Rahmenvertrag zum Leasing handelsüblicher IT- und Kommunikationsgeräte

Landtag von Baden-Württemberg

Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, zukünftig zu beschaffende Systeme mittles Leasing zu finanzieren und schließt hierfür einen Leasingrahmenvertrag ab. Den überwiegenden Anteil des Portfolios machen hierbei Standard IT Geräte (Server, Speicher, PC, Notebooks und Monitore) der Benutzer sowie Kommunikationsgeräte (IP-Telefone, Headsets) aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzierungs-Leasing
Menge oder Umfang:
Die Grundlaufzeit des Leasingrahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann optional zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.800 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 400 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzierungs-Leasing 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landtag von Baden-Württemberg
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 3
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.landtag-bw.de 🌏
E-Mail: lrv.ausschreibung@landtag-bw.de 📧
Fax: +49 711206314548 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 84-138151
ABl. S-Ausgabe: 84

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landtag von Baden-Württemberg beabsichtigt, zukünftig zu beschaffende Systeme mittles Leasing zu finanzieren und schließt hierfür einen Leasingrahmenvertrag ab. Den überwiegenden Anteil des Portfolios machen hierbei Standard IT Geräte (Server, Speicher, PC, Notebooks und Monitore) der Benutzer sowie Kommunikationsgeräte (IP-Telefone, Headsets) aus.
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Menge oder Umfang:
Die Grundlaufzeit des Leasingrahmenvertrages beträgt 2 Jahre. Der Vertrag kann optional zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
— Bestandsverwaltungssystem,
— Abholung der Geräte von der Verwendungsstelle,
— Verlängerung der Einzelleasingverhältnisse um bis zu 12 Monate max.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: II/4.4-Gei-LRV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landtag von Baden-Württemberg Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage Handelsregisterauszug bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate (oder gleichwertige Bescheinigung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist und keine Verurteilung wegen illegaler Beschäftigung vorliegt,
— Gewerbezentralregisterauszug, bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate (oder eine gleichwertige Bescheinigung),
— Eigenerklärung zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens: Sachschäden: bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis und Personenschäden: bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis,
— Nachweis, dass der Bieter ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassener Finanzdienstleister nach KWG §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 ist,
— Darstellung der Umsatzentwicklung der letzten 3 Jahre,
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bewerber angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr),
— Eigendarstellung der Neuinvestitionen im Bereich IT Leasing des Bieters der vergangenen drei Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung von drei Referenzen mit vergleichbaren inhaltlichen Anforderungen (Leasingrahmenverträge mit öffentlichen Auftraggebern) der vergangenen zwei Jahre,
— Darstellung von Referenzen von mindestens 3 IT - Leasingprojekten zur zertifizierten Datenlöschung (B) mit mehr als 500 PC – Arbeitsplätzen pro Jahr in den vergangenen zwei Jahren.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-06-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ralph Geisser

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-07-06 📅
Datum des Endes: 2014-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II/4.4-Gei-LRV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist nur zulässig soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Landtag von Baden-Württemberg unverzüglich nach Kenntnis gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber.
Dem Landtag von Baden-Württemberg gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Landtag von Baden-Württemberg gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Landtags von Baden-Württemberg, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Auf die Regelungen in § 107 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Quelle: OJS 2012/S 084-138151 (2012-04-27)