Der Auftrag wird in zwei Losen ausgeschrieben. Beide Lose setzen sich jeweils zusammen aus der Versicherung gegen die Gefahr Feuer, gegen EC/EEC-Gefahren, gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden sowie gegen EC/EEC-Betriebsunterbrechungsschäden. Verträge werden auf Los 1 geschlossen für sämtliche Gesellschaften der AGR-Unternehmensgruppe mit Ausnahme der RZR II GmbH. Für die RZR II GmbH werden zu diesen Versicherungsgegenständen über Los 2 separate Verträge geschlossen. Was die Versicherungssummen des Loses 1 angeht, wird folgendes mitgeteilt: Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt hier ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC Gefahren für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt ca. EUR 100 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 100 000 000. Die näheren Angaben zu den Versicherungssummen des Loses 2 (RZR II GmbH) lauten wie folgt: Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen EC/EEC-Gefahren für das RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haft-zeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000. Sämtliche Verträge des Loses 1 und des Loses 2 sollen Geltungskraft ab dem 1.1.2013, 0:00 Uhr haben. Sämtliche Angaben sind Netto-Tarife. Der eingeschaltete Versicherungsmakler (Robert Schüler KG) wird durch den Auftraggeber vergütet. Es wird hinsichtlich des Verfahrens zur Vergabe der Aufträge ausdrücklich auf die näheren Ausführungen unter Ziffer „VI.3 Zusätzliche Angaben“ hingewiesen. Bereits an dieser Stelle wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Angebotsabgabe nur zulässig ist, wenn auf alle Lose (mithin sämtliche Verträge) Angebote angegeben werden. Angebote sind zudem nur zugelassen durch Versicherungsunternehmen, die als Führende eines Konsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote 30 % auftreten. Das Konsortium darf erst gebildet werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Führendes Versicherungsunternehmen zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium wird seitens AGR als wettbewerbsbeeinträchtigend angesehen, da damit die Vielfalt der Wettbewerber eingeschränkt und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien unterbunden wird. Ein gegenteiliges Verhalten führt daher zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
Postanschrift: Im Emscherbruch 11
Postleitzahl: 45699
Postort: Herten
Kontakt
Internetadresse: http://www.agr.de🌏
E-Mail: faulkemeyer@agr.de📧
Telefon: +49 2366300825📞
Fax: +49 2366300827 📠
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der EG-VOL/A (vgl. § 3 Abs. 3 lit. c) EG-VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind nur Versicherungsunternehmen, die erklären, dass sie als Führendes Versicherungsunternehmen eines Versicherungskonsortiums auftreten und zugleich erklären, dass sie eine Mindestbeteiligungsquote von 30 % übernehmen. Nicht zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind bereits gebildete Versicherungskonsortien, da andernfalls eine Einschränkung der Vielfalt der Wettbewerber und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien zu befürchten ist. Das Konsortium darf daher erst gebildet und die weiteren Beteiligten erst benannt werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR das für den Zuschlag vorgesehene Führende Versicherungsunternehmen („preferred bidder“) zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.2.1 bis III.2.3) sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der in Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zur Ausschreibung AGR/Sachversicherungen - NICHT ÖFFNEN!" bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle als Original und mit zwei Kopien einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Führenden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Auftragsinformationen und insbesondere die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Unter den eingegangenen indikativen Angeboten werden anhand der genannten Zuschlagskriterien zwei Bieter ausgewählt, die zu Verhandlungen eingeladen werden. Auf Grundlage der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Anschließend erfolgt die abschließende Wertung der Angebote und die Aufforderung zur Bildung eines Versicherungskonsortiums mit der Verpflichtung die Konsorten zu benennen und die unter Ziff. III.2.1 bis III.2.2 benannten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beizubringen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterfällt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen.
8. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu richten.
