Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM oder Auftraggeber) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr. Neugeschäft wird grundsätzlich nicht betrieben. Jedoch kommt es in Zusammenhang mit Restrukturierungen und Finanzierungen auch zum Abschluss neuer Geschäfte. Die FMS-WM sucht einen Dienstleister zur Durchführung von folgenden Dienstleistungen: — Durchführung aller laufenden Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung und Abgabe regulatorischer Meldungen und Anzeigen („Run the Bank“) für die FMS-WM und ihre Beteiligungen, — Fallweise Dienstleistungen im Rahmen von Änderungen der laufenden Melde- und Anzeigeerstellungssystematik („Change the Bank“), — Begleitung der Transitionsphase, — Sicherstellung eines Internen Kontrollsystems (IKS) beim Dienstleister. Die FMS-WM wird mit dem Dienstleister einen Vertrag über die oben genannten Leistungen schließen. Nach Vertragsschluss ist unverzüglich, voraussichtlich im April 2013, mit der Transitionsphase bzw. mit dem Know-How Transfer vom aktuellen Dienstleister zu beginnen. Eine entsprechende Planung und Mitarbeiterkapazität ist vom Dienstleister vorzuhalten. Die Regelleistungserbringung soll voraussichtlich ab 1. Oktober 2013 erfolgen. Vorgesehen ist, dass der Vertrag am 30.11.2022 endet, wobei der FMS-WM nach 2 Jahren Vertragslaufzeit ein jährliches, ordentliches, einseitiges Kündigungsrecht zusteht. Die FMS-WM hat während der gesamten Vertragslaufzeit das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister auf die FMS-Servicegesellschaft zu übertragen. Bezüglich der Auslagerung ist auf Folgendes hinzuweisen: Auslagerungsgegenstand und Besonderheiten: — Komplettes regulatorisches Meldewesen einer "Großbank", — Komplexe Schnittstellen zum Auftraggeber sowie zu mehreren anderen Dienstleistern des Auftraggebers, — Datenzulieferungen erfolgen nicht nur über IT-Schnittstellen, sondern auch auf manuellem Wege, — Kommunikation erfolgt teilweise auf Deutsch, teilweise auf Englisch, — Leistungserbringung erfolgt auf einer von der FMS-WM oder einem von ihr beauftragten Dienstleistungsunternehmen bereitgestellten IT-Anwendungslandschaft, — Der Dienstleister ist verpflichtet, die entsprechende Desktop-Infrastruktur, Räumlichkeiten bereitzustellen sowie den Zugriff per Virtual Desktop Infrastructure (VDI) zu ermöglichen. Besondere Anforderungen aufgrund der Geschäftsdurchführung des Auftraggebers: — Kein standardisiertes Geschäft, — Systemübergreifende Bildung von Bewertungseinheiten, — Integrierter Neuproduktprozess (in Zusammenhang mit Restrukturierungen) über mehrere legale Einheiten und Dienstleister hinweg, — Internes Kontrollsystem über mehrere legale Einheiten und Dienstleister hinweg, — Beachtung der MaRisk, soweit für FMS-WM anzuwenden. Die FMS-WM hält für interessierte Bewerber ein Informationsmemorandum bereit, aus dem sich u.a. weitere Einzelheiten zu den zu erbringenden Dienstleistungen ergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bankdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bankdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung-regulatorisches-meldewesen@fms-wm.de📧
Fax: +49 899547627892 📠
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 26.9.2012, 12 Uhr schriftlich, per Telefax oder per eMail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Regulatorisches Meldewesen” - Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr vorlagen.
Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber-/Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge und Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 26.9.2012, 12 Uhr schriftlich, per Telefax oder per eMail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Regulatorisches Meldewesen” - Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr vorlagen.
Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber-/Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge und Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM oder Auftraggeber) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM oder Auftraggeber) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8. Juli 2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS-WM übernahm zum 1. Oktober 2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt, Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Neugeschäft wird grundsätzlich nicht betrieben. Jedoch kommt es in Zusammenhang mit Restrukturierungen und Finanzierungen auch zum Abschluss neuer Geschäfte.
