Redaktionelle Aufbereitung von Informationen sowie Organisation von Workshops zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration erneuerbarer Energien
Das im Juli 2011 vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat gebilligte Energiepaket ist ein Meilenstein in der Geschichte der deutschen Energiepolitik. Der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) ist ein zentraler Baustein des Energiepakets. Deren Anteil an der deutschen Stromversorgung soll von derzeit rund 20 Prozent kontinuierlich erhöht werden. In 2050 soll eine nahezu vollständige Deckung der Stromversorgung aus EE in Deutschland erreicht sein. Der effiziente Ausbau der Windenergie, die momentan bereits den größten Anteil EE an der Stromversorgung zur Verfügung stellt, wird dabei an Land aber insbesondere auch auf See eine zentrale Rolle spielen. Überdies wird dem erforderlichen Netzausbau in Zukunft gesteigert Aufmerksamkeit zu widmen sein. Die Wasserkraftnutzung hat bereits einen hohen Ausbaugrad erreicht. Hier bestehen noch gewisse Potentiale insbesondere in der Modernisierung und Erweiterung bestehender Kraftwerke. Im Rahmen der Energiewende hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, wie z.B. die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) oder die Einführung des KfW-Kreditprogramms für Offshore-Windparks. Weitere Maßnahmen wurden initiiert. Die Ausbauziele der Bundesregierung hinsichtlich der EE und des damit einhergehenden notwendigen Netzausbaus erfordern ein hohes Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz und damit verbunden eine umfangreiche Informations- und Aufklärungsarbeit in allen gesellschaftlichen Schichten. Allgemeine als auch spezielle Informationen über technische Aspekte der EE, das EEG, die bereits umgesetzten und initiierten Maßnahmen im Energiekonzept, die Anreize zur Netzoptimierung im EnWG und im NABEG, die Offshore-Windenergie sowie die klimapolitische Bedeutung der EE sind hierfür wichtige Beispiele. Hierfür werden durch das BMU u.a. entsprechende Veröffentlichungen und Fachpublikationen in Form von Druckerzeugnissen und Internetveröffentlichungen erstellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verständnis der Bevölkerung für das Entwicklungskonzept zu fördern und die Bürger außerdem zu ermuntern, aktiv am Aufbau einer modernen und verantwortungsbewussten Energiezukunft mitzuwirken. Diese Veröffentlichungen und Fachpublikationen müssen regelmäßig mit aktuellen Fachbeiträgen zu den Themen Wasserkraft, On- und Offshore-Windenergie, Repowering von Onshore-Windenergie, Kleinwindenergie, Meeresenergie und Netzintegration erneuerbarer Energien angereichert werden. Auszurichtende Workshops sollen der sachlichen Informationsvermittlung und Diskussion offener Fragen dienen. Das Vorhaben hat zum Ziel, das für Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien zuständige Fachreferat im BMU bei der umfangreichen Informations- und Aufklärungsarbeit kontinuierlich zu unterstützen. Dabei sollen allen Gesellschaftsschichten Rechnung tragend aktuelle, verständliche Fachbeiträge zu genannten Themen verfasst und anschließend in einer für die Öffentlichkeit geeigneten Form in Broschüren, Fachzeitschriften, im Internet und andernorts publiziert werden, um die öffentliche Akzeptanz insbesondere für den Ausbau der Windenergie On- und Offshore und seiner Implikationen (Netzausbau) zu fördern. Darüber hinaus sollen Workshops ausgerichtet werden, die u.a. der Verbesserung der Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien dienen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie an Land als wichtigem Baustein zum Klimaschutz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Fachlos 1.Arbeitspaket 1: Broschüre zum Thema Offshore-Windenergie.Arbeitspaket 2: Erstmalige Überarbeitung und regelmäßige Aktualisierung der Internettexte zu den Themen Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration der EE des Internetauftrittes www.erneuerbare-energien.de.Arbeitspaket 3: Textbeiträge für BMU Druckerzeugnisse (z.B. für Broschüren, Flyer, sonstige Texte, die der politisch interessierten Öffentlichkeit dienen) und andere Fachpublikationen (z.B. http://www.erneuerbareenergien.de/ etc.).Fachlos 2.Arbeitspaket 4: Workshopreihe zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien.