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der EG-VOL/A (vgl. § 3 Abs. 3 lit. c) EG-VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind nur Versicherungsunternehmen, die erklären, dass sie als Führendes Versicherungsunternehmen eines Versicherungskonsortiums auftreten und zugleich erklären, dass sie eine Mindestbeteiligungsquote von 30 % übernehmen. Nicht zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind bereits gebildete Versicherungskonsortien, da andernfalls eine Einschränkung der Vielfalt der Wettbewerber und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien zu befürchten ist. Das Konsortium darf daher erst gebildet und die weiteren Beteiligten erst benannt werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR das für den Zuschlag vorgesehene Führende Versicherungsunternehmen („preferred bidder“) zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.2.1 bis III.2.3) sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der in Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zur Ausschreibung AGR/Sachversicherungen - NICHT ÖFFNEN!" bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle als Original und mit zwei Kopien einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Führenden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Auftragsinformationen und insbesondere die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Unter den eingegangenen indikativen Angeboten werden anhand der genannten Zuschlagskriterien zwei Bieter ausgewählt, die zu Verhandlungen eingeladen werden. Auf Grundlage der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Anschließend erfolgt die abschließende Wertung der Angebote und die Aufforderung zur Bildung eines Versicherungskonsortiums mit der Verpflichtung die Konsorten zu benennen und die unter Ziff. III.2.1 bis III.2.2 benannten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beizubringen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterfällt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen.
8. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wird in zwei Losen ausgeschrieben. Beide Lose setzen sich jeweils zusammen aus der Versicherung gegen die Gefahr Feuer, gegen EC/EEC-Gefahren, gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden sowie gegen EC/EEC-Betriebsunterbrechungsschäden. Verträge werden auf Los 1 geschlossen für sämtliche Gesellschaften der AGR-Unternehmensgruppe mit Ausnahme der RZR II GmbH. Für die RZR II GmbH werden zu diesen Versicherungsgegenständen über Los 2 separate Verträge geschlossen.
Der Auftrag wird in zwei Losen ausgeschrieben. Beide Lose setzen sich jeweils zusammen aus der Versicherung gegen die Gefahr Feuer, gegen EC/EEC-Gefahren, gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden sowie gegen EC/EEC-Betriebsunterbrechungsschäden. Verträge werden auf Los 1 geschlossen für sämtliche Gesellschaften der AGR-Unternehmensgruppe mit Ausnahme der RZR II GmbH. Für die RZR II GmbH werden zu diesen Versicherungsgegenständen über Los 2 separate Verträge geschlossen.
Was die Versicherungssummen des Loses 1 angeht, wird folgendes mitgeteilt: Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt hier ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC Gefahren für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt ca. EUR 100 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 100 000 000.
Was die Versicherungssummen des Loses 1 angeht, wird folgendes mitgeteilt: Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt hier ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC Gefahren für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt ca. EUR 100 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 100 000 000.
Die näheren Angaben zu den Versicherungssummen des Loses 2 (RZR II GmbH) lauten wie folgt:
Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen EC/EEC-Gefahren für das RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haft-zeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000.
Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen EC/EEC-Gefahren für das RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haft-zeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000.
Sämtliche Verträge des Loses 1 und des Loses 2 sollen Geltungskraft ab dem 1.1.2013, 0:00 Uhr haben.
Sämtliche Angaben sind Netto-Tarife. Der eingeschaltete Versicherungsmakler (Robert Schüler KG) wird durch den Auftraggeber vergütet.
Es wird hinsichtlich des Verfahrens zur Vergabe der Aufträge ausdrücklich auf die näheren Ausführungen unter Ziffer „VI.3 Zusätzliche Angaben“ hingewiesen. Bereits an dieser Stelle wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Angebotsabgabe nur zulässig ist, wenn auf alle Lose (mithin sämtliche Verträge) Angebote angegeben werden.
Es wird hinsichtlich des Verfahrens zur Vergabe der Aufträge ausdrücklich auf die näheren Ausführungen unter Ziffer „VI.3 Zusätzliche Angaben“ hingewiesen. Bereits an dieser Stelle wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Angebotsabgabe nur zulässig ist, wenn auf alle Lose (mithin sämtliche Verträge) Angebote angegeben werden.
