Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministerium Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der Öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005-IR 12.12.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden., zu III. 1, 2 und 3) Teilnahmebedingungen: Die genannten Unterlagen sollten möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nach Prüfung des Angebotes mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert werden. Werden sie auch innerhalb der Nachfrist nicht mit eingereicht, wird der Bieter ausgeschlossen. Auch Kopien sind zulässig. Der Bieter hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Fehlende Unterlagen werden nach Angebotsprüfung mit einer kurzen Nachfristsetzung nachgefordert.