Rahmenvertrag zur Begleitung der Ausschreibungen von Schienenpersonennahverkehrsleistungen

Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Begleitung der Ausschreibungen von Schienenpersonennahverkehrsleistungen abzuschließen. Innerhalb dieses Rahmenvertrags können dann einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit Kosten versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden. Die Beauftragung einzelner Arbeitspakete erfolgt per Abruf.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-27 Auftragsbekanntmachung
2012-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: kuhnle@nvbw.de 📧
Telefon: +49 71123991105 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 125-207220
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Zum festgesetzten Abgabetermin ist ein verbindliches Angebot abzugeben. Das Angebot muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leis-tungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW, — Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen, — Preise der Dienstleistungen. Alle Preise sind in Euro anzugeben. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben in dreifach identischer Ausführung in Papierform vorliegen. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, nach Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten, um das Lastenheft weiter zu konkretisieren. In diesem Fall wird nach Abschluss der Verhandlungsrunde ein neuer Termin zur Abgabe eines endgültigen verbindlichen Angebotes festgesetzt. Die Angebotsöffnung erfolgt am 6.8.2012 um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Bindefrist läuft bis 31.8.2012. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben. Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren. Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Anforderungen der Verdingungsunterlagen sind vollumfänglich zu erfüllen. 7. Geforderter Leistungsumfang 7.1 Grundlagen Die Leistungen des Auftragnehmers sind auf Basis der bislang erarbeiteten Konzepte, die in Kap. 7.2 näher beschrieben sind, fortzuführen. Diese Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 7. Geforderter Leistungsumfang 7.1 Grundlagen Die Leistungen des Auftragnehmers sind auf Basis der bislang erarbeiteten Konzepte, die in Kap. 7.2 näher beschrieben sind, fortzuführen. Diese Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. 7.2 Leistungsumfang AP 1 Fahrzeugfinanzierung. Es liegt ein umfassendes Gutachten vor, das die Wirkung verschiedener Maßnahmen zur Unterstützung der Bieter bei der Fahrzeugfinanzierung darlegt. Eine Entscheidung, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bei den zukünftigen Ausschreibungen angeboten wird, liegt noch nicht vor. Gegenstand des AP 1 ist: Beratung bei der Erstellung von Argumentationspapieren zur Herbeiführung einer Entscheidung über Maßnahmen zur Unterstützung der Fahrzeugbeschaffung in den Hausspitzen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg. Im Angebot ist der geschätzte Zeitbedarf (in Manntagen) für diese Beratungsleistung bis zur Herbeiführung einer Entscheidung des Finanzministeriums anzugeben. AP 2 Erstellung und Weiterentwicklung eines Zeitplans für die Ausschreibung der SPNV-Leistungen in Baden-Württemberg. Es liegt bereits ein Vergabe-Zeitplan vor. Dieser muss jedoch kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass Anpassungen bei den Ausschreibungszeiträumen notwendig werden können. Gegenstand des AP 2 ist: Kontinuierliche Überprüfung, ob die geplanten noch nicht ausgeschriebenen Verkehrsleistungen in den jeweils anstehenden Ausschreibungen auf Basis bereits vorliegender Ausschreibungsergebnisse finanziert werden können. Im Angebot ist anzugeben, mit welchem Aufwand (in Manntagen) und bis zu welchem Termin dieser Zeitplan überarbeitet werden kann. AP 3 Überprüfung der Verdingungsunterlagen unter Kosten und Erlösgesichtspunkten (Eventualposition). Falls