Die FMS-WM sucht einen Dienstleister zur Durchführung von folgenden Dienstleistungen:
— Durchführung aller laufenden Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung und Abgabe regulatorischer Meldungen und Anzeigen („Run the Bank“) für die FMS-WM und ihre Beteiligungen,
— Fallweise Dienstleistungen im Rahmen von Änderungen der laufenden Melde- und Anzeigeerstellungssystematik („Change the Bank“),
— Begleitung der Transitionsphase,
— Sicherstellung eines Internen Kontrollsystems (IKS) beim Dienstleister.
Die FMS-WM wird mit dem Dienstleister einen Vertrag über die oben genannten Leistungen schließen. Nach Vertragsschluss ist unverzüglich, voraussichtlich im April 2013, mit der Transitionsphase bzw. mit dem Know-How Transfer vom aktuellen Dienstleister zu beginnen. Eine entsprechende Planung und Mitarbeiterkapazität ist vom Dienstleister vorzuhalten. Die Regelleistungserbringung soll voraussichtlich ab 1. Oktober 2013 erfolgen. Vorgesehen ist, dass der Vertrag am 30.11.2022 endet, wobei der FMS-WM nach 2 Jahren Vertragslaufzeit ein jährliches, ordentliches, einseitiges Kündigungsrecht zusteht. Die FMS-WM hat während der gesamten Vertragslaufzeit das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister auf die FMS-Servicegesellschaft zu übertragen.
Die FMS-WM wird mit dem Dienstleister einen Vertrag über die oben genannten Leistungen schließen. Nach Vertragsschluss ist unverzüglich, voraussichtlich im April 2013, mit der Transitionsphase bzw. mit dem Know-How Transfer vom aktuellen Dienstleister zu beginnen. Eine entsprechende Planung und Mitarbeiterkapazität ist vom Dienstleister vorzuhalten. Die Regelleistungserbringung soll voraussichtlich ab 1. Oktober 2013 erfolgen. Vorgesehen ist, dass der Vertrag am 30.11.2022 endet, wobei der FMS-WM nach 2 Jahren Vertragslaufzeit ein jährliches, ordentliches, einseitiges Kündigungsrecht zusteht. Die FMS-WM hat während der gesamten Vertragslaufzeit das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister auf die FMS-Servicegesellschaft zu übertragen.
Bezüglich der Auslagerung ist auf Folgendes hinzuweisen:
Auslagerungsgegenstand und Besonderheiten:
— Komplettes regulatorisches Meldewesen einer "Großbank",
— Komplexe Schnittstellen zum Auftraggeber sowie zu mehreren anderen Dienstleistern des Auftraggebers,
— Datenzulieferungen erfolgen nicht nur über IT-Schnittstellen, sondern auch auf manuellem Wege,
— Kommunikation erfolgt teilweise auf Deutsch, teilweise auf Englisch,
— Leistungserbringung erfolgt auf einer von der FMS-WM oder einem von ihr beauftragten Dienstleistungsunternehmen bereitgestellten IT-Anwendungslandschaft,
— Der Dienstleister ist verpflichtet, die entsprechende Desktop-Infrastruktur, Räumlichkeiten bereitzustellen sowie den Zugriff per Virtual Desktop Infrastructure (VDI) zu ermöglichen.
Besondere Anforderungen aufgrund der Geschäftsdurchführung des Auftraggebers:
— Kein standardisiertes Geschäft,
— Systemübergreifende Bildung von Bewertungseinheiten,
— Integrierter Neuproduktprozess (in Zusammenhang mit Restrukturierungen) über mehrere legale Einheiten und Dienstleister hinweg,
— Internes Kontrollsystem über mehrere legale Einheiten und Dienstleister hinweg,
— Beachtung der MaRisk, soweit für FMS-WM anzuwenden.
