Rohrleitungsbau

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)

Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind u.a. die fachgerechten Ausführungen von Instandhaltungs- und Erweiterungsarbeiten an betriebstechnischen Anlagen, die in die Zuständigkeitsbereiche der Institute und der Einrichtungen des DLR fallen. Dazu gehören Engineering zwecks Planung, Realisierung, Dokumentation und Instandhaltung komplexer, thermisch hochbelasteter Versuchsaufbauten, die im Rahmen von Kooperationsverträgen des Instituts für Antriebstechnik mit seinen Partnern aus der Luftfahrt- und Kraftwerksindustrie auf dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft geplant, gefertigt und betrieben werden. Des Weiteren beinhaltet die Rahmenvereinbarung u.a. Technologieentwicklungen für den Einsatz von Werkstoffen unter Druck und Temperatur, Dimensionierung von Rohrleitungen und Rohrleitungskomponenten bzgl. Druck- und Temperaturverlust, Engineering zwecks Lebensdauerberechnung und Festigkeitsnachweisen von Rohrleitungen und Rohrleitungskomponenten im Einsatz hochfrequenter, dynamischer Vorgänge mit Druckstößen, Planung und Durchführung von Vorfertigungsarbeiten vor Ort, Tätigkeiten im Rahmen des laufenden Versuchsbetriebs, d.h. Montage, Demontage und Wartung bestehender und neuer Anlagenteile, Inverkehrbringung neuer und bestehender Anlagen und Anlagenteile in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Überwachungsstelle des ZVT (z.B. TÜV). Die Ausführung der Arbeiten auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik ist dabei obligat. Die auszuführenden Tätigkeiten sind nachfolgend beschrieben und werden durch das DLR als Auftraggeber, im Folgenden AG genannt, an den Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, beauftragt.
Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Arbeiten an:
— Druckstufen: bis PN 300,
— Nennweiten: bis DN 1200,
— Erdgashochdruckrohrleitungen als Doppelrohrsystem, erdverlegt für 250 bar,
— Kraftstoff-, Öl-, Naphta-, Gas- und Stickstoffrohrleitungen,
— Flüssiggasrohrleitungen -273°C inkl. Isolierung,
— Heißgasrohrleitungen 600 – 950°C, 40 bar (metallisch und innenisoliert),
— Druckbehälter - Revisionen für TÜV - Abnahmen,
— Fertigungsarbeiten im F & E Bereich.
Der AN verpflichtet sich, qualifizierte Fachkräfte der jeweils erforderlichen Berufssparte bereitzustellen. Dazu gehören u.a.: Baustellenleiter, Obermonteur, Spezialschweißer, ER III/ 4, Rohrbaumonteur.
Das Personal muss ein bestimmtes Sprachniveau mindestens erfüllen:
— Personal mit leitender Funktion, z.B. Baustellenleiter: C1 nach GER,
— Personal für ausführende Tätigkeiten: B1 nach GER.
Der AN erklärt sich mit einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) seiner Mitarbeiter einverstanden. Die dazu notwendigen Personalangaben sind vor Vertragsabschluss zwingend vorzulegen.
Es ist sicherzustellen, dass ein erfahrener Bauleiter mit mindestens zehn (10) Jahren für den ständigen Einsatz bei dem DLR eingeplant wird, da die örtlichen Kenntnisse der teilweise weit auseinanderliegenden Institute und Prüfstände aus zeitlichen Gründen nicht bei jedem Einsatz neu vermittelt werden können. Der Bauleiter ist zu benennen und hat folgende Aufgaben:
— Führung der projektbezogenen Baustelle nach den Vorgaben des Projektleiters,
— laufende Aktualisierung des Montageterminplans in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter des Kunden,
— Einhaltung wirtschaftlicher Vorgaben,
— Einhaltung der gesetzlichen, fachlichen und kundenspezifischen Vorschriften,
— Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung beim AG,
— Erstellung von Baustellenreports,
— Teilnahme an den Baustellenmeetings mit dem Kunden,
— Nachtragsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter,
— Führung und Disposition des Montagepersonals auf der Baustelle, um eine strukturierte Koordination der Gewerke bzw. Arbeiten.
