist eines der bedeutensten Museen für Bildende Kunst in Deutschland. Für Sonderausstellungen müssen Kunstwerke aus aller Welt sicher und fachgerecht verpackt und nach Karlsruhe transportiert werden. Für Leihgaben an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe besteht grundsätzlich eine Staatshaftung des Landes Baden-Württemberg oder eine gewerbliche Versicherung, die Schäden und Verluste der verliehenen Werke abdeckt, aber besonders hohe Anforderungen an den Transport der Kunstwerke stellt. Die Auftragserfüllung setzt ein Höchstmaß an Qualität und Zuverlässigkeit sowie besonderes Fachwissen voraus, da es sich um einzigartige, nicht wieder beschaffbare und sehr empfindliche Transportgüter handelt.
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zwingend gefordert. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Angebot führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bieter/Bietergemeinschaft. Der Bieter/die Bietergemeinschaft wird unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen aufgefordert. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung nur zur Vervollständigung fehlender Unterlagen möglich ist, nicht jedoch zur Verbesserung vorliegender Unterlagen.
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind zwingend gefordert. Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe der geforderten Nachweise und Erklärungen zum Angebot führt dies nicht zwingend zum Ausschluss der Bieter/Bietergemeinschaft. Der Bieter/die Bietergemeinschaft wird unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen aufgefordert. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass eine Nachforderung nur zur Vervollständigung fehlender Unterlagen möglich ist, nicht jedoch zur Verbesserung vorliegender Unterlagen.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern.
Die Erklärung nach Ziffer III.2.4 ist nur im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft nach den in dem Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" vorgegebenen Festlegungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Eigenerklärungen gelten mit der originalen Unterschrift des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft als abgegeben und sind dem Angebot nicht als selbstformulierte Eigenerklärung erneut beizulegen. Ausländischen Bietern oder Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/Nachunternehmer verweisen, sollen Bieter/Bietergemeinschaften bereits mit dem Angebot diese anderen Unternehmen/Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Angebot nachweisen, dass sie auf die Mittel der anderen Unternehmen/des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des anderen Unternehmens/Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor,weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend - nachzufordern.
Die Erklärung nach Ziffer III.2.4 ist nur im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft nach den in dem Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" vorgegebenen Festlegungen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Eigenerklärungen gelten mit der originalen Unterschrift des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft als abgegeben und sind dem Angebot nicht als selbstformulierte Eigenerklärung erneut beizulegen. Ausländischen Bietern oder Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen/Nachunternehmer verweisen, sollen Bieter/Bietergemeinschaften bereits mit dem Angebot diese anderen Unternehmen/Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Angebot nachweisen, dass sie auf die Mittel der anderen Unternehmen/des/der Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des anderen Unternehmens/Nachunternehmers erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor,weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene andere Unternehmen/Nachunternehmer - gegebenenfalls ergänzend - nachzufordern.
1. Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein;
1. Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote (vgl. Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein;
2. Eigenerklärung, dass beim Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegen (Vordrucke, siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung);
3. Eigenerklärung, dass beim Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen (Vordrucke, siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung);
4. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung", siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
4. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben (Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung", siehe Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zum Umsatz mit Kunsttransporten aus den letzten 3 Jahren (2011, 2010 und 2009).
Mindeststandards:
Durchschnittlicher Jahresumsatz mit Kunsttransporten der letzten 3 Jahre muss mindestens 3 000 000 EUR netto jährlich betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichsmaßstab sind Leistungen gemäß II.1.5) dieser Bekanntmachung. Die Angabe von mehr als 5 Referenzprojekten ist unerwünscht und führt zur ausschließlichen Wertung der ersten 5 Referenzen in der eingereichten Reihenfolge. Die Darstellung der Referenzen muss folgendes beinhalten:
1. Darstellung von Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Vergleichsmaßstab sind Leistungen gemäß II.1.5) dieser Bekanntmachung. Die Angabe von mehr als 5 Referenzprojekten ist unerwünscht und führt zur ausschließlichen Wertung der ersten 5 Referenzen in der eingereichten Reihenfolge. Die Darstellung der Referenzen muss folgendes beinhalten:
— Titel, Dauer und Ort der Ausstellung,
— Anzahl der transportierten Leihgaben,
— Herkunftsländer der transportierten Leihgaben,
— Art der Leihgaben (Schwerpunkte),
— Anzahl der Leihgeber,
— Abrechnungssumme,
— Versicherungsvolumen,
— kooperierende Transportunternehmen, mit denen bei der Abwicklung des Auftrags zusammengearbeitet wurde,
— Ausstellungshaus,
— Abschluss der Ausführung des Auftrages (nicht vor 2009),
— Adresse, Telefon, Fax und E-Mail des Ansprechpartners beim Referenzgeber.