Fachlos 1.Arbeitspaket 1: Broschüre zum Thema Offshore-Windenergie.Arbeitspaket 2: Erstmalige Überarbeitung und regelmäßige Aktualisierung der Internettexte zu den Themen Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration der EE des Internetauftrittes www.erneuerbare-energien.de.Arbeitspaket 3: Textbeiträge für BMU Druckerzeugnisse (z.B. für Broschüren, Flyer, sonstige Texte, die der politisch interessierten Öffentlichkeit dienen) und andere Fachpublikationen (z.B. http://www.erneuerbareenergien.de/ etc.).Fachlos 2.Arbeitspaket 4: Workshopreihe zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Postanschrift: Stresemannstraße 128 - 130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: l.wahl@fz-juelich.de📧
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigteAngebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das im Juli 2011 vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat gebilligte Energiepaket ist ein Meilenstein in der Geschichte der deutschen Energiepolitik. Der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) ist ein zentraler Baustein des Energiepakets. Deren Anteil an der deutschen Stromversorgung soll von derzeit rund 20 Prozent kontinuierlich erhöht werden. In 2050 soll eine nahezu vollständige Deckung der Stromversorgung aus EE in Deutschland erreicht sein. Der effiziente Ausbau der Windenergie, die momentan bereits den größten Anteil EE an der Stromversorgung zur Verfügung stellt, wird dabei an Land aber insbesondere auch auf See eine zentrale Rolle spielen. Überdies wird dem erforderlichen Netzausbau in Zukunft gesteigert Aufmerksamkeit zu widmen sein. Die Wasserkraftnutzung hat bereits einen hohen Ausbaugrad erreicht. Hier bestehen noch gewisse Potentiale insbesondere in der Modernisierung und Erweiterung bestehender Kraftwerke. Im Rahmen der Energiewende hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, wie z.B. die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) oder die Einführung des KfW-Kreditprogramms für Offshore-Windparks. Weitere Maßnahmen wurden initiiert. Die Ausbauziele der Bundesregierung hinsichtlich der EE und des damit einhergehenden notwendigen Netzausbaus erfordern ein hohes Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz und damit verbunden eine umfangreiche Informations- und Aufklärungsarbeit in allen gesellschaftlichen Schichten. Allgemeine als auch spezielle Informationen über technische Aspekte der EE, das EEG, die bereits umgesetzten und initiierten Maßnahmen im Energiekonzept, die Anreize zur Netzoptimierung im EnWG und im NABEG, die Offshore-Windenergie sowie die klimapolitische Bedeutung der EE sind hierfür wichtige Beispiele. Hierfür werden durch das BMU u.a. entsprechende Veröffentlichungen und Fachpublikationen in Form von Druckerzeugnissen und Internetveröffentlichungen erstellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verständnis der Bevölkerung für das Entwicklungskonzept zu fördern und die Bürger außerdem zu ermuntern, aktiv am Aufbau einer modernen und verantwortungsbewussten Energiezukunft mitzuwirken. Diese Veröffentlichungen und Fachpublikationen müssen regelmäßig mit aktuellen Fachbeiträgen zu den Themen Wasserkraft, On- und Offshore-Windenergie, Repowering von Onshore-Windenergie, Kleinwindenergie, Meeresenergie und Netzintegration erneuerbarer Energien angereichert werden. Auszurichtende Workshops sollen der sachlichen Informationsvermittlung und Diskussion offener Fragen dienen.
Das im Juli 2011 vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat gebilligte Energiepaket ist ein Meilenstein in der Geschichte der deutschen Energiepolitik. Der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) ist ein zentraler Baustein des Energiepakets. Deren Anteil an der deutschen Stromversorgung soll von derzeit rund 20 Prozent kontinuierlich erhöht werden. In 2050 soll eine nahezu vollständige Deckung der Stromversorgung aus EE in Deutschland erreicht sein. Der effiziente Ausbau der Windenergie, die momentan bereits den größten Anteil EE an der Stromversorgung zur Verfügung stellt, wird dabei an Land aber insbesondere auch auf See eine zentrale Rolle spielen. Überdies wird dem erforderlichen Netzausbau in Zukunft gesteigert Aufmerksamkeit zu widmen sein. Die Wasserkraftnutzung hat bereits einen hohen Ausbaugrad erreicht. Hier bestehen noch gewisse Potentiale insbesondere in der Modernisierung und Erweiterung bestehender Kraftwerke. Im Rahmen der Energiewende hat die Bundesregierung bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt, wie z.B. die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) oder die Einführung des KfW-Kreditprogramms für Offshore-Windparks. Weitere Maßnahmen wurden initiiert. Die Ausbauziele der Bundesregierung hinsichtlich der EE und des damit einhergehenden notwendigen Netzausbaus erfordern ein hohes Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz und damit verbunden eine umfangreiche Informations- und Aufklärungsarbeit in allen gesellschaftlichen Schichten. Allgemeine als auch spezielle Informationen über technische Aspekte der EE, das EEG, die bereits umgesetzten und initiierten Maßnahmen im Energiekonzept, die Anreize zur Netzoptimierung im EnWG und im NABEG, die Offshore-Windenergie sowie die klimapolitische Bedeutung der EE sind hierfür wichtige Beispiele. Hierfür werden durch das BMU u.a. entsprechende Veröffentlichungen und Fachpublikationen in Form von Druckerzeugnissen und Internetveröffentlichungen erstellt. Diese sollen dazu beitragen, das Verständnis der Bevölkerung für das Entwicklungskonzept zu fördern und die Bürger außerdem zu ermuntern, aktiv am Aufbau einer modernen und verantwortungsbewussten Energiezukunft mitzuwirken. Diese Veröffentlichungen und Fachpublikationen müssen regelmäßig mit aktuellen Fachbeiträgen zu den Themen Wasserkraft, On- und Offshore-Windenergie, Repowering von Onshore-Windenergie, Kleinwindenergie, Meeresenergie und Netzintegration erneuerbarer Energien angereichert werden. Auszurichtende Workshops sollen der sachlichen Informationsvermittlung und Diskussion offener Fragen dienen.
