Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung kommunalen Altpapiers aus der getrennten Erfassung im Landkreis Havelland. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen Rahmenvereinbarungen für die beiden Lose abgeschlossen werden. Unternehmen mit abgeschlossenen Rahmenvertrag sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Altpapierverwertung zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von drei Monaten vergeben. Gegenstand der Rahmenverträge für die einzelnen Lose ist jeweils die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen (pro Einzelcharge Los 1: 1 500 bis 1 800 Mg, Los 2: 750 bis 950 Mg).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-11.
Auftragsbekanntmachung (2012-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang: 9 000 bis 11 000 Mg Altpapier pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schwanebecker Weg 4
Postleitzahl: 14641
Postort: Nauen
Kontakt
Internetadresse: http://www.haw-mbh.de🌏
E-Mail: steffen.kuehne@alba.info📧
Telefon: +49 3321746211📞
Fax: +49 3321746232 📠
1. Hinweise zu Eignungsnachweisen und vorzulegenden Unterlagen:
— Gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A kann sich ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben vorzulegen,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen,
— Im Angebot ist der vorgesehene Verwertungsweg des Altpapiers schriftlich auszuformulieren (z.B. Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage),
— Auf Verlangen des AG sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben, wie z.B. eine Annahmebereitschaftserklärung des Verwerters, vorzulegen. Der AG behält sich vor, in diesem Fall auch Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage(n), zu verlangen,
— Sofern ein Abfallmakler im Sinne von § 50 KrW-/AbfG bzw. § 53 KrWG eingesetzt werden soll, ist der beabsichtigte Einsatz eines Maklers im Angebot anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Abfallmakler zu benennen und der voraussichtliche Verwertungsweg durch Angabe des voraussichtlichen Verwertungsverfahrens und des voraussichtlichen Verwertungsortes zu beschreiben,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung des Verwerters bzw. Abfallmaklers und eine Erklärung des Verwerters/Abfallmaklers zu verlangen, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert,
— Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der AG behält sich vor, von den Bietern die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, auch für die Unterauftragnehmer die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung gemäß Anlage zum Angebotsschreiben zu verlangen.
2. Der Auftraggeber wird unter www.haw-mbh.de während des Vergabeverfahrens etwaige Bieterinformationen veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet sich, während des Vergabeverfahrens unter der genannten Internetseite über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu informieren.
1. Hinweise zu Eignungsnachweisen und vorzulegenden Unterlagen:
— Gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A kann sich ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben vorzulegen,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen,
— Im Angebot ist der vorgesehene Verwertungsweg des Altpapiers schriftlich auszuformulieren (z.B. Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage),
— Auf Verlangen des AG sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben, wie z.B. eine Annahmebereitschaftserklärung des Verwerters, vorzulegen. Der AG behält sich vor, in diesem Fall auch Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage(n), zu verlangen,
— Sofern ein Abfallmakler im Sinne von § 50 KrW-/AbfG bzw. § 53 KrWG eingesetzt werden soll, ist der beabsichtigte Einsatz eines Maklers im Angebot anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Abfallmakler zu benennen und der voraussichtliche Verwertungsweg durch Angabe des voraussichtlichen Verwertungsverfahrens und des voraussichtlichen Verwertungsortes zu beschreiben,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung des Verwerters bzw. Abfallmaklers und eine Erklärung des Verwerters/Abfallmaklers zu verlangen, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert,
— Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der AG behält sich vor, von den Bietern die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, auch für die Unterauftragnehmer die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung gemäß Anlage zum Angebotsschreiben zu verlangen.
2. Der Auftraggeber wird unter www.haw-mbh.de während des Vergabeverfahrens etwaige Bieterinformationen veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet sich, während des Vergabeverfahrens unter der genannten Internetseite über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu informieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung kommunalen Altpapiers aus der getrennten Erfassung im Landkreis Havelland. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen Rahmenvereinbarungen für die beiden Lose abgeschlossen werden. Unternehmen mit abgeschlossenen Rahmenvertrag sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Altpapierverwertung zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von drei Monaten vergeben. Gegenstand der Rahmenverträge für die einzelnen Lose ist jeweils die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen (pro Einzelcharge Los 1: 1 500 bis 1 800 Mg, Los 2: 750 bis 950 Mg).
