Reinigungsdienstleistungen

GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH

Veranstaltungsabhängige Reinigungsdienstleistungen in einer Veranstaltungshalle mit einer Nutzfläche von 10 414 m².

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-12 Auftragsbekanntmachung
2013-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-10-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Veranstaltungsabhängige Reinigungsdienstleistungen in einer Veranstaltungshalle mit einer Nutzfläche von 10 414 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH
Postanschrift: Bahnhofsallee 1b
Postleitzahl: 37081
Postort: Göttingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gwg-online.de 🌏
Telefon: +49 551400-2534 📞
Fax: +49 551400-3201 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 200-329402
ABl. S-Ausgabe: 200

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Veranstaltungsabhängige Reinigungsdienstleistungen in einer Veranstaltungshalle mit einer Nutzfläche von 10 414 m².
Beschreibung der Optionen: Dreimalige Verlängerungsoption für jeweils ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 228_2012 EU Lokhalle
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Gewerbenachweis,
— Nachweis der Berufsgenossenschaft.
Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die den geforderten Nachweisen gleichwertig sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung,
— Nachweis der zuständigen Finanzbehörde,
— Nachweis des zuständigen Sozialversicherungsträgers.
Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die den geforderten Nachweisen gleichwertig sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen über vergleichbare Objekte [inkl. Adresse und Ansprechpartner],
— Nachweis über ISO-Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9000ff bzw. gleichwertige Bescheinigung.
Ausländische Bieter haben Erklärungen und Nachweise abzugeben, die den geforderten Nachweisen gleichwertig sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/ B sowie Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Verrechnungsscheck.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-11-29 📅
Öffnungsort:
Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zi. 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen, DEUTSCHLAND.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zi. 102, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen, DEUTSCHLAND.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: vergabestelle@goettingen.de
Internetadresse: www.gwg-online.de 🌏
Name: Stadt Göttingen
Postanschrift: Zentrale Vergabestelle Zimmer 102 Hiroshimaplatz 1-4
Postleitzahl: 37083
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
URL für weitere Informationen: www.goettingen.de 🌏
URL der Dokumente: www.goettingen.de 🌏
URL der Teilnahme: www.goettingen.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2013-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 228_2012 EU Lokhalle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151335 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 107 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 200-329402 (2012-10-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 5514002534 📞
Fax: +49 5514003201 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 011-013592
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 200-329402
ABl. S-Ausgabe: 11

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göttingen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-22 📅
Name: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Straße 18-20
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37079
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 107 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2013/S 011-013592 (2013-01-11)