bei AP 2 festgestellt wird, dass das vorgesehene Leistungsangebot in den einzelnen Vergabenetze voraussichtlich nicht finanziert werden kann, wird es voraussichtlich notwendig, die bisherigen Planungen unter Kosten- und Erlösgesichtspunkten nochmals zu überprüfen. Gegenstand des AP 3 ist: Überprüfung der bisherigen Planungen unter Kosten- und Erlösgesichtspunkten falls die Ergebnisse des AP 2 zeigen, dass eine solche Überprüfung notwendig ist. Im Angebot ist der Aufwand in Manntagen anzugeben, der für diese Leistung veranschlagt wird. Ferner ist die Prüfungsmethode darzustellen. AP 4 Übergangsvertrag mit DB Regio. Der Verkehrsvertrag mit DB Regio AG mit einem Volumen von ca. 40 000 000 Zugkm endet am 30.9.2016. Angesichts dieses sehr hohen Leistungsvolumens ist es nicht möglich, dieses Volumen vollständig bis zum vorgesehenen Vertragsende auszuschreiben. Es wird deshalb nötig werden, Lösungen zu entwickeln, wie für einen begrenzten Zeitraum ein Restvolumen dieser Leistungen vergeben werden kann. Zur Vorbereitung der Verhandlung mit DB Regio ist es erforderlich zu ermitteln, wie hoch die aktuellen Kosten für die derzeitigen Leistungen der DB Regio in diesem Verkehrsvertrag liegen und welche Einnahmen erzielt werden. Gegenstände des AP 4 sind: AP 4.1 Ermittlung eines Zuschusswertes des bestehenden Vertrages mit DB Regio auf Basis von aktuellen Kosten- und Erlöswerten. AP 4.2 Mitwirkung an der Vorbereitung der Vergabe des Restvolumens. AP 4.3 Mitwirkung an der Entwicklung einer Verhandlungsstrategie. Im Angebot ist anzugeben, mit welchem Aufwand in Manntagen für die AP 4.1 bis AP 4.3 gerechnet wird. Im Angebot ist die Methode darzustellen, welche Kosten und Erlöse ermittelt und gegenübergestellt werden. Ferner ist im Angebot anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt diese Kosten- und Erlösbetrachtung abgeschlossen werden kann. AP 5 Mitwirkung an den Sitzungen des Steuerungskreises SPNV im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Die NVBW nimmt an den Sitzungen des Steuerungskreises SPNV im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur teil. Diese Sitzungen finden alle zwei Wochen statt. Es ist damit zu rechnen, dass hierfür auch ein Vertreter des Auftagnehmers teilnehmen muss. Hierfür ist jeweils ein Aufwand von drei bis vier Stunden einzukalkulieren. 7.3 Besprechungen, Niederschriften Über die mit dem Auftraggeber sowie mit sonstigen Planungsbeteiligten geführten Besprechungen sind durch den Bieter/Auftragnehmer Ergebnisniederschriften zu fertigen. 7.4 Reisekosten Im Angebot sind die Reisekosten getrennt auszuweisen. 7.5 Abschlussbericht Durch den Bieter/Auftragnehmer erfolgt eine laufende Dokumentation der Arbeiten. Die abschließenden Untersuchungsergebnisse der jeweiligen Arbeitspakete sind jeweils in einem Bericht zusammen zu stellen. Alle Arbeitsergebnisse dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber für Aufträge anderer Auftraggeber verwendet, an Dritte weitergegeben oder präsentiert werden. 8 Kalkulation Der Bieter muss eine Kalkulation aller Angebotsbestandteile mit den jeweiligen Preisen der angebotenen Leistung angeben. Ferner sind für alle Leistungen auch, soweit möglich, Zeitpläne vorzulegen. Die Vergütung der zu leistenden Arbeiten erfolgt nach Aufwand. Im Angebot ist der Tagessatz in Euro je Manntag (8,5 Stunden/Tag) anzugeben. Dieser Tagessatz ist das maßgebliche Zuschlagskriterium gem. Kap. 3.4 Ziff. 1 und bildet den Höchstbetrag, der pro Manntag vergütet wird. Die Abrechnung erfolgt ½-stundenscharf.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Rahmenvertrag zur Begleitung der Ausschreibungen von Schienenpersonennahverkehrsleistungen abzuschließen. Innerhalb dieses Rahmenvertrags können dann einzelne Arbeitspakete konkretisiert, mit Kosten versehen und vom Auftraggeber einzeln beauftragt werden. Die Beauftragung einzelner Arbeitspakete erfolgt per Abruf.