Auf der Baustelle zu gewährleisten.
— Qualitätsüberwachung der Arbeiten bis zur Endabnahme der Baustelle durch den Kunden,
— Umsetzung und Betreuung der Bereiche Arbeitsschutz, Gesundheits- und Umweltschutz,
— Baustellenaufsicht,
— Schweißaufsicht.
Planung und Konstruktion:
Das Produktportfolio des AN muss u.a. das Engineering verfahrenstechnischer Anlagen und Anlagenkomponenten, deren Fertigung, Lieferung, Montage, Demontage und Instandhaltung umfassen. Der Engineering-Bereich muss folgende strukturellen Merkmale und Dienstleistungen aufweisen:
Basic Engineering:
— Funktions- und Verfahrensbeschreibung,
— Energie- und Stoffstrombilanzierungen,
— R&I-Fließschemata mit Prozessdaten,
— Erstellung von Rohrklassen inkl. Rohre, Rohrformstücke, Abzweige, Flansche,
— Schrauben, Bolzen, Muttern, Dichtungen,
— Aufstellungs- und Rohrleitungspläne,
— Erstellung von Isometrien und Halterungskonzepten.
Detail-Engineering:
— Auslegung und Auswahl von Werkstoffen, Armaturen, Aggregaten,
— Technische Berechnungen aller Art,
— Auslegung / Berechnung aller druckbeaufschlagten Rohrleitungsteile,
— rohrstatische Berechnungen,
— rohrdynamische Berechnungen,
— Druckstoßberechnungen,
— Druckverlustberechnungen,
— Erstellung von Belastungsplänen,
— Maßblätter und Fertigungszeichnungen,
— Datenblätter und Stücklisten,
— Bedienungs- und Wartungsanleitungen,
— Dokumentation,
— Ersatz- und Verschleißteillisten,
— Elastizitätsberechnungen und Spannungsanalysen,
— Folgende Software ist für das Engineering als Standard des ZVT einzusetzen: AutoCad, Rohr 2.
Der AN muss zwecks Flexibilität und Zuverlässigkeit für eine zeitnahe Auftragsabwicklung, u.a. bei der Bereitstellung von Komponenten, über eigene Fertigungswerke verfügen. Der AN muss, zur Erhaltung der Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der verfahrenstechnischen Anlagen des AG, Instandhaltung anbieten. Der AN muss an bestehenden und geplanten Anlagen des AG technische Berechnungen bzgl. der Auslegung von Rohrleitungssystemen und deren Komponenten durch eine firmeninterne Berechnungsabteilung anbieten können. Dazu gehört u.a:
— die regelwerksbasierte Berechnung und Auslegung von Rohrleitungssystemen, Halterungen, Gehäuseteilen, Druckbehältern und Lufterhitzern,
— die Analyse des mechanischen Verhaltens dieser Komponenten,
— Bewertung des Festigkeits- und Verformungsverhaltens von komplexen Bauteilen mit z.B. FEM,
— Spannungsanalysen mit Hilfe von FEM, thermodynamischen und fluiddynamischen Berechnungen sowie die Messung, Analyse und Auswertung von mechanischen und akustischen Schwingungen,
— Dynamische Berechnung der Prüfstände.
Der AN muss über die Möglichkeiten einer Werkstoffforschung verfügen oder diese durch eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Forschungsinstituten gewährleisten. Der AN muss folgende Schweißverfahren sicher beherrschen und nachweislich entsprechend zertifiziert sein:
WIG, WIG-Orbital, E-Hand, MIG, MAG, Plasma, UP.
Zusätzlich muss der AN über die Möglichkeit der Herstellung von Kalt- und Induktivbiegungen von Rohrleitungskomponenten verfügen.