Angebote sind zudem nur zugelassen durch Versicherungsunternehmen, die als Führende eines Konsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote 30 % auftreten. Das Konsortium darf erst gebildet werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Führendes Versicherungsunternehmen zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium wird seitens AGR als wettbewerbsbeeinträchtigend angesehen, da damit die Vielfalt der Wettbewerber eingeschränkt und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien unterbunden wird. Ein gegenteiliges Verhalten führt daher zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Angebote sind zudem nur zugelassen durch Versicherungsunternehmen, die als Führende eines Konsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote 30 % auftreten. Das Konsortium darf erst gebildet werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter als Führendes Versicherungsunternehmen zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium wird seitens AGR als wettbewerbsbeeinträchtigend angesehen, da damit die Vielfalt der Wettbewerber eingeschränkt und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien unterbunden wird. Ein gegenteiliges Verhalten führt daher zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sach-Versicherungen für die AGR-Unternehmensgruppe (außer RZR II Gmbh)
Kurze Beschreibung:
Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560.000.000,-. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt hier ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC Gefahren für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 560 000 000. Die höchste zusammenhängende Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 415 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt ca. EUR 100 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für die AGR-Unternehmensgruppe zzgl. Tochterunternehmen (außer RZR II GmbH) mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 121 000 000. Die höchste zusammenhängende 2-Jahres Versicherungssumme beträgt bis zu ca. EUR 100 000…
… 000.Geltungskraft ab dem 1.1.2013, 0:00 Uhr.
… 000.
Geltungskraft ab dem 1.1.2013, 0:00 Uhr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sach-Versicherungen für die RZR II GmbH
Kurze Beschreibung:
Versicherungsschutz gegen die Gefahr Feuer für die RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen EC/EEC-Gefahren für das RZR II GmbH mit einer maximalen Gesamt-Versicherungssumme von ca. EUR 150 000 000. Versicherungsschutz gegen Feuer-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000 000. Versicherungsschutz gegen EC / EEC-Betriebsunterbrechungsschäden für das RZR II GmbH mit bis zu 24 Monaten Haftzeit und einer maximalen 2-Jahres Versicherungssumme von ca. EUR 70 000…
… 000.Geltungskraft ab dem 1.1.2013, 0:00 Uhr.
… 000.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Bewerber sind zunächst nur Führende eines Versicherungskonsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote von 30 % zugelassen. Die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise sind daher zunächst nur von dem Führenden dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Einreichung der Nachweise bezogen auf weitere Beteiligte des Versicherungskonsortiums hat durch den „preferred bidder“ nach Aufruf zur Bildung eines Konsortiums zu erfolgen. Die dann für die weiteren Beteiligten einzureichenden Erklärungen/Nachweise sind nachfolgend bereits benannt.
Als Bewerber sind zunächst nur Führende eines Versicherungskonsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote von 30 % zugelassen. Die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise sind daher zunächst nur von dem Führenden dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Einreichung der Nachweise bezogen auf weitere Beteiligte des Versicherungskonsortiums hat durch den „preferred bidder“ nach Aufruf zur Bildung eines Konsortiums zu erfolgen. Die dann für die weiteren Beteiligten einzureichenden Erklärungen/Nachweise sind nachfolgend bereits benannt.
Bei Bewerbungen von Versicherungsagenten im Namen von Versiche-rungsunternehmen, müssen die Agenten die erforderlichen Nachweise und Erklärungen der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Bei Bewerbungen von Versicherungsagenten im Namen von Versiche-rungsunternehmen, müssen die Agenten die erforderlichen Nachweise und Erklärungen der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bewerber, der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bewerber, der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Geforderte Erklärungen/Nachweise vom Führenden sind:
1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
2. Zulassung gem. §§ 5 ff. VAG oder §§ 105 ff. VAG oder eine vergleichbare Zulassung nach Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedsländer.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG-VOL/A enthält. Hierfür ist das Formular I zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 EG-VOL/A enthält. Hierfür ist das Formular I zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Hierfür ist das Formular II zu verwenden, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Hierfür ist das Formular II zu verwenden, das bei der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
Geforderte Erklärungen/Nachweise von den weiteren Beteiligten werden nach Aufruf zur Bildung eines Konsortiums sein:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Bewerber sind zunächst nur Führende eines Versicherungskonsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote von 30 % zugelassen. Die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise sind daher zunächst nur von dem Führenden dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Einreichung der Nachweise bezogen auf weitere Beteiligte des Versicherungskonsortiums hat durch den „preferred bidder“ nach Aufruf zur Bildung eines Konsortiums zu erfolgen. Die dann für die weiteren Beteiligten einzureichenden Erklärungen/Nachweise sind nachfolgend bereits benannt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Als Bewerber sind zunächst nur Führende eines Versicherungskonsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote von 30 % zugelassen. Die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise sind daher zunächst nur von dem Führenden dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Einreichung der Nachweise bezogen auf weitere Beteiligte des Versicherungskonsortiums hat durch den „preferred bidder“ nach Aufruf zur Bildung eines Konsortiums zu erfolgen. Die dann für die weiteren Beteiligten einzureichenden Erklärungen/Nachweise sind nachfolgend bereits benannt.