Das Vorhaben hat zum Ziel, das für Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien zuständige Fachreferat im BMU bei der umfangreichen Informations- und Aufklärungsarbeit kontinuierlich zu unterstützen. Dabei sollen allen Gesellschaftsschichten Rechnung tragend aktuelle, verständliche Fachbeiträge zu genannten Themen verfasst und anschließend in einer für die Öffentlichkeit geeigneten Form in Broschüren, Fachzeitschriften, im Internet und andernorts publiziert werden, um die öffentliche Akzeptanz insbesondere für den Ausbau der Windenergie On- und Offshore und seiner Implikationen (Netzausbau) zu fördern. Darüber hinaus sollen Workshops ausgerichtet werden, die u.a. der Verbesserung der Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien dienen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie an Land als wichtigem Baustein zum Klimaschutz.
Das Vorhaben hat zum Ziel, das für Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien zuständige Fachreferat im BMU bei der umfangreichen Informations- und Aufklärungsarbeit kontinuierlich zu unterstützen. Dabei sollen allen Gesellschaftsschichten Rechnung tragend aktuelle, verständliche Fachbeiträge zu genannten Themen verfasst und anschließend in einer für die Öffentlichkeit geeigneten Form in Broschüren, Fachzeitschriften, im Internet und andernorts publiziert werden, um die öffentliche Akzeptanz insbesondere für den Ausbau der Windenergie On- und Offshore und seiner Implikationen (Netzausbau) zu fördern. Darüber hinaus sollen Workshops ausgerichtet werden, die u.a. der Verbesserung der Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien dienen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie an Land als wichtigem Baustein zum Klimaschutz.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Redaktionelle Aufbereitung von Informationen zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration erneuerbarer Energien
Kurze Beschreibung:
Das Vorhaben hat zum Ziel, das für Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien zuständige Fachreferat im BMU bei der umfangreichen Informations- und Aufklärungsarbeit kontinuierlich zu unterstützen. Dabei sollen allen Gesellschaftsschichten Rechnung tragend aktuelle, verständliche Fachbeiträge zu genannten Themen verfasst und anschließend in einer für die Öffentlichkeit geeigneten Form in Broschüren, Fachzeitschriften, im Internet und andernorts publiziert werden, um die öffentliche Akzeptanz insbesondere für den Ausbau der Windenergie On- und Offshore und seiner Implikationen (Netzausbau) zu fördern.
Das Vorhaben hat zum Ziel, das für Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien zuständige Fachreferat im BMU bei der umfangreichen Informations- und Aufklärungsarbeit kontinuierlich zu unterstützen. Dabei sollen allen Gesellschaftsschichten Rechnung tragend aktuelle, verständliche Fachbeiträge zu genannten Themen verfasst und anschließend in einer für die Öffentlichkeit geeigneten Form in Broschüren, Fachzeitschriften, im Internet und andernorts publiziert werden, um die öffentliche Akzeptanz insbesondere für den Ausbau der Windenergie On- und Offshore und seiner Implikationen (Netzausbau) zu fördern.
Menge oder Umfang: Fachlos 1.Arbeitspaket 1: Broschüre zum Thema Offshore-Windenergie.Arbeitspaket 2: Erstmalige Überarbeitung und regelmäßige Aktualisierung der Internettexte zu den Themen Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration der EE des Internetauftrittes www.erneuerbare-energien.de.Arbeitspaket 3: Textbeiträge für BMU Druckerzeugnisse (z.B. für Broschüren, Flyer, sonstige Texte, die der politisch interessierten Öffentlichkeit dienen) und andere Fachpublikationen (z.B. http://www.erneuerbareenergien.de/ etc.).
Fachlos 1.
Arbeitspaket 1: Broschüre zum Thema Offshore-Windenergie.
Arbeitspaket 2: Erstmalige Überarbeitung und regelmäßige Aktualisierung der Internettexte zu den Themen Wasserkraft, Windenergie und Netzintegration der EE des Internetauftrittes www.erneuerbare-energien.de.