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung kommunalen Altpapiers aus der getrennten Erfassung im Landkreis Havelland. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen Rahmenvereinbarungen für die beiden Lose abgeschlossen werden. Unternehmen mit abgeschlossenen Rahmenvertrag sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Altpapierverwertung zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von drei Monaten vergeben. Gegenstand der Rahmenverträge für die einzelnen Lose ist jeweils die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen (pro Einzelcharge Los 1: 1 500 bis 1 800 Mg, Los 2: 750 bis 950 Mg).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Wertstoffhof Schwanebeck.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages für Los 1 ist die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen von jeweils 1 500 bis 1 800 Mg, insgesamt etwa 6 000 bis 7 200 Mg pro Jahr Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Landkreises Havelland (Übernahmestelle Wertstoffhof Schwanebeck).
Gegenstand des Rahmenvertrages für Los 1 ist die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen von jeweils 1 500 bis 1 800 Mg, insgesamt etwa 6 000 bis 7 200 Mg pro Jahr Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Landkreises Havelland (Übernahmestelle Wertstoffhof Schwanebeck).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Wertstoffhof Bölkershof.
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Rahmenvertrages für Los 2 ist die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen von jeweils 750 bis 950 Mg, insgesamt etwa 3 000 bis 3 800 Mg pro Jahr, Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Landkreises Havelland (Übernahmestelle Wertstoffhof Bölkershof).
Gegenstand des Rahmenvertrages für Los 2 ist die Verwertung von acht 3-monatigen Einzelchargen von jeweils 750 bis 950 Mg, insgesamt etwa 3 000 bis 3 800 Mg pro Jahr, Altpapier aus kommunaler Sammlung aus dem Gebiet des Landkreises Havelland (Übernahmestelle Wertstoffhof Bölkershof).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Havelland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4, 6 EG VOL/A sowie nach dem AEntG vorliegen,
— über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate);
3. Erklärung, ob und auf welche Art der Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist. Die Vergabestelle behält sich vor, zu diesem Punkt weitere Erläuterungen von den Bietern anzufordern.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
1. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate);
2. Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate);
3. aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
4. Der AG ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
4. Der AG ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 23 Abs. 1, 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezüglich der auf dem Gebiet des Altpapiertransportes/der Altpapierverwertung erbrachten Leistungen und über seinen Gesamtumsatz im gleichen Zeitraum;
2. aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
— Personen- und Sachschäden: 5 000 000 EUR (pauschal),
— Vermögensschäden: 1 000 000 EUR.
Die Vergabestelle akzeptiert auch eine Versicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Versicherungen müssen auch ein Auswahlverschulden bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern decken. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine Berufs- bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung in den genannten Höhen abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Versicherungen müssen auch ein Auswahlverschulden bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern decken. Für den Fall, dass die geforderten Versicherungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bestehen, reicht der Nachweis der Bereitschaft eines Versicherungsunternehmers, mit dem Bieter eine Berufs- bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung in den genannten Höhen abzuschließen durch Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Erklärung des Versicherungsunternehmens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Die Benennung einer in den letzten 3 Jahren (2009–2011) erbrachten vergleichbaren Leistung unter Angabe der verwerteten Altpapiermenge, des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit des Vertrages, und der Benennung des öffentlichen oder privaten AG (mit Ansprechpartner und Telefonnummer);
1. Die Benennung einer in den letzten 3 Jahren (2009–2011) erbrachten vergleichbaren Leistung unter Angabe der verwerteten Altpapiermenge, des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit des Vertrages, und der Benennung des öffentlichen oder privaten AG (mit Ansprechpartner und Telefonnummer);
2. Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Nachweise zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem, dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn durchzuführen.
2. Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Nachweise zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -dienststellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem, dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn durchzuführen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
1. Bestätigungen des Auftraggebers über die angegebene Referenz.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der im Rahmen des Miniwettbewerbs für den Einzelauftrag beauftragte Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Rahmenvertrag) dazu verpflichtet, eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist die laut beauftragtem Einzelauftrag verbleibende Vergütung bezüglich einer Altpapiermenge von 30 Mg.