Bei Bewerbungen von Versicherungsagenten im Namen von Versicherungsunternehmen, müssen die Agenten die erforderlichen Nachweise und Erklärungen der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbungen von Versicherungsagenten im Namen von Versicherungsunternehmen, müssen die Agenten die erforderlichen Nachweise und Erklärungen der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bewerber der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bewerber der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Geforderte Erklärungen/Nachweise vom Führenden sind:
1. Eigenerklärung über das Rating bei einer gem. Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Septem-ber 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1, L 350 vom 29.12.2009, S. 59) anerkannten Ratingagentur. Für die Erklärung ist das Formular III zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über das Rating bei einer gem. Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Septem-ber 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1, L 350 vom 29.12.2009, S. 59) anerkannten Ratingagentur. Für die Erklärung ist das Formular III zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
2. Erklärung des Bewerbers, dass dieser sich als Führende Versicherungsgesellschaft für ein noch zu bildendes Konsortium bewirbt und mit einer Mindestquote von 30 % an diesem Konsortium beteiligt sein wird. Für die Erklärung ist das Formular IV zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Erklärung des Bewerbers, dass dieser sich als Führende Versicherungsgesellschaft für ein noch zu bildendes Konsortium bewirbt und mit einer Mindestquote von 30 % an diesem Konsortium beteiligt sein wird. Für die Erklärung ist das Formular IV zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
Geforderte Erklärungen von den weiteren Beteiligten werden nach Aufruf zur Bildung eines Konsortiums sein:
Eigenerklärung und Nachweis über das Rating bei einer gem. Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1, L 350 vom 29.12.2009, S. 59) anerkannten Ratingagentur. Für die Erklärung ist das Formular III zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung und Nachweis über das Rating bei einer gem. Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1, L 350 vom 29.12.2009, S. 59) anerkannten Ratingagentur. Für die Erklärung ist das Formular III zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) erhältlich ist.
Mindeststandards:
Der Führende (Mindestquote 30 %) muss mindestens über ein Rating von A+ verfügen.
Die weiteren Mitglieder des Konsortiums (erst zu benennen nach Aufruf!) müssen über ein Rating von mindestens A+ bei einer Beteiligungsquote von > 20 % bzw. über ein Rating von mind. A bei einer Beteiligungsquote von > 10 % und ≤ 20 % bzw. über ein Rating von mindestens A- bei einer Beteiligungsquote von ≤ 10 % verfügen.