Der AN muss in der Lage sein, folgende Werkstoffe, insbesondere durch Schweißverfahren, zu verarbeiten und auch in Kombination zu fügen:
Ferritische Werkstoffe nach EN 10028-1, EN 10028-2, DIN 17175 u.ä,
Austenitische Werkstoffe nach DIN 17 440, SEW 470 u.ä., St 35.8I, St 37.0, StE 240.7, StE 290.7, StE 360.7, 1.4541, 1.4571, 1.4462., 1.4828, 1.4876, 1.4878, 1.5415.
Für zukünftige Planungen und Projekte sind Fachkenntnisse hinsichtlich der Berechnung, Planung, Fertigung, Montage und Betrieb sogenannter innenisolierter Heißgasleitungen nachzuweisen. Zielsetzung sind schnelle Reaktionszeiten durch kürzeste Aufheizzyklen, geringe Vorlauftemperaturen und Energieersparnis durch Minimierung der Wärmeverluste. Das HGL-System hat einen hohen Stellenwert für den Versuchsbetrieb des AG, daher werden die Bieter aufgefordert, Ihre Kompetenz an einem konkreten Angebot zu demonstrieren:
Der AN ist verpflichtet, das gesamte in seinem Betrieb befindliche Know-How einzubringen. Um die Erbringung der geforderten Leistung zu garantieren, hat er nachstehende Zulassungen und Befähigungen nachzuweisen:
— DIN EN ISO 9001:2008,
— EN 29001,
— DIN EN ISO 14001:2005,
— SCC für Kontraktoren und Produzierende Betriebe,
— KTA 1401,
— AVS D 100/50,
— IAEA50-C-Q,
— FRA/N/100/OL3 (AREVA),
— Eignungsbestätigung zur Qualitätssicherung gem. Regel KTA 1401 und AVS D100/50 VGB/E.ON,
— ASME Stamp PP, S, U, U2,
— EDF - Tuyauteries acier,
— Überprüfung einer Fertigungsstätte für Druckgeräte nach Richtlinie 97/23/EG [Modul G + F, AD 2000-HPO, DIN EN ISO 3834-2.
TRD 201, KTA 3201. 1-3, KTA 3211. 1-3].
— DIN EN ISO 3834-2 (vormals: EN729-2),
— Bericht: Schweißen von Druckbehältern, Druckbehälterteilen und Dampfkesselteilen [AD-2000 HP O / AD-2000 A4 /.
AD-2000 HP7/1/TRD201/EN ISO 3834-2, KTA 3201, KTA 3211].
— DGRL: Überwachung der Abnahme Modul A1,
— DGRL: Überprüfung einer Fertigungsstätte Modul F/G,
— DGRL: Umfassende Qualitätssicherung (Modul H/H1) mit Entwurfsplanung und Überwachung der Abnahme,
— DIN 18800-7,
— DIN 15018,
— DIN 2303 Klasse Q2 BK1,
— WHG §19 L,
— DVGW GW 301, G1 + ge, pe, st und W1 + az, ge, ku, pe, st,
— DVGW AGFW FW 601 FWlst,
— Personalzertifikate: DIN EN 287, DIN EN 473,
— Nachweis über ein Managementsystem bzgl. Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz,
— Prüfzeugnisse der Kunststoffschweißer nach DVS,
— Bescheinigung bzgl. Erlaubnis der Umstempelung von Werkstoffen,
— TRD 201,
— Unterlagen über die Abfallbeseitigung,
— Zulassung als Fachbetrieb nach § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes - Herstellung, Aufstellung, Instandsetzung.