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Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Dauer: 15 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden.
b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers nicht erfüllt haben,
e) die sich bei Erteilung von Auskünften in erheblichen Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Die NVBW kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit,
b) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2010 vorzulegen. Bei Freiberuflern, die weder einen Geschäftsbericht noch einen Lagebericht herausgeben, reicht eine Erklärung über die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter folgende Angaben und Nachweise vorzulegen:
a) Beschreibung des Unternehmens bzw. der selbständigen freiberuflichen Tätigkeit mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Beratungsleistungen und Gutachten im SPNV der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
c) Kenntnis des baden-württembergischen ÖPNV- und SPNV-Marktes
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Aufwendungen im Sinne von § 13 Abs. 2 VOF werden nicht erstattet. Bei den vorzulegenden Unterlagen und Angebotsbestandteilen handelt es sich nicht um Auskünfte, Pläne etc. i.S.d. § 13 Abs. 3 VOF.
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Die Beauftragung einzelner Arbeitspakete erfolgt per Abruf. Die entsprechenden Inhalte der Arbeitspakete werden ggfls. im Einzelnen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer konkretisiert und separat nach Aufwand angeboten. Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung der einzelnen Arbeitspakete erfolgen.
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Ein Anspruch auf Abruf aller Arbeitspakete besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 15
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Norbert Kuhnle

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zum festgesetzten Abgabetermin ist ein verbindliches Angebot abzugeben.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leis-tungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW,
— Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Preise der Dienstleistungen. Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben in dreifach identischer Ausführung in Papierform vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, nach Abgabe des ersten verbindlichen Angebotes in Verhandlungen mit den Bietern einzutreten, um das Lastenheft weiter zu konkretisieren. In diesem Fall wird nach Abschluss der Verhandlungsrunde ein neuer Termin zur Abgabe eines endgültigen verbindlichen Angebotes festgesetzt.
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Die Angebotsöffnung erfolgt am 6.8.2012 um 14.00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Bindefrist läuft bis 31.8.2012. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Ziff. 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
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Die Anforderungen der Verdingungsunterlagen sind vollumfänglich zu erfüllen.
7. Geforderter Leistungsumfang
7.1 Grundlagen
Die Leistungen des Auftragnehmers sind auf Basis der bislang erarbeiteten Konzepte, die in Kap. 7.2 näher beschrieben sind, fortzuführen. Diese Daten werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
7.2 Leistungsumfang
AP 1 Fahrzeugfinanzierung.
Es liegt ein umfassendes Gutachten vor, das die Wirkung verschiedener Maßnahmen zur Unterstützung der Bieter bei der Fahrzeugfinanzierung darlegt. Eine Entscheidung, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen bei den zukünftigen Ausschreibungen angeboten wird, liegt noch nicht vor.
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Gegenstand des AP 1 ist:
Beratung bei der Erstellung von Argumentationspapieren zur Herbeiführung einer Entscheidung über Maßnahmen zur Unterstützung der Fahrzeugbeschaffung in den Hausspitzen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg.
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Im Angebot ist der geschätzte Zeitbedarf (in Manntagen) für diese Beratungsleistung bis zur Herbeiführung einer Entscheidung des Finanzministeriums anzugeben.
AP 2 Erstellung und Weiterentwicklung eines Zeitplans für die Ausschreibung der SPNV-Leistungen in Baden-Württemberg.
Es liegt bereits ein Vergabe-Zeitplan vor. Dieser muss jedoch kontinuierlich weiterentwickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass Anpassungen bei den Ausschreibungszeiträumen notwendig werden können.
Gegenstand des AP 2 ist:
Kontinuierliche Überprüfung, ob die geplanten noch nicht ausgeschriebenen Verkehrsleistungen in den jeweils anstehenden Ausschreibungen auf Basis bereits vorliegender Ausschreibungsergebnisse finanziert werden können.
Im Angebot ist anzugeben, mit welchem Aufwand (in Manntagen) und bis zu welchem Termin dieser Zeitplan überarbeitet werden kann.
AP 3 Überprüfung der Verdingungsunterlagen unter Kosten und Erlösgesichtspunkten (Eventualposition).
Falls bei AP 2 festgestellt wird, dass das vorgesehene Leistungsangebot in den einzelnen Vergabenetze voraussichtlich nicht finanziert werden kann, wird es voraussichtlich notwendig, die bisherigen Planungen unter Kosten- und Erlösgesichtspunkten nochmals zu überprüfen.
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Gegenstand des AP 3 ist:
Überprüfung der bisherigen Planungen unter Kosten- und Erlösgesichtspunkten falls die Ergebnisse des AP 2 zeigen, dass eine solche Überprüfung notwendig ist.