Die FMS-WM hält für interessierte Bewerber ein Informationsmemorandum bereit, aus dem sich u.a. weitere Einzelheiten zu den zu erbringenden Dienstleistungen ergeben.
Dauer: 116 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag nachfolgende Erklärungen vorzulegen.
a. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenenfalls erforderliche Abfrage im Gewerbezentralregister). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
a. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und zu den geschäftsführenden Personen (Name, Geburtsdatum und -ort für eine gegebenenfalls erforderliche Abfrage im Gewerbezentralregister). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung.
b. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
c. Eigenerklärung, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
c. Eigenerklärung, dass die in §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen und Eigenerklärung über eventuelle Einträge im Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
Für ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vergleichbar sind, und Eigenerklärung über Einträge oder keine Einträge in einem Register, das mit dem Gewerbezentralregister vergleichbar ist.
Für ausländische Bewerber / Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft: Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A vergleichbar sind, und Eigenerklärung über Einträge oder keine Einträge in einem Register, das mit dem Gewerbezentralregister vergleichbar ist.
d. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung inklusive der Angabe der Versicherungssumme.
e. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die in den Ziffern III. 2.1) (1) 1. a. bis d. genannten Erklärungen abgeben.
e. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die in den Ziffern III. 2.1) (1) 1. a. bis d. genannten Erklärungen abgeben.
2. Neben den Erklärungen nach Ziffer III.2.1) (1) 1. soll darüber hinaus vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – mit dem Teilnahmeantrag informatorisch folgender Nachweis vorgelegt werden:
Auszug aus einem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, der zum Ablauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs nicht älter als sechs Monate ist. Bewerber mit Sitz außerhalb von Deutschland sollen vergleichbare Auszüge vorlegen, sofern diese von dem jeweiligen Land ausgestellt werden.
Auszug aus einem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register, der zum Ablauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs nicht älter als sechs Monate ist. Bewerber mit Sitz außerhalb von Deutschland sollen vergleichbare Auszüge vorlegen, sofern diese von dem jeweiligen Land ausgestellt werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu den Ziffern III.2.1) (1) 1. a. bis e. in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Diese Formblätter sind zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Formblätter sind Teil der Bewerberunterlagen und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu den Ziffern III.2.1) (1) 1. a. bis e. in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Diese Formblätter sind zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Formblätter sind Teil der Bewerberunterlagen und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Angabe der Netto-Gesamtjahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2009-2011).
2. Angabe der Anzahl der im Durchschnitt beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011) im Bereich Servicing regulatorisches Meldewesen (Gesamtjahresdurchschnitt).
3. Unternehmensbeschreibung mit:
a. Beschreibung des Leistungsportfolios in Form einer Management-Summary, welches sich explizit auf den Ausschreibungsgegenstand bezieht.
b. Darstellung der Eigentümerstruktur, aller Beteiligungsverhältnisse und Unternehmensverbindungen sowie Darstellung der Aufgabenverteilung im Auftragsfall zwischen den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und ggf. den Nachunternehmern.
c. Vorlage von Kopien der Bilanzen und GuV der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu Ziffer III.2.2) (1) und (2) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Diese sind zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Formblätter sind Teil der Bewerberunterlagen und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu Ziffer III.2.2) (1) und (2) in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst. Diese sind zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Formblätter sind Teil der Bewerberunterlagen und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind mindestens folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
Zu 2.: Mindestens durchschnittlich 10 Mitarbeiter (Gesamtjahresdurchschnitt) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011) im Bereich Servicing regulatorisches Meldewesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sind folgende Nachweise und Erklärungen zur technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Darstellung des Best Practice Ansatzes zur üblicherweise verwendeten Aufbau- und Prozessorganisation und Darstellung des vorhandenen Qualitätsmanagementprozesses (z.B. Process Excellence, SAS 70, SOX, etc.), insbesondere hinsichtlich Leistungserfüllung im Umfeld des regulatorischen Meldewesens. Es ist insgesamt auf typisch auftretende Herausforderungen einzugehen und es sind entsprechende Lösungen / Lösungswege aufzuzeigen.