Der AN muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Besitz sämtlicher oben genannter Zertifizierungen sein und diese für die Vertragsdauer jederzeit auf Verlangen des AG nachweisen können.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-15 Auftragsbekanntmachung
2012-12-12 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verrohrungsreparaturen
Menge oder Umfang: 4 000 000,005 000 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verrohrungsreparaturen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: werner.willems@dlr.de 📧
Telefon: +49 22036012727 📞
Fax: +49 220360112727 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 158-264320
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 000 000,00 💰
5 000 000,00 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind u.a. die fachgerechten Ausführungen von Instandhaltungs- und Erweiterungsarbeiten an betriebstechnischen Anlagen, die in die Zuständigkeitsbereiche der Institute und der Einrichtungen des DLR fallen. Dazu gehören Engineering zwecks Planung, Realisierung, Dokumentation und Instandhaltung komplexer, thermisch hochbelasteter Versuchsaufbauten, die im Rahmen von Kooperationsverträgen des Instituts für Antriebstechnik mit seinen Partnern aus der Luftfahrt- und Kraftwerksindustrie auf dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft geplant, gefertigt und betrieben werden. Des Weiteren beinhaltet die Rahmenvereinbarung u.a. Technologieentwicklungen für den Einsatz von Werkstoffen unter Druck und Temperatur, Dimensionierung von Rohrleitungen und Rohrleitungskomponenten bzgl. Druck- und Temperaturverlust, Engineering zwecks Lebensdauerberechnung und Festigkeitsnachweisen von Rohrleitungen und Rohrleitungskomponenten im Einsatz hochfrequenter, dynamischer Vorgänge mit Druckstößen, Planung und Durchführung von Vorfertigungsarbeiten vor Ort, Tätigkeiten im Rahmen des laufenden Versuchsbetriebs, d.h. Montage, Demontage und Wartung bestehender und neuer Anlagenteile, Inverkehrbringung neuer und bestehender Anlagen und Anlagenteile in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen Überwachungsstelle des ZVT (z.B. TÜV). Die Ausführung der Arbeiten auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik ist dabei obligat. Die auszuführenden Tätigkeiten sind nachfolgend beschrieben und werden durch das DLR als Auftraggeber, im Folgenden AG genannt, an den Auftragnehmer, im Folgenden AN genannt, beauftragt.
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Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Arbeiten an:
— Druckstufen: bis PN 300,
— Nennweiten: bis DN 1200,
— Erdgashochdruckrohrleitungen als Doppelrohrsystem, erdverlegt für 250 bar,
— Kraftstoff-, Öl-, Naphta-, Gas- und Stickstoffrohrleitungen,
— Flüssiggasrohrleitungen -273°C inkl. Isolierung,
— Heißgasrohrleitungen 600 – 950°C, 40 bar (metallisch und innenisoliert),
— Druckbehälter - Revisionen für TÜV - Abnahmen,
— Fertigungsarbeiten im F & E Bereich.
Der AN verpflichtet sich, qualifizierte Fachkräfte der jeweils erforderlichen Berufssparte bereitzustellen. Dazu gehören u.a.: Baustellenleiter, Obermonteur, Spezialschweißer, ER III/ 4, Rohrbaumonteur.
Das Personal muss ein bestimmtes Sprachniveau mindestens erfüllen:
— Personal mit leitender Funktion, z.B. Baustellenleiter: C1 nach GER,
— Personal für ausführende Tätigkeiten: B1 nach GER.
Der AN erklärt sich mit einer Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü1 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) seiner Mitarbeiter einverstanden. Die dazu notwendigen Personalangaben sind vor Vertragsabschluss zwingend vorzulegen.
Es ist sicherzustellen, dass ein erfahrener Bauleiter mit mindestens zehn (10) Jahren für den ständigen Einsatz bei dem DLR eingeplant wird, da die örtlichen Kenntnisse der teilweise weit auseinanderliegenden Institute und Prüfstände aus zeitlichen Gründen nicht bei jedem Einsatz neu vermittelt werden können. Der Bauleiter ist zu benennen und hat folgende Aufgaben:
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— Führung der projektbezogenen Baustelle nach den Vorgaben des Projektleiters,
— laufende Aktualisierung des Montageterminplans in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter des Kunden,
— Einhaltung wirtschaftlicher Vorgaben,
— Einhaltung der gesetzlichen, fachlichen und kundenspezifischen Vorschriften,
— Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der Hausordnung beim AG,
— Erstellung von Baustellenreports,
— Teilnahme an den Baustellenmeetings mit dem Kunden,
— Nachtragsmanagement in Zusammenarbeit mit dem Projektleiter,
— Führung und Disposition des Montagepersonals auf der Baustelle, um eine strukturierte Koordination der Gewerke bzw. Arbeiten.
