Roh- und Gleisbauarbeiten Baulos 75 2. Bauabschnitt (2.BA)

Stadt Dortmund, Stadtbahnbauamt

Bahnsteig (92 cm ü. SO) und Schottergleisbau für Stadtbahn.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-17 Auftragsbekanntmachung
2013-10-15 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Stadtbahnen
Menge oder Umfang:
- 60 m Bahnsteig mit C-Steinen und zwei Zugangsrampen ca. 40 m einschl. Leerverrohrung, Schächten, Entwässerung und Fundamenten für Überdachungen,- ca. 150 m Schottergleis,- technische Bearbeitung für alle bleibenden und alle Hilfsbauwerke.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Stadtbahnen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Stadtbahnbauamt
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de/stadtbahnbauamt 🌏
E-Mail: smachatschke@stadtdo.de 📧
Telefon: +49 2315024786 📞
Fax: +49 2315024260 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2013-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 245-402705
ABl. S-Ausgabe: 245

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bahnsteig (92 cm ü. SO) und Schottergleisbau für Stadtbahn.
Menge oder Umfang:
- 60 m Bahnsteig mit C-Steinen und zwei Zugangsrampen ca. 40 m einschl. Leerverrohrung, Schächten, Entwässerung und Fundamenten für Überdachungen,
- ca. 150 m Schottergleis,
- technische Bearbeitung für alle bleibenden und alle Hilfsbauwerke.
Dauer: 5 Monate
Referenznummer: 69/BV-11-02/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Das Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei.
Der Auslober wendet die Bestimmungen gemäß RdErl. d. Innenministeriums „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.2.06 – an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 EUR beträgt. Die zu leistende Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich der erteilten Nachträge.
Für alle Bürgschaften gilt: selbstschuldnerische Bürgschaften nach deutschem Recht.
Weiteres ist in §17 VOB/B und den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind in § 16 VOB/B und den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise ausschließlich per Nachnahme. Das eingezahlte Entgeld wird nicht erstattet. Der genaue Preis wird auf dem Nachnahmeschein angegeben.
Die Frist für die Anforderung der Verdingungsunterlagen endet am 29.1.2013.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe wird voraussichtlich Ende März 2013 an die Bewerber versandt. Die Planunterlagen (pdf-Dateien) und der Leistungstext (GAEB-Datei DA83) werden den gedruckten Verdingungsunterlagen auf CD-ROM beigelegt. Ein Versandt geplotteter Planunterlagen erfolgt nicht.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-07-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2013-04-23 📅
Öffnungsort: Siehe Anschrift unter Nr. I.1).
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Anschrift unter Nr. I.1).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: 69/BV-11

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 69/BV-11-02/13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de 📧
Telefon: +49 2931822197 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de 🌏
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 245-402705 (2012-12-17)
Ergänzende Angaben (2013-10-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-10-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 203-350700
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 245-402705
ABl. S-Ausgabe: 203
Quelle: OJS 2013/S 203-350700 (2013-10-15)