1. Darstellung des Best Practice Ansatzes zur üblicherweise verwendeten Aufbau- und Prozessorganisation und Darstellung des vorhandenen Qualitätsmanagementprozesses (z.B. Process Excellence, SAS 70, SOX, etc.), insbesondere hinsichtlich Leistungserfüllung im Umfeld des regulatorischen Meldewesens. Es ist insgesamt auf typisch auftretende Herausforderungen einzugehen und es sind entsprechende Lösungen / Lösungswege aufzuzeigen.
2. Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Finanzdienstleistungssektor mit vergleichbarem Scope (regulatorisches Meldewesen nach deutschem Recht) unter Verwendung der Meldewesensoftware ABACUS / DaVinci mit Volumen > 180 TEUR p.a., (vgl. oben unter Ziffer II.1.5) „Auslagerungsgegenstand und Besonderheiten“)
2. Referenzen aus den letzten fünf Jahren aus dem Finanzdienstleistungssektor mit vergleichbarem Scope (regulatorisches Meldewesen nach deutschem Recht) unter Verwendung der Meldewesensoftware ABACUS / DaVinci mit Volumen > 180 TEUR p.a., (vgl. oben unter Ziffer II.1.5) „Auslagerungsgegenstand und Besonderheiten“)
3. Vorschlag bzgl. des Mitarbeitermengen- und Mitarbeiterqualifikationsgerüsts für das Servicing regulatorisches Meldewesen (Teamvorschlag), inklusive Angabe des Meldewesen-Knowhows sowie der Kenntnisse zur Bedienung der relevanten bestandsführenden Systeme der FMS-WM (SAP CML und Summit) sowie in SAP BP für jeden vorgesehenen Mitarbeiter (Dauer der Ausführung der Meldewesensoftware/bestandsführenden Systeme, Art, Umfang und Dauer der damit verbundenen Tätigkeit), inklusive Angabe der Sprachkenntnisse der vorgesehenen Mitarbeiter.
3. Vorschlag bzgl. des Mitarbeitermengen- und Mitarbeiterqualifikationsgerüsts für das Servicing regulatorisches Meldewesen (Teamvorschlag), inklusive Angabe des Meldewesen-Knowhows sowie der Kenntnisse zur Bedienung der relevanten bestandsführenden Systeme der FMS-WM (SAP CML und Summit) sowie in SAP BP für jeden vorgesehenen Mitarbeiter (Dauer der Ausführung der Meldewesensoftware/bestandsführenden Systeme, Art, Umfang und Dauer der damit verbundenen Tätigkeit), inklusive Angabe der Sprachkenntnisse der vorgesehenen Mitarbeiter.
4. Eigenerklärung darüber, dass der Dienstleister auch auf kurzfristigen Abruf durch die FMS-WM am Standort der FMS-WM in München verfügbar sein kann.
Soweit sich der Bewerber / Bieter zum Nachweis der Eignung auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur berücksichtigt, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) abgibt.
Soweit sich der Bewerber / Bieter zum Nachweis der Eignung auf die Referenzen eines Nachunternehmers beruft, werden diese Referenzen des Nachunternehmers nur berücksichtigt, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung nach Ziff. III.2.1) abgibt.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die Angaben Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind.
Die Formblätter können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Mindeststandards:
Zu 2.: Mindestens eine (maximal fünf) Referenz(en) aus den letzten fünf Jahren aus dem Finanzdienstleistungssektor mit vergleichbarem Scope (regulatorisches Meldewesen nach deutschem Recht) unter Verwendung der Meldewesensoftware ABACUS/DaVinci mit Volumen > 180 TEUR p.a., (vgl. oben unter Ziffer II.1.5) „Auslagerungsgegenstand und Besonderheiten“).