Auf der Baustelle zu gewährleisten.
— Qualitätsüberwachung der Arbeiten bis zur Endabnahme der Baustelle durch den Kunden,
— Umsetzung und Betreuung der Bereiche Arbeitsschutz, Gesundheits- und Umweltschutz,
— Baustellenaufsicht,
— Schweißaufsicht.
Planung und Konstruktion:
Das Produktportfolio des AN muss u.a. das Engineering verfahrenstechnischer Anlagen und Anlagenkomponenten, deren Fertigung, Lieferung, Montage, Demontage und Instandhaltung umfassen. Der Engineering-Bereich muss folgende strukturellen Merkmale und Dienstleistungen aufweisen:
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Basic Engineering:
— Funktions- und Verfahrensbeschreibung,
— Energie- und Stoffstrombilanzierungen,
— R&I-Fließschemata mit Prozessdaten,
— Erstellung von Rohrklassen inkl. Rohre, Rohrformstücke, Abzweige, Flansche,
— Schrauben, Bolzen, Muttern, Dichtungen,
— Aufstellungs- und Rohrleitungspläne,
— Erstellung von Isometrien und Halterungskonzepten.
Detail-Engineering:
— Auslegung und Auswahl von Werkstoffen, Armaturen, Aggregaten,
— Technische Berechnungen aller Art,
— Auslegung / Berechnung aller druckbeaufschlagten Rohrleitungsteile,
— rohrstatische Berechnungen,
— rohrdynamische Berechnungen,
— Druckstoßberechnungen,
— Druckverlustberechnungen,
— Erstellung von Belastungsplänen,
— Maßblätter und Fertigungszeichnungen,
— Datenblätter und Stücklisten,
— Bedienungs- und Wartungsanleitungen,
— Dokumentation,
— Ersatz- und Verschleißteillisten,
— Elastizitätsberechnungen und Spannungsanalysen,
— Folgende Software ist für das Engineering als Standard des ZVT einzusetzen: AutoCad, Rohr 2.
Der AN muss zwecks Flexibilität und Zuverlässigkeit für eine zeitnahe Auftragsabwicklung, u.a. bei der Bereitstellung von Komponenten, über eigene Fertigungswerke verfügen. Der AN muss, zur Erhaltung der Verfügbarkeit und Betriebssicherheit der verfahrenstechnischen Anlagen des AG, Instandhaltung anbieten. Der AN muss an bestehenden und geplanten Anlagen des AG technische Berechnungen bzgl. der Auslegung von Rohrleitungssystemen und deren Komponenten durch eine firmeninterne Berechnungsabteilung anbieten können. Dazu gehört u.a:
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— die regelwerksbasierte Berechnung und Auslegung von Rohrleitungssystemen, Halterungen, Gehäuseteilen, Druckbehältern und Lufterhitzern,
— die Analyse des mechanischen Verhaltens dieser Komponenten,
— Bewertung des Festigkeits- und Verformungsverhaltens von komplexen Bauteilen mit z.B. FEM,
— Spannungsanalysen mit Hilfe von FEM, thermodynamischen und fluiddynamischen Berechnungen sowie die Messung, Analyse und Auswertung von mechanischen und akustischen Schwingungen,
— Dynamische Berechnung der Prüfstände.
Der AN muss über die Möglichkeiten einer Werkstoffforschung verfügen oder diese durch eine Zusammenarbeit mit entsprechenden Forschungsinstituten gewährleisten. Der AN muss folgende Schweißverfahren sicher beherrschen und nachweislich entsprechend zertifiziert sein:
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WIG, WIG-Orbital, E-Hand, MIG, MAG, Plasma, UP.