2. Angaben zu den Mitarbeitern:
a) Name und Qualifikation des Projektleiters sowie Stellvertreters;
b) Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Kunstpacker oder vergleichbar;
c) Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Kraftfahrer;
d) Gewerbliche Mitarbeiter insgesamt;
e) Kaufmännische Mitarbeiter insgesamt;
3. Angaben zu den Lastkraftwagen:
a) Lastkraftwagen mit:
— Ladetürhöhe mind. 2,84 m,
— Länge des Koffers mind. 7,00 m,
— Gesamtlänge: höchstens 10,00 m.
b) Lastkraftwagen mit:
— Ladetürhöhe mind. 2,65 m,
— Länge des Koffers mind. 4,90 m;
4. Angaben zum Transportkistenbau Darstellung, ob Transportkisten im eigenen Schreinerbetrieb oder durch Nachunternehmer erfolgt unter besonderer Darlegung der Qualitätssicherungssysteme.
Mindeststandards:
2.
a) Projektleiter und Stellvertreter: 24-monatige Berufserfahrung als Projektleiter; fließend deutsch und englisch;
b) Kunstpacker: Ausbildung zum Handelsfachpacker, Fachlagerist oder im Hinblick auf Kunstpacker vergleichbare Ausbilung; Mindestanzahl 10
c) Kraftfahrer: Abschluss Lehrgang als Berufskraftfahrer oder vergleichbare Ausbildung; Mindestanzahl 20
d) Gewerbliche Mitarbeiter: Mindestanzahl 35
e) Kaufmännische Mitarbeiter: Mindestanzahl 10
3.
Lastkraftwagen nach a): Mindestanzahl 3.
Lastkraftwagen nach b): Mindestanzahl 3.
Erlaubnis zur Durchführung von Güterkraftverkehren in Deutschland (entweder Erlaubnis nach GüKG oder gleichwertige Genehmigung) Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001; 2008 mind. ein Mitarbeiter zugelassen als Reglementierter Beauftragter gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 durch das Luftfahrtbundesamt Mitarbeiter, die am Atlas Zollverfahren teilnehmen und eine Zulassung als internationaler IATA-Agent und ein Flughafenbüro am Flughafen Frankfurt/Main besitzen Außerdem Mitarbeiter, die befugt sind zur ungeschränkten Luftfrachtüberwachung und Zugang zum Vorfeld auf den Flughäfen: Frankfurt/Main, Stuttgart sowie zu dem Very-Important-Cargo (VIC) Bereich des Flughafenlagers Frankfurt/Main.
Erlaubnis zur Durchführung von Güterkraftverkehren in Deutschland (entweder Erlaubnis nach GüKG oder gleichwertige Genehmigung) Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001; 2008 mind. ein Mitarbeiter zugelassen als Reglementierter Beauftragter gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 durch das Luftfahrtbundesamt Mitarbeiter, die am Atlas Zollverfahren teilnehmen und eine Zulassung als internationaler IATA-Agent und ein Flughafenbüro am Flughafen Frankfurt/Main besitzen Außerdem Mitarbeiter, die befugt sind zur ungeschränkten Luftfrachtüberwachung und Zugang zum Vorfeld auf den Flughäfen: Frankfurt/Main, Stuttgart sowie zu dem Very-Important-Cargo (VIC) Bereich des Flughafenlagers Frankfurt/Main.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall muss eine Haftpflichtversicherung für die Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Der Versicherungsnachweis ist spätestens mit Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Person und / oder Sachschaden je Schadensfall aufweisen. Vermögensschäden sind je Schadensfall mit mindestens 100 000 EUR zu versichern.
Im Auftragsfall muss eine Haftpflichtversicherung für die Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Der Versicherungsnachweis ist spätestens mit Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen. Die Haftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR je Person und / oder Sachschaden je Schadensfall aufweisen. Vermögensschäden sind je Schadensfall mit mindestens 100 000 EUR zu versichern.
Darüber hinaus muss im Auftragsfall eine Zollbürgschaft in Höhe von 10 000 000 EUR vorgelegt werden.
Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung für Dienstleister auf Flughäfen gemäß Bodenabfertigungsdienstverordnung (BADV) abzuschließen. Auch diese ist unaufgefordert spätestens mit Leistungsbeginn nachzuweisen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-24 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (700)
2. Personaleinsatzkonzept (100)
3. Sicherheitskonzept (200)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: HFK Rechtsanwälte LLP
Fr. Heike Schmidt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.