Im Angebot ist der Aufwand in Manntagen anzugeben, der für diese Leistung veranschlagt wird. Ferner ist die Prüfungsmethode darzustellen.
AP 4 Übergangsvertrag mit DB Regio.
Der Verkehrsvertrag mit DB Regio AG mit einem Volumen von ca. 40 000 000 Zugkm endet am 30.9.2016. Angesichts dieses sehr hohen Leistungsvolumens ist es nicht möglich, dieses Volumen vollständig bis zum vorgesehenen Vertragsende auszuschreiben. Es wird deshalb nötig werden, Lösungen zu entwickeln, wie für einen begrenzten Zeitraum ein Restvolumen dieser Leistungen vergeben werden kann.
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Zur Vorbereitung der Verhandlung mit DB Regio ist es erforderlich zu ermitteln, wie hoch die aktuellen Kosten für die derzeitigen Leistungen der DB Regio in diesem Verkehrsvertrag liegen und welche Einnahmen erzielt werden.
Gegenstände des AP 4 sind:
AP 4.1 Ermittlung eines Zuschusswertes des bestehenden Vertrages mit DB Regio auf Basis von aktuellen Kosten- und Erlöswerten.
AP 4.2 Mitwirkung an der Vorbereitung der Vergabe des Restvolumens.
AP 4.3 Mitwirkung an der Entwicklung einer Verhandlungsstrategie.
Im Angebot ist anzugeben, mit welchem Aufwand in Manntagen für die AP 4.1 bis AP 4.3 gerechnet wird.
Im Angebot ist die Methode darzustellen, welche Kosten und Erlöse ermittelt und gegenübergestellt werden. Ferner ist im Angebot anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt diese Kosten- und Erlösbetrachtung abgeschlossen werden kann.
AP 5 Mitwirkung an den Sitzungen des Steuerungskreises SPNV im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur.
Die NVBW nimmt an den Sitzungen des Steuerungskreises SPNV im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur teil. Diese Sitzungen finden alle zwei Wochen statt. Es ist damit zu rechnen, dass hierfür auch ein Vertreter des Auftagnehmers teilnehmen muss. Hierfür ist jeweils ein Aufwand von drei bis vier Stunden einzukalkulieren.
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7.3 Besprechungen, Niederschriften
Über die mit dem Auftraggeber sowie mit sonstigen Planungsbeteiligten geführten Besprechungen sind durch den Bieter/Auftragnehmer Ergebnisniederschriften zu fertigen.
7.4 Reisekosten
Im Angebot sind die Reisekosten getrennt auszuweisen.
7.5 Abschlussbericht
Durch den Bieter/Auftragnehmer erfolgt eine laufende Dokumentation der Arbeiten. Die abschließenden Untersuchungsergebnisse der jeweiligen Arbeitspakete sind jeweils in einem Bericht zusammen zu stellen.
Alle Arbeitsergebnisse dürfen nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber für Aufträge anderer Auftraggeber verwendet, an Dritte weitergegeben oder präsentiert werden.
8 Kalkulation
Der Bieter muss eine Kalkulation aller Angebotsbestandteile mit den jeweiligen Preisen der angebotenen Leistung angeben. Ferner sind für alle Leistungen auch, soweit möglich, Zeitpläne vorzulegen.
Die Vergütung der zu leistenden Arbeiten erfolgt nach Aufwand. Im Angebot ist der Tagessatz in Euro je Manntag (8,5 Stunden/Tag) anzugeben.
Dieser Tagessatz ist das maßgebliche Zuschlagskriterium gem. Kap. 3.4 Ziff. 1 und bildet den Höchstbetrag, der pro Manntag vergütet wird. Die Abrechnung erfolgt ½-stundenscharf.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Basden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ist ein Bewerber / Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber gegen Vorgaben des Vergaberechts verstößt, muss der Bewerber / Bieter dies gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen.
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2012/S 125-207220 (2012-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 235-386409
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 125-207220
ABl. S-Ausgabe: 235

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-22 📅
Name: KCW GmbH
Postanschrift: Bernburger Str. 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 235-386409 (2012-12-05)