Rest- und Windeltonnenabfuhr im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Restmüll- und Windeltonnenabfuhr im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen inkl. Transport der Restmüllmengen zur MVA Ingolstadt sowie Ausrüstung der Sammelfahrzeuge mit einem Behälteridentifikationssystem, kompatibel zum vorhandenen System des AG.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-29.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2012-06-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2012-09-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2012-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 8431612-0 📞
Fax: +49 8431612-151 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 126-209200
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz-Josef Simon
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Meisinger
Telefon: +49 891891787-0 📞
E-Mail: meisinger@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 891891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 89189178-0 📞
Fax: +49 89189178-29 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2012/S 126-209200 (2012-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:— Abfuhr der Restmüll- und Windeltonnen inkl. Restmüllsäcke im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den Haushalten und Anfallstellen, ca. 6 240 Mg/a (2011),— Transport der Restmüllmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im Land-kreis Pfaffenhofen a.d. Ilm),— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restmüll- und Windeltonnenabfuhr.Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hin-gewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Um-satzgarantie abgeleitet werden kann.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreisbetriebe Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: Sehensander Weg 23
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
E-Mail: landkreisbetriebe@neuburg.de 📧
Telefon: +49 8431612-0 📞
Fax: +49 8431612-151 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 126-209200
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 26.7.2012 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kur-ze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzu-sehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmig-keiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restmüll- und Windeltonnenabfuhr im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen inkl. Transport der Restmüllmengen zur MVA Ingolstadt sowie Ausrüstung der Sammelfahrzeuge mit einem Behälteridentifikationssystem, kompatibel zum vorhandenen System des AG.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
— Abfuhr der Restmüll- und Windeltonnen inkl. Restmüllsäcke im Landkreisgebiet Neuburg-Schrobenhausen an den Haushalten und Anfallstellen, ca. 6 240 Mg/a (2011),
— Transport der Restmüllmengen zur MVA Ingolstadt oder im Revisionsfall o. ä. an eine Deponie des Zweckverbandes MVA Ingolstadt (derzeit: Eberstetten im Land-kreis Pfaffenhofen a.d. Ilm),
— Ausrüstung der Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Restmüll- und Windeltonnenabfuhr.
Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hin-gewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Um-satzgarantie abgeleitet werden kann.
Die Vertragsdauer kann als Option einmal um 1 Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens 10 Monate vor Vertragsablauf.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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— schriftliche Erklärung des AN/Bieters, zur Mitgliedschaft des AN in Berufsgenos-senschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen),
— soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen. Bei Einschaltung von Subunterneh-mern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen),
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— schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen,
—— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),
—— Geldwäsche (261 StGB),
—— Bestechung (§ 334 StGB),
—— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
—— Diebstahl (§ 242 StGB),
—— Unterschlagung (§ 246 StGB),
—— Erpressung (§ 253 StGB),
—— Betrug (§ 263 StGB),
—— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
—— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
—— Untreue (§ 266 StGB),
—— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
—— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
—— Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
—— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
—— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
—— Brandstiftung (§ 306 StGB),
—— Baugefährdung (§ 319 StGB),
—— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
—— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB),die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde,
— schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeun-terlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen),
— ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Ge-werbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es gemäß VOL/A §7 EG (5) seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom AG für geeignet erachtete Belege nachweisen.
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Bei Bietergemeinschaften müssen die Unternehmen für die jeweils übertragenden Auf-gaben erforderlichen Nachweise erbringen und vorlegen sowie eine Erklärung der Bie-tergemeinschaften zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorlegen.
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Der AG behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebots-erklärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden sind die Nachweise für die übertragenen Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Min-destlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leihar-beitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein ver-gleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenz-plan rechtskräftig bestätigt wurde (VOL/A § 6 (6a) EG, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation be-findet (VOL/A § 6 (6b) EG (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotser-klärung gemäß VOL/A § 6 EG und VOL/A § 7 EG folgende Unterlagen vom Bieter / der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertra-gen werden sind die Nachweise für die übertragenden Leistungen von den Nach- bzw. Subunternehmern vor Auftragsvergabe beizulegen:
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er…
… die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmi-gungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes).(Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Restmüll- und Windeltonnenab-fuhr vor Beginn der Leistungserbringung die Vorlage der Kopie(n) der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb für die zu erbringende(n) Dienstleistung(en) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorzulegen ist. Bei Einschaltung von Subun-ternehmern sind die entsprechenden Nachweise für jedes Subunternehmen vorzulegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für…
… den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
… die Sammlung/Abfuhr ausschließlich LKWs einsetzt, deren Netto-Wendekreis kleiner gleich 8 m (Radius ohne Sicherheitsrahmen) gemäß Herstellerangabe beträgt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung, dass der AN/Bieter ein Behälteridentsystem einsetzt, für das ein gültiges BSI-Zertifikat vorliegt, bzw. ein gültiges BSI-Zertifikat bis zum Leistungsbeginn vorliegen wird (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Schriftliche Erklärung, dass der AN/Bieter die Datenschutzrechtlichen Bestimmun-gen des Landes Bayern einhält (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).
Angabe einer Liste von mindestens zwei Referenzprojekten mit Behälteridentifikationssystem bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum AG (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).
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Firmendarstellung der / des Unternehmens mit Angaben über Größe, Mitarbeiter-anzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit.
Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punk-te einzugehen:
— Restmüll- und Windeltonnenabfuhr im Holsystem:
— Allgemeine Durchführung der Sammlung,
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter,
— Beschreibung der Abfuhr im Hinblick auf die „Problemstraßen“.
(vgl. Liste Straßen im Vertragsgebiet, Anhang B-1).
— Benennung von zusätzlichen Umladestationen und Verwiegeeinrichtungen, sofern diese vom Bieter vorgesehen sind,
— Behälteridentifikationssystem,
— Beschreibung der Fahrzeugausrüstung,
— Beschreibung des Datenaustausches zwischen dem.
Softwaresystem des AG und den Fahrzeugen des AN.
(im Regelfall per GPRS).
— Beschreibung des Datenaustausches bei Ausfall des GPRS-Systems,
— Beschreibung des Beschwerdemanagement, Bereitstellung von Behälter- und Straßeninformationen via Excel-Listen sowie von.
Leerungsdaten (Dateien) vom AG an den AN.
Optionale Einbindung des AN in das Softwaresystem des AG.
Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigte, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahr-zeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Der AN ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung dem AG eine Bankbürgschaft gem. §18 VOL/B vorzulegen, die über 3 % der voraussichtlichen Brutto-auftragssumme (orientiert am Gesamtwertungspreis, der sich aus der Summe der Preiseintragungen des AN in seinem Angebot aus Titel 1 bis 5 des Angebots ergibt) lautet.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer nach Rechnungsstellung eine angemesse-ne Abschlagszahlung bis zum 15. eines jeden Monats. Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich zum Vertragsbeginn an dem Tonnenbestand vom Dezember 2012 und den Angebotspreisen des AN. Eine Angleichung der Abschlagszahlung nach diesem Zeitraum erfolgt auf Verlangen des AN oder AG bei Veränderung der Tonnenbestände um jeweils mehr als 5 %.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, indem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß VOL/A § 6 EG (2) zuläs-sig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertre-ter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
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Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Ange-botsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen.
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Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diesen zu benennen und die-sen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem AN und AG vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des AG erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen.
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Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.
Zum Nachweis der Funktionstüchtigkeit des Behälteridentifikations- und Informations-system (BIS) hat der AN bis spätestens zum 15.11.2012 (vor dem Leistungsbeginn Restmüll und Windeltonnenabfuhr) mindestens anhand eines Sammelfahrzeugs durch eine Teststellung nachzuweisen, das die in der Ausschreibung geforderten Anforderun-gen erfüllt werden können und mit der Restmüll- und Windeltonnenabfuhr vertragsge-mäß am 1.1.2013 begonnen werden kann.
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Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vergabeunterlagen wird eine Gebühr in Hö-he von 70,- € als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist eine Kopie des Überwei-sungsträgers beizulegen.
Vermerk: Ausschreibung Restmüll LKB.
Kontoverbindung:
— Kontoinhaber: ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen,
— Bank: Commerzbank München,
— Konto-Nr.: 25 50 002,
— BLZ: 700 400 41,
— IBAN: DE97 7004 0041 0255 0002 00,
— SWIFT-BIC: COBADEFFXXX.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Franz-Josef Simon
Name: ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen
Postanschrift: Lipowskystraße 8
Postort: München
Postleitzahl: 81373
Kontaktperson: Herrn Meisinger
Telefon: +49 891891787-0 📞
E-Mail: meisinger@ia-gmbh.de 📧
Fax: +49 891891787-29 📠
URL für weitere Informationen: www.ia-gmbh.de 🌏
Telefon: +49 89189178-0 📞
Fax: +49 89189178-29 📠
URL der Dokumente: www.ia-gmbh.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerber sind gehalten, die Vergabeunterlagen grundsätzlich bis zum 26.7.2012 abzufordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sich bei einer späteren Abforderung die Bearbeitungszeit als zu kurz erweisen kann. Fristverlängerungen, die von Bewerbern, die die Unterlagen nach Ablauf der Frist angefordert haben, unter Hinweis auf die zu kur-ze Bearbeitungsdauer beantragt werden, können nicht gewährt werden.
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Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt.
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Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzu-sehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmig-keiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen.
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Die Vergabeunterlagen sind im Original vollständig und dokumentenecht auszufüllen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen eindeutig und zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat.
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Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des AG nicht ausreichend berücksichtigt hat, werden bei Auftragserteilung nicht anerkannt.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 12 Abs. 8 VOL/A-EG sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der An-gebotsfrist, per Telefax zu übermitteln.
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Es gilt die am 12.11.2010 in Kraft getretene Neufassung der GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), insbesondere:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalen-dertage.
§101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen §101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Versto-ßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
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§ 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 190-311906
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 126-209200
ABl. S-Ausgabe: 190
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-26 📅
Name: Bietergemeinschaft Hofmann - Braun
Postanschrift: c/o Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG Industriestr. 18
Postort: Büchenbach
Postleitzahl: 91186
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 190-311906 (2012-09-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 190-311906
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 126-209200
ABl. S-Ausgabe: 190
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-26 📅
Name: Bietergemeinschaft Hofmann - Braun
Postanschrift: c/o Friedrich Hofmann Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG Industriestr. 18
Postort: Büchenbach
Postleitzahl: 91186
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2012/S 190-311906 (2012-09-28)
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