Zu 2.: Mindestens eine (maximal fünf) Referenz(en) aus den letzten fünf Jahren aus dem Finanzdienstleistungssektor mit vergleichbarem Scope (regulatorisches Meldewesen nach deutschem Recht) unter Verwendung der Meldewesensoftware ABACUS/DaVinci mit Volumen > 180 TEUR p.a., (vgl. oben unter Ziffer II.1.5) „Auslagerungsgegenstand und Besonderheiten“).
Zu 3.: Mind. 80 % der Mitarbeiter des Teamvorschlags muss fließend Deutsch sprechen. Das Team muss zusätzlich in der Lage sein, im internationalen Umfeld verhandlungssicher in englischer Sprache zu kommunizieren.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben unter Ziffer III. 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: Schritt 1: Prüfung der Vollständigkeit Die FMS-WM wird eine summarische Prüfung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen auf Vollständigkeit vornehmen und fehlende Nachweise und Erklärungen ggf. nachfordern. Schritt 2: Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen Als geeignet gelten Bewerber, deren Teilnahmeanträge - ggf. nach einer Nachforderung - nicht zwingend ausgeschlossen werden müssen und die die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Stufe 3: Differenzierende Wertung Sollten mehr als 4 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sämtliche Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben und die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand folgender Kriterien bewerten: Mindestreferenz aus dem Finanzdienstleistungssektor aus den letzten fünf Jahren mit vergleichbarem Scope (regulatorisches Meldewesen nach deutschem Recht) unter Verwendung der Meldewesensoftware ABACUS / DaVinci mit Volumen > 180 TEUR p.a. Verwendete Meldewesen-Software und Kenntnisse in den von FMS-WM verwendeten bestandsführenden Systemen (maximal erreichbare Leistungspunkte: 600) Verwendung von ABA-CUS/DaVinci und Kenntnisse in SAP (BP, CML) und in Summit - 10 Bewertungspunkte Verwendung von ABACUS/DaVinci und Kenntnisse in SAP BP sowie in SAP CML oder Summit - 5 Bewertungspunkte Verwendung von ABACUS/DaVinci - 0 Bewertungspunkte Die erreichten Bewertungspunkte werden mittels eines Dreisatzes in Leistungspunkte umgerechnet (siehe dazu Beispiel im Informationsmemorandum). Auftragsvolumen (maximal erreichbare Leistungspunkte: 400) Im Rahmen der Wertung des Auftragsvolumens erhält der Bewerber, der die Mindestreferenz mit dem größten Auftragsvolumen p.a. vorgelegt hat, die maximale Leistungspunktzahl (400 Leistungspunkte). Die Bewerber, deren Mindestreferenzen bzgl. des Auftragsvolumens hinter dieser Referenz zurückbleiben, erhalten eine in dem Verhältnis geringere Leistungspunktzahl, in dem das Auftragsvolumen ihrer Referenz hinter der Referenz mit der maximalen Leistungspunktzahl (400 Leistungspunkte) zurückbleibt. (siehe dazu Beispiel im Informationsmemorandum) Stufe 4: Auswahl der Bewerber Auf Grundlage der differenzierenden Wertung wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die FMS-WM wird dabei, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Weitere Informationen zur Wertung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben unter Ziffer III. 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: Schritt 1: Prüfung der Vollständigkeit Die FMS-WM wird eine summarische Prüfung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen auf Vollständigkeit vornehmen und fehlende Nachweise und Erklärungen ggf. nachfordern. Schritt 2: Prüfung der Einhaltung der Mindestanforderungen Als geeignet gelten Bewerber, deren Teilnahmeanträge - ggf. nach einer Nachforderung - nicht zwingend ausgeschlossen werden müssen und die die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) der EU-Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen. Stufe 3: Differenzierende Wertung Sollten mehr als 4 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften sämtliche Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben und die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand folgender Kriterien bewerten: Mindestreferenz aus dem Finanzdienstleistungssektor aus den letzten fünf Jahren mit vergleichbarem Scope (regulatorisches Meldewesen nach deutschem Recht) unter Verwendung der Meldewesensoftware ABACUS / DaVinci mit Volumen > 180 TEUR p.a. Verwendete Meldewesen-Software und Kenntnisse in den von FMS-WM verwendeten bestandsführenden Systemen (maximal erreichbare Leistungspunkte: 600) Verwendung von ABA-CUS/DaVinci und Kenntnisse in SAP (BP, CML) und in Summit - 10 Bewertungspunkte Verwendung von ABACUS/DaVinci und Kenntnisse in SAP BP sowie in SAP CML oder Summit - 5 Bewertungspunkte Verwendung von ABACUS/DaVinci - 0 Bewertungspunkte Die erreichten Bewertungspunkte werden mittels eines Dreisatzes in Leistungspunkte umgerechnet (siehe dazu Beispiel im