Arbeitspaket 3: Textbeiträge für BMU Druckerzeugnisse (z.B. für Broschüren, Flyer, sonstige Texte, die der politisch interessierten Öffentlichkeit dienen) und andere Fachpublikationen (z.B. http://www.erneuerbareenergien.de/ etc.).
Dauer: 36 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Organisation von Workshops zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration erneuerbarer Energien
Kurze Beschreibung:
Es sollen Workshops ausgerichtet werden, die u.a. der Verbesserung der Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien dienen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie an Land als wichtigem Baustein zum Klimaschutz.
Es sollen Workshops ausgerichtet werden, die u.a. der Verbesserung der Akzeptanz beim Ausbau der erneuerbaren Energien dienen, insbesondere vor dem Hintergrund der Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie an Land als wichtigem Baustein zum Klimaschutz.
Menge oder Umfang: Fachlos 2:Arbeitspaket 4: Workshopreihe zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien (4 eintägige Workshops pro Jahr, insgesamt 12 Workshops).
Fachlos 2:
Arbeitspaket 4: Workshopreihe zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien (4 eintägige Workshops pro Jahr, insgesamt 12 Workshops).
Fachlos 2.
Arbeitspaket 4: Workshopreihe zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration der erneuerbaren Energien.
Beschreibung der Optionen:
Dienstreisen:
Es kann erforderlich sein, dass der AN zu journalistischen Zwecken an Veranstaltungen Dritter, z.B. Fachveranstaltungen, Messen oder Workshops (z.B. Husum Windenergy, EWEC, Hannovermesse, u.a.) teilnimmt. Hierfür sind im Angebot als optionale Leistungen 3 Inlandsreisen (mit einer Übernachtung) sowie eine innereuropäische Auslandsreise pro Jahr (mit 2 Übernachtungen) separat zu kalkulieren und auszuweisen.
Es kann erforderlich sein, dass der AN zu journalistischen Zwecken an Veranstaltungen Dritter, z.B. Fachveranstaltungen, Messen oder Workshops (z.B. Husum Windenergy, EWEC, Hannovermesse, u.a.) teilnimmt. Hierfür sind im Angebot als optionale Leistungen 3 Inlandsreisen (mit einer Übernachtung) sowie eine innereuropäische Auslandsreise pro Jahr (mit 2 Übernachtungen) separat zu kalkulieren und auszuweisen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Dienstleistung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die ietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die ietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
Nachweis über die persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),
— Angaben zum Auftragsverantwortlichen sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen.
— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen.
Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt.
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben,
— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied in einem Verzeichnis zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben,
— Darstellung des Netzwerkers über das der Bieter verfügt bzw. auf das er zurückgreifen kann und über das der Bieter veröffentlichen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen: Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahren sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen: Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahren sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
— Für das Fachlos 1 sind je Arbeitspaket mindestens 2 vergleichbare Arbeiten/Beiträge als Referenz beizufügen (hierdurch soll u.a. die Erfahrung im Bereich Graphik und Printmaterialien ersichtlich werden),
— Für das Fachlos 2 sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen in der Ausrichtung von Workshops vorzuweisen sowie Kompetenzen in der organisatorischen Vorbereitung und in der Nachbereitung der Ergebnisse aus den o.g. Veranstaltungen.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams (Benennung der Mitglieder und ihrer Qualifikationen sowie Angabe von Veröffentlichungen/Fachartikel o.ä.): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Eigenerklärung, dass die Projektmitarbeiter über sehr gute deutsche und englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen,
— Vertieftes politisches Verständnis sowie Fachwissen zu den Themen Windenergie, Wasserkraft und Netzintegration erneuerbarer Enerigen,
— Kenntnisse der politischen Kommunikation sowie die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schnell, verständlich und sachlich richtig schriftlich darzustellen.
Umgang mit einer Fotokamera, um ggf. Fachtexte mit passenden Fotos zu bestücken (Nachweis z.B. durch mindestens zwei beigefügte Muster, Broschüren o.ä. oder Benennung zweier Referenzen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzendenVertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungvon Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere das Muster des Vertragsentwurfes, die ergänzendenVertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungvon Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers.
Sowieder beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Liane Wahl
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Zimmerstraße 26-27
Postleitzahl: 10969
URL für weitere Informationen: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Dokumente: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartelamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2012/S 040-065244 (2012-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-29 📅
Name: Media Consulta Deutschland GmbH
Postanschrift: Wassergasse 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Bietergemeinschaft B.A.U.M Consult GmbH / LoeschHundLiepold GmbH
Postanschrift: B.A.U.M Consult GmbH Fanny Zobel Str. 9
Postleitzahl: 12435
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11
8
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Sina Simsch-Scherzer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange der Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Solange der Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, sind vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.