Der im Rahmen des Miniwettbewerbs für den Einzelauftrag beauftragte Auftragnehmer ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Rahmenvertrag) dazu verpflichtet, eine Sicherheitsleistung durch Bürgschaft oder Hinterlegung von Geld zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung ist die laut beauftragtem Einzelauftrag verbleibende Vergütung bezüglich einer Altpapiermenge von 30 Mg.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Besonderen Vertragsbedingungen (Rahmenvertrag).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: EfBV.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen vollständig kostenlos zum Download unter www.haw-mbh.de bereit. Die Unterlagen in Papierform können schriftlich bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle angefordert werden. Die Unterlagen in Papierform werden gegen Nachweis der Zahlung von 20,00 EUR auf das Konto Nr. 3861008180, BLZ 160 500 00 bei der MBS Potsdam unter Angabe des Verwendungszwecks: Vergabeverfahren Rahmenvertrag Altpapierverwertung Landkreis Havelland (Verrechnungsscheck oder Kopie Überweisungsbeleg) übersandt.
Die Vergabeunterlagen stehen vollständig kostenlos zum Download unter www.haw-mbh.de bereit. Die Unterlagen in Papierform können schriftlich bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle angefordert werden. Die Unterlagen in Papierform werden gegen Nachweis der Zahlung von 20,00 EUR auf das Konto Nr. 3861008180, BLZ 160 500 00 bei der MBS Potsdam unter Angabe des Verwendungszwecks: Vergabeverfahren Rahmenvertrag Altpapierverwertung Landkreis Havelland (Verrechnungsscheck oder Kopie Überweisungsbeleg) übersandt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-08-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Steffen Kühne
Name: Landkreis Havelland Rechnungsprüfungsamt
Postanschrift: Platz der Freiheit 1
Postort: Rathenow
Postleitzahl: 14712
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2014-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Hinweise zu Eignungsnachweisen und vorzulegenden Unterlagen:
— Gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A kann sich ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben vorzulegen,
— Gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A kann sich ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung zum Angebotsschreiben vorzulegen,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen,
— Im Angebot ist der vorgesehene Verwertungsweg des Altpapiers schriftlich auszuformulieren (z.B. Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage),
— Auf Verlangen des AG sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben, wie z.B. eine Annahmebereitschaftserklärung des Verwerters, vorzulegen. Der AG behält sich vor, in diesem Fall auch Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage(n), zu verlangen,
— Auf Verlangen des AG sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben, wie z.B. eine Annahmebereitschaftserklärung des Verwerters, vorzulegen. Der AG behält sich vor, in diesem Fall auch Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage(n), zu verlangen,
— Sofern ein Abfallmakler im Sinne von § 50 KrW-/AbfG bzw. § 53 KrWG eingesetzt werden soll, ist der beabsichtigte Einsatz eines Maklers im Angebot anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Abfallmakler zu benennen und der voraussichtliche Verwertungsweg durch Angabe des voraussichtlichen Verwertungsverfahrens und des voraussichtlichen Verwertungsortes zu beschreiben,
— Sofern ein Abfallmakler im Sinne von § 50 KrW-/AbfG bzw. § 53 KrWG eingesetzt werden soll, ist der beabsichtigte Einsatz eines Maklers im Angebot anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Abfallmakler zu benennen und der voraussichtliche Verwertungsweg durch Angabe des voraussichtlichen Verwertungsverfahrens und des voraussichtlichen Verwertungsortes zu beschreiben,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung des Verwerters bzw. Abfallmaklers und eine Erklärung des Verwerters/Abfallmaklers zu verlangen, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert,
— Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung des Verwerters bzw. Abfallmaklers und eine Erklärung des Verwerters/Abfallmaklers zu verlangen, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert,
— Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der AG behält sich vor, von den Bietern die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, auch für die Unterauftragnehmer die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung gemäß Anlage zum Angebotsschreiben zu verlangen.
— Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der AG behält sich vor, von den Bietern die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung der/des Unterauftragnehmer/s, dass dieser für den Fall des Zuschlags die Erbringung der vorgesehenen Teile der Dienstleistung gegenüber dem Bieter zusichert, zu fordern. Außerdem behält der Auftraggeber sich vor, auch für die Unterauftragnehmer die Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bzw. eine Erklärung gemäß Anlage zum Angebotsschreiben zu verlangen.
2. Der Auftraggeber wird unter www.haw-mbh.de während des Vergabeverfahrens etwaige Bieterinformationen veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet sich, während des Vergabeverfahrens unter der genannten Internetseite über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu informieren.
2. Der Auftraggeber wird unter www.haw-mbh.de während des Vergabeverfahrens etwaige Bieterinformationen veröffentlichen. Die Bieter sind verpflichtet sich, während des Vergabeverfahrens unter der genannten Internetseite über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an die unterlegenen Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an die unterlegenen Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise wie folgt:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."