Die weiteren Mitglieder des Konsortiums (erst zu benennen nach Aufruf!) müssen über ein Rating von mindestens A+ bei einer Beteiligungsquote von > 20 % bzw. über ein Rating von mind. A bei einer Beteiligungsquote von > 10 % und ≤ 20 % bzw. über ein Rating von mindestens A- bei einer Beteiligungsquote von ≤ 10 % verfügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Bewerber sind zunächst nur Führende eines Versicherungskonsortiums mit einer Mindestbeteiligungsquote von 30 % zugelassen. Die nachfolgenden Erklärungen/Nachweise sind nur von dem Führenden dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei Bewerbungen von Versicherungsagenten im Namen von Versicherungsunternehmen, müssen die Agenten die erforderlichen Nachweise und Erklärungen der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Bei Bewerbungen von Versicherungsagenten im Namen von Versicherungsunternehmen, müssen die Agenten die erforderlichen Nachweise und Erklärungen der von ihnen vertretenen Versicherungsunternehmen vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bewerber, der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise oder Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bewerber, der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Geforderte Erklärungen/Nachweise vom Führenden sind:
Nennung von mind. einer und max. zwei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Versicherungsleistungen (MVAs, Kraftwerke o.ä.), inklusive Angabe der übernommenen Risikoquote, einer aussagefähigen Kurzbeschreibung der Versicherungsart, des Versicherungsobjekts und des Versicherungsumfangs. Bei jeder Referenz sind außerdem anzugeben: Versicherungsnehmer, Ansprechpartner und Standort des versicherten Risikos. Hierfür ist das Formular V zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten ist.
Nennung von mind. einer und max. zwei Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Versicherungsleistungen (MVAs, Kraftwerke o.ä.), inklusive Angabe der übernommenen Risikoquote, einer aussagefähigen Kurzbeschreibung der Versicherungsart, des Versicherungsobjekts und des Versicherungsumfangs. Bei jeder Referenz sind außerdem anzugeben: Versicherungsnehmer, Ansprechpartner und Standort des versicherten Risikos. Hierfür ist das Formular V zu verwenden, das bei der unter Ziffer I.I genannten Kontaktstelle (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten ist.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Versicherungskonsortium.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die (gegenwärtigen und künftigen) Versicherungsverträge der AGR-Unternehmensgruppe werden von dem Versicherungsmakler, der Robert Schüler KG bzw. deren Rechtsnachfolger/n verwaltet und betreut. Zur Adresse s.u. Anhang A I-III.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: §§ 5ff., 110 ff. VAG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber bis max. 3 Bewerber anhand des Kriteriums „Referenzen" aus. Dieses Kriterium wird für jede der zwei einzureichenden Referenzen anhand einer Skala von 0 – 5 Punkten bewertet (0 Punkte = ungenügend, 1 Punkt = mangelhaft, 2 Punkte = ausreichend, 3 Punkte = befriedigend, 4 Punkte =gut, 5 Punkte = sehr gut). Gibt ein Bewerber - auch trotz Nachforderung - keine zweite Referenz an, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Bepunktung mit 0 Punkten für die fehlende Referenz. In Summe sind somit max. 10 Punkte erhältlich. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Summe für beide Referenzen werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber bis max. 3 Bewerber anhand des Kriteriums „Referenzen" aus. Dieses Kriterium wird für jede der zwei einzureichenden Referenzen anhand einer Skala von 0 – 5 Punkten bewertet (0 Punkte = ungenügend, 1 Punkt = mangelhaft, 2 Punkte = ausreichend, 3 Punkte = befriedigend, 4 Punkte =gut, 5 Punkte = sehr gut). Gibt ein Bewerber - auch trotz Nachforderung - keine zweite Referenz an, führt dies nicht zum Ausschluss, sondern zu einer Bepunktung mit 0 Punkten für die fehlende Referenz. In Summe sind somit max. 10 Punkte erhältlich. Die drei Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in Summe für beide Referenzen werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGR Betriebsführung mbH
AGR-KAKO GbmH
CoverTronic Gesellschaft für Produktrecycling und Wiedervermarktung mbH
AGR-DAR GmbH
Postanschrift: Hohewardstr. 340-342a
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ökodata GmbH
Postanschrift: Hohewardstr. 329
Name des öffentlichen Auftraggebers: b-d-s Boden- und Deponie-Sanierungs GmbH
Postanschrift: Hertener Mark 3
Name des öffentlichen Auftraggebers: LAMBDA Gesellschaft für Gastechnik GmbH
BFUB Gesellschaft für Umweltberatung und Projektmanagement GmbH
Postanschrift: Hohewardstraße 329
Name des öffentlichen Auftraggebers: RZR II GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Bereich Organisation und Infrastruktur
Frank Aulkemeyer
Name: Robert Schüler KG Versicherungsvermittlung
Postanschrift: Neue Große Bergstrasse 9
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22767
Kontaktperson: Robert Schüler KG
Georg-W. Möhlenbrock
Telefon: +49 4030680912📞
E-Mail: moehlenbrock@robertschueler.de📧
Fax: +49 4030680911 📠
URL der Dokumente: www.aulinger.eu🌏
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der EG-VOL/A (vgl. § 3 Abs. 3 lit. c) EG-VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der EG-VOL/A (vgl. § 3 Abs. 3 lit. c) EG-VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind nur Versicherungsunternehmen, die erklären, dass sie als Führendes Versicherungsunternehmen eines Versicherungskonsortiums auftreten und zugleich erklären, dass sie eine Mindestbeteiligungsquote von 30 % übernehmen. Nicht zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind bereits gebildete Versicherungskonsortien, da andernfalls eine Einschränkung der Vielfalt der Wettbewerber und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien zu befürchten ist. Das Konsortium darf daher erst gebildet und die weiteren Beteiligten erst benannt werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR das für den Zuschlag vorgesehene Führende Versicherungsunternehmen („preferred bidder“) zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
2. Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind nur Versicherungsunternehmen, die erklären, dass sie als Führendes Versicherungsunternehmen eines Versicherungskonsortiums auftreten und zugleich erklären, dass sie eine Mindestbeteiligungsquote von 30 % übernehmen. Nicht zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind bereits gebildete Versicherungskonsortien, da andernfalls eine Einschränkung der Vielfalt der Wettbewerber und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien zu befürchten ist. Das Konsortium darf daher erst gebildet und die weiteren Beteiligten erst benannt werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR das für den Zuschlag vorgesehene Führende Versicherungsunternehmen („preferred bidder“) zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.2.1 bis III.2.3) sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der in Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zur Ausschreibung AGR/Sachversicherungen - NICHT ÖFFNEN!" bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle als Original und mit zwei Kopien einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zur Ausschreibung AGR/Sachversicherungen - NICHT ÖFFNEN!" bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle als Original und mit zwei Kopien einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Führenden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Auftragsinformationen und insbesondere die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Führenden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Auftragsinformationen und insbesondere die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Unter den eingegangenen indikativen Angeboten werden anhand der genannten Zuschlagskriterien zwei Bieter ausgewählt, die zu Verhandlungen eingeladen werden. Auf Grundlage der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Anschließend erfolgt die abschließende Wertung der Angebote und die Aufforderung zur Bildung eines Versicherungskonsortiums mit der Verpflichtung die Konsorten zu benennen und die unter Ziff. III.2.1 bis III.2.2 benannten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beizubringen.
6. Unter den eingegangenen indikativen Angeboten werden anhand der genannten Zuschlagskriterien zwei Bieter ausgewählt, die zu Verhandlungen eingeladen werden. Auf Grundlage der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Anschließend erfolgt die abschließende Wertung der Angebote und die Aufforderung zur Bildung eines Versicherungskonsortiums mit der Verpflichtung die Konsorten zu benennen und die unter Ziff. III.2.1 bis III.2.2 benannten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beizubringen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterfällt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterfällt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen.
8. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag spätestens.
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss. Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.3) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen angefordert werden können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss. Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.3) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen angefordert werden können.
Quelle: OJS 2012/S 162-270329 (2012-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGR Abfallentsorgungs- Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der EG-VOL/A (vgl. § 3 Abs. 3 lit. c) EG-VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind nur Versicherungsunternehmen, die erklären, dass sie als Führendes Versicherungsunternehmen eines Versicherungskonsortiums auftreten und zugleich erklären, dass sie eine Mindestbeteiligungsquote von 30% übernehmen. Nicht zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind bereits gebildete Versicherungskonsortien, da andernfalls eine Einschränkung der Vielfalt der Wettbewerber und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien zu befürchten ist. Das Konsortium darf daher erst gebildet und die weiteren Beteiligten erst benannt werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR das für den Zuschlag vorgesehene Führende Versicherungsunternehmen („preferred bidder“) zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.2.1 bis III.2.3) sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der in Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zur Ausschreibung AGR/Sachversicherungen - NICHT ÖFFNEN!" bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle als Original und mit 2 Kopien einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Führenden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Auftragsinformationen und insbesondere die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Unter den eingegangenen indikativen Angeboten werden anhand der genannten Zuschlagskriterien 2 Bieter ausgewählt, die zu Verhandlungen eingeladen werden. Auf Grundlage der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Anschließend erfolgt die abschließende Wertung der Angebote und die Aufforderung zur Bildung eines Versicherungskonsortiums mit der Verpflichtung die Konsorten zu benennen und die unter Ziff. III.2.1 bis III.2.2 benannten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beizubringen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterfällt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen.
8. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu richten.
1. Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der EG-VOL/A (vgl. § 3 Abs. 3 lit. c) EG-VOL/A). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind nur Versicherungsunternehmen, die erklären, dass sie als Führendes Versicherungsunternehmen eines Versicherungskonsortiums auftreten und zugleich erklären, dass sie eine Mindestbeteiligungsquote von 30% übernehmen. Nicht zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind bereits gebildete Versicherungskonsortien, da andernfalls eine Einschränkung der Vielfalt der Wettbewerber und die freie Entfaltung zur Bildung von Konsortien zu befürchten ist. Das Konsortium darf daher erst gebildet und die weiteren Beteiligten erst benannt werden, wenn die Verhandlungen mit den Führenden abgeschlossen sind und AGR das für den Zuschlag vorgesehene Führende Versicherungsunternehmen („preferred bidder“) zur Bildung eines Konsortiums auffordert. Eine früher erfolgende Bildung eines Konsortiums oder die Bewerbung als Konsortium führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3. Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.2.1 bis III.2.3) sind per schriftlicher Anfrage/Email bei der in Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu erhalten.
4. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 20.9.2012, 12:00 Uhr (Eingang!) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag zur Ausschreibung AGR/Sachversicherungen - NICHT ÖFFNEN!" bei der unter Ziff. I.1 genannten Stelle als Original und mit 2 Kopien einzureichen. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
5. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die ausgewählten Führenden die Vergabeunterlagen mit der Aufforderung zur Abgabe eines ersten, indikativen Angebotes. Mit den Vergabeunterlagen werden den Bietern weitere Auftragsinformationen und insbesondere die Zuschlagskriterien mitgeteilt.
6. Unter den eingegangenen indikativen Angeboten werden anhand der genannten Zuschlagskriterien 2 Bieter ausgewählt, die zu Verhandlungen eingeladen werden. Auf Grundlage der Verhandlungsgespräche werden die Bieter aufgefordert, letztverbindliche Angebote abzugeben. Anschließend erfolgt die abschließende Wertung der Angebote und die Aufforderung zur Bildung eines Versicherungskonsortiums mit der Verpflichtung die Konsorten zu benennen und die unter Ziff. III.2.1 bis III.2.2 benannten Erklärungen und Nachweise fristgerecht beizubringen.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) unterfällt. Ein Verstoß gegen die hierin genannten Pflichten insbesondere zur Einhaltung der Tarifvorgaben bzw. Mindestlohnzahlung sowohl des Auftragnehmers wie auch seiner etwaigen Nachunternehmer und deren Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften kann zum Ausschluss von diesem Verfahren wie auch von weiteren öffentlichen Vergabeverfahren, zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses und/oder zu Sanktionen (Vertragsstrafen, Bußgelder etc.) führen.
8. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail oder schriftlich an die unter Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle des Auftraggebers (siehe auch Anhang A.II) zu richten.
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH, Im Emscherbruch 11, 45699 Herten.
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-26 📅
Name: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
Postanschrift: Postfach 10 17 61
Postort: Essen
Postleitzahl: 45017
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Postanschrift: Postfach 101761
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: CoverTronic Gesellschaft für Produktrecycling und
Postanschrift: Hertener Markt 3
Name des öffentlichen Auftraggebers: AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss. Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.3) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen angefordert werden können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss. Im Übrigen wird auf die in Ziffer VI.4.3) angegebene Stelle verwiesen, von der weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen angefordert werden können.