Zusätzlich muss der AN über die Möglichkeit der Herstellung von Kalt- und Induktivbiegungen von Rohrleitungskomponenten verfügen.
Der AN muss in der Lage sein, folgende Werkstoffe, insbesondere durch Schweißverfahren, zu verarbeiten und auch in Kombination zu fügen:
Ferritische Werkstoffe nach EN 10028-1, EN 10028-2, DIN 17175 u.ä,
Austenitische Werkstoffe nach DIN 17 440, SEW 470 u.ä., St 35.8I, St 37.0, StE 240.7, StE 290.7, StE 360.7, 1.4541, 1.4571, 1.4462., 1.4828, 1.4876, 1.4878, 1.5415.
Für zukünftige Planungen und Projekte sind Fachkenntnisse hinsichtlich der Berechnung, Planung, Fertigung, Montage und Betrieb sogenannter innenisolierter Heißgasleitungen nachzuweisen. Zielsetzung sind schnelle Reaktionszeiten durch kürzeste Aufheizzyklen, geringe Vorlauftemperaturen und Energieersparnis durch Minimierung der Wärmeverluste. Das HGL-System hat einen hohen Stellenwert für den Versuchsbetrieb des AG, daher werden die Bieter aufgefordert, Ihre Kompetenz an einem konkreten Angebot zu demonstrieren:
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Der AN ist verpflichtet, das gesamte in seinem Betrieb befindliche Know-How einzubringen. Um die Erbringung der geforderten Leistung zu garantieren, hat er nachstehende Zulassungen und Befähigungen nachzuweisen:
— DIN EN ISO 9001:2008,
— EN 29001,
— DIN EN ISO 14001:2005,
— SCC für Kontraktoren und Produzierende Betriebe,
— KTA 1401,
— AVS D 100/50,
— IAEA50-C-Q,
— FRA/N/100/OL3 (AREVA),
— Eignungsbestätigung zur Qualitätssicherung gem. Regel KTA 1401 und AVS D100/50 VGB/E.ON,
— ASME Stamp PP, S, U, U2,
— EDF - Tuyauteries acier,
— Überprüfung einer Fertigungsstätte für Druckgeräte nach Richtlinie 97/23/EG [Modul G + F, AD 2000-HPO, DIN EN ISO 3834-2.
TRD 201, KTA 3201. 1-3, KTA 3211. 1-3].
— DIN EN ISO 3834-2 (vormals: EN729-2),
— Bericht: Schweißen von Druckbehältern, Druckbehälterteilen und Dampfkesselteilen [AD-2000 HP O / AD-2000 A4 /.
AD-2000 HP7/1/TRD201/EN ISO 3834-2, KTA 3201, KTA 3211].
— DGRL: Überwachung der Abnahme Modul A1,
— DGRL: Überprüfung einer Fertigungsstätte Modul F/G,
— DGRL: Umfassende Qualitätssicherung (Modul H/H1) mit Entwurfsplanung und Überwachung der Abnahme,
— DIN 18800-7,
— DIN 15018,
— DIN 2303 Klasse Q2 BK1,
— WHG §19 L,
— DVGW GW 301, G1 + ge, pe, st und W1 + az, ge, ku, pe, st,
— DVGW AGFW FW 601 FWlst,
— Personalzertifikate: DIN EN 287, DIN EN 473,
— Nachweis über ein Managementsystem bzgl. Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz,
— Prüfzeugnisse der Kunststoffschweißer nach DVS,
— Bescheinigung bzgl. Erlaubnis der Umstempelung von Werkstoffen,
— TRD 201,
— Unterlagen über die Abfallbeseitigung,
— Zulassung als Fachbetrieb nach § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes - Herstellung, Aufstellung, Instandsetzung.