Informationsmemorandum). Auftragsvolumen (maximal erreichbare Leistungspunkte: 400) Im Rahmen der Wertung des Auftragsvolumens erhält der Bewerber, der die Mindestreferenz mit dem größten Auftragsvolumen p.a. vorgelegt hat, die maximale Leistungspunktzahl (400 Leistungspunkte). Die Bewerber, deren Mindestreferenzen bzgl. des Auftragsvolumens hinter dieser Referenz zurückbleiben, erhalten eine in dem Verhältnis geringere Leistungspunktzahl, in dem das Auftragsvolumen ihrer Referenz hinter der Referenz mit der maximalen Leistungspunktzahl (400 Leistungspunkte) zurückbleibt. (siehe dazu Beispiel im Informationsmemorandum) Stufe 4: Auswahl der Bewerber Auf Grundlage der differenzierenden Wertung wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten Bewerber werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die FMS-WM wird dabei, eine ausreichende Anzahl geeigneter Bewerber vorausgesetzt, mindestens 3 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Weitere Informationen zur Wertung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-11-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach
Referenz Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 26.9.2012, 12 Uhr schriftlich, per Telefax oder per eMail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Regulatorisches Meldewesen” - Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Regulatorisches Meldewesen” - Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr vorlagen.
Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber-/Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge und Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber-/Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge und Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß bei der Vergabestelle geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 175-289020 (2012-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-08-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 26.9.2012, 12 Uhr schriftlich, per Telefax oder per eMail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Regulatorisches Meldewesen” - Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr vorlagen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber-/Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge und Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt.
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle weitere Bewerberunterlagen anzufordern, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf (siehe Informationsmemorandum) sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um die Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
Fragen zu der EU-Bekanntmachung oder den Bewerberunterlagen sind bis spätestens 26.9.2012, 12 Uhr schriftlich, per Telefax oder per eMail an den unter Ziffer I.1) genannten Ansprechpartner zu stellen. Die Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr, schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren „Regulatorisches Meldewesen” - Nicht vor Ablauf der Teilnahmefrist öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich der Aufraggeber das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Entscheidet sich der Auftraggeber zur Nachforderung von Dokumenten, so wird er diskriminierungsfrei alle Bewerber, die fristgerecht einen Teilnahmeantrag vorgelegt haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen mit einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird der Auftraggeber den Bewerbern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Den Bewerbern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass der Auftraggeber eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bewerber bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Macht der Auftraggeber von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Teilnahmeanträge nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum 8.10.2012, 12:00 Uhr vorlagen. Steht die Eignung aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen anzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Der Auftraggeber empfiehlt, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerber-/Bietergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Teilnahmeanträge und Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Regulatorisches Meldewwesen
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (500)
2. Qualität Transition: Konzept f. Einarbeitung und Wissenstransfer (30)
3. Qualität Transition: Konzept Prozessdokumentation und Arbeitsanweisung (70)
4. Qualität Transition: Konzept f. IKS (50)
5. Qualität Regelbetrieb: Konzept f. Leistungserbringung über gesamten Vertragszeitraum (350)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-07-26 📅
Name: Portigon AG
Postanschrift: Herzogstraße 15
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2