Der AN muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Besitz sämtlicher oben genannter Zertifizierungen sein und diese für die Vertragsdauer jederzeit auf Verlangen des AG nachweisen können.
Referenznummer: 332/2012/0001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe III.1.4.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.4.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.4.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsziel: 30 Tage netto in vierteljährlichen Teilbeträgen nach Vorlage und Anerkennung einer Rechnung. Keine Anzahlung(en) bzw. Vorausleistung(en). Die Rahmenvereinbarung unterliegt der "Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A Ausgabe 2010), der "Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VO-PR 30/53)" sowie den "Besonderen Einkaufsbedingungen des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V." in der jeweils gültigen Fassung.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss zuzüglich zu der in § 2 EG (1) VOL/A geforderten Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zwingend folgende Mindestbedingungen erfüllen/ Unterlagen und Referenzen vorlegen und schriftlich bestätigen:
* Name und Sitz der Gesellschaft; Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
* Unternehmenskennzahlen (Umsatz der letzten 3 Jahre, Mitarbeiter).
* Unternehmensorganisation für den angefragten Produktbereich (Organigramm).
* Art und Umfang der Präsenz in Deutschland.
* Bestätigung der Lieferung sämtlicher Dokumentationen in deutscher Sprache.
* Beschreibung des QS-Systems mit Angabe der Termine von Einführung und Zertifizierung.
* Aktuelle Referenzen (Zeitraum 2009-2012) über erbrachte Leistungen und Angabe des Rechnungswertes der Hauptdaten der Anlagen und Leistungszeit.
* Zertifikat nach DIN ISO 9001/ EN 29001.
* SCC-Zertifizierung.
* HP 0-Zulassung.
* Zulassung als Rohrbauunternehmen nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301.
* Zulassung als Fachbetrieb nach § 19 Wasserhaushaltsgesetz.
* Großer Eignungsnachweis nach DIN 18800, Teil 7.
* ASME-Zulassung durch ASME Stamp PP, S, U, U2 sowie kostenneutrale VP/AP-Vorhaltung.
* Berechtigung zur Umstempelung von Werkstoffen für prüffähige Anlagen.
* Eigene Engineeringabteilung für prozessrelevante Auslegungen und Berechnungen, Spannungsanalysen mit Hilfe der FE-Berechnungsmethode, thermodynamische und fluiddynamische Berechnungen sowie Messung, Analyse und Auswertung von mechanischen und akustischen Schwingungen.
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Weiterhin muss der Bewerber folgende "Erklärung "Zuverlässigkeit/ Sozialversicherung"" schriftlich und unterschrieben abgeben (wird bei Anforderung der Vergabeunterlagen mitgeschickt):
Ich/ wir versichere/versichern, dass ich/wir.
1.
Den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
2.
Über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
3.
Mich/uns nicht in Liquidation befinden.
4.
Nachweislich keine schwere Verfehlung begangen habe/haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5.
Im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben habe/haben.
6.
Keine schweren Verfehlungen u.a. der nachfolgenden Art begangen habe/haben:
Vollendete oder versuchte Bestechung, Vorteilsgewährung sowie schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen worden sind, insbesondere Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Erpressung, Untreue und Urkundenfälschung.
Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), z.B. Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber.
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Hinweis:
Bei unzutreffenden Erklärungen besteht die Möglichkeit des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 6 EG Nr. 6 VOL / A 2009 sowie an allen weiteren Wettbewerben innerhalb von zwei Jahren. Bei nicht rechtzeitiger Vorlage dieser Erklärung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Werner Willems
Internetadresse: www.dlr.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 332/2012/0001

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a, Abs. 1 GWB: Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 107, Abs. 3 GWB:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wiederkehrender Auftrag
Mitte 2015.
Quelle: OJS 2012/S 158-264320 (2012-08-15)
Ergänzende Angaben (2012-12-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 241-395653
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 158-264320
ABl. S-Ausgabe: 241
Quelle: OJS 2012/S 241-395653 (2012-12-12)